Verkauf von Welpen in Tierhandlungen/Hundesalons

flyinggirl

Super Knochen
Hallo liebe Hundefreunde!

Wollte mal wissen, ob es rechtlich erlaubt ist, Hundewelpen (oder Katzenbabys) in Tierhandlungen zu verkaufen?? :confused:

Ich dachte, das wäre seit ein paar Jahren verboten?

...aber da ich jetzt erst wieder bei einer Tierhandlung vorbeigekommen bin, habe ich gesehen, dass die sehr wohl Hundewelpen oder Katzenbabys anbieten (Nagetiere, Vögel, Fische und Reptilien ja sowieso) - ist das denn rechtens ok?? :confused:

LG
 
Aso?? :eek: ok...

Naja und gibt es da irgendwelche Kontrollen dieser Tierhandlungen durch Tierärzte oder durch irgendjemand anderen, der auch sicherstellt, dass es den Tieren dort gut geht etc. ??

Oder darf quasi jede Tierhandlung, die sich Tierhandlung nennt Hundewelpen verkaufen??
 
Um ein Zoofachgeschäft zu eröffnen braucht man eine Bewilligung nach dem Tierschutzgesetz. Mind. 1x im Jahr werden diese vom Amtstierarzt kontrolliert.

Zumindest wäre dies mein Wissensstand.

Außerdem werden normalerweise die Hunde und Katzen geimpft und gechipt, also sollten sie einmal vom TA gesehen worden sein. Aber Papier ist geduldig und oft genug bekommt man dann ein krankes Tier (und von wo die alle herkommen, möchte ich lieber nicht wissen..)

Abgesehen davon, dass oft Mischlinge als Rassehund oder Katze verkauft werden (behaupte ich jetzt einmal :rolleyes:)
 
Achso ist das.

Ok, naja also müssen die Leute, die dann so ein Geschäft betreiben auch nicht nachweisen, wo diese Tiere/Welpen herkommen??

Denke nicht, denn sonst könnten ja "Rassewelpen" nicht angeboten werden, wenn sich dann später herausstellt, dass es doch keine waren?

--> gibt's da nicht Kaufverträge, wo drinnen steht welche Rasse verkauft/gekauft wird??...wenn das im Vertrag steht, ist das ja eigentlich schon "bindend" für den Verkäufer, oder??
...kenn mich da ja net so aus...möchte auch keine Tiere in einer Tierhandlung kaufen, aber mich interessiert das einfach mal prinzipiell...
 
Einen Kaufvertrag/Rechnung gibt es schon, aber Papiere wirst du nicht kriegen und somit sind es schon von daher Mischlinge.


Sei mir nicht böse, aber diese Behauptung stimmt doch nicht.
Genetische Abstammung hat doch nichts damit zu tun, ob der Hund das bescheinigt bekommen hat oder nicht.

Mein letzter Schäferhund kam (wie bisher alle meine Schäferhunde) aus dem Tierschutz, und hatte deshalb keine Papiere.

Wie sich im nachhinein herausstellte war er reinrassig und sogar gekört. (was wurscht war, da er im TH sowieso kastriert worden ist).

Aber deswegen ist er doch kein Mischling.

Das du ned wirklich weißt, was drinsteckt, wenn keine Papiere vorliegen ist schon richtig, aber doch nicht zwangsläufig ein Mischling.

ich würde meinen Hund nie i einer Tierhandlung kaufen, aber wenn die mit Rassehunden Werbung machen, werden sie es jawohl nachweisen müssen, denn sonst wäre es Betrug.
 
wenn der hund keinen GÜLTIGEN stammbaum hat-
wo nachgewiesen ist, das er aus reinrassigen hunden der gleichen rasse stammt - ist und bleibt er ein mischling!

dein beispiel lege ich zu " ausnahme bestätigen die regel "..
 
Sei mir nicht böse, aber diese Behauptung stimmt doch nicht.
Genetische Abstammung hat doch nichts damit zu tun, ob der Hund das bescheinigt bekommen hat oder nicht.

Mein letzter Schäferhund kam (wie bisher alle meine Schäferhunde) aus dem Tierschutz, und hatte deshalb keine Papiere.

Wie sich im nachhinein herausstellte war er reinrassig und sogar gekört. (was wurscht war, da er im TH sowieso kastriert worden ist).

Aber deswegen ist er doch kein Mischling.

Das du ned wirklich weißt, was drinsteckt, wenn keine Papiere vorliegen ist schon richtig, aber doch nicht zwangsläufig ein Mischling.

ich würde meinen Hund nie i einer Tierhandlung kaufen, aber wenn die mit Rassehunden Werbung machen, werden sie es jawohl nachweisen müssen, denn sonst wäre es Betrug.


Das wird aber eher die Ausnahme denn die Regel sein, oder?

