VfGH Urteil zum Hundeführschein

Eine Schande für jede Demokratie ... Diskriminierung, Ungleichbehandlung wird als verfassungskonform angesehen.
Die SPÖ schaufelt sich ihr eigenes Grab!

lg
Lisi
 
unglaublich, einfach nur unglaublich :mad:
Man sollte den Herren Richter mal das Nahebringen.

a. Übergriffe durch Hunde:
Nach den Untersuchungen zur Gefährlichkeit von Hunden, die im Auftrag des Deutschen
Städtetages (1997) durchgeführt wurden, zeigte sich folgende Rasseverteilung von Hunden,
die durch aggressives oder lärmendes Verhalten aktenkundig wurden (in absteigender
Reihenfolge und ohne Berücksichtigung des prozentualen Anteils der betreffenden Rasse an
der Gesamtpopulation):
1. Mischlinge / einschließlich Schäferhundmischlinge
2. Schäferhund
3. Rottweiler
4. Pitbull Terrier
5. Dobermann
6. Bull Terrier
7. Staffordshire Bull Terrier
8. Dackel
9. Terrier
10. Dogge
11. Boxer
12. Collie
13. usw...
In 76 % der Fälle sahen die befragten Städte als Ursache für hundliche Übergriffe ein
Fehlverhalten des Hundehalters an, 15,5 % führten sie auf das Tier selbst zurück.

Die Untersuchungen von ROLL (1994) in der Stadt Frankfurt am Main während des
Zeitraumes Juni 1992 bis Juni 1993 ergaben ähnliche Ergebnisse in der Rasseverteilung (in
Klammern die Anzahl der Fälle / in absteigender Reihenfolge und ohne Berücksichtigung des
prozentualen Anteils der betreffenden Rasse an der Gesamtpopulation):
1. Schäferhund (52)
2. Mischlinge (49)
3. Rottweiler (12)
4. Dobermann (12)
5. Pitbull (11)
6. Bullterrier (5)
7. Terrier (5)
8. Schnauzer (5)
9. Boxer (4)
10. Jagdhund (4)
11. Dogge (3)
12. Golden Retriever (3)
usw...

Schäferhunde und deren Mischlinge wurden auch in Österreich in bezug auf Hundebisse am häufigsten auffällig; diese Hunde machen jedoch den größten Anteil an der österreichischen Hundepopulation aus. Im Verhältnis zu ihrer relativen Häufigkeit dominierten allerdings146 Rottweiler die österreichische Unfallstatistik. Im Hinblick auf die Geschlechterverteilung ergab sich eine stärkere Beteiligung der Rüden (TERNON, 1992).
Auch in Untersuchungen von UNSHELM, REHM und HEIDENBERGER (1993) fallen besonders Schäferhunde und deren Mischlinge durch aggressives Handeln auf. Die von einigen Bundesländern verwaltungsrechtlich definierten „Kampfhunde“ nehmen dagegen quantitativ unter den gefährlichen Hunden einen deutlich geringeren Teil ein (FEDDERSEN–PETERSEN, 1992 b; ROLL, 1994; FEDDERSEN–PETERSEN und OHL, 1995; MERTENS
und DODMAN, 1996).
Quelle:
Aus dem Institut für Tierschutz und Verhalten (Heim-, Labortiere und
Pferde) der Tierärztlichen Hochschule Hannover
Doktorin der Veterinärmedizin
(Dr. med. vet.)
Tierärztliche Hochschule Hannover
Andrea Steinfeldt
Hannover 2002
Wissenschaftliche Betreuung : Univ. – Prof. Dr. H. Hackbarth
Gutachter : Univ. – Prof. Dr. H. Hackbarth
Gutachter : Univ. – Prof. Dr. J. Schäffer

Ob dann wohl die Fragen erlaubt ist warum Hunde die in der Statistik an 1., 2. 8. 10. oder 12. Stelle stehen nicht auf der Liste aufscheinen.

Interessant wäre auch ein Hinweis auf das Bundes-Verfassungsgesetz, Erstes Hauptstück, A. Allgemeine Bestimmungen, Artikel 7, Abs. 1 in Bezug auf die o. a. Frage.

Gibt natürlich auch noch eine:

Stellungnahme zu Fragen zum Thema der besonderen Gefährlichkeit von Hunden auf Grund der Zugehörigkeit zu bestimmten Rassen

A. Univ. Prof. Dr. Irene Stur
Institut für Tierzucht und Genetik
Veterinärmedizinische Universität
A-1210 Wien, Veterinärplatz 1
e-mail: Irene.Stur@vu-wien.ac.at

Um nicht unsere deutschen Nachbarn bemühen zu müssen.

Habe von einer jungen Frau, die Probleme mit voll informierter(n) Gemeinde und Nachbarn bekam, einen AmStaff übernommen.

