P
Paulchen28
Guest
Sonja1 schrieb:Meine Frage müssen das alle Hundehalter bei euch so machen, wenn nein, warum hast du diese Auflage bekommen. Aus welchem Grund????
Hi!
Also ich muss sagen ich kann das absolut nicht bestätigen und ich finde überhaupt, das hier unter dieser Rubrik sehr viel Blödsinn geschrieben wird.

Es kann überhaupt nicht jeder auf irgendein Grundstück kommen und einbrechen und einen dann verklagen und was sonst noch für Blösdsinn verzapft wird.
Ich habe ein paar Gesetzes Texte hier hineingestellt, die schon einmal beweisen, dass so einiges nicht stimmt was hier geschrieben wurde und ich finde es auch nicht okay, dass manche so tun als müsse man sich alles gefallen lassen und wäre in jedem Fall der Dumme, das entspricht nicht den Tatsachen.

Ihr solltet euch einmal die Jedermanns Rechte (Notwehr, Nothilfe, Anhalterecht usw... ) ansehen und euch erkundigen was für Rechte und Pflichten ihr habt, dann werdet ihr auch wissen was ihr im Falle eines Einbruchs tun könnt.

Das mit dem zweiten Zaun ist mir auch neu.Sind die Hunde so bissig?
Ist schon einmal etws vorgefallen, dass die Hunde über den Zaun gesprungen sind oder durch den Zaun durchschlüpfen oder durchbeißen konnten?
Ansonsten kann ich mit eine solche Vorlage nicht vorstellen.
Mfg