Warnschild - Gesetzeslage??

Achtung, amn muß aufpassen welches Schild ich hinhänge, wenn ich ein Schild hinhänge wie zB "hier wache ich" oder so, dann muß ich den Hund so verwahren, damit er keinen beißen kann, nähmlich im eigenen Garten mit Beißkorb, sobald ein Schild nur in einer kleinsten Form darauf hinweißt, das der Hund gefährlich sein kann, ist er mit Beißkorb im Garten zu verwahren!!! Weiß dieses aus eigener Erfahrung!

Gartentor würde ich auf jeden Fall zusperren, weil es kann wer das Tor aufmachen und die Hunde herauslassen! So ging es mir einmal, ich hatte dann die schuld, Polizei kam, mir fiel es natürlich nicht auf, weil ich meine Hunde hörte!!!

Gartenzaun, erkundige Dich beim Magistrat, wir mußten auf 3m erhöhen, wir hatten zwar eine Mauer mit 2m, aber diese konnten die Hunde lt. Gemeinde überwinden! Also erkundige dich bitte, es ist überall verschieden!

Gib lieber ein Lustiges Schild hin, das bringt Dir keinen ärger!

Noch etwas zu einen Einbrecher, wird ein Einbrecher im Garten von deinen Hunden gebissen, bist du haftbar. Wird der Einbrecher im Haus gebissen, ist es ein Bech für den Einbrecher!!! Also Guter Tipp (sogar von der Polizei einmal erhalten) ziehe dann den Einbrecher ins Haus und rufe dann erst die Polizei!!!

Liebe Grüße
groeni :)
 
groeni schrieb:
Achtung, amn muß aufpassen welches Schild ich hinhänge, wenn ich ein Schild hinhänge wie zB "hier wache ich" oder so, dann muß ich den Hund so verwahren, damit er keinen beißen kann, nähmlich im eigenen Garten mit Beißkorb, sobald ein Schild nur in einer kleinsten Form darauf hinweißt, das der Hund gefährlich sein kann, ist er mit Beißkorb im Garten zu verwahren!!! Weiß dieses aus eigener Erfahrung!

eek.gif
??? Soviel Fragezeichen hab ich gar nicht, wie sie sich da mir jetzt auftun.



groeni schrieb:
Gartenzaun, erkundige Dich beim Magistrat, wir mußten auf 3m erhöhen, wir hatten zwar eine Mauer mit 2m, aber diese konnten die Hunde lt. Gemeinde überwinden! Also erkundige dich bitte, es ist überall verschieden!

Schon wieder......!?!?!:-) Was hast Du für Hunde?


groeni schrieb:
Gib lieber ein Lustiges Schild hin, das bringt Dir keinen ärger!!

Das Schild muss den Hinweis "Betreten auf eigene Gefahr" tragen. Deswegen haftet man zwar auch noch, aber nur dann wird ein Schild von der Versicherung anerkannt und der "unbefugt Eintretende" ;) muss sich seinen Leichtsinn zumindest halbwegs anrechnen lassen

groeni schrieb:
Noch etwas zu einen Einbrecher, wird ein Einbrecher im Garten von deinen Hunden gebissen, bist du haftbar. Wird der Einbrecher im Haus gebissen, ist es ein Bech für den Einbrecher!!! Also Guter Tipp (sogar von der Polizei einmal erhalten) ziehe dann den Einbrecher ins Haus und rufe dann erst die Polizei!!!

Sorry, aber das erinnert mich ein bisschen an den Witz von den bayerischen und österreichischen Grenzbeamten, die sich Scherereien ersparen möchten und deshalb eine gefundene Leiche immer wieder auf der anderen Seite der Grenze ablegen.

Falls etwas passiert, erwartet die Versicherung einen Bericht - und da muss angegeben werden, WO es passiert ist.
 
Schön das Du so viele ???? hast, ich kann Dir nur mitteilen was uns die Polizei damals gesagt hat, wie es die Versicherung will ist etwas anderst, hier geht es um die Gesetzeslage, wo Du bestraft wirst, weil dein Hund nicht sicher verwahrt war! Ich kann nur dieses mitteilen, glaub es oder nicht, ist mir egal!

