Vorbesitzer gibt Abstammungsnachweis nicht her

Sabine170

Anfänger Knochen
Hallo

Ich habe ein Problem und zwar hatte ich Tyr hergeben müssen, er lebte für ca. 2,5 Monate bei einer Familie die ihn wegen Anzeigen dann wieder hergeben wollte. Somit habe ich einen neuen Besitzer gesucht und auch gefunden.

Nur das Problem ist die Vorbesitzerin gibt die Papiere nicht her. Sie meint ständig die hat ein Anwalt weil sie mich verklagen will weil sie Anzeigen bekommen hat wegen Tyr und da hats schon geheissen der Anwalt meldet sich bei mir aber bis heute war das nicht der Fall. Ständig heisst es sie geht heute zum Anwalt und meldet sich dann... das ist jetzt schon locker 2 Wochen her wo sie das immer sagt. Sogar die Polizei hat mit ihr schon geredet und nichts hats geholfen.

Mittlerweile haben die neuen Besitzer auch eine Anzeige bekommen weil sie keine Papiere fürn Tyr vorzeigen können, weil diese die Vorbesitzerin nicht hergibt.

Habt ihr Tipps wie wir die wieder bekommen können eventuell ohne Anwalt (weil wir keinen Rechtsschutz haben)?

lg
 
Lass dir die Daten vom Anwalt geben u. kontaktiere ihn selber?!
Ansonsten, nachdem die Polizei auch nichts bewirkt hat, bleibt wohl nur selber der Weg einen Anwalt einzuschalten (haben vielleicht die neuen Besitzer eine Rechtsschutzversicherung?).

Darf ich fragen in welchem Land du wohnst, weil du sagst man braucht den Abstammungsnachweis vom Hund sonst droht eine Anzeige!?
 
Danke für die rasche Antwort.

Also nach den Daten von dem Anwalt hatten wir schon gefragt die verrät sie nicht weil sie das selber erledigen will. So ganz seriös klingt das nicht in meinen Ohren.

Die neuen Besitzer haben leider auch keinen Rechtsschutz.

Und die Polizei will die ganzen Papiere sehen, das heisst Impfpass, Chipnummer, die Jagdausbildungspapiere und auch den Abstammungsnachweis.

Den Impfpass hat ja auch die Vorbesitzerin noch immer.

Wie es ausschaut bleibt wirklich dann nur mehr der kostenpflichtige Weg. Ich versteh das nicht das die Frau so hartnäckig ist, obwohl sie wissen müsste das es sich nichts bringt was sie tut.

Ich hoffe nur das die neuen Besitzer in Tyr trotz Anzeige behalten.
 
Wieso muss ich Abstammungspapiere vorzeigen können? :confused:
Wieso bekomme ich *ohne* eine Anzeige?:confused:
Oder gabs andere Anzeigen wegen irgendwelchen Raufereien-Beißereien?:confused:

Ich verstehe das ganze Post der TE nicht so wirklich und sitz mal wieder auf meiner Leitung.;)
 
Also die Vorbesitzerin bekamm Anzeigen weil Tyr Katzen getötet (sie wusste aber das er Katzen mordet) und weil er bei Krichenglocken bellt (was er bei mir nicht machte und auch bei den neuen Besitzer nicht macht).

Die neuen Besitzer haben in Tyr bis heute nicht anmelden können weil eben diese Papiere fehlen und die in einer Großstadt leben und die es dort beim anmelden sehr genau nehmen und nachdem beim spazieren gehen Tyr gebellt hat und die Polizei grad in der nähe war und das hörte haben Sie mal kontrolliert und da er noch nicht angemeldet ist weil die Papiere fehlen haben Sie eine Anzeige bekommen und müssen alles nachbringen.

Ich hoffe ich habs jetzt gut erklärt wenn nicht einfach bescheid sagen.
 
Ah danke, jetzt hab ichs verstanden (wenigstens in etwa).

Aber in welcher Gemeinde in D oder A muss ich Papiere vorweisen, um einen Hund anmelden zu können?:confused: Ich kenn keine (wenigstens in D).

Ansonsten könnte man ja nie nen Mix anmelden und versteuern (+kicher+ schön wärs für alle Mischlingsbesitzer oder reinrassige Hundebesitzer von TH-Abgaben)
 
ich versteh trotzdem nicht warum sie ihn nicht anmelden können, wenn die papiere nicht übergeben wurden (wird halt "mischrasse" eingetragen?). bzw. dann soll die stadt halt dem vorbesitzer nachsteigen bzw. sich dort erkundigen wo er bislang gemeldet war? :confused:

in welcher stadt leben die das die polizei eine kontrolle bei einem nur bellenden (!) hund durchführt!? :eek:

ist tyr ein listenhund u. deswegen das ganze so "heikel"???
 
