Urlaub in Deutschland mit Staff-Mix?

Alisa

Medium Knochen
Hallo
Ich würde gerne mit meiner Hündin ein Seminar in Deutschland besuchen. Jetzt bin ich aber nicht ganz sicher ob das funktioniert, ein paar Leute haben mir gesagt dass ein Urlaub kein Problem wäre anderer Seits find ich im Internet nichts darüber.
Sie ist vermutlich ein Staff Mix, also Papiere hat sie sicher keine^^
Also war jemand von euch schon in Deutschland mit seinem Listenhund oder funktioniert das gar nicht, welche Vorkehrungen muss ich treffen?
LG
Isa
 
Hallo Isa,

ich kenn mich leider mit den Deutschlandbestimmungen auch nicht aus, aber ich glaube, dass es da auch aufs Bundesland ankommt. Was ich mich erinnern kann, sind die Bestimmungen in jedem Bundesland anders.

Wo willst denn genau hin (und welches Seminar??)Bin ja gar nicht neugierig :)

Alles Liebe,
Agnes
 
Hallo,

ich hätt jetzt auf die schnelle das hier gefunden http://www.hundeinfoportal.de/deutschland_einfuhrverbot.php .

Zitat:
§ 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
(3) 1.Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden.
Zitat Ende


Und hier nochmal http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hundverbreinfvo/gesamt.pdf

Und weil ich grad in fahrt bin *g http://bundesrecht.juris.de/hundverbreinfvo/__2.html
 
Hallo

Hab auch folgendes gefunden:

Zitat
(1) Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden.

aber:

Zitat
HundVerbrEinfVO § 2 Ausnahmen vom Verbringungs- und Einfuhrverbot
(1) Gefährliche Hunde, die als Diensthunde des Bundes, insbesondere der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes oder der Zollverwaltung, als Diensthunde der Länder, insbesondere der Polizei, als Diensthunde der Städte und Gemeinden, als Diensthunde fremder Streitkräfte gehalten werden sollen, sowie Blindenhunde, Behindertenbegleithunde und Hunde des Katastrophen- und Rettungsschutzes dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden.
(2) Gefährliche Hunde dürfen in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Hunde nach vorübergehendem Verbringen in das Ausland oder vorübergehender Ausfuhr an einen Aufenthaltsort im Inland zurückkehren, an dem sie berechtigt gehalten werden dürfen.
(3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur Vermeidung unbilliger Härten durch die nach Landesrecht zuständige Behörde auf Antrag genehmigt werden.
(4) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.




Also das heißt für mich, dass du einreisen darfst!


Quelle:
http://www.mit-hund-und-kegel.de/html/listenhunde.html#gesetz

Lg
 
Wie schon geschrieben, Urlaub ist glaub ich gar kein Problem.

Würd aber an Deiner Stelle eine Anfrage an die deutsche Botschaft und an die Stadt/Gemeinde, wo das Seminar stattfindet schreiben um mich abzusichern.;)
 
Hi
Ja super, den Absatz hab ich anscheinent immer überlesen...

Das mit dem Anfragen hab ich mir auch schon gedacht, werd ich auf jeden Fall machen!

Frage ist also geklärt danke!
LG
 
Ich häng mich da mal kurz an den thread an.

Wir wollen unter Umständen mit unserem "Listenhund" Urlaub im Karwendel machen. Doch dieses Tal ist zwar in Österreich, aber nur über Bayern erreichbar.

Nach Euren Angaben nach und auch nach den Ergebnissen, die ich sonst im Internet gefunden habe, dürfte es ja kein Problem sein, mit einem Listenhund durch Bayern durchzufahren.

Einzig eine Passage in dem Text verstehe ich nicht ganz:

Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:


  • Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
  • Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
  • Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Heißt das, dass man als Urlauber diese Papiere auch haben muss? Impfpass haben wir natürlich, aber den Rest nicht.

Außerdem hab ich irgendwo gelesen (finde den Text jetzt aber nicht), dass bei Listenhunden die Tollwutimpfung und der Chip amtlich beglaubigt werden muss.

Weiß hier vielleicht jemand was darüber?

Habe gestern beim Vetrinäramt angerufen. Die Dame war sehr nett, aber sie hat zugegeben, dass sie es auch nicht so genau wissen, da sich immer wieder mal was ändert. Sie hat mir empfohlen bei der Deutschen Botschaft anzurufen. Nur da bin ich bis jetzt noch nicht durchgekommen.

Gibts sonst noch eine Stelle, wo ich mich erkundigen könnte?

lg desertrose
 
Ja, den Herausgeber der Gesetze ;)

"3) Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 des Gesetzes dürfen vorübergehend in das Inland verbracht oder eingeführt werden, sofern sie sich zusammen mit einer Begleitperson, die ihren Wohnsitz nicht im Inland hat, nicht länger als vier Wochen im Inland aufhalten werden. Eine Verlängerung des vorübergehenden Aufenthalts kann zur "

Quelle: http://bundesrecht.juris.de/hundverbreinfvo/BJNR124800002.html
 
warum nennst den staff-mix nicht einfach anders...? wennst die deutschen tiervermittlungssendungen anschaust - da gibts massen an labi-mixen, die mit einem labi vermutlich nur den urahnen wolf gemeinsam haben! ich würd mir einen hübschen rassen-mix ausdenken, allerdings muss der auch im impfpass eingetragen sein (wobei bei meinen hunden noch nie ein impfpass kontolliert worden ist, weder beim grenzübertritt, noch im land)
 
Hallo
Ich würde gerne mit meiner Hündin ein Seminar in Deutschland besuchen. Jetzt bin ich aber nicht ganz sicher ob das funktioniert, ein paar Leute haben mir gesagt dass ein Urlaub kein Problem wäre anderer Seits find ich im Internet nichts darüber.
Sie ist vermutlich ein Staff Mix, also Papiere hat sie sicher keine^^
Also war jemand von euch schon in Deutschland mit seinem Listenhund oder funktioniert das gar nicht, welche Vorkehrungen muss ich treffen?
LG
Isa

Erkundige dich am besten bei dem zuständigen Amt (Landratsamt, Rathaus, Bürgeramt) von der Stadt wo du hinfahren willst, ich denke die können dir am besten helfen.
 
warum nennst den staff-mix nicht einfach anders...? wennst die deutschen tiervermittlungssendungen anschaust - da gibts massen an labi-mixen, die mit einem labi vermutlich nur den urahnen wolf gemeinsam haben! ich würd mir einen hübschen rassen-mix ausdenken, allerdings muss der auch im impfpass eingetragen sein (wobei bei meinen hunden noch nie ein impfpass kontolliert worden ist, weder beim grenzübertritt, noch im land)

Wenn Du mein Avatar ansiehst, wirst Du sehen, dass das nicht durchgeht. :)

An alle: danke.

Wir haben es uns überlegt. Auch wenn es schön gewesen wäre, aber wir suchen uns ein anderes Urlaubsziel. Das Ganze ist mir einfach zu kompliziert und unsicher.

lg desertrose
 
Hi,

bin mit Eddy öfters in Bayern, da gibt es absolut kein Problem. Nur den Maulkorb sollte man immer mithaben ...

lg Nina
 
War mit meinem Staff-Mix auch schon öfter in D und Dänemark - es gab nie Probleme. Mauli, Impfpass und jetzt auch den Wiener Hundeführschein nehme ich immer mit.

Wir fahren heuer nach Rumänien - soll sehr schön und hundefreundlich sein.

Liebe Grüße und schönen Urlaub
 
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