• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

und soll noch mal einer sagen die Wiener Linien haben keinen Humor..

Jenny

Medium Knochen
und soll noch mal einer sagen die Wiener Linien haben keinen Humor...
****ein spass email von heute:*****

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mit meinem Pferd einen Ausflug in den Prater machen und müsste dazu die U1 benutzen.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fahrschein ich für das Pferd lösen muss und ob es während der Fahrt
einen Maulkorb benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Joseph-Pallauf

Sehr geehrte Frau Joseph-Pallauf,

zuerst möchten wir Sie mit der in unseren Beförderungsbedingungen enthaltenen Regelung für die
Beförderung von Tieren vertraut machen, die dalautet:

"Der Fahrgast ist berechtigt, kleine lebende Tiere, sofern es nicht gefährliche Tiere sind, unentgeltlich in
die Anlagen und Beförderungsmittel mitzunehmen, wenn diese Tiere in Behältnissen untergebracht sind.
Diese Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Verletzungen und Verunreinigungen von Personen
sowie Beschädigungen und Verunreinigungen von Anlagen und Beförderungsmitteln ausgeschlossen sind".

Leider gehen aus Ihre e-mail keine detaillierten Informationen zu Ihrem Pferd hervor, wir erlauben uns
daher, einige Möglichkeiten aufzulisten.

Wenn es sich um ein großes Pferd (z.B. Lippizaner, Haflinger, Mustang, Flusspferd usw.) handelt ist eine
Beförderung nicht zulässig.
Handelt es sich um ein neugeborenes Shetland-Pony oder Isländer und passt jenes in ein Behältnis, z.B.
Reisetasche, ist eine Beförderung grundsätzlich möglich.
Ein Maulkorb muss nicht angelegt werden, beachten Sie jedoch die Bestimmungen des neuen
Tiertransport-Gesetzes.

Seepferdchen können - ebenfalls ohne Maulkorbpflicht - mitgenommen werden, das Aquarium muss
jedoch aus bruchsicherem Glas (Panzerglas) bestehen.

Die Mitnahme von Schaukelpferden ist erlaubt, wenn sie leicht tragbar sind und so abgestellt werden,
dass keine Gefährdung zu erwarten ist.
Für Steckenpferde im physischen Sinn gilt ebenfalls o.a. Regelung, sonstige Steckenpferde können Sie in
unbegrenzter Anzahl im Geiste mitführen.

In allen Fällen erfolgt die Beförderung kostenlos!

Wir hoffen, Ihnen hiermit gedient zu haben, wünschen Ihnen noch eine angenehme Reise und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
Werner Molik

Kommunikation
Verkehrsverbund Ost-Region (VOR)
Management für Wien, Niederösterreich und Burgenland Mariahilfer
Straße 77-79, A-1061 Wien, PF 360

 
und soll noch mal einer sagen die Wiener Linien haben keinen Humor...
****ein spass email von heute:*****

Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte mit meinem Pferd einen Ausflug in den Prater machen und müsste dazu die U1 benutzen.
Bitte teilen Sie mir mit, welchen Fahrschein ich für das Pferd lösen muss und ob es während der Fahrt
einen Maulkorb benötigt.

Mit freundlichen Grüßen
Iris Joseph-Pallauf

Sehr geehrte Frau Joseph-Pallauf,

Für Steckenpferde im physischen Sinn gilt ebenfalls o.a. Regelung, sonstige Steckenpferde können Sie in
unbegrenzter Anzahl im Geiste mitführen.

mit freundlichen Grüßen
Werner Molik



LOL, der Mann (wenn echt) ist wirklich gut!!!
 
Wenn es sich um ein großes Pferd (z.B. Lippizaner, Haflinger, Mustang, Flusspferd usw.) handelt ist eine
Beförderung nicht zulässig.
Handelt es sich um ein neugeborenes Shetland-Pony oder Isländer und passt jenes in ein Behältnis, z.B.
Reisetasche
, ist eine Beförderung grundsätzlich möglich.
Ein Maulkorb muss nicht angelegt werden, beachten Sie jedoch die Bestimmungen des neuen
Tiertransport-Gesetzes.

Seepferdchen können - ebenfalls ohne Maulkorbpflicht - mitgenommen werden, das Aquarium muss
jedoch aus bruchsicherem Glas (Panzerglas) bestehen.

Ich mach mir die Hosen voll :D
 
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