Wollte nur meine Informationen, die ich bekommen habe weitergeben, aber ich glaube dieses werde ich unterlassen in Zukunft!
 
groeni schrieb:
Schön das Du so viele ???? hast, ich kann Dir nur mitteilen was uns die Polizei damals gesagt hat, wie es die Versicherung will ist etwas anderst, hier geht es um die Gesetzeslage, wo Du bestraft wirst, weil dein Hund nicht sicher verwahrt war! Ich kann nur dieses mitteilen, glaub es oder nicht, ist mir egal!

Wollte nur meine Informationen, die ich bekommen habe weitergeben, aber ich glaube dieses werde ich unterlassen in Zukunft!

Hee, jetzt mach aber mal halblang, man wird doch wohl nochmal nachfragen dürfen.

Und glauben tu ich grundsätzlich nur, was ich auch glauben kann. Doch das richtet sich nicht gegen Dich und darum denke ich auch nicht, dass Du Grund hast, Dich aufzuregen.
 
Haflingerin schrieb:
Ja mir ist es egal, meine Kohle ist es eh nicht.
Nur weil man be einer Versicherung arbeitet heißt das noch lange nicht das man allwissend ist :mad:
Also bitte erkundige Dich zuerst und rede dann über meinen Beitrag, ob es Unsinn ist.

Außerdem rede ich von privat Personen und nicht von Firmen.
Das Schild dient nicht nur zu Abschreckung, es muss als Baustelle deklariert sein, das dann tatsächlich der Eigentümer zahlen muss ist selten.
Kenne selber zwei Beispiele, wo auf das Schild hingewiesen wurde und dadurch eine Schmerzensgeldzahlung nicht aushandelbar war.

Ich habe ein Schild an meiner Eingangstüre, da meine Haftplicht, vorraussetzt das man vor den Hunden warnt.

ich habe deinen beitrag bezüglich baustelle gemeint, das ist unsinn, dass man nicht bezahlen muss wenn man ein warnschild aufstellt und das weiss ich 100%, man haftet so oder so und da ist es auch egal ob privat oder unternehmer, ob es gesetz ist, so ein schild aufzustellen kann ich nicht sagen, ich kann hier nur die deckungs- und schuldfrage richtig stellen

ob die versicherung ein schild bezügich hunden verlangt weiss ich nicht, habe ich auch so geschrieben, ich habe es noch nie gehört und diesbezüglich werde ich mich auch erkundigen

und dass ich allwissend bin habe ich nicht behauptet, aber ich weiss wovon ich rede, da es mein beruf ist oder kennst du dich nicht in deinem beruf aus?wäre ja ein drama...
 
Ahja, Baustelle, da brauchst Du das Schild das Unbefugten der Zutritt unterlassen ist und das Eltern für ihre Kinder haften, ohne Schild schauts bitter aus, muss aber das "richtige" sein, das ist der Grund warum diese Schilder immer bei Baustellen zu finden sind wegen der Haftbarkeit.
Steht da irgendwo man muss nicht zahlen wenn man ein Schild hat ??????
NEIN.
und dass ich allwissend bin habe ich nicht behauptet, aber ich weiss wovon ich rede, da es mein beruf ist oder kennst du dich nicht in deinem beruf aus?wäre ja ein drama...
Warum belehrst Du mich dann ?
Ob ich mich in meinem Beruf auskenne oder nicht steht hier nicht zur Debatte.
Ist es so schwer anderen Wissen ein zu gestehen ?
Das ist hier mein letzter Beitrag weil es mir einfach zu blöd ist.
Machts doch was ihr wollt.
Hier wirds echt anstrengend :mad: :mad:
 
