vieles eh bereits bekannt, aber ich möchts trotzdem posten:
"Kampfhunde"??? - über Sinn und Unsinn von Rasselisten
Aufgrund aktueller Geschehnisse stellt sich medial und politisch wieder die Frage nach einer so genannten Rasseliste, bzw. eines für „Kampfhunde“-HalterInnen verpflichtenden Hundeführscheins. Der Wunsch der Öffentlichkeit nach Sicherheit ist mehr als verständlich, doch stellt sich die Frage, ob diese sachlich und wissenschaftlich wenig begründete Anlassgesetzgebung tatsächlich dieses Bedürfnis befriedigen kann.
Der Begriff „Kampfhund“ stellt keine objektive Definition der Tatsachen dar, sondern ist ein subjektiv durch Menschen geprägter Begriff. Welche Rassen oder Individuen diesem Begriff zuzuordnen sind, unterliegt dem Urteil der Gesetzgebung. Das Problem hierbei ist, dass weniger auf wissenschaftliche Erkenntnisse als auf populistische und polemische Argumentation hin entschieden wird – schließlich müssen WählerInnen gewonnen, zumindest jedoch nicht abgeschreckt werden.
Die willkürliche Zuordnung von bestimmten Rassen ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar, „Kampfhunde“ sind keine biologische Einheit. Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber übersieht bei der definierten Rasseninkriminierung außerdem den wesentlichen Umstand dass die Definition bestimmter Rassen als besonders gefährlich alle anderen Rassen exkriminiert, sie also de facto als ungefährlich ausweist. Es stellt sich einerseits die Frage, welche Rassen als „gefährlich“ bzw. „ungefährlich“ eingestuft werden, wer dies entscheidet und was mit der überwiegenden Mehrzahl der Hunde passiert, nämlich den Mischlingen.
Die daraus folgende Konsequenzen wie Haltungsauflagen (Leine, Maulkorb, Zwinger) oder gar Euthanasie sind nicht nur ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des/der HalterIn, sondern auch unter Gesichtspunkten des Tierschutzes besonders bedenklich und darf nicht leichtfertig - wie dies in der Vergangenheit schon geschehen ist - exekutiert werden. Wie auch in vielen anderen Bereichen, funktioniert der politisch und medial gesteuerte Ausgrenzungsmechanismus, ein äußerst komplexes Problem wird mit einer simplen Lösung behandelt.
Der Grund, weshalb eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse nichts über die potenzielle Gefährlichkeit aussagen kann, ist, dass das Konzept der Rasse in der Hundezucht ein dynamisches ist und nicht etwa ein statisches, wie es als Laie wirken mag. Allen Individuen einer Rasse dieselben Verhaltensmerkmale zuzuordnen, mag zwar der Wunsch vieler (vor allem der ZüchterInnen) sein, ist aber nicht Realität. Wie viele wissenschaftliche Studien gezeigt haben, sind Verhaltensmerkmale nur zu einem äußerst geringen Prozentsatz vererbbar, vielmehr spielen der richtige Umgang des/der BesitzerIn mit dem Hund und das Wissen um hundliches Verhalten eine weitaus gewichtigere Rolle.
Das Wesen eines Hundes absolut vorhersagen zu können, erscheint generell schwierig und wäre wissenschaftlich unhaltbar. Ein Hund, egal welcher Rasse er angehört, ist keine Maschine, kein Reiz-Reaktions-Apparat, der absolut vorhersehbar agiert. Komplexes Verhalten derart zu simplifizieren spiegelt nicht die Realität eines Lebewesens wieder. Schließlich sind Umweltbedingungen veränderbar, Verhalten wird durch Lernerfahrungen andauernd modifiziert und nicht zuletzt spielt der Einfluss des/der BesitzerIn eine entscheidende Rolle in der „Verhaltensentscheidung“ des Hundes.
So genannte rassetypische Wesensmerkmale halten also keiner wissenschaftlichen Prüfung stand. Im Gegenteil, diverse Studien zeigen widersprüchliche Ergebnisse, sind nicht vergleichbar oder die Methodik lässt keine zuverlässige Verallgemeinerung zu.
