Canis Amicus
Anfänger Knochen
Die Vorschläge von Stadtrat Svihalek in Wien liegen zur Stellungnahme auf. Die Stadt Wien erwartet sich Reaktionen und ist bei entsprechender sachlicher Begründung auch bereit darüber, Vorschläge einfließen zu lassen. Es wäre also zielführend, wenn Hundehalter gut überlegt mails schicken. Infos und E-mail-Adresse wie folgt:
Gefährliche Hunde: Gesetzesentwurf liegt zur Einsicht auf
Utl.: Rechtliche Grundlagen und Kennzeichnungspflicht für Hunde -
Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde
Wien, (OTS) Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) plus
Hunderegister für alle Hunde in Wien: Das sind einige der geplanten gesetzlichen Neuerungen zum Thema Hundehaltung in Wien.
Eine Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, die sich u.a. mit der Frage gefährlicher Hunde und
Kennzeichnungspflicht für die Vierbeiner beschäftigt, wurde nun auf Initiative von Umweltstadtrat Fritz Svihalek erarbeitet. Der
von der MA 58 (E-mail: post@m58.magwien.gv.at) formulierte
Gesetzesentwurf - die Neuerungen sind damit noch nicht rechtsgültig, sondern müssen erst vom Landtag beschlossen werden - liegt ab 19. Februar bis 30. März in den Magistratischen
Bezirksämtern Montag bis Freitag von 8. bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.****
Über www.wien.gv.at/mdva/begut/ und die dort vorhandene E-mail-Möglichkeit können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf auch
gemailt werden.
Gefährliche Hunde: Gesetzesentwurf liegt zur Einsicht auf
Utl.: Rechtliche Grundlagen und Kennzeichnungspflicht für Hunde -
Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde
Wien, (OTS) Bewilligungspflicht und Maulkorbzwang für gefährliche Hunde und Kennzeichnungspflicht (Mikrochip) plus
Hunderegister für alle Hunde in Wien: Das sind einige der geplanten gesetzlichen Neuerungen zum Thema Hundehaltung in Wien.
Eine Änderung des Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetzes, die sich u.a. mit der Frage gefährlicher Hunde und
Kennzeichnungspflicht für die Vierbeiner beschäftigt, wurde nun auf Initiative von Umweltstadtrat Fritz Svihalek erarbeitet. Der
von der MA 58 (E-mail: post@m58.magwien.gv.at) formulierte
Gesetzesentwurf - die Neuerungen sind damit noch nicht rechtsgültig, sondern müssen erst vom Landtag beschlossen werden - liegt ab 19. Februar bis 30. März in den Magistratischen
Bezirksämtern Montag bis Freitag von 8. bis 15.30 Uhr, an Donnerstagen bis 17.30 Uhr, zur öffentlichen Einsicht auf. Zum Gesetzesentwurf können auch schriftliche Stellungnahmen abgegeben werden. Während der Auflage ist der Gesetzestext samt Erläuterungen auch in wien.online www.wien.at/ zu finden.****
Über www.wien.gv.at/mdva/begut/ und die dort vorhandene E-mail-Möglichkeit können Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf auch
gemailt werden.