Tollwutimpfung 2 Jahre gültig ?

schmauchi

Medium Knochen
Hallo Foris !
Ich habe gerade erfahren, dass es in Österreich einen Tollwut-Impfstoff
(Nobivac Rabies Vakzine /Intervet) geben soll, der jetzt auch bei uns 2 Jahre gültig sein soll. Ein(e) Dr. Knafl Wien? sollte diesen haben und auch schon verwendet haben.
Hat von Euch jemand irgendetwas in dieser Richtung gehört ?
Es wäre sehr interessant denn wenn dem so sein sollte, können bzw. brauchen wir nur mehr alle 2 Jahre mit den Zwuffs zur Tollwutimpfung.
Danke
lg.
Doris
 
Es gibt Impfstoffe die länger wirken, sprich deine TA darauf an. Nahc einer EU-Richtlinie ist es so, dass du nur so oft impfen muss, wie der Hersteller es für den Impfstoff angibt. Im Eu-Pass steht ja auch ein "Ablaufdatum".

Du darfst in Ö aber nur mit in Ö zugelassenen Impfstoffen impfen. Wohl aber darfst du deinen Hund im EU-Ausland mit einem dort zugelassenen Impfstoff impfen. Das "Haltbarkeitsdatum" muss aber eingetragen werden.
 
@Karamia
Ist mir schon klar.
Mir wurde von unserem Amtsvet. der übrigens auch Präsident u. Vize von Bund u. Land ist gesagt (vor 3 WOchen) dass es in Österreich KEINEN Tollwutimpfstoff geben soll der länger als 1 Jahr gültig ist. Er hat mir erklärt, dass es mit der Lizenz zusammenhängt. Bei uns in Österreich sowie in jedem anderen Land muss jedes Medikament Lizensiert sein und bei uns u.in Deutschland ist z.b. der Tollwutimpfstoff nur 1 Jahr zugelassen.
In Holland gibt es einen der 3 Jahre gültig ist !!!
lg.
Doris
 
Naja, dann heißt es bis ins Ausland zu fahren oder aber weiterhin jährlich impfen und dazu anregen, den länger gültigen Impfstoff zuzulassen. Vorerst bleibt uns nichts anderes übrig.
 
Also...............hab mit meiner TÄ gesprochen und so wie ich es jetzt sehe...........die wissen selber nicht so recht wie es ist.
Hab ihr das Beispiel geschildert von meiner Bekannten die in Holland einen Hund gekauft hat und die Tollwut Impfung (nächste) wurde erst in 3 Jahren datiert.
Da meinte sie...........wenn dieser Hund angenommen jemand bei uns in Österreich beißen würde, ob es da nicht zu Problemen kommen würde, eben weil die Impfung schon z.B. 2 Jahre alt sei.
Irgendwie ist diese EU Richtlinie nicht klar für :confused: ,ja für wen ? uns, die TÄ, die Ämter ?
Werd aber weiterhin Infos sammeln und reinschreiben.
lg.
Doris
 
Oben