Verwirrung bei der BGH-Prüfungsordnung!

RONJA83

Neuer Knochen
hallo an alle!

....vielleicht kann mir der eine oder andere ja auch weiterhelfen!!

In der alten Prüfungsordnung musste der Hund beim Heireinrufen sowie beim Aportieren vor dem Hundeführer sitzen.

...bei meiner Hündin war das ein Problem...sie ist immer irgendwie schief gesessen und so hat man das sogenannte " ein springen " iangelernt und die Trainer meiner Hundeschule ( OKV wien west) haben mir gesagt ,dass das auch gilt seit Neuestem Stand.

....das Einspringen schaut so aus das der hund sofort in Grundstellung geht.

gestern war ich zum ersten mal mit meiner Hündin bei der Rettungshundebrigade und die sehen die sache wieder komplett anders.

:confused::confused::confused:


Hoffe auf Antworten von euch!

Lieber Gruß
Birgit & Ronja
 
Bei den BGH Prüfungen dürfen seit kurzen die Hunde sehr wohl einspringen, oder hinten rum sofort in die Grundstellung gehen und auch das Vorsitzen und dann Grundstellung ist weiterhin erlaubt, man hat jetzt deutlich mehr Möglichkeiten als früher die erlaubt sind! Die Änderung gibts aber noch nicht sooo lange.
 
Stimmt, bei den BGH-Prüfungen ist entweder oder erlaubt.

Glaub bei Schutz und Breitensport muss vorgesessen werden - könnte mir da durchaus vorstellen, dass es denn bei den Rettungshunden bei einer Prüfung auch so ist.

Kenn aber einige Hunde die beides können - Vorsitzen auf Hier und gleich Grundstellung auf Name oder umgekehrt.
 
Soviel ich weiss sollte der Hund vorsitzen. Erst in der GH ist beides erlaubt. Ich würde aber definitiv bei dem bleiben, wo sich dein Hund leichter tut. Auch wenn dir die Trainer dort etwas anderes einreden wollen. Letztendlich darf dir der Richter nur 1 Punkt hierfür abziehen.
 
Laut neuester Änderung der Prüfungsordnung kann der Hund bei Begleithundeprüfungen entweder vorsitzen und dann auf Kommando in Grundstellung gehen oder gleich in Grundstellung gehen (wird auch in diesem Wochendende bei der BgH 3 Leistungssiegerprüfung so gehandhabt)

lg
Edith
 
Hallo!

Das ist richtig, bei den BGH-Prüfungen darf der Hund nun auch gleich in Grundstellung gehen und muss nicht mehr vorsitzen.

Anders ist es aber bei den Rettungshundeprüfungen - dabei handelt es sich ja auch um eine andere Prüfungsordnung (nämlich der Internationalen bzw. österreichischen Prüfungsordnung für Rettungshunde).
Hier muss der Hund beim Hereinkommen vorsitzen. NACH DEM VORSITZEN kann der Hund direkt in Grundstellung gehen - durch "Einspringen" oder nahe hinter dem HF herum. Nachzulesen unter http://www.oerhb.at/mediaCache/Pruefungsord_2006_225270.pdf

Eine Ausnahme bildet die Übung "Tragen und Übergeben" Hier muss der Hund beim Hereinkommen direkt in Grundstellung gehen.

LG
Nora

Angeblich soll diese Prüfungsordnung bald (2010??) geändert werden. In welchen Punkten weiß ich allerdings nicht.
 
Wir haben extra bei den Rettungshunden nachgefragt und uns wurde mitgeteilt, dass das mit dem Einspringen nicht geändert wird! Aber mal sehen!

Ansonsten eh super erklärt! Ist also gsd endlich auch in der BgH erlaubt!
 
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