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Verdacht auf schwere Tierquälerei in Eisgarn/Bezirk Gmünd

kokospalme

Super Knochen
Warnung!

In der Gemeinde Eisgarn, wo wir zur Zeit ein Kastrationsprojekt durchführen, ist vor einer Woche eine Katze mit einer ganz schlimmen Pfotenverletzung zu ihrem Futterplatz zurück gekehrt.
Ihr musste leider das Beinchen amputiert werden. (Ein Foto der Katze folgt) Die behandelnden Tierärzte nehmen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung durch eine illegal aufgestellte Falle an.

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(Symbolfoto)

Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen, oder dgl. EU- weit verboten! Dennoch kommt es bei der Jagd immer wieder mal zu solchen grausamen und tierquälerischen Praktiken.
Während sich die arme Katze momentan noch von ihrer Beinoperation erholt, ist nun ein weiterer Kater mit einer Pfotenverletzung aufgetaucht.
Die Verdachtsfälle wurden bereits behördlich gemeldet. Allerdings fehlen uns noch die Beweise und der genaue Standort muss noch ermittelt werden. Die Falle könnte sich direkt in der Ortschaft Klein Radischen befinden, oder im angrenzenden Waldgebiet. Bitte haltet in der Region Ohren und Augen offen und seid aufmerksam. Solche illegalen Fallen sind nicht nur eine Gefahr für Streunerkatzen und Wildtiere, sondern auch für Kinder, Hunde und Spaziergänger…usw.
Wir sind für jegliche Hinweise dankbar. Denn es ist sehr wichtig, dass dieser Fall aufgeklärt wird, bevor es noch weitere Opfer gibt.
Bitte teilen!

PS: Das Foto ist ein Symbolbild
Bildquelle: http://www.veganblog.de/…/…/grausame...d-deutschland/
 
OMG, wer macht denn sowas? Ich hoffe ihr findet diesen Mistkerl bald. Bei uns in der Gemeinde hat eine Zeitlang ein Bauer mit dem Luftgewehr auf Katzen geschossen. Aber immer so das sie überleben und Schmerzen haben werden.

Gott sei dank konnte man ihm das irgendwann mal beweisen. Die Strafe war aber auch echt ein Witz. Musste nur Geld bezahlen. Echt unfassbar.
 
Na fein... Hoffentlich gibts dort keine jungen, jagdunerfahrenen, hungrigen Greifvögel.

Die Schwanenhälse sind wirklich illegal? Erfreulich. Seit wann?
 
hier noch das ausständige Foto der Streunerkatze Kätty

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"Tiere können nicht für sich selbst sprechen. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir als Menschen unsere Stimme für sie erheben und uns für sie einsetzen." (Gillian Andersom)

PS: Wir freuen uns natürlich auch über Spenden für die Beinoperation:
Waldviertler Streunerkatzen
IBAN: AT923290400001004647
BIC: RLNWATWWWTH
Verwendungszweck: Kätty
 
Komisch irgendwie funktioniert der Link nicht. Hier noch einmal:
http://www.veganblog.de/2015/01/14/grausame-fallenjagd-deutschland/

Ehrlich gesagt, eine Veganer-Seite sehe ich nicht als seriöse Quelle an. :rolleyes:

Ja alle Fallen, die nicht entweder zum sofortigen Tod eines Tieres führen (Todschlagfallen), oder wo das Tier unverletzt eingefangen werden (Lebendfallen) sind seit zig Jahren verboten. Konkret sind Tellereisenfallen bereits seit 20 Jahren in der ganzen EU nicht mehr erlaubt

Nein, sie sind nicht alle seit zig Jahren verboten.

Die Tellereisen sind untersagt, aber der Schwanenhals war/ist (?) als "sofort tötend" erlaubt, sofern der Jäger eine Genehmigung hat und einen Kurs absolviert hat.

DAS ist ein Schwanenhals - der soll den Brustkorb zerdrücken, aber Greifvögel fangen sich eventuell mit den Ständern und Katzen/Waschbären mit den Vorderläufen.

http://www.fallenbau-weisser.de/fuchsfallen.htm

Mir wäre neu, dass die Teile bundesweit verboten wären.

Würd mich freuen - jedoch verlinke bitte den Gesetzestext.
 
