Was kann man dagegen tun? Züchter vs Vermehrer

Danke Tamino, den Paragraphen kenne ich, ich hätte nur gerne gewusst, woher diese Auslegung kommt;)

Könnte ja sein, ein Zuchtverband hat das als interne Anweisung herausgegeben. Oder so ähnlich.
 
MultichampionMOPS? Bei vielen Rassen gibt es gesunde, natürlich, aber beim Mops kann ich es mir kaum vorstellen - soll nicht heissen, dass es nicht existiert ;)
 
@cato: wo es genau steht, weiss ich nicht, aber es haben schon züchter strafe gezahlt, weil sie gechipte, aber nicht auf sie registrierte welpen abgegeben haben...
 
@cato: wo es genau steht, weiss ich nicht, aber es haben schon züchter strafe gezahlt, weil sie gechipte, aber nicht auf sie registrierte welpen abgegeben haben...

also auf MICH registriere ich nur Welpen die zur Abgabe der anderen noch nicht vergeben sind oder eben jene, welche bleiben...die anderen lasse ich direkt auf den Besitzer registrieren. Den Antrag lasse ich beim abholen ausfüllen und unterschreiben und bringe die dann zu meinem TA.
 
quote=Cato;2619243]Hast du dazu nähere Informationen?
Im Gesetz finde ich nur die Info, dass Welpen vor der Abgabe und spätestens mit 3 Monaten gechipt werden müssen, und dann innerhalb eines Monats registriert.
Zu einer verpflichtenden Registrierung vor Abgabe finde ich nichts, aber vielleicht wurde das ja inzwischen irgendwie ergänzt?[/quote]

Hier der Link über die gesetzlichen Bestimmungen in Österreich gem. BM
http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_H...ht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden

Sorry, aber das ist so unfangreich, dass ein reinkopieren den Rahmen sprengen würde.
 
quote=Tamino;2619245]Stimmt auch nicht:

§ 24a TSchG

(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Weitergabe unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis e zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. f und g gemeldet werden. Die Eingabe der Meldung erfolgt über ein elektronisches Portal:

Welpe wird gechipt übernommen vom Züchter und vom HH binnen 1 Monat bei der Heimtierdatenbank registriert.[ quote]

Die gesetzliche Registrierung hat nichts mit dem TSchG zu tun, jeder Züchter ist verpflichtet, seine Hunde und seine Nachzucht auf sich zu registrieren. Bei Abgang der Welpen oder Verkauf der Hunde muss der neue Halter mittels Pass - oder FS Nr. den Hund elektr. übernehmen. Lies selber nach:
http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_H...ht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden
Bei nicht befolgung 1. Strafe bis € 3000,- im Wiederholungsfall bis € 7.000,-!!
Also bitte nicht schreiben, "das stimmt nicht".
 
quote=Bithia;2619278]also auf MICH registriere ich nur Welpen die zur Abgabe der anderen noch nicht vergeben sind oder eben jene, welche bleiben...die anderen lasse ich direkt auf den Besitzer registrieren. Den Antrag lasse ich beim abholen ausfüllen und unterschreiben und bringe die dann zu meinem TA.[/quote]

Du sprichst hier von der Registrierung über Animal Data oder ähnliche Registrierungsstellen, die sind aber wie im Gesetzt beschrieben, nicht unbedingt gesetzeskonform. Weiters kostet dem Züchter diese Art der Registrierung Geld. Die Reg. im BM HDB ist kostenlos und kann vom Züchter selbst und online durchgeführt werden.
Aber wie bereits gepostet, hier steht alles ganz genau:
http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_H...ht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden
Wenn man erwischt oder angezeigt wird, kann es sehr, sehr teuer für den Züchter werden.
 
Was meinst du mit, die gesetzliche Registrierung hat nichts mit dem TSCHG zu tun? Diese ist ja gerade dort geregelt? Und da findet man 2 Fristen, die einzuhalten wären: erstens Chip mit spätestens 3 Monaten bzw vor der Abgabe.
Zweitens Registrierung spätestens 1 Monat nach Chip.
Woraus schließt sich hier, dass der Züchter den Welpen registrieren muss? Wenn der Welpe innerhalb dieses Monats nach Einpflanzen des Chips abgegeben wird? (Wenn er länger bleibt, dann natürlich ja)
 
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Die gesetzliche Registrierung hat nichts mit dem TSchG zu tun, jeder Züchter ist verpflichtet, seine Hunde und seine Nachzucht auf sich zu registrieren. Bei Abgang der Welpen oder Verkauf der Hunde muss der neue Halter mittels Pass - oder FS Nr. den Hund elektr. übernehmen. Lies selber nach:
http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_H...ht_Kennzeichnung_und_Registrierung_von_Hunden
Bei nicht befolgung 1. Strafe bis € 3000,- im Wiederholungsfall bis € 7.000,-!!
Also bitte nicht schreiben, "das stimmt nicht".