Arbeite, da man auch in meiner Gemeinde alles genau weiß mit Unterschriftenliste pro Dyson und o. a. Argumenten.

Wenn jemand mehr braucht - ich halte schon einen Monat durch und kann noch ein paar Monate einen regen Schriftverkehr aufrecht halten schreibt mir eine email.

MfG Hans
 
Eine Schande für jede Demokratie ... Diskriminierung, Ungleichbehandlung wird als verfassungskonform angesehen.
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lg
Lisi

Ruhig das ganze Erkenntnis lesen und dann weiter sehen. Was man derzeit nicht sagen kann, weil der Wortlaut der Beschwerde nicht eruierbar ist, ob der Beschwerdeführer auf die Argumentation des Verfassungsdienstes im BKA eingegangen ist oder nicht. Dort heißt es nämlich sinngemäß, dass die Gefährlichkeit von Hunden nach neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen nicht an ihrer Rasse festzumachen ist und daher die Rassenliste möglicherweise unsachlich und daher gleichheitswidrig sei. Ja, und im übrigen ist der VfGH ja bekanntlich eine rote Organisation; ein Armrutszeugnis für jemanden, der behauptet, sich mit Politik auszukennen. @ leopold: im konkreten Fall ist kein Rechtsmittel mehr möglich. Ob eine anders formulierte Beschwerde in einem anderen Anlassfall erfolgsversprechend wäre, kann man in Unkenntnis der jetzt zurück - bzw. abgewiesenen Beschwerde nicht sagen.
 
Danke Sali, so ist es.

Ich kenne den Wortlaut (und die Argumentation) und habe schon mehrmals in Gesprächen gesagt was ich davon halte und wie wenig Chancen ich dieser Klage eingeräumt habe.

Die Klage wurde von Leuten eingebracht, die vom Thema keine Ahnung haben und es wurde nur aus dem Bauch heraus sehr laienhaft argumentiert.
Der Anwalt wurde nicht nach Qualifikation ausgesucht, sondern war halt verfügbar (und günstig genug?).

LEIDER wurde hier eine Chance vertan (Abstimmung mit Leuten mit Hintergrundwissen wäre ganz gut gewesen), aber das bedeutet noch LANGE nicht, dass die Rassenliste hält!!!

In NÖ wurde ein ganz anderer (langsamer, aber weniger fehleranfällig) Weg beschritten und ein AUSGEZEICHNETER Anwalt mit gutem Ruf genommen, der wiederum nichts ohne Absprache, Vorgabe und Kontrolle durch wirklich informierte und seit JAHREN in der Sache tätigen Menschen macht.
Unsere Sache ist bereits vom UVS an den VfGH weitergeleitet worden, WEIL DER UVS UNSERE BEDENKEN TEILT und wird natürlich auch auf Wien Auswirkungen haben...

....wer zuletzt lacht, Frau Stadträtin ;):D
 
Danke Sali, so ist es.

Ich kenne den Wortlaut (und die Argumentation) und habe schon mehrmals in Gesprächen gesagt was ich davon halte und wie wenig Chancen ich dieser Klage eingeräumt habe.

Die Klage wurde von Leuten eingebracht, die vom Thema keine Ahnung haben und es wurde nur aus dem Bauch heraus sehr laienhaft argumentiert.
Der Anwalt wurde nicht nach Qualifikation ausgesucht, sondern war halt verfügbar (und günstig genug?).

LEIDER wurde hier eine Chance vertan (Abstimmung mit Leuten mit Hintergrundwissen wäre ganz gut gewesen), aber das bedeutet noch LANGE nicht, dass die Rassenliste hält!!!

In NÖ wurde ein ganz anderer (langsamer, aber weniger fehleranfällig) Weg beschritten und ein AUSGEZEICHNETER Anwalt mit gutem Ruf genommen, der wiederum nichts ohne Absprache, Vorgabe und Kontrolle durch wirklich informierte und seit JAHREN in der Sache tätigen Menschen macht.
Unsere Sache ist bereits vom UVS an den VfGH weitergeleitet worden, WEIL DER UVS UNSERE BEDENKEN TEILT und wird natürlich auch auf Wien Auswirkungen haben...

....wer zuletzt lacht, Frau Stadträtin ;):D

So ungefähr habe ich mir das vorgestellt. Auf die Idee, nicht eine Beschwerde gegen eine Strafverfügung zu erheben, muss man erst kommen; von der Argumentation - das kann ich mir allerdings nur nach den Ausführungen des Erkenntnisses zusammenreimen - ganz abgesehen.
 
Tja....politisch motivierte Handlung, wie immer!

Ging schnell, war geeignet um Aufmerksamkeit zu bekommen.....ging in die Hose und ist eeeeeigentlich (parteipolitisch gesehen) wurscht!

