Hey,
ich hab gestern meinen Stipendienbescheid bekommen.. leider extrem weniger, als errechnet und erwartet
Nun bin ich die unterlagen durchgegangen (leider konnte ich das pdf nicht vollständig öffnen, weil 114-fehler
) und hab gesehen, dass meine Schwester, die daheim wohnt und ebenfalls studiert und somit arbeitslos ist, nicht als Absetzbetrag aufscheint. Sie ist 21.
Nun steht auf der Seite der Stipendienstelle:
Das müßte doch auch für sie gelten, oder? Ich mein, sie arbeitet geringfügig, also unter 300€/monat. Das zählt allerdings nicht, soviel dürfte ich ja auch verdienen, ohne, dass es was ändert.
Joah.. Montag rufe ich dort an.. aber sollte sich das im Vorhinein klären, weshalb sie nicht als §123-lerin gilt, würde ich mir die Blamage dann doch lieber sparen
Es geht halt um mehrere Hundert Euro Nachzahlung
lg
Nice
ich hab gestern meinen Stipendienbescheid bekommen.. leider extrem weniger, als errechnet und erwartet
Nun bin ich die unterlagen durchgegangen (leider konnte ich das pdf nicht vollständig öffnen, weil 114-fehler
Nun steht auf der Seite der Stipendienstelle:
arbeitslose Geschwister, die älter als 18 Jahre sind, sind absetzbar, solange sie noch als Angehörige im Sinne des § 123 ASVG gelten.
Das müßte doch auch für sie gelten, oder? Ich mein, sie arbeitet geringfügig, also unter 300€/monat. Das zählt allerdings nicht, soviel dürfte ich ja auch verdienen, ohne, dass es was ändert.
Joah.. Montag rufe ich dort an.. aber sollte sich das im Vorhinein klären, weshalb sie nicht als §123-lerin gilt, würde ich mir die Blamage dann doch lieber sparen
Es geht halt um mehrere Hundert Euro Nachzahlung
lg
Nice