Tollwut Impfung

Bei Impfstoffen, die beim Großteil der Patienten viel länger wirken als vergleichbare Produkte, stellt sich mir die Frage nach dem Warum.
Ist in so einem Impfstoff ein aggressiver Immunbooster drin? Enthält er mehr Erreger?


Es sind im Prinzip die gleichen Impfstoffe, sie haben nur im Unterschied zu den anderen eine längere Zulassung beantragt. Eine andere Marketingstrategie...die sind nicht stärker und nicht aggressiver, auch die anderen halten wesentlich länger als im Beipacktext steht.

Sprich, zB bei SHP, wo in keinem Zusammenhang, weder bei Reisen noch bei Beißereien, eine "amtliche" Bestätigung nötig ist, kann man jeden beliebigen Impfstoff verwenden und nach erfolgreicher Grundimmunisierung nur mehr alle 3-5 Jahre zur Nachimpfung gehen - halten tut es wahrscheinlich 7 Jahre bis lebenslang.
Was der TA da in den Impfpass einträgt, ist eigentlich schnurzegal.
 
So halte ich es.

Bei Tollwut bestehe ich auf dem 3-Jahres-Eintrag entsprechend der Zulassung des verwendeten Impfstoffes. Da telefoniere ich rum und lasse VOR Impfe mir den Eintrag zeigen. 2007 hatte ich nämlich auch den Fall, daß NACH Zusage "3 Jahre" plötzlich nur ein Jahr im Impfausweis stand. Gab kräftig Zoff mit der TÄ... :D

Was SHP angeht: komplett mei Sach', wann und wie oft ich impfen lasse. Ist mir relativ egal, was der TA bereit ist einzutragen. ICH entscheide, wann gegebenenfalls nachgeimpft wird.
 
Bin zurück aus Wioen mit einer unproblemtischen dreijährigen Impfung (wusste ich aber eh, geht ja immer alles unproblemtisch)

Rabisin ist jetzt auch dreijährig, hatte sie aber (noch) nicht auf Lager, gab´s halt Enduracell T - auch egal :)

Nächstes jahr fährt meine Freundin auch hin, das Theater hier tut sie sich nimmer an :rolleyes:
 
das ist aber toll, dass Rabisin auch schon die Zulassung in Ö hat. Hast du den Beipackzettel gesehen? Angeblich soll der Impfstoff ohne Thiomersal (Quecksilberverbindung!) sein wozu ich noch nichts gefunden hab. Habe nur alten Beipackzettel und da ist es noch drinnen, allerdings gilt er da auch nur für ein Jahr.
Lykaon:Es ist ja auch nicht viel drinnen, was Probleme machen könnte.
Alles was in einem Impfstoff drinnen ist kann den Einzelnen Probleme machen. Nur interessiert das keinen so lange es nur Einzelfälle sind. Pech gehabt!
 
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ich habs gefunden der BPZ von Rabisin von Feb. 2011

Was allerdings bei denen ein Grundimmunisierung ist konnte ich nicht herauslesen. Wieder ein Streitpunkt, oder hab ich bei der Hitze keinen Blick dafür.
Es steht jedoch nichts von 2 Impfungen ab der 12. Woche im Abstand von 4 Wochen.
 
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Was allerdings bei denen ein Grundimmunisierung ist konnte ich nicht herauslesen. Wieder ein Streitpunkt, oder hab ich bei der Hitze keinen Blick dafür.

Einmal ab 3 Monate und dann alle 3 Jahre, Punkt 4.9:)

Bei uns hat es nur 23 Grad im Wohnzimmer, ich konnte das also finden.:D
 
@Mrs SpoC: darf ich fragen, bei welchem TA du in Wien die 3-jährige problemlos bekommen hast? Sonst gern auch per PN!
 
Einmal ab 3 Monate und dann alle 3 Jahre, Punkt 4.9:)

Bei uns hat es nur 23 Grad im Wohnzimmer, ich konnte das also finden.:D
;)
Stimmt, aber in anderen Gebrauchsinformationen stehts genauer drinnen, deshalb meinte ich Streitpunkt. Klassisch ist bei vielen Tierärzten eine Grundimmunisierung: zwei Impfungen im Abstand von 4 Wochen. - auch drei Impfungen (bei manchen Impfstoffen lt. den Herstellern und dann kommt noch mal eine Eigeninterpretation mancher Tierärzte dazu) Man kann also davon ausgehen, dass man den dreijährigen Eintrag nur bekommt wenn man f. Tollwut 2 Impfungen im Junghundealter machen lässt und dann nach einem Jahr Auffrischung und dann bekommt man erst den Dreijahreseintrag (wenn man ihn verlangt). Die Ausrede dass es solche 3-jährigen in Ö nicht gibt ist sehr dreist. Wahrscheinlicher ist es, dass er diese nicht bestellt und verwendet. Aber es macht sowieso jeder wie er will, wenn man sichs gefallen lässt. Also informieren welcher Impfstoffhersteller was genau vorschreibt und dann den TA fragen ob er den Impfstoff hat. Dann heißt es bestenfalls 1 Impfung ab 12 Wochen/3 Mo und für drei Jahre Ruhe.
 
