VfGH Urteil zum Hundeführschein

Das sind aber keine Wiener oder NÖ Richter. Es gibt in Österreich nur einen Verwaltungsgerichtshof und einen Verfassungsgerichtshof.;)

(wenigstens etwas, das es bei aller Föderalismusliebe nicht 9x gibt:D ).

Und das von Markus angestrebte Verfahren ist offenbar ebenfalls schon beim VfGH = gleiches Gericht, aber anderes Verfahren.

:) Ein Verfahren vor dem UVS kommt nicht vor den VfGH, da es ein Verwaltungsverfahren ist. Der UVS kann nur das eigene Verfahren quasi unterbrechen, den VfGH anrufen, ob das/die zum Spruch heranzuziehenden Gesetze verfassungskonform sind. Das eigentliche Verfahren bliebt beim UVS. Entscheidet der VfGH, dass das Gesetz verfassungskonform ist, hat der UVS sein Verfahren weiterzuführen
 
Entscheidet der VfGH, dass das Gesetz verfassungskonform ist, hat der UVS sein Verfahren weiterzuführen


....davon gehe ich erstmal nicht aus


Ich bin (noch :D) nicht dumm genug um frei aus dem Nähkästchen zu plaudern, aber DAS ist vom UVS an den VfGH gegangen ;)



Der Unabhängige Verwaltungssenat im Land XXXXX stellt aus Anlass der Berufung des Herrn Markus Pollak gegen das Straferkenntnis der XXXXXXX vom XX. XXXXXXX 2010, Zl. GFSX-X-XXXXXX/X, gemäß Art. 129 a Abs. 3 i.V.m. Art. 89 Abs. 2 und 3 und Art. 140 Abs. 1 B-VG an den Verfassungsgerichtshof den

A N T R A G
(vierfach, 1 Aktenheft)​

der Verfassungsgerichtshof möge erkennen, dass
– XXXXX in § XXXX NÖ Hundehaltegesetz,
LGBl. 4001-1, in eventu
– XXXXX „§ XXXXXXX NÖ Hundehaltegesetz, LGBl. 4001-1, in eventu
– XXXXX
als verfassungswidrig aufgehoben wird (werden).



4.6. Zumal nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenats XXXXX (ebenso wie nach Ansicht der erstmitbeteiligten Partei aber auch der Österreichischen
Bundesregierung [vgl. deren Stellungnahme vom 19.11.2009, BKA-650.033/0003-
V/2/2010) die gegenständliche Regelung verfassungswidrig ist, stellt der Unabhängige

Verwaltungssenat beim Land NÖ den

A N T R A G
.......
 
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Ich bin (noch :D) nicht dumm genug um frei aus dem Nähkästchen zu plaudern, aber DAS ist vom UVS an den VfGH gegangen ;)[/quote]

:D Ja, genau das, was ich sagte. Der UVS stellt einen Antrag aus Anlassfall an den VfGH auf Erkenntnis, das Verfahren bleibt natürlich beim UVS.

Ist schlicht der Rechtsweg.
 
:) Ein Verfahren vor dem UVS kommt nicht vor den VfGH, da es ein Verwaltungsverfahren ist. Der UVS kann nur das eigene Verfahren quasi unterbrechen, den VfGH anrufen, ob das/die zum Spruch heranzuziehenden Gesetze verfassungskonform sind. Das eigentliche Verfahren bliebt beim UVS. Entscheidet der VfGH, dass das Gesetz verfassungskonform ist, hat der UVS sein Verfahren weiterzuführen

Hearst, du bist spitzfindig:D
Aber macht ja nix, WÜRDE der VfGH entscheiden, dass das Gesetz nicht verfassungskonform wäre, bräuchte/dürfte/ könnte der UVS sein Verfahren nicht weiterzuführen, oder?

Aber ich glaube, dass hier auch immer wieder ein grundsätzliches Missverständnis über die Tätigkeit des VfGH vorliegt.

Ganz laienhaft (bin ja kein Verfassungsjurist): Der VfGH entscheidet ja nicht, ob ein Gesetz jetzt gerecht, ungerecht, hundefreundlich, hundefeindlich oder sonst was ist. Er entscheidet lediglich, ob das Gesetz bzw. die Verordnung mit der österreichischen Verfassung in Einklang steht.
 
Natürlich...MEIN Verfahren bleibt beim UVS, aber der UVS stellt den Antrag, dass der VfGH im NÖ Hundehaltegesetz "aufräumt".

