Tierschutz in der Verfassung ............... !!

Sticha Georg

Super Knochen
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Bernhard Vock - FPÖ



Nationalrat/Tiere/Wasser/Österreich

Wasser- und Tierschutz kommen in die Verfassung

Wien (APA) - Wasser- und Tierschutz kommen in die Verfassung. Darauf haben sich am Rande der Nationalratssitzung Koalition und Freiheitliche geeinigt. Ein entsprechender Initiativantrag der drei Klubs wurde am Donnerstag eingebracht und dürfte noch vor dem Sommer beschlossen werden. Besonders das Thema Wasser, speziell EU-Überlegungen bezüglich einer Liberalisierung der Versorgung hatten für Aufregung gesorgt.

Nunmehr heißt es im Drei-Parteien-Antrag, dass sich die Republik zur Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge und zu ihrer Verantwortung für die Sicherung von deren Erbringung und Qualität bekenne. In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass mit dieser Staatszielbestimmung Tendenzen der EU entgegengetreten werde, "die Marktliberalisierung auf den Bereich dieser öffentlichen Dienstleistungen auszuweiten". Der Staat solle verpflichtet werden, die Leistung selbst zu erbringen oder die Erbringung durch Dritte in entsprechender und kontrollierbarer Qualität sicherzustellen.

Damit können zwar weiter Private mit der Wasserversorgung beauftragt werden, allerdings müssten die Gebietskörperschaften dafür auch Gewährleistung bieten, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann erläuterte. Und das könne im Zweifelsfall teuer werden, wenn Private die Leistung nicht entsprechend erbrächten.

Was den Tierschutz angeht, wird im Gesetz schlicht festgestellt: "Die Republik Österreich bekennt sich zum Tierschutz." In den Erläuterungen wird darauf verwiesen, dass schon seit 2004 eine Entschließung vorliege, wonach der Tierschutz in der Verfassung verankert werden solle, um "dem Gebot eines sittlich verantworteten Umgangs des Menschen mit dem Tier als fühlendes Wesen Rechnung zu tragen".

Ferner als Ziel in die Verfassung aufgenommen wird die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs "auch aus heimischer Produktion". Begründet wird dieses Staatsziel damit, dass es sich um ein zentrales Anliegen im Sinne der österreichischen Bevölkerung und ihrer Versorgungssicherheit halte.
 
Leider nur eine juristisch eher wertlose Wischi-Waschi-Formulierung.

Was möchtest denn in die Verfassung reinschreiben?:confused:
Für die einzelnen Bereiche gibt es ja Erläuterungen, Gesetze etc., die dann eben mit diesem Verfassungsziel "Österreich bekennt sich zum Tierschutz" übereinstimmen müssen.
 
Was möchtest denn in die Verfassung reinschreiben?:confused:
Für die einzelnen Bereiche gibt es ja Erläuterungen, Gesetze etc., die dann eben mit diesem Verfassungsziel "Österreich bekennt sich zum Tierschutz" übereinstimmen müssen.

Danke - so ist es ;)

Zitate Vock/FPÖ:

Mehr als wir Tierschützer jemals erwarten bzw. erhoffen durften. Tierschutz ohne wenn und aber in der Verfassung!

Nun das österreichische Tierschutzgesetz ist sehr genau definiert, und in den Erläuterungen (die fast genau wichtig sind, wie der Gesetzestext) nimmt man auf dieses Tierschutzgesetz bezug!
 
Was möchtest denn in die Verfassung reinschreiben?:confused:
Für die einzelnen Bereiche gibt es ja Erläuterungen, Gesetze etc., die dann eben mit diesem Verfassungsziel "Österreich bekennt sich zum Tierschutz" übereinstimmen müssen.

http://oe1.orf.at/artikel/341089

Es ist zwar nett, wenn das da drinnen steht, aber mehr auch schon nicht. Man könnte sehr wohl auch in der Verfassung deutlichere Formulierungen wählen, aus denen sich dann noch stärkere als die ohnehin schon im TSCHG festgelegten Verpflichtungen für bestimmte aus- und durchführende Organe ergeben.
 
Was möchtest denn in die Verfassung reinschreiben?:confused:
Für die einzelnen Bereiche gibt es ja Erläuterungen, Gesetze etc., die dann eben mit diesem Verfassungsziel "Österreich bekennt sich zum Tierschutz" übereinstimmen müssen.
Na ja, ganz so ist das ja nicht.

Unter Verfassung versteht man juristisch die gesamte Verfassungsgesetzgebung. Ergo das B-VG und einzelne Gesetze, die im Verfassungsrang stehen. Kommt ins B-VG also "Ö bekennt sich zum Tierschutz" hat das schlichte Null-Wirkung, auch wenn's im Verfassungsrang steht. Denn dass Ö sich zum Tierschutz bekennt, hat die Ö-Gesetzgebung längst bewiesen, sonst gäbe es kein TSch-G.

Durch diese Formulierung ist es absolut unmöglich, sich i.S. Änderung der Tierschutzgesetze , also eine Verschärfung irgend eines Gesetzes, auf das B-VG, respektive den Verfassungsrang zu beziehen, da ein schlichtes "Ö bekennt sich zum Tierschutz, rechtlich keinen Bezugspunkt bietet.

Ich nehm mal an, das hat Cato gemeint. Sehe viele Juristinnen ganz genauso.
 
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