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Ja, die Ausrede ist dreist und dann auch noch den Tierbesitzern Angst machen mit einer Hundeabnahme drohen (wenn man im Ausland "erwischt" wird.
UND Dann noch den Amtstierarzt vorschieben, mit dem man angeblich vor dem Tierbesitzer telefoniert.

DAS ist schon überdreist, meiner Meinung nach ... :mad:
 
Ich hab mir das jetzt alles nochmal durchgelesen und da fällt mir auf, dass ja auch von SHP dreijährig die Rede ist. Bitte NICHT verwechseln. SHP (Staupe, Hepatitis, Parvo) ist von den Verordnungen für den Grenzübertritt (und auch Hundeausstellungen bzw. Veranstaltungen mit Tieren) nicht relevant. Das ist nur die TW-Impfung und da gelten die Herstellerangaben des jeweiligen Impfstoffes. Bzw. die Vorschriften der EU für den Grenzübertritt bzw. Ein-und Ausfuhr. SHP muss man nicht zwangsläufig so impfen wie es in den Beipackzetteln steht (das könnte höchstens bei Hundeschulen zum Problem werden, wenn der Impfstoff nicht für drei Jahre ausgewiesen ist.) @Chicha Die Impfstoffe in Deutschland haben nicht alle die Zulassung in Österreich auf drei Jahre. Mittlerweile haben aber schon drei die Zulassung für Tollwut, Nobivac T, Enduracell T, Rabisin (EINE Impfung ab 12 Wochen für den drei-jährigen Eintrag) Leider muss man sich aber erst bei den Tierärzten durchfragen wer was wie verimpft.
 
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http://www.tierarzt-messinger.com/

3jährige impfung überhaupt kein problem!! :)

Super, wenns klappt!

Allerdings ist das Grundimmunisierungs-Schema für Welpen jetzt nicht so toll und da steht auch nichts von drei Jahren.

Wenn man Pech hat wird der Welpe schon in der 6. Woche geimpft und bekommt dann nochmals mit 8., 12., und 16. Wochen die volle Dröhnung und dann Auffrischung nach 1 Jahr und Wiederholungsimpfungen nach 2 Jahren und dazwischen auch noch die zwei Impfungen für Tollwut wenns schlecht kommt.
Find ich jetzt nicht so optimal.
 
Ich hab jetzt übrigens auch im Raum Klagenfurt einen Ta, der dreijährig impft .. es gibt sie also doch, amn muss sie nur suchen und sich nicht beim Ersten verunsichern lassen :cool::)
 
Was SHP angeht: komplett mei Sach', wann und wie oft ich impfen lasse. Ist mir relativ egal, was der TA bereit ist einzutragen. ICH entscheide, wann gegebenenfalls nachgeimpft wird.

Leider auch nicht immer, voriges Jahr auf der IMCA in Belgien haben sie eine gültige Staupeimpfung verlangt (und auchheuer soweit ich weiß)

Bei mir war auch das Problem, dass nur einjährig eingetragen war, die Imfpung somit ein Jahr überfällig war und damit nicht mehr offiziell gültig.

JETZT hab ich sie dreijährig eingetragen und damit stellt sich das Problem nimmer.
 
Die meisten Hundehalter gehen ja nicht auf Ausstellungen ins Ausland. Nicht mal bei uns in Ö gehen viele, und bei uns genügt TW, auch 3-jährig, falls korrekt eingetragen.

Aber natürlich gibt es immer wieder private Vereine, die das fordern, wenn man bei ihnen mitmachen will.

Ich lasse es mir aber lieber auch gleich richtig eintragen, wenn schon. Das bedeutet ja nicht, dass ich dann unbedingt nach genau 3 Jahren nachimpfen gehen muss - aber zumindest für die 3 Jahre habe ich dann normalerweise keine Probleme mit Hundeschulen, Pensionen etc.
 
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