gegen eine anzeige kann man doch berufen, oder?
würd ich machen, wenigsten gegen die höhe der strafe
würd ich machen, wenigsten gegen die höhe der strafe
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gegen eine anzeige kann man doch berufen, oder?
würd ich machen, wenigsten gegen die höhe der strafe
Na ja, schau ma mal was rauskommt...
Nach dem einspruch sicher mal ne noch höhere strafe , da sie dir den einspruch raufdividieren
nein, sicherlich nicht - zumindest stehts so in der Rechtsmittelbelehrung
... ich würds dir wünschen ! ..aber leg dir mal dein bestes "büßer gewand" raus
das liegt schon bereit
ich glaub eh nicht, dass die Strafe geringer wird, aber höher kann's
definitiv nicht werden
..hand aufs herz , hattest kein geld dabei oder warst leicht pampert beim herrn gesetzteshüter ???
Ne anzeige macht ja mehr arbeit und die vermeiden die normal gerne !?
ah wo, der geht als zdicker boxermischling durchbin ja mal gespannt wie oft ich aufgehalten werden, falls ich Deikoon mal mit nach Wien nehme - er ist kein Listenhund, schaut aber wie einer aus und wir sind NÖ - wird dann spannend werden
Ich glaub, der wollt sich einfach nur profilieren
DIE SPINNEN ich geh doch bei der hitz ned mit handtascherl gassi
Wie sieht das jetzt aus, wenn ich von der Polizei aufgehalten werde und die fordern, einen Blick auf den HFS werfen zu dürfen, weil sie meinen, in ihr einen Listenhundmischling zu erkennen? (Ich habe mich nie so wirklich mit dem Gedanken auseinander gesetzt, weil ich mich einfach auf die Aussage des TSH und der TÄ verlassen habe)
Was mach ich denn dann? Einfach angeben, dass sie ein Mischling ist und ich nicht weiß, was mitgemischt hat?
also ich würd den impfpass umschreiben lassen auf nen irgendwas mix (labrador, boxer, bordercollie etc) wichtig auch die chipregistrierung umschreiben!!
..dann nur dumm gelaufen aber wennst glück hast , hat der reverent ja n bischen n einsehen
Kann man das denn so einfach z.b. bei der Tierärztin machen lassen? (Tut mir leid für die blöde Frage ^^)
(10) Die Behörde hat die Frage, ob es sich bei einem Hund um einen gemäß Abs. 2 handelt, nach
dem äußeren Erscheinungsbild des Hundes vorzunehmen. Ergibt die Prüfung Anhaltspunkte, die die Annahme
rechtfertigen, dass es sich um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt, gilt der Hund als hundeführscheinpflichtiger
Hund, sofern nicht der Hundehalter bzw. die Hundehalterin durch eine fachtierärztliche
Begutachtung nachweist, dass es sich nicht um einen Hund gemäß Abs. 2 handelt.
Ganz so einfach wirst es nicht haben, versuchen würd ichs trozdem erstmal so !
Das problem ist, im gesetz ist eine beweislast umkehr verankert ,..sprich du müsstest beweisen das dein Hund keine listi ist und nicht die Polizei !
Kostet dich nen gentest , je nachdem wo du hingehst so ab € 80.-
ach ja nachtrag
schwerpunktkontrollen ma60mitarbeiter( AUSWEISPFLICHT!) mit polizei unterwegs( na die wirds freuen) kein schein = hohe strafe und in speziellen fällen auch abnahme des hundes???
kontrollieren dürfen NUR DIE sonst niemand