Nachweisen könnte man es ja mit den Papieren, die gibt es aber schlichtweg nicht oder nur gegen 200-300 Euro Aufpreis :cool:.

Abgesehen davon bekommt man ja keine Auskunft woher die Tiere stammen oder meinst die sagen dem etwaigen Käufer ins Gesicht, dass die Tiere oftmals vom Vermehrer stammen, und die Tiere im Keller dahinvegetieren ohne jemals draußen gewesen zu sein? Und die Tiere die nicht verkauft werden oder krank sind, einfach mal verschwinden?

Und da willst einen Nachweis, dass das Rassehunde sind? Na viel Glück dabei.
 
Lacht mich jetzt bitte net gleich aus...

Aber kann man nicht bei FCI (kann mich nicht mehr genau daran erinnern) einen Gentest seines "reinrassigen" Hundes anerkennen lassen, woraufhin im die "Rasse" durch die Ausstellung von Papieren bescheinigt wird, wo dann aber natürlich die Elterntiere fehlen?

Bilde mir gerade ein, dass ich das in irgendeiner Doku gesehen oder woanders nachgelesen hätte...

Lg Alex

PS:
Ohne Papiere (also Stammbaum) "kann" der Hund nicht als reinrassig eingetragen werden z.b. Leistungsheft.
 
Du kannst einen Hund "phänotypisieren" lassen, dann wird bestätigt, daß er äußerlich bestimmte Rassemerkmale aufweist. Rasse- und vereinsabhängig wird er dann in bestimmte Anhang-Register des Zuchtbuches eingetragen. Solche Hunde dürfen ausgestellt werden und an sportlichen Wettbewerben teilnehmen, unterliegen aber zumindest züchterisch starken Beschränkungen bis hin zum Zuchtverbot.

Anerkennung per Gentest ginge theoretisch nur, wenn der Elternnachweis damit geführt wird und beide nachgewiesene Eltern nach anerkannten Zuchtordnungen gezüchtet wurden (rasseabhängig).

Einen allgemeinen Gentest zur Rassebestimmung und mit Anerkennung durch die FCI gibt es nicht.
 
Wenn jemand züchten oder ausstellen möchte, wird er ja wohl einen Züchterhund nehmen und warum ist es den anderen so wichtig was ihr Hund ist , im besten Fall ein guter Freund und Begleiter und kein Statussymbol! Mein Hund ist kein Mischling er ist ein irischer Zwergwolfshund , darauf bestehe ich :p;)
 
wenn der hund keinen GÜLTIGEN stammbaum hat-
wo nachgewiesen ist, das er aus reinrassigen hunden der gleichen rasse stammt - ist und bleibt er ein mischling!

dein beispiel lege ich zu " ausnahme bestätigen die regel "..

Das ist vielleicht die Ansicht der FCI/ÖKV, widerspricht aber a) der allgemeinen Definition von "Mischling" und b) der von Tierärzten und den großen Hundesportvereinen gepflegten Praxis.
Der ÖGV unterscheidet zb. in Leistungsheften usw. durchaus zwischen M.R. (Mischrasse=Mischling) und "Rassehund o.A." (ohne Abstammungsnachweis). (M.R.s sind klarerweise selbstverständlich o.A. - das "o.A." wird auf Teilnehmerlisten und Urkunden auch anstatt eines Zwingernamens angeführt)
Ich kenn eine, die hat im Leistungsheft ihres Hundes bei Rasse "Golden Retriever o.A." stehen, weil der Hund eben keinen ÖKV/FCI-Abstammungsnachweis hat, aber eindeutig ein Goldie ist. Als "Rassehund o.A." werden beim ÖGV auch Hunde eingetragen die Papiere eines nicht-ÖKV-Vereines haben, nicht-FCI-Anerkannten Rassen angehören, oder nicht ins österreichische Zuchtbuch eingetragen sind.
Wenn jetzt jemand zb. einen Working Kelpie hat, ist das ja auch kein Mischling, sondern ganz im Gegenteil, ein gezielt auf bestimmte Eigenschaften hin gezüchteter Hund mit dokumentierter Abstammung, nur leider halt nicht von ÖKV/FCI anerkannt.

ÖGV Agility Reglement 2012 schrieb:
3.2. ÖHZB-EINTRAGUNG BZW. HUNDESPORTLIZENZ
Rassehunde, die im Ausland gezüchtet wurden und in österreichischem Besitz stehen, müssen vor dem ersten Antritt in das ÖHZB eingetragen sein, um als Hund mit Abstammungsnachweis an den Start gehen zu können. Für nicht in das ÖHZB eingetragene Rassehunde muss eine Hundesportlizenz (HL) gelöst werden. Das betrifft ausländische Rassehunde oder Rassehunde mit Abstammungsnachweisen anderer Verbände oder Rassehunde ohne Abstammungsnachweis. All diese Hunde sind auf Melde- und Ergebnislisten zu führen als „Rassehund o.A.“ (o.A. = „ohne Abstammungsnachweis“; Beispiel: „Golden Retriever o.A.“).

