AW: Menschen - Verhalten, Erziehung Probleme
Liebe(r) Admin,
da die Geschichte in diesem Threat ihren Anfang genommen hat, möchte ich darum bitten, meinen Beitrag hier zu belassen. So erhält die betreffende Person Kenntnis davon und wird in die Lage versetzt, die Sache wieder gutzumachen. Die Chance sollte man der Person einräumen. Gleichzeitig bitte ich um sofortige Löschung meines Accounts. Danke!
Liebe Foren-Mitglieder,
dass sich einige hier in der Anonymität des Internets auf sehr geringem Niveau bewegen und immer wieder anders Denkende verbal niedermachen daran ist man ja leider bereits gewöhnt. Dass sich aber, zumindest 1 Forenmitglied, auf hinterhältige Weise erdreistet, andere in unverschämtester Art und Weise zu verleumden, das war mir bislang neu. Da ich im Endeffekt daran nicht ganz unschuldig bin, entschulidge ich mich hiermit öffentlich für meine Taten, die in Folgendem bestanden:
1. Ich habe hier öffentlich bekannt, dass ich in meiner Hundeschule glücklich und zufrieden bin.
2. Ich habe, auf Nachfrage, diese Hundeschule per PN benannt
3. Ich habe dadurch diese Tat auf den Plan gerufen
Die Geister, die ich rief will ich nun wieder loswerden, was hier sicher einige verstehen werden. Da ich, dummerweise, nicht das Ziel der Angriffe bin, sondern jemand, der mir nahe steht, kann ich wohl kaum gerichtliche Schritte einleiten. Das würde ich in diesem Fall nämlich umgehend tun und meinen Anwälten mit Freuden viel Geld dafür geben, diese Tat gerächt zu sehen zumal in diesem speziellen Fall auch noch Geschäftsschädigung hinzukommt, welches mit einer nicht unerheblichen Geldstrafe geahndet wird.
Ich habe im Internet folgendes dazu gefunden:
Es geht um die Ehre, also das Grundrecht nicht beleidigt und/oder verleumdet zu werden, die jedem Menschen zusteht weil er Mensch ist.
Einige Personen glauben, dass sie in der scheinbaren Anonymität des Internets sich wie die letzte Sau benehmen können und das keine Konsequenzen für sie hat. Dem ist, Göttin sei Dank, nicht so. Jede Bewegung im Internet wird durch die IP-Adresse des PCs zu dem Zeitpunkt des einloggens dokumentiert. Dieses Protokoll muss vom zuständigen Provider im Bedarfsfall dem Gericht zur Verfügung gestellt werden. Damit ist jeder Internetbenützer im Prinzip zu jedem Zeitpunkt identifizierbar, falls erforderlich.
In dem Zusammenhang möchte ich auf die gesetzlichen Grundlagen in den deutschsprachigen Ländern zum Thema Beleidigung und Verleumdung hinweisen:
1. Ehrverletzungen.
Üble Nachrede
1. Wer jemanden bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung weiterverbreitet, wird, auf Antrag, mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Busse bestraft.
2. Beweist der Beschuldigte, dass die von ihm vorgebrachte oder weiterverbreitete Äußerung der Wahrheit entspricht, oder dass er ernsthafte Gründe hatte, sie in guten Treuen für wahr zu halten, so ist er nicht strafbar.
3. Der Beschuldigte wird zum Beweis nicht zugelassen und ist strafbar für Äußerungen, die ohne Wahrung öffentlicher Interessen oder sonst wie ohne begründete Veranlassung, vorwiegend in der Absicht vorgebracht oder verbreitet werden, jemandem Übles vorzuwerfen, insbesondere, wenn sich die Äußerungen auf das Privat- oder Familienleben beziehen.
4. Nimmt der Täter seine Äußerung als unwahr zurück, so kann er milder bestraft oder ganz von Strafe befreit werden.
5. Hat der Beschuldigte den Wahrheitsbeweis nicht erbracht oder sind seine Äußerungen unwahr oder nimmt der Beschuldigte sie zurück, so hat der Richter dies im Urteil oder in einer andern Urkunde festzustellen.
Art. 174
Verleumdung
1. Wer jemanden wider besseres Wissen bei einem andern eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen, beschuldigt oder verdächtigt, wer eine solche Beschuldigung oder Verdächtigung wider besseres Wissen verbreitet wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder Busse bestraft.
2. Ist der Täter planmäßig darauf ausgegangen, den guten Ruf einer Person zu untergraben, so ist die Strafe Gefängnis nicht unter einem Monat.
3. Zieht der Täter seine Äußerungen vor dem Richter als unwahr zurück, so kann er milder bestraft werden. Der Richter stellt dem Verletzten über den Rückzug eine Urkunde aus.
Dies zeigt, dass solche Attacken leider sehr häufig geworden sind. Jedoch möchte ich nicht an solchen Taten beteiligt sein und werde mich ab sofort in keinem Forum mehr äußern oder gar Tipps geben.
Es hat Spaß gemacht, mit einigen von Euch näher zu kommunizieren.
Servus
Carlos