Verpflichtender Wiener Hundeführschein: erste konkrete Infos

Hans Mosser

Medium Knochen
Aufgrund vieler Anfragen besorgter Hundehalter und mangels bis dato (11.6.2010) vorliegender offizieller Infos hier eine erste Kurzinformation, soweit sie mir vorliegt, über den (freiwilligen und verpflichtenden) Wiener Hundeführschein.

Grundsätzliches: Geprüft wird nicht der Hund, sondern "wie gut der Mensch mit seinem Hund umgehen kann" und wie sicher er ihn führt. Der Hund soll sich mit seinem Halter im öffentlichen Raum so bewegen, dass er einerseits keine Gefahr oder ungebührliche Belästigung für andere Menschen oder Tiere darstellt. Andererseits soll auch der Hund selber weder in Angst noch Stress geraten und sein Mensch darauf achten, dass sein Hund sich sicher fühlt.

Im Konkreten besteht die Prüfung aus mehreren Teilen:

a) Ein Theorieteil, bestehend aus einem Fragebogen mit 30 Fragen und jeweils mehreren vorgegebenen Antworten zu Hundeverhalten und –erziehung, sowie den gesetzlichen Verpflichtungen eines Hundehalters. Bei 24 dieser 30 Fragen muss die richtige aus den vorgegebenen Antworten angekreuzt werden. (Multiple choice System)

b) Ein praktischer Teil, bei dem der Halter einfache Pflegehandlungen und "alltäglichen Umgang" mit dem Hund vorzeigen muss, wobei der Hund weder großen Stress noch ein Abwehrverhalten an den Tag legen soll. Dazu gehören zum Beispiel Pfotenkontrolle, Ohrenkontrolle, Zahnkontrolle, Maulkorb anlegen oder Leine anlegen.

c) Ein weiterer praktischer Teil, bei dem Übungen aus dem Grundgehorsam überprüft werden. Ausschlaggebend ist dabei, ob der Mensch seinen Hund richtig einschätzt: D.h. z.B. wenn der Hundehalter angibt, dass er seinen Hund bei geringer Ablenkung 3 Minuten ablegen kann, dann gilt das als Maßstab und wird geprüft. Geprüft werden weiters herankommen, absitzen oder abliegen und die Leinenführigkeit auf einer Strecke von ca. 100 Metern.

d) Ein Teil im öffentlichen Raum, bei dem verschiedene Situationen mit dem Hund in angemessener Weise bewältigt werden sollen, zum Beispiel Begegnung mit anderen Hunden, mit Radfahrern, mit Kinderwagen etc. Wenn der Halter weiß, dass sein Hund ein Problem z.B. mit anderen Hunden oder einer bestimmten Situation hat, dann ist es erlaubt, dass er mit seinem Hund ausweicht, einen Bogen macht, um eine Situation zu vermeiden, ja, er darf sogar umdrehen, um den Hund nicht mit einer Situation zu konfrontieren. Wichtig ist es eben, dass der Hundehalter weiß, dass sein Hund mit dieser oder jener Situation ein Problem hat und der Hundehalter adäquat auf dieses Problem reagiert wie angegeben.

Der Hundehalter darf übrigens die ganze Zeit Futter, Spielzeug, Belohnungen und div. Signale usw. einsetzen.

NICHT ERLAUBT sind Leinenruck und andere Formen der Strafe.
NICHT ERLAUBT ist die Verwendung von Ketten- oder anderen Zughalsbändern, selbst dann nicht, wenn sie bei der Prüfung nicht auf Zug gestellt sind.
NICHT ERLAUBT ist es, den städtischen Raum komplett zu meiden, d.h. zu verweigern. Auf der Straße umkehren oder Wechsel auf die andere Straßenseite ist aber erlaubt.

ERLAUBT: Normale Halsband-Leinenkombination, sowie auch die Sicherung eines Hundes über Leine an Brustgeschirr plus Halsband oder korrekt (!) verwendetes Halti.

So wie es aussieht, ist der zentrale Punkt der, dass die Behörde erkennen will, ob ein Hundehalter seinen Hund richtig einschätzen und mit ihm umgehen kann und nicht die Frage, ob er einen perfekten Hund hat. Mit einem "komplizierten" Hund muss man also nicht automatisch "durchfallen". Man muss nur wissen, wie der Hund in bestimmten Situationen reagiert, und sich eben entsprechend verhalten, wie oben angegeben (bspw. Situationen vermeiden).

Soweit die ersten Informationen. Sobald uns weitere Infos vorliegen, werden diese umgehend gepostet.
 