Jeder Hund ist potenziell in der Lage zu beißen, schließlich verfügt er über ein Beutegreifer-Gebiss. Eine vermeintlich größere Beißkraft als Grund für Hunde-Rassismus zu nennen, ignoriert viele andere Tatsachen. Denn mit zunehmender Größe stellt jedes Tier eine größere Gefahr dar. Entscheidend für die tatsächliche Gefahr ist nicht das Tier selbst, sondern der/die BesitzerIn.
Aber welche Faktoren machen einen Hund nun zu einer „Gefahr“?
1. Hunde müssen sich in eine komplexe Welt einfügen, für die sie nicht von vorneherein geschaffen sind (Autoverkehr, Menschenansammlungen, Lärm, etc.). Damit Hunde sich – aus menschlicher Sicht – adäquat verhalten können, lernen sie idealerweise bereits innerhalb ihrer ersten 12 Lebenswochen die Umwelt kennen, in der sie sich als erwachsene Individuen zurecht finden müssen. In dieser Sozialisationsphase lernen die Hunde Menschen und andere Tiere als Artgenossen kennen, sie lernen, potenziell bedrohliche Umwelteinflüsse als normal und ungefährlich einzustufen. Je schlechter die Sozialisierung und Umweltgewöhnung erfolgt, desto mehr Verantwortung hat der/die BesitzerIn. Hunde, die in Massenvermehrungen aufwachsen, haben keine Gelegenheit, in dieser wichtigen Zeit ihre Umwelt zu erkunden und kennen zu lernen. Der vermeintlich billige Rassehund wird somit von vorneherein häufig zum Problem, nicht nur aus Sicht „normalen“ Verhaltens, sondern auch aus gesundheitlicher Sicht – schließlich sind viele Hunde aus derartigen „Zuchten“ nicht nur psychisch sondern auch physisch krank.
2. Zukünftige BesitzerInnen, die sich ungenügend bis gar nicht über Hundeverhalten informieren, und dementsprechend falsch mit dem Hund umgehen, stellen ein großes Problem dar – auch aus Tierschutzgründen.
3. BesitzerInnen, die mit Hilfe des Hundes ihren Status hervorheben möchten. Hier wird eine „gefährliche“ Rasse besonders interessant, vielfach werden bewusst aggressionsfördernde Maßnahmen getroffen.
4. Veraltete Ausbildungsmethoden, die auf psychischer und physischer Unterwerfung des Hundes beruhen, oder gar „Schutzhundeausbildung“, stellen ein besonderes Problem dar. Derart auf aversive Methoden aufgebaute Angebote sind noch immer die Mehrheit, es erscheint offensichtlich, dass ein Hund, der psychisch oder physisch bedroht wird, zwar möglicherweise vorübergehend das gewünschte Verhalten zeigt, aber das zugrunde liegende Problem wird damit nicht entfernt. Im Gegenteil, durch die zusätzliche Androhung des/der BesitzerIn wird die Situation verschärft, eine typische Gewaltspirale.
5. Die Regelungen der Hundezucht gehen vielfach in eine falsche Richtung. Nicht nur werden physisch kranke Hunde als Rassestandard definiert, auch der verantwortungsvolle Umgang mit Lebewesen wird immer häufiger vernachlässigt. Modetrends haben im Hundebereich genauso viel Einfluss wie bei menschlicher Bekleidung. Mangelnde Aufklärung der WelpenkäuferInnen, Profitgier, Vermehrung mit physisch und/oder psychisch kranken Hunden sind ursächlich mit zukünftigen Problemen in Verbindung. Ein Hund, der unter Schmerzen leidet, hat verständlicherweise eine niedrigere Reizschwelle, um nur ein Beispiel zu nennen.
Maßnahmen, die den Wunsch nach größtmöglicher öffentlicher Sicherheit erfüllen, wären folgende:
1. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes (jedes Tieres), nach wissenschaftlichen Kriterien, nicht nach dem „Rangordnungsprinzip“. Der Hundeführschein ist nur unzureichend, aber besser als gar nichts, solange hier nicht rassistisch vorgegangen wird. Entscheidend ist, wie unter 2., wer und wie den Hundeführschein abnimmt.
2. Eine Richtlinie zur HundetrainerInnenausbildung, die Methoden der positiven Verstärkung beinhaltet und veraltete Methoden nach dem Prinzip der „Dominanz“ verbietet.