Na fein... Hoffentlich gibts dort keine jungen, jagdunerfahrenen, hungrigen Greifvögel.

Die Schwanenhälse sind wirklich illegal? Erfreulich. Seit wann?

Das würde mich auch interessieren, denn ich glaube , dass es leider nicht so ist.

Tierquälereiist es aber trotzdem, egal welches Tier in die Falle tappt.
 
;) Hab schon ein Gesetzblättchen ergoogelt. Fallenjagd ist nicht verboten.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000355

Ich geb dir recht, fritzi, dass Fallenjagd Tierquälerei ist, eben weil es zu Fehlfängen kommen kann.
Ich wäre für die Abschaffung.
Dennoch ist diese Jagdform derzeit nicht illegal, schon gar nicht "EU-weit", wie die TE behauptet.

Die Falle, in der sich die Katze verletzt hat, mag alle Auflagen erfüllt haben, die in diesem (bzw. einem vergleichbaren) Gesetzesblatt stehen.

Katzen streunen weit, dringen leicht irgendwo ein und können auch keine Warnschilder lesen.

Hoffentlich kommt das Tier nun in eine sichere Wohnungs- oder Gehegehaltung.
 
Tellereisenfallen sind seit 1995 verboten
https://de.wikipedia.org/wiki/Tellereisen


Was auch immer aufgestellt wurde, es hat mir sowohl die AmtsTÄ bestätigt, dass nur Fallen eingesetzt werden dürfen, die Tiere sofort töten, oder eben Lebendfallen. Auch der zuständige Jagdleiter hat sich dazu geäußert, dass Tellereisenfallen verboten sind und mit einer Strafe belangt werden.

Aus dem Jagdgesetz:

Grundsätzlich dürfen Fallen nicht an Orten angebracht werden, an denen Menschen und Nutztiere gefährdet werden können, wie insbesondere im Nahbereich von Siedlungen, Wegen und Ausflugszielen. Aufgestellte Fallen sind nach oben zu verblenden (Greifvogelschutz) und jeden Tag zu überprüfen.

Erlaubt sind Lebendfangfallen, mit denen vom Haarwild nur das Raubwild und das Schwarzwild, vom Federwild nur der Habicht und der Sperber unter Verwendung des Habichtskorbes gefangen werden dürfen.
In Ausnahmefällen, insbesondere zur Seuchenbekämpfung oder zur Abwehr überhand nehmender Schäden an Geflügelbeständen durch Raubwild, kann die Bezirksverwaltungsbehörde vorübergehend die Verwendung von Fangeisen bewilligen

Hier auch noch ein Pressebericht:
http://www.meinbezirk.at/rohrbach/chronik/huendin-durch-verbotenes-schlageisen-verletzt-d862475.html
 
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Ich würde aber laut Wikipedia nicht von einem Schwanenhals ausgehen, da sie dazu verwendet werden um zuzuschlagen, aber eben nicht zu fangen!

Du hast echt keine Ahnung...

Der tote Fuchs oder Marder hängt im Schwanenhals drinnen.

Scroll da mal runter, da siehst einen Fuchs in diesem Eisen. Der war natürlich sofort tot, der Bügel hat ihm das Genick gebrochen - somit wurde dieses Eisen korrekt eingesetzt, es hat sofort getötet.
http://www.fallenbau-weisser.de/fangbunk.htm

Wie gesagt, ich befürworte diese Jagdform nicht, aber sie ist NICHT illegal!

Eine Streunerkatze kommt so ziemlich überall rein, auch z.B. in fremde Ställe. Dort kann eine Falle gestanden haben, das ist nicht verboten.
Das Tier hat eventuell nach Katzenart den Köder im Schwanenhals mit einer Vorderpfote zuerst berührt. Das würde ein Fuchs ja nicht tun, der greift mit dem Maul.

Das ist u.U. genauso ein Pech für das Tier, wie wenn sie irrtümlich in einem fremden Kippfenster gefangen wird.


Grundsätzlich dürfen Fallen nicht an Orten angebracht werden, an denen Menschen und Nutztiere gefährdet werden können, wie insbesondere im Nahbereich von Siedlungen, Wegen und Ausflugszielen. Aufgestellte Fallen sind nach oben zu verblenden (Greifvogelschutz) und jeden Tag zu überprüfen.