Werden die entsprechenden Abschnitte vom VfGH für Verfassungswidrig erklärt, kann der UVS sein eigenes Verfahren beenden und meinem Einspruch entsprechen.

GLEICHZEITIG ist aber -was ja der wichtigere Punkt ist- das Gesetz bei der Überprüfung vom VfGH durchgefallen und muss korrigiert werden.
Sobald diese Teile im NÖ Hundehaltegesetz fallen, geht die Geschichte weiter, womit auch die Rassenliste in Wien fallen wird...

Es KANN sein (wird vermutlich auch so kommen), dass die Damen und Herren Politiker gleich ein Folgegesetz mit ähnlichem Inhalt auf den Weg schicken, aber dann sind die Karten neu gemischt und ich HOFFE, dass zu diesem Zeitpunkt ENDLICH mehr Menschen munter sind und unseren neuen Kampf (der zu 100% kommen wird, wenn wieder so ein unsinniges Gesetz droht) unterstützen - und damit meine ich AKTIV unterstützen *in Richtung ÖKV und angeschlossene, betroffene und trotzdem untätige Clubs schau*
 
Hearst, du bist spitzfindig:D
Aber macht ja nix, WÜRDE der VfGH entscheiden, dass das Gesetz nicht verfassungskonform wäre, bräuchte/dürfte/ könnte der UVS sein Verfahren nicht weiterzuführen, oder?

Aber ich glaube, dass hier auch immer wieder ein grundsätzliches Missverständnis über die Tätigkeit des VfGH vorliegt.

Ganz laienhaft (bin ja kein Verfassungsjurist): Der VfGH entscheidet ja nicht, ob ein Gesetz jetzt gerecht, ungerecht, hundefreundlich, hundefeindlich oder sonst was ist. Er entscheidet lediglich, ob das Gesetz bzw. die Verordnung mit der österreichischen Verfassung in Einklang steht.

:)Ja

Ausnahmeweise finde ich das nicht spitzfindig. Denn wenn hier von Gesetzen, Verfahren, Verfassung und der Verfassungskonformität von Gesetzen etc etc gesprochen wird, dann finde ich es nicht unwichtig auch zu wissen wie läuft was.
 
Hearst, du bist spitzfindig:D
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Ganz laienhaft (bin ja kein Verfassungsjurist): Der VfGH entscheidet ja nicht, ob ein Gesetz jetzt gerecht, ungerecht, hundefreundlich, hundefeindlich oder sonst was ist. Er entscheidet lediglich, ob das Gesetz bzw. die Verordnung mit der österreichischen Verfassung in Einklang steht.

Genau, und das sollte man sich immer vor Augen halten. Es geht in diesem Fall zunächst einmal ausschließlich um die Verfassungskonformität der niederösterreichischen Regelung. Und da teile ich die Ansicht von Markus, dass
die Regelung voraussichtlich nicht halten wird. Ohne die patscherte Beschwerde gegen die Wiener Regelungen bestünde nicht der leiseste Zweifel.
 
Guten Morgen zusammen!

Ich hätte da eine Frage zum verpflichtenden Wr. Hundeführschein, auf die ich beim Durchlesen des Gesetzes eigentlich keine Antwort gefunden habe (vielleicht läßt sich die Antwort auch gar nicht im Gesetz finden).
Kann es irgendwelche negativen Folgen haben, wenn ein Hund (der mit seinem Halter den HFS bereits abgelegt hat) mit einer zweiten Person zur Hundeführscheinprüfung antritt und durchfällt? (für den Hund? dessen Halter? die zweite Person - außer daß sie diesen Hund dann nicht führen darf?)
Ich frage deshalb, weil es außer mir niemanden in der Familie (und auch im Freundeskreis) gibt, der einen verpflichtenden HFS hat. Auch meine Hundesitterin - die von einer Tierbetreuungsagentur kommt - hat bisher keinen (möchte ihn aber vor dem 1. Juli noch machen).
Kann irgendetwas "passieren" falls sie bei der HFS-Prüfung mit meinem Hund durchfallen würde (was ich eh nicht annehme - aber man weiß ja nie) ? (z.B. daß der Hund dann irgendwo beim Veterinäramt als "gefährlich" aufscheinen würde oder Ähnliches)

Danke im Voraus für eine sachkundige Antwort.

Liebe Grüße, Conny
 
Servus!