3. Verbot der Schutzhundeausbildung.
4. Strenge Regelungen betreffend der Hundezucht. Verbot von Qualzuchten.
5. Verbot von Vermehrung.
6. Verbot des Verkaufs von Hunden (Tieren) über „Tierbörsen“.
7. Aufklärung der Öffentlichkeit (Schulen: wichtig vor allem für Kinder) über einen adäquaten Umgang mit Hunden (Tieren). Hunde fühlen sich gerade durch kindliche Handlungen häufig bedroht, verunsichert oder gereizt.
8. Verbindliches Training bei offiziell anerkannten TrainerInnen.
Unterm Strich sollte der/die HundebesitzerIn in der Lage sein, den eigenen Hund einschätzen zu können, um Situationen, in denen der Hund sich bedroht fühlt, zu vermeiden. Per Gesetz den Leinen- und Maulkorbzwang zu verschärfen, erscheint zwar auf den ersten Blick logisch, aber das Problem wird dadurch in Wirklichkeit verstärkt. Gerade durch zu wenig Bewegung und durch den Vorenthalt von Sozialkontakten und hundegerechter Beschäftigung werden Hunde gefährlich. Ein Hund, der sich ausschließlich an der Leine bewegen darf, kann sein Bewegungsbedürfnis niemals stillen. Mittels eines Maulkorbs wird zusätzlich noch die Kommunikation empfindlich eingeschränkt. Schließlich stellt die Mimik in der hundlichen Kommunikation einen wichtigen Faktor dar, ein Gegenüber einschätzen zu können. Außerdem empfinden viele Hunde den Maulkorb als Strafe, wodurch sich negative Gefühle aufstauen können, der Hund generell „gereizter“ wird.
Abschließend kann festgehalten werden, dass ein Hund äußerst selten pathologisch aggressiv ist. Nahezu immer stellt das andere Ende der Leine – der/die BesitzerIn – das ursächliche Problem dar. Hier mittels einer Rasseliste oder beschränkter Hundeführscheinverpflichtungen zwei Gruppen zu schaffen, bewirkt nur eine weitere Möglichkeit, zwischenmenschliche Probleme auf dem Rücken von Unschuldigen austragen zu können – in diesem Fall sind es die Hunde. Ein soziologisches Problem lässt sich nicht kynologisch lösen!
"Kampfhunde"??? - über Sinn und Unsinn von Rasselisten
Aufgrund aktueller Geschehnisse stellt sich medial und politisch wieder die Frage nach einer so genannten Rasseliste, bzw. eines für „Kampfhunde“-HalterInnen verpflichtenden Hundeführscheins. Der Wunsch der Öffentlichkeit nach Sicherheit ist mehr als verständlich, doch stellt sich die Frage, ob diese sachlich und wissenschaftlich wenig begründete Anlassgesetzgebung tatsächlich dieses Bedürfnis befriedigen kann.
Der Begriff „Kampfhund“ stellt keine objektive Definition der Tatsachen dar, sondern ist ein subjektiv durch Menschen geprägter Begriff. Welche Rassen oder Individuen diesem Begriff zuzuordnen sind, unterliegt dem Urteil der Gesetzgebung. Das Problem hierbei ist, dass weniger auf wissenschaftliche Erkenntnisse als auf populistische und polemische Argumentation hin entschieden wird – schließlich müssen WählerInnen gewonnen, zumindest jedoch nicht abgeschreckt werden.
Die willkürliche Zuordnung von bestimmten Rassen ist aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar, „Kampfhunde“ sind keine biologische Einheit. Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber übersieht bei der definierten Rasseninkriminierung außerdem den wesentlichen Umstand dass die Definition bestimmter Rassen als besonders gefährlich alle anderen Rassen exkriminiert, sie also de facto als ungefährlich ausweist. Es stellt sich einerseits die Frage, welche Rassen als „gefährlich“ bzw. „ungefährlich“ eingestuft werden, wer dies entscheidet und was mit der überwiegenden Mehrzahl der Hunde passiert, nämlich den Mischlingen.
Die daraus folgende Konsequenzen wie Haltungsauflagen (Leine, Maulkorb, Zwinger) oder gar Euthanasie sind nicht nur ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des/der HalterIn, sondern auch unter Gesichtspunkten des Tierschutzes besonders bedenklich und darf nicht leichtfertig - wie dies in der Vergangenheit schon geschehen ist - exekutiert werden. Wie auch in vielen anderen Bereichen, funktioniert der politisch und medial gesteuerte Ausgrenzungsmechanismus, ein äußerst komplexes Problem wird mit einer simplen Lösung behandelt.