Nutztiere sind Schafe, Ziegen, Kühe, Pferde.
Nicht Katzen! Streunerkatzen sind Raubzeug und jeder Jäger darf sie töten.

Wie gesagt, diese Falle kann absolut korrekt aufgestellt gewesen sein, um z.B. einen Marder in einem Heustadl zu fangen. Ohne irgendwelche Gefährdung für fremde Menschen oder Nutzvieh, unzugänglich für Greifvögel.

Sei doch bitte so korrekt und bezeichne einen anderen Menschen nicht ohne Beweislage als Gesetzesbrecher, der illegale Tellereisen aufstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nutztiere sind Schafe, Ziegen, Kühe, Pferde.
Nicht Katzen! Streunerkatzen sind Raubzeug und jeder Jäger darf sie töten.

Bevor du andere Menschen beschimpfst sie hätten keine Ahnung informiere dich selber einmal. Diese Aussage von dir ist falsch!
Kein Jäger darf eine Katze im Wohngebiet töten und auch nicht einfangen, außer mit einer Lebendfalle! Nur wenn sich eine wildernde Katze außerhalb 300 Meter von einem Wohngebiet befindet darf sie theoretisch von einem Jäger erschossen werden. Das finde ich schon schlimm genug (und vernünftige Jäger schießen auch nicht auf Katzen, die merklich einen Halter haben) aber in der Ortschaft ist der Abschuss, oder jede andere Tötung verboten und wird auch strafrechtlich belangt!!!

Wenn du genau liest, so habe ich geschrieben, dass es sich um einen "Verdacht" um Tierquälerei handelt und dieser liegt mehr als nahe! Zwei schwer verletzte Katzen binnen weniger Tage sind mehr als genug Grund Leute zu warnen. Es gab in dieser Ortschaft übrigens schon einmal eine Anzeige wegen einer verbotenen Falle auf einem Grundstück und auch eine Katze, die in der Ortschaft angeschossen wurde! Wie lange soll man noch zusehen, wie ständig unschuldige Katzen zu Schaden kommen??? Mir reicht's! Und ja es ist Tierquälerei, wenn eine Katze BEWUSST mit einer Falle gefangen und dabei so schwer verletzt wird und dann keine Hilfeleistung bekommt. Jede Falle, auch Lebendfallen müssen regelmäßig kontrolliert werden. Im Sinne der Katzen und potentiell anderer Gefährdeter (Kinder, Spaziergänger, Hunde...) ist es von Bedeutsamkeit diesen Fall unerklärbarer Verletzungen aufzuzeigen.

Umso aufmerksamer die Gesellschaft wird, umso eher ändert sich auch das Tierschutz- und Jagdgesetz im Sinne unserer Haustiere. Das momentane Jagdgesetz, dass erlaubt, dass Katzen und Hunde einfach so 300m außerhalb vom Wohngebiet befinden, ist sowieso ein totaler Witz und steht auch völlig im Widerspruch zum Tierschutzgesetz, dass ein Tier nicht grundlos getötet werden darf. Der entstandene Wildschaden, der durch Katzen verursacht wird, ist so minimal, dass er eigentlich nicht der Rede wert ist- vor allem dann, wenn die Katzen regelmäßig gefüttert werden. Man kann außerdem keine halbwilden und wilden Streunerkatzen dauerhaft in die Wohnung oder in ein Gehege sperren. Keine Ahnung, wie du dir das vorstellst. Deswegen sind es ja Streunerkatzen, weil sie keine Halter haben, aber meistens haben sie einen Unterschlupf und eine Futterstelle. Momentan befindet sich Kätty noch dort im Haus, bis die Wundheilung abgeschlossen ist und die Nähte gezogen werden. Ich finde es irgendwie ziemlich traurig, wie du eine Person verteidigst, die einer armen, unschuldigen Katze diese Qualen und Schmerzen angetan hat.
Ich habe hier übrigens einen Artikel gefunden, wo auch steht, dass eine Schwanenhalsfalle mit Dorn verboten ist.
http://www.meinbezirk.at/rohrbach/chronik/huendin-durch-verbotenes-schlageisen-verletzt-d862475.html