Zum Thema Baustelle (Info von einem Sachverständigen der schon jahrelang für die Sicherheit am Bau tätig ist): das Warnschild dient einfach nur als optische Hinweistafel und stellt in keinster Weise ein Hindernis dar. Wenn die Baustelle nicht vorschriftsmässig abgesichert ist, also ein Bauzaun/versperrbare Türe beim Baustelleneingang in einem Wohnhaus vorhanden ist oder das Gelände nicht anders UNÜBERWINDBAREN abgesperrt ist, dann ist bei Unfallfolgen (lt. Baukoordinationsgesetz welches seit 1.7.99 in Kraft getreten ist) der Bauherr und auch die Baufirma rechtlich heranzuziehen. Dies gilt im ganzen EU-Raum. Was unüberwindbar ist ist im Streitfall Auslegungssache des Gerichts. Wenn z.B. jemand einen vorschriftsmässig aufgestellten Bauzaun übersteigt, stellt dies klar eine mutwillige Handlung dar. Kann mir (Bauherr) der Richter nachweisen das ich alles getan habe um fremde Personen vom Gelände fern zu halten, dann wird es im Falle eines Schuldspruchs gut für mich ausschauen. Fällt der Unbefugte nach Übersteigen des Bauzauns aber in eine UNGESICHERTE Baugrube am Gelände, bin ich sehr wohl für die Verletzungen die durch den Fall in die UNGESICHERTE Grube entstanden sind haftbar. Ich muss also Bedacht darauf nehmen SÄMTLICHE Gefahrenquellen auf der Baustelle auszuschalten!!!

KleinE
 
@haflinger

wenn du schreibst ohne schild schaut es bitter aus, was willst du damit ausdrücken?! ich habe diese aussage einfach nur richtig gestellt, es schaut immer bitter aus, ich will einfach mießverständnisse vorbeugen und nicht, dass sich jemand auf ein schild verlässt, dann passiert was und dann kommt das grosse erwachen mit vielen probs.

das du probleme mit der auffassungsgabe hast ist mir schon des öfteren aufgefallen. ich wollte dich weder belehren noch sonst was. weiters ist mir dein beruf ziemlich egal, ich wollte nur feststellen, dass mein beruf in der versicherungsbranche ist und ich weiss wovon ich rede. und wenn jemand was richtiges schreibt, wird niemand was dagegen sagen, so viel zum wissen eingestehen.

und wenn du hier nichts mehr posten willst/wirst ist das dein problem, wer nicht will der hat schon. gsd gibt es hier genug leute die nett sind und nicht aus einer mücke einen elefanten machen, ich denke da wird eine person weniger, kaum auffallen.
 
hallo,
also ich habe gehört, dass man nicht haftet, wenn zb bei meinem gartentürl außen lediglich ein knopf und keine klinke ist. dies gilt angeblich auch , wenn innen eine klinke vorhanden ist und diese theoretisch von außen erreichbar wäre, indem man einfach über die tür greift..... das heißt, derjenige müsste ein "hindernis" überwinden, um in den garten reinzukommen...

lg
moni
 
@flummi

also ich habe nach gefragt, wie ich mir gedacht habe wird kein schild verlangt, dass darauf hinweist, dass hund am grundstück sind

(vom versicherer, gesetz weiss ich nicht, einzelfälle gibts aber immer, also vielleicht nachfragen, ich bin bei uniqa und da wird es nicht verlangt, war vorher wiener städtische dort auch nicht, bei uns die fachabteilung meint, dass sie noch wie was davon gehört haben)
 
@flummi

habe mich erkundigt beim bpk für wien. es ist von gemeinde zu gemeinde verschieden, du solltest dich also jedenfalls bei deiner gemeinde erkundigen.

nur für die, die es interessiert:

in wien muss darauf hingewiesen werden, ob ein hund in einer/m wohnung/haus wohnhaft ist.

sollte es wirklich einmal dazu kommen, dass jemand einbricht und der hund verletzt den einbrecher in irgendeiner art und weise, dann kann man den einbrecher anzeigen wegen diebstahl, unbefugtem eindringen,.... der einbrecher kann aber den hundehalter anzeigen wegen körperverletzung, bei dem kleinsten tropfen blut auch schwere körperverletzung.

im falle eines falles entscheidet dann das gericht. hat man einen hundehasser als richter, oder einfach nur einen arsch, dann kann das für den hundehalter böse ausgehen. im schlimmsten fall ist der einbrecher dann arbeitsunfähig und man zahlt ein leben lang für den.

im besten fall ist der einbrecher schon vorbestraft und hat keine aufenthaltsgenehmigung, .... weiteres kann man sich denken.

also, wer es nicht darauf ankommen lassen möchte bringt einfach ein schild an, welches auf einen hund hinweist.