Die gesetzliche Registrierung in der Ö-Heimtierdatenbank ist im TSchG festgeschrieben.

Wenn man den Gesetzestext liest, wäre das ja völlig unlgosich.

WO bitte steht das, bitte Quelle nennen.
 
Also beim letzten wurf und auch bei meinen gekauften wurde über animal data auch in der verpflichteten datenbank registriert... Hat halt 15€ für mich gekostet...
 
@Tamino, ich habe es gefunden:

“(4) Jeder Halter von Hunden gemäß Abs. 3 ist verpflichtet sein Tier binnen eines Monats nach der Kennzeichnung, Einreise oder Übernahme - jedenfalls aber vor einer Weitergabe - unter Angabe der Daten gemäß Abs. 2 Z 1 und Z 2 lit. a bis f zu melden. Weiters können die Daten gemäß Abs. 2 Z 2 lit. g und h gemeldet werden. .....“

Neue Fassung leicht geändert;)

OK, dann also muss schon der Züchter.:)
 
Also beim letzten wurf und auch bei meinen gekauften wurde über animal data auch in der verpflichteten datenbank registriert... Hat halt 15€ für mich gekostet...

Ja machen die.

Ich hab grad nachgefragt (obwohl ich das ja im Jänner 2015 hinter mich gebracht habe)

Der Welpe muss vor der Abgabe durch den Züchter gechipt werden und dann bis zur Vollendung des 3. Lebensmonats bei der Heimtierdatenbank registriert werden. Haben wir alle selbst gemacht.

Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, dass ein Züchter die Welpen auf sich registrieren lässt, außer sie haben logischerweise das 3. Lebensmonat vollendet vor der Abgabe.
 
Joa, aber da reichts auch wenn es gleich auf den Besitzer gemeldet wird?!
Wäre ja unlogisch wenn ich 2 Tage nach dem registrieren auf mich dann den Besitzer registriere?!
 
Joa, aber da reichts auch wenn es gleich auf den Besitzer gemeldet wird?!
Wäre ja unlogisch wenn ich 2 Tage nach dem registrieren auf mich dann den Besitzer registriere?!

Na, eigentlich nicht, so ist der Hund von Anfang an nachverfolgbar. Woher er kommt:)

Wenn man es selber macht, ist es ja kein Problem. Man meldet den Hund dann ja auch ab und trägt dabei gleich den neuen Halter ein. Dazu braucht man nur eine Ausweisnummer.
 
gesetze sind nicht immer logisch:rolleyes:...trotzdem muss der züchter die welpen auf seinen namen registrieren lassen, denn wenn der neue besitzer das nicht tut, findet man im fall des falles wenigstens den züchter...
 
gesetze sind nicht immer logisch:rolleyes:...trotzdem muss der züchter die welpen auf seinen namen registrieren lassen, denn wenn der neue besitzer das nicht tut, findet man im fall des falles wenigstens den züchter...

Genau genommen musst du ja sowieso auch gleich den neuen Halter bekannt geben:)
 
Joa, aber da reichts auch wenn es gleich auf den Besitzer gemeldet wird?!
Wäre ja unlogisch wenn ich 2 Tage nach dem registrieren auf mich dann den Besitzer registriere?!

Habe gerade einen Welpen von mir im Ö-HTDB an den neuen Besitzer übergeben. Nachstehendes schreibt mir die HTDB:

Die Registrierungs-Nummer lautet: 2015000032944.
Der neue Halter benötigt für die Übernahme diese Registrierungsnummer und den Chipcode!

Ohne diese Reg.Nr. kann der neue Besitzer in Ö den Hund nur schwer anmelden, da die Herkunft nicht nachvollziehbar ist. So wurde es mir vom BMfG gesagt. Darum melde ich seit Beginn der HTDB meine Welpen nach dem Chipen, zugekaufte Hunde sofort bei Übernahme in die Ö-HTDB. So bin ich auf der sicheren Seite und erspare mir mögliche Scherereien und Probleme.
 
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