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zum posting von Fuji möchte ich nur kurz eingehen und folgendes unwissender weise erwähnen:
ein bisschen mehr muss da schon gewesen sein und ein urteil darüber könnte man sich erst bilden, wenn beide seiten gehört wurden.
das ist aber nicht das thema meines anliegens!
fest steht für mich und vieleicht auch für euch, dass das bewirken einer zwangsweisen abnahme der beiden noch verbliebenen hunde auf dem gelände für die hunde keine verbesserung bringen könnte! von ihrer derzeitigen situation verfrachtet in das tierheim käme einem vom "regen in die traufe" sehr nahe.
vermittelbar dürften die beiden hunde nicht mehr sein.
insofern wäre es wohl eher sinnvoll, solche situationen auf gesetzlicher basis zu unterbinden?
hier noch kurz meine eindrücke zum ersten gespräch zwischen mir und den halter der beiden noch verbliebenen hunde im käfig!.
ein gedächtnissprotokoll habe ich nach diesem gespräch angefertigt, soll jedoch an dieser stelle ausser acht bleiben.
-die haltung der hunde scheint wissentlich im einklang mit geltendem recht stattzufinden.
-eine pflege der hunde durch aussenstehende personen scheint nicht erwünscht zu sein.
-der desolate hund sollte bereits eingeschläfert werden, davon wurde jedoch vom tierarzt namens ........ aus mir unerklärlichen gründen abgeraten.(der desolate hund hat stellenweisse kein fell mehr am körper. also ich möchte im winter nicht nackt ohne erhebliche bewegungen in einem käfig verbringen. ihr?
-danach wurde die türe geschlossen, da eine weibliche person zu meinem gesprächspartner meinte:
"mach die türe zu, es wird kalt!" - und es wurde kalt!
mit lieben grüssen
tom
ist nicht der fall1.1. Allgemeine Anforderungen an das Halten von Hunden
(1) Hunden muss mindestens einmal täglich, ihrem Bewegungsbedürfnis entsprechend, ausreichend
Gelegenheit zum Auslauf gegeben werden.
(2) Hunden, die vorwiegend in geschlossenen Räumen, z.B. Wohnungen, gehalten werden, muss
mehrmals täglich die Möglichkeit zu Kot-und Harnabsatz im Freien ermöglicht werden.
(3) Hunden muss mindestens zwei Mal täglich Sozialkontakt mit Menschen gewährt werden.
ist nicht der fall ("desolater hund")1.2. Anforderungen an das Halten von Hunden im Freien
(1) Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn sichergestellt ist, dass das Tier auf
Grund seiner Rasse, seines Alters und seines Gesundheitszustandes dazu befähigt ist und ihm Gelegenheit
gegeben wurde, sich an die Witterungsverhältnisse, die mit einer Haltung im Freien verbunden sind,
anzupassen.
ist nicht der fall1.4. Anforderungen an die Zwingerhaltung
(1) Eine dauernde Zwingerhaltung ist verboten. Hunden ist mindestens ein Mal täglich entsprechend
ihrem Bewegungsbedürfnis die Möglichkeit zu geben, sich außerhalb des Zwingers zu bewegen.
fest steht für mich und vieleicht auch für euch, dass das bewirken einer zwangsweisen abnahme der beiden noch verbliebenen hunde auf dem gelände für die hunde keine verbesserung bringen könnte! von ihrer derzeitigen situation verfrachtet in das tierheim käme einem vom "regen in die traufe" sehr nahe.
vermittelbar dürften die beiden hunde nicht mehr sein.
Das sehe ich genauso (über die "Vermittelbarkeit" alter Hunde in Tirol kann ich allerdings nichts sagen). Den gewohnten Zwinger gegen einen TH-Zwinger zu tauschen, das kann man diesen Hunden - in dem Alter - nun wirklich nicht wünschen.
Hoffentlich meldet er sich bald! Und dass alte Hunde keine Vermittlungschance haben, dem widerspreche ich. Manche holen gerade solche Hunde zu sich.
guten abend.
heute gegen oder vieleicht auch etwas nach mittag hatte ich die gelegenheit, mit julia alias fuji zu telefonieren.
bis zu ihren bericht, hoffentlich an dieser stelle, verhalte ich mich nun ruhig und weiteres dürfte sich aus ihren persönlichen eindrücken ergeben.
könnte am wochenende sein.
euch allen solange eine schöne zeit,
tom
und ich schreibe:-Ich vermute, daß die Tiere auch jetzt regelmäßig gefüttert werden. Tom hat von abendlicher Fütterung geschrieben, ich gehe einmal davon aus, daß damit allabendlich gemeint ist.
ich habe meinem eigenen zitat nichts hinzuzufügen!ausser bei der abendlichen, kurzgehaltenen fütterung.
ohne unterbrechung bei den hunden!die letzten 2 wochen spazierte ich bei jedem wind und wetter zwischen 3.00 und 6.00 uhr in der früh, bewaffnet mit einer guten taschenlampe zu besagten gelände
(name ist mir bekannt) der beiden hunde sowie mit einem guten rae, um meine eigenen grenzen rechtlicher seits zu erkennen!-der desolate hund sollte bereits eingeschläfert werden, davon wurde jedoch vom tierarzt namens .......
welche mitlerweile auf ein anderes grundstück umgeparkt wurden.auf der anderen bachseite darf der "betreiber" der beiden noch verbliebenen hunde wohl ein anderes feldstück sein eigen nennen und darin sind lustige tierchen eingesperrt. weiss grad nicht, wie diese süssen tierchen heissen, kommen aber wohl aus südamerika und spuken können sie auch.