übrigens laut gesetz !!!:

es gibt kein gesetz, dass vorschreibt, was auf so einem schild drauf zu stehen hat oder nicht. es darf lustig sein, es darf auf die gefährlichkeit hinweisen, es muss nicht einmal die rasse abgebildet sein.

wenn man also einen dobermann hat und man tut ein chihuahua-bild drauf ist es auch legitim. und auch wenn man schreibt der hund ist bissig, muss der hund im eigenen garten nicht mit maulkorb herumlaufen, das muss er nur, wenn er schon mal gebissen hat und der halter für diesen hund eine verwaltungsstrafe kassiert hat.

ich hoffe, ich konnte helfen.

übrigens nochmal, !!!! dieser auszug gilt für wien, es ist von gemeinde zu gemeinde anders !!!!

lg
 
Also ich weiss auch nur, dass ich sehrwohl dafür hafte, wenn mein Hund jemanden in meinem Garten beisst!!
Wir bekamen mal eine Anzeige weil einer durch unseren Zaun gegriffen hat um die Türe zu öffnen und unser dazumaliger Hund herschnappte!!

Auch sollte man mit den Warnschilder für Hunde wirklich aufpassen! Die Aufschrift "Vorsicht BISSIGER Hund" kann schon Schwierigkeiten machen! Eben wegen der Aussage "Bissig"!!
So wie Groeni schon schrieb!!! Das stimmt leider wirklich!

Aber erkundige dich, wie es bei dir in der Gemeinde aussieht mit den Vorschriften!!

Lg
 
akela1 schrieb:
,.... der einbrecher kann aber den hundehalter anzeigen wegen körperverletzung, bei dem kleinsten tropfen blut auch schwere körperverletzung.


Hi!

Also, dass der Hundehalter wegen dem kleinsten Tropfen Blut eine schwere Körperverletzung angedichtet bekommt halte ich für ein Gerücht.

Bezüglich schwerer Körperverletzung da muss der Hund den Einbrecher schon sehr heftig verletzen oder es muss sich um einen Beamten bei der Aussübung seines Diesnstes handeln und das wollen wir doch nicht hoffen. ;)

Aber lest es selber nach, da ich nicht will das mich in diesem Forum irgendwer als Lügner oder sonst was betitelt gebe ich euch auch die Quelle an und ihr könnt es gerne nachschlagen.

Quelle StGB §§ 83 -84
§ 83 Körperverletzung
(1) Wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer einen anderen am Körper mißhandelt und dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt.


§ 84 Schwere Körperverletzung
(1) Hat die Tat eine länger als vierundzwanzig Tage dauernde Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit zur Folge oder ist die Verletzung oder Gesundheitsschädigung an sich schwer, so ist der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn die Tat begangen worden ist
1. mit einem solchen Mittel und auf solche Weise, womit in der Regel Lebensgefahr verbunden ist,
2. von mindestens drei Personen in verabredeter Verbindung,
3. unter Zufügung besonderer Qualen oder
4. an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben oder der Erfüllung seiner Pflichten.

(3) Ebenso ist der Täter zu bestrafen, wenn er mindestens drei selbständige Taten ohne begreiflichen Anlaß und unter Anwendung erheblicher Gewalt begangen hat.


Mfg
 
akela1 schrieb:
sollte es wirklich einmal dazu kommen, dass jemand einbricht und der hund verletzt den einbrecher in irgendeiner art und weise, dann kann man den einbrecher anzeigen wegen diebstahl, unbefugtem eindringen,.... der einbrecher kann aber den hundehalter anzeigen wegen körperverletzung, bei dem kleinsten tropfen blut auch schwere körperverletzung.

im falle eines falles entscheidet dann das gericht. hat man einen hundehasser als richter, oder einfach nur einen arsch, dann kann das für den hundehalter böse ausgehen. im schlimmsten fall ist der einbrecher dann arbeitsunfähig und man zahlt ein leben lang für den.