Mir würde jetzt auch keine Stelle im Gesetz und den Erläuterungen einfallen, die dieses Problem regelt.
Logisch wäre aber, dass nur SIE/ER den Hund nicht führen darf.

Auf DICH sollte es keinen Einfluss haben, da die Argumentation der Behörde ja in die Richtung geht, dass mit der Prüfung das Hund-Hundeführer-Team überprüft wird und DAS passt ja bei dir, wenn du den Schein hast.

Eine wichtige Sache aber noch - egal wer mit dem Hund gehen will, NIEMAND außer dem Halter/der Halterin muss die Prüfung mit DIESEM Hund machen!!!
Es reicht, wenn der Hund gemeinsam mit seinem Halter/seiner Halterin gemeinsam den Schein gemacht hat und der Ersatz-Gassigeher mit IRGENDEINEM Listenhund den Pflichthundeführschein gemacht hat!

Wenn man Bedenken bei einem Hund hat, sucht man sich eben einen gaaaaanz einfachen Listenhund und kann danach auch mit dem größten, aggressivsten und bösartigsten "Drecksköter" gehen, wenn DER mit seinem Halter den Schein gemacht hat.....sinnvolle Lösung, gell?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Mir würde jetzt auch keine Stelle im Gesetz und den Erläuterungen einfallen, die dieses Problem regelt.
Logisch wäre aber, dass nur SIE/ER den Hund nicht führen darf.
Auch ich weiß nichts nichts von einer Bestimmung, die diesen Umstand regeln würde. Das hat man anscheinend nicht bedacht, als man das Gesetz geschaffen hat (wie so Vieles anderes auch nicht).
Auf DICH sollte es keinen Einfluss haben, da die Argumentation der Behörde ja in die Richtung geht, dass mit der Prüfung das Hund-Hundeführer-Team überprüft wird und DAS passt ja bei dir, wenn du den Schein hast.
Ich seh das ganz genauso.

Eine wichtige Sache aber noch - egal wer mit dem Hund gehen will, NIEMAND außer dem Halter/der Halterin muss die Prüfung mit DIESEM Hund machen!!!
Es reicht, wenn der Hund gemeinsam mit seinem Halter/seiner Halterin gemeinsam den Schein gemacht hat und der Ersatz-Gassigeher mit IRGENDEINEM Listenhund den Pflichthundeführschein gemacht hat!

Wenn man Bedenken bei einem Hund hat, sucht man sich eben einen gaaaaanz einfachen Listenhund und kann danach auch mit dem größten, aggressivsten und bösartigsten "Drecksköter" gehen, wenn DER mit seinem Halter den Schein gemacht hat.....sinnvolle Lösung, gell?!
Kann Markus auch in diesem Punkt nur vollinhaltlich zustimmen. :)

In dem Zusammenhang ist es übrigens auch "witzig", daß selbst ich als einer der zur "Listenhundeprüfung" berechtigten Prüfer selber keinen Listenhund Gassi führen dürfte, solange ich nicht mit irgendeinem Listi den Pflicht-HFS absolviert habe. :rolleyes:

LG, Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuerst ein ganz herzliches Danke für die Erklärungen.
Gut, bei Begegnungen mit Menschen jeden Alters gibt es sowieso keine Probleme mit meinem Hund. Spielende, lärmende Kinder, Jogger, Radfahrer - da geht er überall ganz ruhig vorbei. Einzelne Hundebegegnungen sind aber noch etwas problematisch (wenn die Begegnung plötzlich, z.B. an einer Straßenecke stattfindet und der andere Hund knurrt oder "imponiert", wird mein Hund ziemlich unfreundlich).
Ich werde mit meiner Hundesitterin also besprechen ob sie Hundebegegnungen mit meinem Hund noch mit Hilfe unserer Trainerin üben will bevor sie zur Prüfung antritt oder ob sie einen anderen Listenhund kennt, der sich auch bei Hundebegegnungen "locker" verhält und mit dem sie die Prüfung ablegen könnte.

Wenn man Bedenken bei einem Hund hat, sucht man sich eben einen gaaaaanz einfachen Listenhund und kann danach auch mit dem größten, aggressivsten und bösartigsten "Drecksköter" gehen, wenn DER mit seinem Halter den Schein gemacht hat.....sinnvolle Lösung, gell?!

Ja, wirklich sehr "gut durchdacht" im Sinne der öffentlichen Sicherheit. Da weiß man ja nicht ob man weinen oder lachen soll.

