Sticha Georg
Super Knochen
Gericht in Ohio entscheidet: rassespezifische Hundegesetze sind verfassungswidrig!
2 May, 2006 - 12:56 (SThiesen). Politik
(Toledo, Dienstag, 07. März, 2006)
Das sechste Bezirksberufungsgericht in Ohio bedachte gestern die Hundebesitzer mit einem monumentalen Sieg, als es entschied, daß regionale und staatliche rassespezifische Gesetze über gefährliche Hunde verfassungswidrig seien. In einer 2:1 Entscheidung vertrat das Gericht den Standpunkt, daß die Verordnung Nr. 505.14a der Stadt Toledo (Begrenzung der Anzahl auf maximal einen Pitbull pro Haushalt), sowie auch die Ergänzungen zum Staatsgesetz von Ohio Nr. 955.11 sowie 955.22 (Pitbull Besitzer müssen Haftpflicht Versicherungen nachweisen) gegen verschiedene verfassungsmäßige Freiheitsrechte verstoßen. ()
Das Gericht entschied ferner, diese Gesetze seien aus zwei weiteren Gründen verfassungswidrig, von denen beide sehr bedeutend sind für all jene, die seit vielen Jahren gegen rassespezifische Hundegesetze eintreten. Zunächst einmal entschied das Gericht, diese Gesetze würden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, denn es gäbe keinen einzigen rationalen Grund, Pitbulls als gefährlicher einzustufen, als andere Hunde! Es stellte ferner fest, daß rassespezifische Gesetze In der Vergangenheit eingeführt wurden, basierend auf überholten Informationen die ein stereotypes Bild von Pitbulls vermitteln. Das Gericht fand keinerlei neuen Beweise dafür, daß diese Rasse in irgend einer Weise gefährlicher ist als andere. Den Besitz von Pitbulls zu regulieren oder zu begrenzen sei demnach willkürlich, unvernünftig und diskriminierend.
Eine weiterer wichtiger Grund für die Verfassungswidrigkeit dieser rassenspezifischen Gesetze ist laut Gericht der Umstand, daß es keinerlei akkurate Möglichkeit gibt, einen Pitbull überhaupt eindeutig zu identifizieren. Basierend auf den vorgelegten Fakten schrieb Richter William Skow, schließen wir, daß die subjektive Identifizierung von Pitbulls auch harmlose Pitbulls und Nicht-Pitbulls einschließt, und das in einem Ausmaß, daß ein Bürger sich der Tatsache nicht mehr bewußt sein kann, daß er möglicherweise das Gesetz bricht, was letztlich zum Vorkommen von willkürlichen Anzeigen und Verhaftungen führen würde.
()
Stefan Thiesen
Werner Str. 203
D-59379 Selm
www.mindquest.de
http://pressemitteilung.ws
2 May, 2006 - 12:56 (SThiesen). Politik
(Toledo, Dienstag, 07. März, 2006)
Das sechste Bezirksberufungsgericht in Ohio bedachte gestern die Hundebesitzer mit einem monumentalen Sieg, als es entschied, daß regionale und staatliche rassespezifische Gesetze über gefährliche Hunde verfassungswidrig seien. In einer 2:1 Entscheidung vertrat das Gericht den Standpunkt, daß die Verordnung Nr. 505.14a der Stadt Toledo (Begrenzung der Anzahl auf maximal einen Pitbull pro Haushalt), sowie auch die Ergänzungen zum Staatsgesetz von Ohio Nr. 955.11 sowie 955.22 (Pitbull Besitzer müssen Haftpflicht Versicherungen nachweisen) gegen verschiedene verfassungsmäßige Freiheitsrechte verstoßen. ()
Das Gericht entschied ferner, diese Gesetze seien aus zwei weiteren Gründen verfassungswidrig, von denen beide sehr bedeutend sind für all jene, die seit vielen Jahren gegen rassespezifische Hundegesetze eintreten. Zunächst einmal entschied das Gericht, diese Gesetze würden gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, denn es gäbe keinen einzigen rationalen Grund, Pitbulls als gefährlicher einzustufen, als andere Hunde! Es stellte ferner fest, daß rassespezifische Gesetze In der Vergangenheit eingeführt wurden, basierend auf überholten Informationen die ein stereotypes Bild von Pitbulls vermitteln. Das Gericht fand keinerlei neuen Beweise dafür, daß diese Rasse in irgend einer Weise gefährlicher ist als andere. Den Besitz von Pitbulls zu regulieren oder zu begrenzen sei demnach willkürlich, unvernünftig und diskriminierend.
Eine weiterer wichtiger Grund für die Verfassungswidrigkeit dieser rassenspezifischen Gesetze ist laut Gericht der Umstand, daß es keinerlei akkurate Möglichkeit gibt, einen Pitbull überhaupt eindeutig zu identifizieren. Basierend auf den vorgelegten Fakten schrieb Richter William Skow, schließen wir, daß die subjektive Identifizierung von Pitbulls auch harmlose Pitbulls und Nicht-Pitbulls einschließt, und das in einem Ausmaß, daß ein Bürger sich der Tatsache nicht mehr bewußt sein kann, daß er möglicherweise das Gesetz bricht, was letztlich zum Vorkommen von willkürlichen Anzeigen und Verhaftungen führen würde.
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Stefan Thiesen
Werner Str. 203
D-59379 Selm
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http://pressemitteilung.ws