Hunde ohne erkennbare Rassezugehörigkeit benötigen ebenfalls eine Hundesportlizenz (HL). Sie sind auf Melde- und Ergebnislisten in der Rubrik „Rasse/Rassebezeichnung“ zu führen als „o.A.“.

Eine Rassezugehörigkeit hängt nunmal von den Genen ab, und NICHT von ÖKV/FCI. ÖKV/FCI steht natürlich selbstverständlich frei, diese nicht dokumentierten Rasseangehörigkeiten nicht anzuerkennen (ist ja in ihrem Sinne nur verständlich und auch Sinnvoll), das macht aber nicht automatisch alle Hunde ohne ÖKV/FCI-Abstammungsnachweis zu Mischlingen im eigentlichen Wortsinn.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist vielleicht die Ansicht der FCI/ÖKV, widerspricht aber a) der allgemeinen Definition von "Mischling" und b) der von Tierärzten und den großen Hundesportvereinen gepflegten Praxis.
Der ÖGV unterscheidet zb. in Leistungsheften usw. durchaus zwischen M.R. (Mischrasse=Mischling) und "Rassehund o.A." (ohne Abstammungsnachweis). (M.R.s sind klarerweise selbstverständlich o.A. - das "o.A." wird auf Teilnehmerlisten und Urkunden auch anstatt eines Zwingernamens angeführt)
Ich kenn eine, die hat im Leistungsheft ihres Hundes bei Rasse "Golden Retriever o.A." stehen, weil der Hund eben keinen ÖKV/FCI-Abstammungsnachweis hat, aber eindeutig ein Goldie ist. Als "Rassehund o.A." werden beim ÖGV auch Hunde eingetragen die Papiere eines nicht-ÖKV-Vereines haben, nicht-FCI-Anerkannten Rassen angehören, oder nicht ins österreichische Zuchtbuch eingetragen sind.
Wenn jetzt jemand zb. einen Working Kelpie hat, ist das ja auch kein Mischling, sondern ganz im Gegenteil, ein gezielt auf bestimmte Eigenschaften hin gezüchteter Hund mit dokumentierter Abstammung, nur leider halt nicht von ÖKV/FCI anerkannt.



Eine Rassezugehörigkeit hängt nunmal von den Genen ab, und NICHT von ÖKV/FCI. ÖKV/FCI steht natürlich selbstverständlich frei, diese nicht dokumentierten Rasseangehörigkeiten nicht anzuerkennen (ist ja in ihrem Sinne nur verständlich und auch Sinnvoll), das macht aber nicht automatisch alle Hunde ohne ÖKV/FCI-Abstammungsnachweis zu Mischlingen im eigentlichen Wortsinn.

ich rede nicht vom ÖKV :rolleyes: sonder Algemein bzw FCI -
lies was vesta geschrieben hat , denn genau so ist es.

nur weil ein goldi nach nem goli aussieht, muss es keiner sein.

ich kenne zB ein labrador
mutter: labrador
vater: mischling

sumsum sieht auch aus wie ein chihuahua -
ist und bleibt aber ein mischling da kein nachweis...

warum das so schwer zu begreiffen ist..
 
Zuletzt bearbeitet:
Na, ganz so mit den "Mischlingen" ist es auch wieder nicht.
Fehlende Papiere machen noch keinen "Mischling"!

Aaron hat keine Papiere - weil die Familie weder im Verein war, noch die reinrassigen Eltern von Aaron (MIT Papieren!) je auf einer Ausstellung waren, noch angekört. Außerdem waren beide Hunde - Mutter (7 Monate), Vater (etwas über ein Jahr alt) viel zu jung zur Zucht.
Trotzdem ist Aaron ein reinrassiger Welsh Terrier und KEIN Mischling!
Ich habe die Kopie der Stammbäume beider Elternteile. Lt. dem, was hier geschrieben wurde, wär er ein "Mischling"?
Das kann's aber wohl auch nicht sein!
 
Um Himmels willen, mir war nicht klar dass es HH von Mischlingen so wichtig ist, den Hund als Rassehund zu sehen :eek: - Es lebe der Rassewahn !
 
Hm...also wenn ich mir hier die ganzen Beiträge durchlese: Dann braucht man ja eigentlich nur Papiere für seinen Hund, wenn man mit ihm züchten möchte oder auf Ausstellungen, oder??

Was ist, wenn ich einen Rassehund möchte aber nicht zum Züchten und nicht für Ausstellungen? - brauche ich dann überhaupt Papiere?

...oder garantieren die Papiere einfach nur, dass der Hund "reinrassig" ist? :confused:
 
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