Der Grund, weshalb eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse nichts über die potenzielle Gefährlichkeit aussagen kann, ist, dass das Konzept der Rasse in der Hundezucht ein dynamisches ist und nicht etwa ein statisches, wie es als Laie wirken mag. Allen Individuen einer Rasse dieselben Verhaltensmerkmale zuzuordnen, mag zwar der Wunsch vieler (vor allem der ZüchterInnen) sein, ist aber nicht Realität. Wie viele wissenschaftliche Studien gezeigt haben, sind Verhaltensmerkmale nur zu einem äußerst geringen Prozentsatz vererbbar, vielmehr spielen der richtige Umgang des/der BesitzerIn mit dem Hund und das Wissen um hundliches Verhalten eine weitaus gewichtigere Rolle.
Das Wesen eines Hundes absolut vorhersagen zu können, erscheint generell schwierig und wäre wissenschaftlich unhaltbar. Ein Hund, egal welcher Rasse er angehört, ist keine Maschine, kein Reiz-Reaktions-Apparat, der absolut vorhersehbar agiert. Komplexes Verhalten derart zu simplifizieren spiegelt nicht die Realität eines Lebewesens wieder. Schließlich sind Umweltbedingungen veränderbar, Verhalten wird durch Lernerfahrungen andauernd modifiziert und nicht zuletzt spielt der Einfluss des/der BesitzerIn eine entscheidende Rolle in der „Verhaltensentscheidung“ des Hundes.
So genannte rassetypische Wesensmerkmale halten also keiner wissenschaftlichen Prüfung stand. Im Gegenteil, diverse Studien zeigen widersprüchliche Ergebnisse, sind nicht vergleichbar oder die Methodik lässt keine zuverlässige Verallgemeinerung zu.
Jeder Hund ist potenziell in der Lage zu beißen, schließlich verfügt er über ein Beutegreifer-Gebiss. Eine vermeintlich größere Beißkraft als Grund für Hunde-Rassismus zu nennen, ignoriert viele andere Tatsachen. Denn mit zunehmender Größe stellt jedes Tier eine größere Gefahr dar. Entscheidend für die tatsächliche Gefahr ist nicht das Tier selbst, sondern der/die BesitzerIn.
Aber welche Faktoren machen einen Hund nun zu einer „Gefahr“?
1. Hunde müssen sich in eine komplexe Welt einfügen, für die sie nicht von vorneherein geschaffen sind (Autoverkehr, Menschenansammlungen, Lärm, etc.). Damit Hunde sich – aus menschlicher Sicht – adäquat verhalten können, lernen sie idealerweise bereits innerhalb ihrer ersten 12 Lebenswochen die Umwelt kennen, in der sie sich als erwachsene Individuen zurecht finden müssen. In dieser Sozialisationsphase lernen die Hunde Menschen und andere Tiere als Artgenossen kennen, sie lernen, potenziell bedrohliche Umwelteinflüsse als normal und ungefährlich einzustufen. Je schlechter die Sozialisierung und Umweltgewöhnung erfolgt, desto mehr Verantwortung hat der/die BesitzerIn. Hunde, die in Massenvermehrungen aufwachsen, haben keine Gelegenheit, in dieser wichtigen Zeit ihre Umwelt zu erkunden und kennen zu lernen. Der vermeintlich billige Rassehund wird somit von vorneherein häufig zum Problem, nicht nur aus Sicht „normalen“ Verhaltens, sondern auch aus gesundheitlicher Sicht – schließlich sind viele Hunde aus derartigen „Zuchten“ nicht nur psychisch sondern auch physisch krank.
2. Zukünftige BesitzerInnen, die sich ungenügend bis gar nicht über Hundeverhalten informieren, und dementsprechend falsch mit dem Hund umgehen, stellen ein großes Problem dar – auch aus Tierschutzgründen.
3. BesitzerInnen, die mit Hilfe des Hundes ihren Status hervorheben möchten. Hier wird eine „gefährliche“ Rasse besonders interessant, vielfach werden bewusst aggressionsfördernde Maßnahmen getroffen.