...

in welcher stadt leben die das die polizei eine kontrolle bei einem nur bellenden (!) hund durchführt!? :eek:

ist tyr ein listenhund u. deswegen das ganze so "heikel"???

Wird vielleicht a bisserl mehr gewesen sein?:rolleyes:

Ist ein Jagdhund -Münsterländer-, kein Listi (was ich so schnell mal nachgelesen habe)
 
Und die Polizei will die ganzen Papiere sehen, das heisst Impfpass, Chipnummer, die Jagdausbildungspapiere und auch den Abstammungsnachweis.

Den Impfpass hat ja auch die Vorbesitzerin noch immer.


Das mit dem Impfpass würde ich ja verstehen, wenn es zu einem Beißvorfall gekommen ist, aber den Rest?

Chipnummer oke (einfach auslesen lassen geht nicht?), aber seit wann muss ein Hund Abstammungspapiere, bzw. Ausbildungspapiere besitzen um ihn anmelden zu können? :confused:
 
So ein Blödsinn:(

Der Hund ist ein Münsterländer, nix Listenhund.

Um ihn anzumelden braucht man doch nix, wenn man nix hat?
Es würde zB völlig ein von dir unterschriebener Kaufvertrag genügen - die wollen nur öfter mal irgendetwas sehen, weil sie überprüfen wollen, wie lange man den Hund schon hat. Ahnentafel oder Nachweis über Jagdprüfung braucht echt keiner!
 
Also nichtmal ein Listenhund??

Wie auch immer, wenn die jetztigen Besitzer einen gültigen Kaufvertrag/Schutzvertrag/Übernahmevertrag haben dann können sie sich immer noch an den Zuchtverband wenden u. eine Kopie des Abstammungsnachweises anforden. Ist jetzt auch keine Hexerei :cool:
Auch eine Kopie der Ausbildungskennzeichen kann so erhoben werden... der Hund ist ja als Rassehund sicher irgendwie gekennzeichnet (Chip, Tätowierung) u. man wird ja wohl noch wissen bei welchen Verband man das abgelegt hat.

(wobei ich noch immer nicht versteh wozu man all die Unterlagen für die Anmeldung benötigt, vorallem wenn es sich um keinen offensichtlichen Listenhund handelt?)
 
Danke für die rasche Antwort.

Also nach den Daten von dem Anwalt hatten wir schon gefragt die verrät sie nicht weil sie das selber erledigen will. So ganz seriös klingt das nicht in meinen Ohren.

Die neuen Besitzer haben leider auch keinen Rechtsschutz.

Und die Polizei will die ganzen Papiere sehen, das heisst Impfpass, Chipnummer, die Jagdausbildungspapiere und auch den Abstammungsnachweis.

Den Impfpass hat ja auch die Vorbesitzerin noch immer.

Wie es ausschaut bleibt wirklich dann nur mehr der kostenpflichtige Weg. Ich versteh das nicht das die Frau so hartnäckig ist, obwohl sie wissen müsste das es sich nichts bringt was sie tut.

Ich hoffe nur das die neuen Besitzer in Tyr trotz Anzeige behalten.


Ich weiß nicht, aber deine posts ergeben schon ein komisches bild von dir:confused:.
Es scheint ein bisschen drunter und drüber zu gehen, wenn ich mich irre entschuldige ich mich natürlich dafür....
 
Also nichtmal ein Listenhund??

Wie auch immer, wenn die jetztigen Besitzer einen gültigen Kaufvertrag/Schutzvertrag/Übernahmevertrag haben dann können sie sich immer noch an den Zuchtverband wenden u. eine Kopie des Abstammungsnachweises anforden. Ist jetzt auch keine Hexerei :cool:
Auch eine Kopie der Ausbildungskennzeichen kann so erhoben werden... der Hund ist ja als Rassehund sicher irgendwie gekennzeichnet (Chip, Tätowierung) u. man wird ja wohl noch wissen bei welchen Verband man das abgelegt hat.

(wobei ich noch immer nicht versteh wozu man all die Unterlagen für die Anmeldung benötigt, vorallem wenn es sich um keinen offensichtlichen Listenhund handelt?)

Eben!!

Bei uns läuft das so ab (wenn nichts vorhanden ist, auch kein Schutz- oder Kaufvertrag)

Man geht zu Gemeinde X und sagt, dass man Hund X seit Datum X besitzt und dieser vorher bei damaligem Besitzer A war. Die Gemeinde X entscheidet, ob sie dies glaubt und segnet ab oder sie verlangt ab Datum X die Hundesteuer, fragt aber bei Gemeinde A des damaligen Besitzers nach.