"Solche Totschlagfallen sind verboten. „Bis zum Jahr 2009 war Jägern mit Spezialausbildung die Verwendung von Fangeisen erlaubt. Die Fallen und Besitzer waren behördlich registriert. Aufgrund eines Unfalls, bei dem ein 13-jähriges Mädchen durch eine Totschlagfalle schwer verletzt wurde, erfolgte eine Novellierung des Jagdgesetzes“, erklärt Erhard Petz von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach. „Lediglich im Falle von Seuchengefahr, darf die Bezirkshauptmannschaft Ausnahmegenehmigungen zum Aufstellen solcher Fallen erteilen."

und weiter:
"Der Besitzer wurde mittlerweile von der Polizei Neufelden vernommen. Details waren zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Dem Fallensteller droht neben einer Geldstrafe bis 2200 Euro auch ein Gerichtsverfahren wegen Tierquälerei"


Mehr möchte ich auch nicht mehr dazu sagen. Die große Resonanz und Anteilnahme, von so vielen anderen Personen zeigt auch, dass wir richtig gehandelt haben. Wegschauen, wenn etwas Schlimmes passiert, hilft notleidenden Tieren nämlich überhaupt nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
PS: und hier auch der Auszug aus dem richtigen Gesetzblatt, nämlich für NÖ. Hier steht schwarz auf weiß, dass das Aufstellen von Fallen verboten ist.

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20000559


§ 92
Fangen von Wild, Verbot von Fallen
(1) Das Verwenden von Fallen und anderen Selbstfangvorrichtungen im Jagdbetrieb ist mit Ausnahme von Kastenfallen zum Lebendfang von Haarraubwild und Schwarzwild verboten.

Die Bezirksverwaltungsbehörde kann mit Verordnung die Verwendung von Krähenfängen zum Lebendfang von Rabenkrähe, Nebelkrähe, Elster und Eichelhäher gemäß § 3 Abs. 8 erlauben und kann für einen zeitlich und örtlich bestimmten Bereich die Verwendung anderer Arten von Fallen zum Fang von Haarraubwild oder die Verwendung von Fallen zum Lebendfang zu wissenschaftlichen Zwecken mit Bescheid ausnahmsweise zulassen.
(Das war nicht der Fall!!)

[/B] Bei der Erlassung eines solchen Bescheides ist eine Abwägung der öffentlichen Interessen, insbesondere des Tierschutzes, der Bekämpfung von Tierseuchen und des Artenschutzes vorzunehmen. Auch in diesen Fällen sind hinsichtlich der Eignung der Fangvorrichtungen und der Eignung der fallenaufstellenden Personen die Bestimmungen des Abs. 3 anzuwenden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann für wissenschaftliche Zwecke gemäß § 3 Abs. 8 Ausnahmen vom Verbot des Lebendfangs von nicht jagdbaren Wildarten zulassen.
(2) Bei der Verwendung von Fallen gemäß Abs. 1 gilt folgendes:
1.
Es dürfen nur zugelassene Arten von Fallen verwendet werden (Abs. 3).
2.
Fallen dürfen nur von geeigneten Personen (Abs. 3) aufgestellt werden.
3.
Die aufgestellten Fallen sind zur Vermeidung von Quälerei des Wildes in kurzen Zeitabständen, mindestens aber täglich zu überprüfen.
4.
Auf das Vorhandensein von anderen Arten von Fallen als Kastenfallen zum Lebendfang von Wild ist durch Anbringen von Warnzeichen aufmerksam zu machen. Diese Warnzeichen müssen von jedermann unschwer wahrgenommen und als solche erkannt werden können.
(3) Die Landesregierung hat für die Verwendung von Kastenfallen durch Verordnung zu regeln:
-
die Eignung der Fangvorrichtungen nach Art, Ausstattung und Funktion für das Fangen einer oder mehrerer jeweils bestimmter Tierarten sowie
-
die Voraussetzungen für die Personen, die Fallen aufstellen, nach Verläßlichkeit und fachlicher Qualifikation.
§ 92a
Beachte für folgende Bestimmung
Bei vor dem 1.1.2015 geänderten Rechtsvorschriften wird als Inkrafttretensdatum der Erfassungsstichtag 1.1.2015 angegeben
 
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