@bonsai
hallo,
das sind die zuchtrichtlinien des ökvs für weiss schäfer.
hier ein kleiner auszug:
Hündinnen dürfen nach jedem Wurf eine Hitzeperioder (mind. 8 Monate) nicht belegt werden, selbst dann, wenn sie vorher nur einen sog. kleinen Wurf mit bis zu 3 Welpen hatte. Im Falle einer ungewollten Belegung ohne Hitzepause ist die Hündin ab Wurftag für mindestens 1 Jahr, bzw 2 Hitzeperioden gesperrt blablabla....
die hündin darf ausserdem nicht älter als 8 jahre sein und nur in ausnahmefällen wird noch ein weiteres jahr genehmigt.
d.h. die hündin kann bis zu 7 würfe haben.
alles hier nachzulesen....http://www.weisse-schaefer.at/wsoe/Zuchtrichtlinien.pdf
lg
hallo,
das sind die zuchtrichtlinien des ökvs für weiss schäfer.
hier ein kleiner auszug:
Hündinnen dürfen nach jedem Wurf eine Hitzeperioder (mind. 8 Monate) nicht belegt werden, selbst dann, wenn sie vorher nur einen sog. kleinen Wurf mit bis zu 3 Welpen hatte. Im Falle einer ungewollten Belegung ohne Hitzepause ist die Hündin ab Wurftag für mindestens 1 Jahr, bzw 2 Hitzeperioden gesperrt blablabla....
die hündin darf ausserdem nicht älter als 8 jahre sein und nur in ausnahmefällen wird noch ein weiteres jahr genehmigt.
d.h. die hündin kann bis zu 7 würfe haben.
alles hier nachzulesen....http://www.weisse-schaefer.at/wsoe/Zuchtrichtlinien.pdf
lg