Umzug von Wien nach NÖ, doppelte Hundeabgaben?

Das ist auch je nach Gemeinde unterschiedlich. Nach NÖ Hundeabgabeverordnung dürften sie schon in jeder Gemeinde extra kassieren. Tun sie aber oft nicht.
 
In unserer Gemeinde sinds überhaupt ganz schlau, der Nachbarhund ist im März voriges Jahr gestorben und sie hat die Hundesteuer für das ganze Jahr bezahlt.....im August hat ist sie hin und hat gemeldet, dass sie jetzt keinen DSH sondern einen Leonberger hat, wollten die auch noch einmal kassieren.....hat sie natürlich nicht gezahlt :cool::D
 
In unserer Gemeinde sinds überhaupt ganz schlau, der Nachbarhund ist im März voriges Jahr gestorben und sie hat die Hundesteuer für das ganze Jahr bezahlt.....im August hat ist sie hin und hat gemeldet, dass sie jetzt keinen DSH sondern einen Leonberger hat, wollten die auch noch einmal kassieren.....hat sie natürlich nicht gezahlt :cool::D

das ist mir in wien auch schon passiert. die haben kassiert mit dem argument: für den verstorbenen hund wurde bezahlt aber für den neuen noch nicht. - deshalb hab ich dann als rasse "mischling" angegeben. ich zahl sicher nimmer doppelt. meine hunde werden seeeehhhhr alt...:rolleyes:
 
in Korneuburg haben sie drauf bestanden, dass ich fürs ganze Jahr bezahle, obwohl ich schon nicht mehr dort gewohnt habe. :rolleyes:
haben mir den Zahlschein sogar brav an die neue Adresse geschickt.:cool:
 
Ich hatte absolut keine Probleme wegen Steuer, es hieß, dass ich diese nur einmal im Jahr zahlen muss und nachdem ich den Nachweis erbracht habe, dass ich dieses Jahr schon gezahlt habe, war das erledigt. Es sollte also nicht zweimal abkassiert werden :)
 
hi

hab jetzt nich alles durchgelesen-
ich bin eben umgezogen, zahle aber noch in der
" alten gemeinde " bzw habe ich bezahlt-

in der neuen gemeinde habe ich mich gemeldet und natürlich
auch die hunde - ich bekam das markal und wurde registriert
( schon alleine aus versicherungsgründen )

bezahlen muss ich aber erst ab feb 2015 -
 
Zuletzt bearbeitet:
In Innsbruck kann man monatlich ab und abmelden. D.h. wenn man für den Hund für 2014 die jährliche Hundesteuer (84 Euro) bezahlt hat, er im Juni stirbt, oder weiter gegeben wird, bekommt man den monatlichen Anteil Juli-Dezember zurück erstattet.
 
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