Angemeldet ist der Hund aber auf jeden Fall!!!

Vielleicht aber braucht in diesem Fall der neue Besitzer die Abstammungspapiere und den EU-Ausweis, weil er als Deckrüde eingesetzt werden soll. Aber bevor ich hier einen Anwalt samt Rattenschwanz einschalten würde, würde ich hier Zweitschriften anfordern (deutlich billiger).
 
Eben!!

Bei uns läuft das so ab (wenn nichts vorhanden ist, auch kein Schutz- oder Kaufvertrag)

Man geht zu Gemeinde X und sagt, dass man Hund X seit Datum X besitzt und dieser vorher bei damaligem Besitzer A war. Die Gemeinde X entscheidet, ob sie dies glaubt und segnet ab oder sie verlangt ab Datum X die Hundesteuer, fragt aber bei Gemeinde A des damaligen Besitzers nach.

Angemeldet ist der Hund aber auf jeden Fall!!!

Vielleicht aber braucht in diesem Fall der neue Besitzer die Abstammungspapiere und den EU-Ausweis, weil er als Deckrüde eingesetzt werden soll. Aber bevor ich hier einen Anwalt samt Rattenschwanz einschalten würde, würde ich hier Zweitschriften anfordern (deutlich billiger).

Ich habe selber Zuchthunde, dass hat aber die Gemeinde noch nie interessiert, die mussten genauso angemeldet werden wie jeder andere Hund (egal ob mit od. ohne Papieren od. für die Zucht od. nicht)??
 
Ich habe selber Zuchthunde, dass hat aber die Gemeinde noch nie interessiert, die mussten genauso angemeldet werden wie jeder andere Hund (egal ob mit od. ohne Papieren od. für die Zucht od. nicht)??

Bei mir genauso; alle meine Hunde wurden ohne jeglichen Zuchtpapier-und sonstigen Papierwust per Internet-online-formular in meiner Gemeinde angemeldet. Ich musste ned mal aus dem Haus gehen:D
 
Ich bin ja im März 2010 aufs Land gezogen, da hab ich Gina ganz normal angemeldet, voriges Jahr kam dann mit dem Schreiben der Hundesteuer auch ein Formular mit, das man ausfüllen musste und da war auch die Angabe der Chipnummer gefordert.

Beim Anmelden hab ich gar nix gebraucht an Papieren. Myteriöse Geschichte ist das hier.
 
Und die Polizei will die ganzen Papiere sehen, das heisst Impfpass, Chipnummer, die Jagdausbildungspapiere und auch den Abstammungsnachweis.

Den Impfpass hat ja auch die Vorbesitzerin noch immer.

Wie es ausschaut bleibt wirklich dann nur mehr der kostenpflichtige Weg. Ich versteh das nicht das die Frau so hartnäckig ist, obwohl sie wissen müsste das es sich nichts bringt was sie tut.

Ich hoffe nur das die neuen Besitzer in Tyr trotz Anzeige behalten.

Kann es sein, dass es darum geht? Ich kenne mich mit den österreichischen Gesetzen nicht aus, aber evtl. ist es ja so ähnlich:

§ 21 LJagdG(Gesetz) - Landesrecht Baden-Württemberg
Verwendung von Jagdhunden

Bei Such-, Drück- und Treibjagden sowie bei jeglicher Bejagung von Federwild sind brauchbare Jagdhunde mitzuführen und zur Nachsuche zu verwenden. Für sonstige Nachsuchen sind brauchbare Jagdhunde bereitzuhalten und einzusetzen, wenn es nach den Umständen erforderlich ist.

wobei "Brauchbar" a) eine Prüfung bedeutet und b) einen Rassenachweis = Papiere.
Jagd auf Wasservögel ohne rauchbaren Hund ist ein klarer Verstoß gegen das Jagdgesetz und wird von der Polizei verfolgt - so sie denn davon Kenntnis haben
 
Wobei das auch nichts mit der normalen Anmeldung bei der Gemeinde zu tun hat.
Kann es nicht eher sein, dass Herr Hund mittlerweilen einfach als Katzenkiller aktenkundig ist und die Gemeinde da etwas mehr von den neuen Haltern fordert als nur eine Anemldung?
Bei uns dürfte man da erstmal den Sachkundenachweis erbringen, ob man überhupt in der Lage ist, den Hund so zu fürhen, dass bicht noch ein Tier dran glauben muss.
 
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