4. Veraltete Ausbildungsmethoden, die auf psychischer und physischer Unterwerfung des Hundes beruhen, oder gar „Schutzhundeausbildung“, stellen ein besonderes Problem dar. Derart auf aversive Methoden aufgebaute Angebote sind noch immer die Mehrheit, es erscheint offensichtlich, dass ein Hund, der psychisch oder physisch bedroht wird, zwar möglicherweise vorübergehend das gewünschte Verhalten zeigt, aber das zugrunde liegende Problem wird damit nicht entfernt. Im Gegenteil, durch die zusätzliche Androhung des/der BesitzerIn wird die Situation verschärft, eine typische Gewaltspirale.
5. Die Regelungen der Hundezucht gehen vielfach in eine falsche Richtung. Nicht nur werden physisch kranke Hunde als Rassestandard definiert, auch der verantwortungsvolle Umgang mit Lebewesen wird immer häufiger vernachlässigt. Modetrends haben im Hundebereich genauso viel Einfluss wie bei menschlicher Bekleidung. Mangelnde Aufklärung der WelpenkäuferInnen, Profitgier, Vermehrung mit physisch und/oder psychisch kranken Hunden sind ursächlich mit zukünftigen Problemen in Verbindung. Ein Hund, der unter Schmerzen leidet, hat verständlicherweise eine niedrigere Reizschwelle, um nur ein Beispiel zu nennen.
Maßnahmen, die den Wunsch nach größtmöglicher öffentlicher Sicherheit erfüllen, wären folgende:
1. Ein verpflichtender Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Hundes (jedes Tieres), nach wissenschaftlichen Kriterien, nicht nach dem „Rangordnungsprinzip“. Der Hundeführschein ist nur unzureichend, aber besser als gar nichts, solange hier nicht rassistisch vorgegangen wird. Entscheidend ist, wie unter 2., wer und wie den Hundeführschein abnimmt.
2. Eine Richtlinie zur HundetrainerInnenausbildung, die Methoden der positiven Verstärkung beinhaltet und veraltete Methoden nach dem Prinzip der „Dominanz“ verbietet.
3. Verbot der Schutzhundeausbildung.
4. Strenge Regelungen betreffend der Hundezucht. Verbot von Qualzuchten.
5. Verbot von Vermehrung.
6. Verbot des Verkaufs von Hunden (Tieren) über „Tierbörsen“.
7. Aufklärung der Öffentlichkeit (Schulen: wichtig vor allem für Kinder) über einen adäquaten Umgang mit Hunden (Tieren). Hunde fühlen sich gerade durch kindliche Handlungen häufig bedroht, verunsichert oder gereizt.
8. Verbindliches Training bei offiziell anerkannten TrainerInnen.
Unterm Strich sollte der/die HundebesitzerIn in der Lage sein, den eigenen Hund einschätzen zu können, um Situationen, in denen der Hund sich bedroht fühlt, zu vermeiden. Per Gesetz den Leinen- und Maulkorbzwang zu verschärfen, erscheint zwar auf den ersten Blick logisch, aber das Problem wird dadurch in Wirklichkeit verstärkt. Gerade durch zu wenig Bewegung und durch den Vorenthalt von Sozialkontakten und hundegerechter Beschäftigung werden Hunde gefährlich. Ein Hund, der sich ausschließlich an der Leine bewegen darf, kann sein Bewegungsbedürfnis niemals stillen. Mittels eines Maulkorbs wird zusätzlich noch die Kommunikation empfindlich eingeschränkt. Schließlich stellt die Mimik in der hundlichen Kommunikation einen wichtigen Faktor dar, ein Gegenüber einschätzen zu können. Außerdem empfinden viele Hunde den Maulkorb als Strafe, wodurch sich negative Gefühle aufstauen können, der Hund generell „gereizter“ wird.
Abschließend kann festgehalten werden, dass ein Hund äußerst selten pathologisch aggressiv ist. Nahezu immer stellt das andere Ende der Leine – der/die BesitzerIn – das ursächliche Problem dar. Hier mittels einer Rasseliste oder beschränkter Hundeführscheinverpflichtungen zwei Gruppen zu schaffen, bewirkt nur eine weitere Möglichkeit, zwischenmenschliche Probleme auf dem Rücken von Unschuldigen austragen zu können – in diesem Fall sind es die Hunde. Ein soziologisches Problem lässt sich nicht kynologisch lösen!