Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Vorkontrolle nicht unbedingt als Auflage - aber auf jeden Fall mindestens eine unangesagte Nachkontrolle!
Beides wäre aber sehr wünschenswert.
Vorkontrolle nicht unbedingt als Auflage - aber auf jeden Fall mindestens eine unangesagte Nachkontrolle!
"anderes" könntest anklickenAuch meine Meinung....deswegen kann ich nicht abstimmen
Vorkontrolle nicht unbedingt als Auflage - aber auf jeden Fall mindestens eine unangesagte Nachkontrolle!
Beides wäre aber sehr wünschenswert.
zu dem habe ich die erfahrung gemacht das viee leute die einen hund aus dem tierheim wollen gar keinen bekommen weil sie nicht in die gesichtskontrolle passen oder kein haus mit grund besitzen usw....
- sehr traurig eigentlich. Und nicht unbedingt ein positives Zeugnis für die Züchter. Wenn ich als Züchter so viel Geld, Herzblut und Engagement in meine Welpen investiere, sollte eine genaue Überprüfung der künftigen Besitzer eigentlich ein MUSS sein.kein züchter ( zu min. mir bekannter ) macht vorkontrollen...
Was bringt eine "Nachkontrolle"? - Ich bin überzeugt, dass es rechtlich nicht möglich ist, einen Hund aus seinem neuen Zuhause wieder mitzunehmen. Egal, was im Schutz- oder Kaufvertrag auch immer stehen mag.
Was bringt eine "Nachkontrolle"? - Ich bin überzeugt, dass es rechtlich nicht möglich ist, einen Hund aus seinem neuen Zuhause wieder mitzunehmen. Egal, was im Schutz- oder Kaufvertrag auch immer stehen mag. Nach einer Uebernahme/einem Kauf kann nur mehr die zuständige Amtsstelle einschreiten. Und was es dazu alles braucht, dürfte hier den meisten (leider) bekannt sein!
Von daher: Vorkontrolle, Gespräch, "Bauchgefühl" und die Hoffnung, dass man alles richtig macht!
Was bringt eine "Nachkontrolle"? - Ich bin überzeugt, dass es rechtlich nicht möglich ist, einen Hund aus seinem neuen Zuhause wieder mitzunehmen. Egal, was im Schutz- oder Kaufvertrag auch immer stehen mag. Nach einer Uebernahme/einem Kauf kann nur mehr die zuständige Amtsstelle einschreiten. Und was es dazu alles braucht, dürfte hier den meisten (leider) bekannt sein!
Von daher: Vorkontrolle, Gespräch, "Bauchgefühl" und die Hoffnung, dass man alles richtig macht!