Verlorener Schneidezahn - auf Ausstellungen

teddy007

Neuer Knochen
Ich habe da mal eine Frage: :confused:

Unser Hund (Belgischer Schäfer - Tervueren) hat sich einen Schneidezahn "abgebrochen" :( so weit so gut wir haben Hundeausstellungen besucht - es wurde registriert dokumentiert aber kein Problem ein CAC einCACIB oder ein BOB zu bekommen.

Jetzt hat dieser Zahn angefangen zu eitern und zu wackeln und konnte nur mehr entfernt werden! :mad:

Hat jemand von Euch Erfahrung ob unser Hund jetzt anders Bewertet wird? Bzw. Erfahrungen welche Richter ein Tierärztliches Attest akzeptieren und welche nicht? :confused:

Danke für Eure (hoffentlich vielen) Antworten :cool:

Eddy und "co"

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es tut mir leid ich kann es mir nicht verkneifen, aber ist deine einzge sorge was die richter dazu sagen :rolleyes: :confused:

mir würde mein hund leid tun, müssen ja höllische schmerzen sein

aber wahrscheinlich verstehe ich manche dinge halt einfach nicht.......
 
also ich hab mal im fernsehen gesehen dass man so einen zahn auch beim hund als krone oder stiftzahn heisst das glaub ich ersetzen kann. ist halt sehr teuer...
 
babsi&sammy schrieb:
es tut mir leid ich kann es mir nicht verkneifen, aber ist deine einzge sorge was die richter dazu sagen :rolleyes: :confused:

mir würde mein hund leid tun, müssen ja höllische schmerzen sein

aber wahrscheinlich verstehe ich manche dinge halt einfach nicht.......

Ich dachte der Hund hat keine Schmerzen mehr da der Zahn ja entfernt wurde. :confused:
 
emily82 schrieb:
Ich dachte der Hund hat keine Schmerzen mehr da der Zahn ja entfernt wurde. :confused:


na das hoffe ich doch, ich dachte eher an die schmerzen die er vorher hatte...wenn ich an mich denke bezüglich zahnschmerzen *brrr* da schüttelts mich gleich

wegen krone, ich denke nicht dass ein schneidezahn ersetzt werden muss, extrem schlimm sind doch die eckzähne, wenn mit ihnen was passiert
 
Hallo teddy,
bin kein Ausstellungsspezialist, aber soweit ich weiss müsste jeder Richter ein Attest akzeptieren, dass der Hund mit einem vollständigen/korrekten Gebiss geboren wurde, und der Zahn aus gesundheitlichen Gründen entfernt werden musste. Es geht ja nur darum, dass dein Hund bei Zucht keine Zahnfehlstellung weitervererbt.

lg Friese
 
babsi&sammy schrieb:
na das hoffe ich doch, ich dachte eher an die schmerzen die er vorher hatte...wenn ich an mich denke bezüglich zahnschmerzen *brrr* da schüttelts mich gleich

Vorher schon, sorry. :o Ich finde es nur eben nicht so schlimm wenn sie jetzt nach der Bewertung fragt, ich denke sie wird bestimmt froh sein dass der Hund keine Schmerzen mehr hat. :rolleyes:
 
Hallo,
habe auch so einen Fall daheim, ausgebrochener Schneidezahn (die Wahnsinnige ist gegen einen Baum gerannt, hat sich die Zunge durchgebissen und einen Schneidezahn im Unterkiefer vollständig ausgebrochen). Ich habe ein Zahnröntgen anfertigen lassen, damit bewiesen ist, daß die Zahnanlage da ist...Madam wurde seit damals 2 mal ausgestellt, Röntgenbild mit dazugehörigem Attest habe ich vor Beginn des Richtens am Richtertisch deponiert.
Leider muß der Hund für ein Röntgen der Schneidezähne in Narkose gelegt werden, ich bereue im Nachhinein es gemacht zu haben...gesundheitlich vernünftiger wäre eigentlich ein Ende der Ausstellungskarriere gewesen.
In Deinem Fall würde vielleicht ein Attest des behandelndes TA , der den zahn entfernt hat, reichen. Frag' mal bei Deinem Zuchtwart nach, die müßten solche Sachen wissen...

Grüsse,
Valerie
 
hallo

ich habe das schon ein paar mal im Ring mitbekommen das Zähne fehlen, oder abgebrochen waren.

Du brauchst einfach nur ein Attest von deinem Tierarzt - am besten in Deutsch und Englisch, das der Zahn da war - und das es ein Scherengebiss war - sonst könnte der Zahn ja auch schief gewesen sein.

Ein Röntgen würde ich nicht machen lassen, da ein Attest vom TA sicher ausreicht.

Einigen Richtern genügt es sogar wenn du es ihnen nur sagst.

lg

Sabine
 
Danke für die Antworten die hilfreichen und die weniger hilfreichen! :)

Unser TA hat schon ein Röntgen gefertigt ich hoffe das es reicht!

Ich habe an einen FCI Richter auch die Frage gestellt und es liegt alleine im ermessen des Richters ob er ein Attest anerkennt oder nicht - aber er denkt das die meisten es akzeptieren!

@ dalhome - valerie

Lolka geht es wieder bestens er beist schon wieder unsere "Maya" :D (für alle Ängstlichen - nur bein Rangeln) Es sind keine wie auch immer gearteten gesundheitlichen Schäden zu befürchten. Er hat auch schon - nach anweisung des TA wieder gefressen - Trockenfutter - und ist in keiner Weise eingeschränkt oder hat Schmerzen. Gott sei Dank!

@ friese

genau darum geht es mir auch und das ist jetzt ja (hoffentlich) sichergestellt das die Zähne vorher in ordnung waren! Mir ist bzw. wäre es nur unsinnig vorgekommen wenn man einen Hund schlechter beurteilen würde der offensichtlich gesund ohne genetischen Schaden war und ist und nur durch einen "Unfall" einen Zahn verliert. Deshalb haben wir alles getan um das zu dokumentieren.

@ alle die sich wegen schmerzen Sorgen machen :)

Es ist/war nicht meine erste Sorge ob der Hund noch auf ausstellungen kann oder nicht sondern wie so ein Fall gehandhabt wird - ich fragte ja auch nach Erfahrungen!
Wie schon Erwähnt geht es ihm gut er hatte auch keine anzeichen von Schmerzen bevor wir den lockeren bereits angebrochenen Zahn entdeckten und fraß auch immer gut genauso wie kurz nach der Extraktion. Einen Zahnersatz halte ich nicht für sinnvoll - erstens beeiträchtigt der fehlende Zahn den Hund nicht andererseits müßte er wieder in Narkose und das nur der Optik willen? Nein das muß nicht sein!
Ausstellungen ja aber so wie der hund ist. Sollte das wirklich den Richtern so wichtig sein dann eben nicht.
Er wird trotzdem ein guter Rettungshund werden (hoffe ich halt) :D


Nochmal Danke für die Antworten aber wenn wer konkrete Erfahrungen hat bitte einfach posten danke

Eddy und "Co"

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