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Verkauf von Hund und Katze

Würde mich nicht wundern. Es gibt nicht die Ressourcen um jeden Wurf zu kontrollieren. Einmalig ist da das Stichwort mit dem ich ganz gut leben kann.

Wir haben eindeutig größere Probleme als Personen mit einmaligen Würfen/echten Unfällen.

Schwieriger wirds dann, wenns darum geht, herauszufinden, ob wirklich nur einmalig. Da sich dann der nächste Vermehrer unter falschem Namen als Besitzer eines einmaligen Unfalls im Internet präsentiert.
 
Warum in die richtige Richtung wenns wohl bald doch wieder erlaubt ist sie zu verkaufen?
Das österreichische Tierschutzgesetz legt fest, dass das Halten von Tieren für die Zucht und den Verkauf der Behörde gemeldet werden muss. Durch Verordnung werden nähere Bestimmungen und Ausnahmen von der Meldepflicht festgelegt. Im konkreten Fall: Nicht als "Zucht" zu verstehen, ist die einmalige, zufällige und unbeabsichtigte Paarung zweier Hunde (z.B. auf der Hundewiese) oder Katzen. Daher soll nun auch der Verkauf von Jungtieren nach einer solchen ungeplanten Paarung von der Meldepflicht ausgenommen werden.


http://www.bmg.gv.at/home/Ministerium/Begutachtungsentwuerfe/In_Begutachtung_Verordnungen_zum_Thema_Tierschutz

Dann doch eher das:
Der Begriff "bäuerliche Haltung" wird nun gestrichen, so dass nur noch Wohnungskatzen und Zuchtkatzen von der Kastrationspflicht ausgenommen sind. "Mit dieser Klärung tragen wir dazu bei, unnötiges Tierleid zu verhindern. Zahlreiche Katzenjunge landen in einem Tierheim oder werden schlimmstenfalls sogar getötet, weil sich freilaufende Katzen unkontrolliert paaren und die Besitzer und Besitzerinnen dann nicht wissen, was sie mit den Jungtieren machen sollen. Mit der Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen wollen wir solche Fälle künftig verhindern", erklärt Ministerin Sabine Oberhauser.
 
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