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danke für die Information. Das bedeutet für mich, da ich den freiwilligen Führschein bereits angelegt habe, der verpflichtende ist nicht anders. Oder seh ich das falsch?
 
danke für die Information. Das bedeutet für mich, da ich den freiwilligen Führschein bereits angelegt habe, der verpflichtende ist nicht anders. Oder seh ich das falsch?

Im Prinzip sind beide Führscheine ident, für die Halter von "Listenrassen" verpflichtend, für die anderen freiwillig.

Mein derzeitiger Wissensstand ist folgender: Wenn man den freiwilligen HFS bereits absolviert hat, braucht man ihn tatsächlich nicht nochmals machen. Ab 1.7.2010 kann man dann bei der MA 60 den freiwilligen HFS auf den "ListenhundeHFS" umschreiben lassen, und bekommt 2 neue Ausweise ausgestellt. 1 HFS für den Listenhundebesitzer, und einen Ausweis – ähnlich einem Zulassungsschein –, welcher ebenfalls immer mitgeführt werden muss. Dieser "Zulassungsschein" muss einem Gassigeher, welcher übrigens ebenfalls einen ListenhundeHFS braucht, immer mitgegeben werden.
 
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da bin ich beruhigt (georg sticha hat das bereits erwähnt, aber ich dachte, dass bei dem verpflichtenden noch mehr (anderes) gefordert wird.
ich hoffe, dieser schein gilt auch für die menschen, die ich auf grund meiner persönlichen situation den schein machen habe lassen, damit niemand in schwierigkeiten kommt, wenn dieses gesetz in kraft tritt.
 
Guten Morgen,

ich habe den Hundeführschein freiwillig 2006 mit meinen beiden Hunden gemacht, bei einer Prüferin von Lucky Dogs und es lief genauso ab wie Hr. Mosser es beschreibt., das wichtigste ist das IHR wisst wie ihr euren Hund einschätzt.

Also macht euch keine Sorgen Ihr schafft das alle.
 
Aber wenn ich dies jetzt richtig auslege muss der Gassigeher den verpfllichtenden "ListenhundeHFS" absolvieren, oder gilt dort auch ein bereits absolvierter freiwilliger HFS, was wenn dieser nicht mit einem Listenhund absolviert wurde??


BTW: Finde ich es sehr makaber das Kettenhalsbänder verboten sind aber Haltis erlaubt, gerade in dieser Zeit wo Haltis so modern sind und jeder zweite damit versucht seinem Hund Herr zu werden...
 
nach einem heutigen telefonat mit der ma60 (weiterverwiesen auf die helpline:D) können die nicht mal sagen, ob die umschreibung des freiwilligen auf den verpflichtenden hfs nur in der zentrale der ma 60 oder auch im 16. und 21. möglich ist bzw. ob die zweigstellen im 16. und 21. ihre öffnungszeiten verlängern (aktuell 8-9h:confused:) - so wie die dame am telefon geredet hat (war super freundlich und nett) wissen die noch nicht einmal, wies das ganze abwickeln, naja bis 1.juli ists ja nimmer weit;)
 
ich bin morgen dran mit dem freiwilligen, hab noch den allerletzten termin erwischt und lass den dann umschreiben in den verpflichtenden. bin schon ein bisschen aufgeregt, hoffe es geht alles gut, hab mich spontan letzte woche dazu entschlossen und schon einen marathon hinter mir, weil der hund mein pflegehund ist vom IBT und tierschutzhäuser hundesteuerabgabebefreit sind und der hund quasi nicht angemeldet war bis gerade eben. jetzt hab ich alles beinander hundemarke/alle aufgefrischten impfungen und ich hoffe sie reisst sich morgen zusammen ; )

ist übrigens ein interessantes thema bezüglich pflegehunden aus tierschutzhäusern.
ich hab sie jetzt auf mich angemeldet, extra angegeben, dass ich die halterin bin nicht besitzerin. ohne hundemarke kann man schliesslich nicht antreten und detto mit der hundehaftpflicht, die läuft ja auch auf meinen namen.

wie haben das andere pflegestellen gelöst?
 
weil ganz oben steht:

ERLAUBT: Normale Halsband-Leinenkombination, sowie auch die Sicherung eines Hundes über Leine an Brustgeschirr plus Halsband oder korrekt (!) verwendetes Halti.
 
doppelte leinenführung ist OK, auch ein halti darf nach selbsteinschätzung verwendet werden, aber nur im dritten praktischen teil in der stadt.
 
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