Man hat nichts erreicht, kann aber sagen, dass man es versucht hat! :rolleyes:
 
Tja....politisch motivierte Handlung, wie immer!

Ging schnell, war geeignet um Aufmerksamkeit zu bekommen.....ging in die Hose und ist eeeeeigentlich (parteipolitisch gesehen) wurscht!

Man hat nichts erreicht, kann aber sagen, dass man es versucht hat! :rolleyes:

Schön, dass Du das jetzt gesagt hat; ich hab mirs gerade noch verkniffen! Natürlich stand da politischer Aktionismus dahinter.
 
Danke Sali, so ist es.

In NÖ wurde ein ganz anderer (langsamer, aber weniger fehleranfällig) Weg beschritten und ein AUSGEZEICHNETER Anwalt mit gutem Ruf genommen, der wiederum nichts ohne Absprache, Vorgabe und Kontrolle durch wirklich informierte und seit JAHREN in der Sache tätigen Menschen macht.
Unsere Sache ist bereits vom UVS an den VfGH weitergeleitet worden, WEIL DER UVS UNSERE BEDENKEN TEILT und wird natürlich auch auf Wien Auswirkungen haben...

....wer zuletzt lacht, Frau Stadträtin ;):D

Dein Wort in Gottes Gehörgang !

Der VwGH ist u. bleibt aber in Wien und damit auch alles beim Alten.

Darfst mich Schwarzseherin nennen. :(

lg Feline
 
@ Markus Pollak

sorry hab den Tippfehler übersehen - trotzdem ........

aber Du hast Recht: die Hoffnung stirbt zuletzt.

@ Leopold

ich fürchte, daß die NÖ-Gerichte (Richter) sich den Wiener Erkenntnissen anschließen werden - einen Präzedenfall sehen.
 
@ Leopold

ich fürchte, daß die NÖ-Gerichte (Richter) sich den Wiener Erkenntnissen anschließen werden - einen Präzedenfall sehen.

Das sind aber keine Wiener oder NÖ Richter. Es gibt in Österreich nur einen Verwaltungsgerichtshof und einen Verfassungsgerichtshof.;)

(wenigstens etwas, das es bei aller Föderalismusliebe nicht 9x gibt:D ).

Und das von Markus angestrebte Verfahren ist offenbar ebenfalls schon beim VfGH = gleiches Gericht, aber anderes Verfahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dein Wort in Gottes Gehörgang !

Der VwGH ist u. bleibt aber in Wien und damit auch alles beim Alten.

Darfst mich Schwarzseherin nennen. :(

lg Feline

Schon erstaunlich, mit welchem (Un)Wissensstand hier Äußerungen abgegeben werden. Erstens hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mit der Sache nichts zu tun. Das Erkenntnis stammt vom Verfassungsgerichtshof (VfGH). Was stimmt ist, dass beide Gerichtshöfe ihren Sitz in Wien haben; das macht sie in Deinen Augen gleich zu Handlangern der in Wien Regierenden? Auch alle Bundesministerien haben ihren Sitz in Wien, die werden natürlich auch alle von Häupl&Co gesteuert. Krause Argumentation das! Der VfGH hat übrigens über Jahrzehnte hinweg bewiesen, dass er nicht zurückscheut, auch für die jeweiligen Machthaber wesentliche Gesetze aufzuheben, wenn sie verfassungswidrig waren. P.S.: Zu Deinem letzten Posting sage ich lieber nichts, sonst handle ich mir eine Verwarnung ein!
 
So wie es aussieht, blieb der Kläger die Infos zur Feststellung und die Zusammenhänge Gefährlichkeit, Aggression, Größe schuldig. (Größe > Gefährlichkeit > Bisskraft > ...)
Weiters wurde offensichtlich nicht erhoben - WIE - die Statistik der Beschwerden in der MA60 (oder wo auch immer) zustande gekommen ist
(wurde jede Beschwerde nachgeprüft oder kommt es zu einem Stricherl in der Liste wenn man Anruft und einen Kampfhundevorfall meldet oder wird bei jeder Meldung wirklich der "Täter" erhoben - lt österreichischer Presse ist ja JEDER Hund der einen Menschen bedroht oder verletzt ein Kampfhund > folgt man dieser in der Presse publizierten Meinung kann es keine Liste geben)
bzw. wurde die (fragliche) Bissstatistik von Frau Simma (die ja nirgens erhältlich ist) nicht in Frage gestellt.

Ich folge Markus und glaube, dass das Verfahren eher argumentativ auf der Strecke geblieben ist.
Markus macht es hoffentlich besser. :cool:
 
so viel zur "hundefreundlichkeit" der fpö .... letztendlich wars doch wieder nix anderes als ein "wahlgag" und stimmenfang. die hunde dürften ihnen doch ziemlich egal sein, sonst hätten sie sich mehr dahintergeklemmt :( :( :(
 
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