Hi!

Ich bin es noch einmal. Sorry, aber die Dinge die du so schreibst stimmen nicht und wie bei der Körperveletzung sind auch diese Sachen, wie Einbruch und Diebstahl im Gesetz geregelt und sind absolut nicht das Gleiche.

Ein Einbruch wird nicht als Diebstahl sondern nur als Einbruch anzeigt. Außerdem wäre es in dem Fall, wenn der Hund den jenigen erwischt nur ein versuchter Einbruch, da du ja dann hoffentlich die Polizei holst und nicht den Einbrecher fortlaufen lässt. Bei einem gelungenen Einbruch mit gestohlenen Sachen wäre es ein sogenannter Einbruchsdiebstahl.

Außerdem stimmt das nicht, dass du dann dein Leben lang für ihn zahlen musst, genauso wenig, wie wenn er z.B.:über den Zaun springt und sich etwas bricht oder im Garten über etwas stolpert oder im Haus und dann arbeitsunfähig ist musst du auch da nicht dein Leben lang zahlen wenn ihm was passiert und er arbeitsunfähig ist.

Es kommt auf vieles an, wenn du den Hund auf ihn hetzt sieht das anders aus, als wenn er dich und den Hund überrascht. und der Hund reagiert.

Das kommt aber immer auf die Situation an ob man überhaupt falls so etwas passiert und wenn, wie man bestraft wird, und auch ein Richter muss sich an die Gesetze halten und kann nicht nach Willkür urteilen, jedes Urteil begründet sich nach einem Gesetz, leider ist ein Urteil nicht immer gerecht, aber es gibt immer die Möglichkeit dieses anzufechten. Außerdem muss nicht man selbst einen Einbrecher anzeigen sondern das macht die Polizei automatisch,da es sich um ein Offizials Delikt handelt. Da hast du keinen Einfluss wegen welchen Delikten er angezeigt wird.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: :)

Was ich noch sagen wollte, wenn die Gartentüre offen ist und es passiert was muss der Besitzer des Hundes zahlen. Das ist aber eh schon geschrieben worden und ich stimme dem Verfasser zu.
Ebenso wie das ein Schild einem nicht schützt wenn dann doch etwas passiert, man muss dafür sorgen dass in deinem Fall der Hund nicht. z.B.: durch den Zaun durchbeißen kann oder darüber springen kann.

Mfg
 
So einmal was ganz anderes Beispiel was passieren kann! Leider es ist Tatsache, dieses ist einer Freundin (Redrose) in Vorarlberg passiert!

Sie mußte lt. Polizei einen 2 Zaun anbringen, damit die Hunde nicht direkt zum Zaun an der Straße laufen können, wenn jemand vorbei geht, die Hunde bis zum Zaun an der Straße laufen, könnte sich jemand schrecken und im Falle das etwas passiert (Sturz etc.) ist Sie haftbar! Dieses hat Ihr die Polizei mitgeteilt und auch daher aufgefordert einen 2. Zaun anzubringen!!!
Also es ist nicht einfach mit unseren geliebten Hunden!!!
 
so oder so, ist man als hundehalter der "gearschte" (entschuldigt den ausdruck!)

aber was mich aufregt ist, das jeder hinz und kunz unbedarft in der gegend rumlaufen darf, fremd grundstücke betritt, überquert, gar einbricht oder seine "pfoten" durch fremde zäune steckt und dann groß nach gerechtigkeit schreien kann, vonwegen körperverletzung usw.

wo ist die achtung vor fremden eigentum und grund? wo die rücksichtnahme und wahrung der privatsphäre? muss man alles anfassen was man sieht....... :confused: :o

das werd ich nie verstehen
 
birgitt schrieb:
so oder so, ist man als hundehalter der "gearschte" (entschuldigt den ausdruck!)

aber was mich aufregt ist, das jeder hinz und kunz unbedarft in der gegend rumlaufen darf, fremd grundstücke betritt, überquert, gar einbricht oder seine "pfoten" durch fremde zäune steckt und dann groß nach gerechtigkeit schreien kann, vonwegen körperverletzung usw.

wo ist die achtung vor fremden eigentum und grund? wo die rücksichtnahme und wahrung der privatsphäre? muss man alles anfassen was man sieht....... :confused: :o

das werd ich nie verstehen

Ich stimme dir voll zu! Ein Witz ist das.