Liebe Grüße und nochmals Danke, Conny
 
Zuerst ein ganz herzliches Danke für die Erklärungen.
Gut, bei Begegnungen mit Menschen jeden Alters gibt es sowieso keine Probleme mit meinem Hund. Spielende, lärmende Kinder, Jogger, Radfahrer - da geht er überall ganz ruhig vorbei. Einzelne Hundebegegnungen sind aber noch etwas problematisch (wenn die Begegnung plötzlich, z.B. an einer Straßenecke stattfindet und der andere Hund knurrt oder "imponiert", wird mein Hund ziemlich unfreundlich).
Ich werde mit meiner Hundesitterin also besprechen ob sie Hundebegegnungen mit meinem Hund noch mit Hilfe unserer Trainerin üben will bevor sie zur Prüfung antritt oder ob sie einen anderen Listenhund kennt, der sich auch bei Hundebegegnungen "locker" verhält und mit dem sie die Prüfung ablegen könnte.



Ja, wirklich sehr "gut durchdacht" im Sinne der öffentlichen Sicherheit. Da weiß man ja nicht ob man weinen oder lachen soll.

Liebe Grüße und nochmals Danke, Conny

soweit ich weiß (ich hoff, ich schreib jetzt nix falsches, zumindest ist es mir bei meiner prüfung so gesagt worden) steht aber nicht im gesetz drinnen, welchen abstand der andere hund haben muss zu meinem!;)
 
Einzelne Hundebegegnungen sind aber noch etwas problematisch (wenn die Begegnung plötzlich, z.B. an einer Straßenecke stattfindet und der andere Hund knurrt oder "imponiert", wird mein Hund ziemlich unfreundlich).
Ich werde mit meiner Hundesitterin also besprechen ob sie Hundebegegnungen mit meinem Hund noch mit Hilfe unserer Trainerin üben will bevor sie zur Prüfung antritt oder ob sie einen anderen Listenhund kennt, der sich auch bei Hundebegegnungen "locker" verhält und mit dem sie die Prüfung ablegen könnte.
Bei den "Hundebegegnungen" obliegt es aber dem Hundeführer, ob er diese - im Hinblick auf die zu erwartende Reaktion seines Hundes - annimmt oder ihnen in selbst gewählten Abstand ausweicht.

Und selbst eine aggressive Reaktion Deines Hundes gegenüber einem anderen Hund dürfte nicht zu einem "Durchfallen" beim Pflicht-HFS führen, solange der Hundeführer die Situation im Griff hat und z.B. seinen Hund wieder beruhigen kann.

LG, Andy :)
 
Meiner liebt Rüden auch nicht sehr und hat die Begegnungen mit "etwas" Einwirkung absolviert und das ist lt Prüfer ok.
Du sollst ja zeigen, dass Du den Hund im Griff hast und nicht, dass er alle lieb hat.
 
Also wie ich damals selbst mit meinem Hund den HFS gemacht habe, war es so, daß die Prüferin als letzten Teil der Prüfung mit uns einen ca. 20-25 minütigen Spaziergang gemacht hat - in einer ziemlich belebten Gegend in einem Innenbezirk (darauf, daß ich Hunden ausweichen darf hat sie mich auch hingewiesen). Uns sind damals natürlich auch Hunde begegnet - alles aber ohne Probleme.
Problematisch sind Situationen nur dann, wenn der andere Hund plötzlich da ist (z.B. gerade aus dem Haustor oder um's Eck läuft) UND knurrt oder sich in einer anderen Weise unfreundlich zeigt. Oder Situationen in denen ich einem Hund zwar ausweiche, der andere Hund uns aber nachläuft und dabei eben unfreundliches Verhalten zeigt.
Beides kann einem natürlich jederzeit bei einem Spaziergang in der Stadt passieren (und ist ja auch sowohl mir als auch meiner Hundesitterin schon mehrfach passiert) und da hilft momentan eben wirklich nur, sofort zu schauen, daß man die Distanz vergrößern kann.
Aber mir helfen die Informationen hier schon sehr weiter; wir werden einfach noch mit unserer Hundetrainerin bessere "Strategien" für solche "Spazialsituationen" üben bevor unsere Hundesitterin zur Prüfung antritt und dann sollte ja auch alles gut gehen.

Liebe Grüße, Conny
 
Wir konnten bei der Prüfung selbst entscheiden weichen wir aus oder nicht. Und ich freu mich schon wieder auf die nächste Prüfung mit unserem neuen :)
 
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