@einige andere:
Ich bin aus Wien (weil einige meinten es ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden)

Ich werde also ein Schild anbringen wo zwar steht das Hund/e da sind - aber ohne dem Wort "bissig" und fertig.
Ich gehe auch nicht davon aus, das echt jemand unbefugt in den Garten kommt und wenn doch und er wird gebissen (was ich meinen Hunden aber auch nicht so recht zutraue) dann hat er Pech! (Ja, ich vielleicht auch aber das ist mir egal...einen Einbrecher zu verletzen wäre selbst ich bereit - sei es auch nur aus Angst. Aber wenn ich mir denke ich lieg da im Bett und höre was an der Türe...also echt, da such ich mir das nächstgrößte Drum und lauere ihm hinter der Türe auf um es ihm über den Kopf zu ziehen....scheiß egal ob ich dann eine Körperverletzung aufgebrummt krieg oder nicht.

LG
Nicole
 
groeni schrieb:
So einmal was ganz anderes Beispiel was passieren kann! Leider es ist Tatsache, dieses ist einer Freundin (Redrose) in Vorarlberg passiert!

Sie mußte lt. Polizei einen 2 Zaun anbringen, damit die Hunde nicht direkt zum Zaun an der Straße laufen können, wenn jemand vorbei geht, die Hunde bis zum Zaun an der Straße laufen, könnte sich jemand schrecken und im Falle das etwas passiert (Sturz etc.) ist Sie haftbar! Dieses hat Ihr die Polizei mitgeteilt und auch daher aufgefordert einen 2. Zaun anzubringen!!!
Also es ist nicht einfach mit unseren geliebten Hunden!!!

Hallo das was Groeni geschrieben hat ist leider wahr. Ich mußte den Zaun blickdicht machen damit die leute die vorbeigehen die Hunde nicht sehen können und anders rum natürlich auch da hab ich auch gesagt das wenn meine Hunde (die eigentlich nie gebellt haben bevor wir blickdicht gemacht haben) dann mit sicherheit bellen werden da sie nur etwas hören und nicht mehr sehen können.
Ist ein Theater das ganze und jetzt hab ich eine Anzeige bekommen weil meine hunde bellen :mad: ( und das unter Tags) würde nichts sagen wenn sie in der Nacht bellen würden...
Ist nicht einfach mit solchen Nachbarn. Es ist nur einer der die ganze zeit nichts besseres zu tun hat der rest hat selber Hunde und nicht wenige.. :(
 
Redrose schrieb:
Hallo das was Groeni geschrieben hat ist leider wahr. Ich mußte den Zaun blickdicht machen damit die leute die vorbeigehen die Hunde nicht sehen können und anders rum natürlich auch da hab ich auch gesagt das wenn meine Hunde (die eigentlich nie gebellt haben bevor wir blickdicht gemacht haben) dann mit sicherheit bellen werden da sie nur etwas hören und nicht mehr sehen können.
Ist ein Theater das ganze und jetzt hab ich eine Anzeige bekommen weil meine hunde bellen :mad: ( und das unter Tags) würde nichts sagen wenn sie in der Nacht bellen würden...
Ist nicht einfach mit solchen Nachbarn. Es ist nur einer der die ganze zeit nichts besseres zu tun hat der rest hat selber Hunde und nicht wenige.. :(

Meine Frage müssen das alle Hundehalter bei euch so machen, wenn nein, warum hast du diese Auflage bekommen. Aus welchem Grund????
 
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