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Und die Lepto kann ich dann auch wieder ganz normal dazuspritzen, wenn ich 2 mal aussetze?
Danke, dass du dir immer so viel zeit nimmst, dickes Lob von mir.
 
Und die Lepto kann ich dann auch wieder ganz normal dazuspritzen, wenn ich 2 mal aussetze?
Danke, dass du dir immer so viel zeit nimmst, dickes Lob von mir.

Wenn du es zweimal aussetzt und der Hund hatte vorher schon immer ein halbes Jahr ohne Schutz auskommen müssen, dann wird er das auch überleben. Natürlich kannst du es dazu spritzen lassen. Fragt sich nur ob ers wirklich braucht. Lebst du in einer Gegend die sumpfig ist und wo viele Mäuse und Ratten herumlaufen und ihren Urin verteilen, dann kannst du ihne ein halbes Jahr schützen vor 2 Erregerstämmen von 250 möglichen.

Nicht gerade der beste Schutz aber immerhin ein Belastung für den Körper.
Übrigens, so wie der Hund könnte wir uns auch jederzeit anstecken.
Nur denkt bei uns keiner über eine solche Impfung nach. Warum wohl...
 
Hallo,
ja, das stimmt, dass wäre zu überlegen, nur mein Hund fängt sehr viele Mäuse am Feld, und auch die Katzen bringen welche in den Garten, die er vielleicht auch frisst (bin mir nicht sicher)
Also muss ich mir dass dann noch genau überlegen.
lg
 
Dann hat er sich wahrscheinlich eh schon 100 x angesteckt und hats in der Zeit, wo die Impfung nicht mehr schützt auch überlebt.
 
Und die Lepto kann ich dann auch wieder ganz normal dazuspritzen, wenn ich 2 mal aussetze?
Danke, dass du dir immer so viel zeit nimmst, dickes Lob von mir.


Ich hoffe, du hast nicht vor, mit deinem Hund mal ins nördliche Ausland (GB, Irland, Schweden etc) zu fahren, da kannst dir die Drei-Jahresimpfung nämlich in die Haare schmieren.
Nur so als Anmerkung :-)
 
Ich hoffe, du hast nicht vor, mit deinem Hund mal ins nördliche Ausland (GB, Irland, Schweden etc) zu fahren, da kannst dir die Drei-Jahresimpfung nämlich in die Haare schmieren.
Nur so als Anmerkung :-)

Wieso kommst du da drauf? Der Eintrag im Petpass ist auch für diese Länder gültig nur brauchts dann noch eine Titerbestimmung.

lt. Bundesministerium f.Gesundheit, Familie und Jugend:
Mitgliedstaaten mit zusätzlichen Anforderungen: (zusätzlich zum Eintrag im EU-Petpass!)
Bis zumindest Juli 2009 dürfen Hunde, Katzen und Frettchen in das Hoheitsgebiet Irlands, Maltas, Schwedens und des Vereinigten Königreichs nur eingeführt wer-den, wenn folgende zusätzliche Anforderungen erfüllt sind:
• Es muss im Ausweis bestätigt werden, dass in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindes-tens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regel-mäßig wieder geimpft wurde.
• Zusatzbestimmungen zur Zecken- und Bandwurmbehandlung (www.defra.gov.uk, www.agriculture.gov.ie, www.sjv.se)
Für die Einreise nach Norwegen und Finnland ist ebenfalls eine Bandwurm-behandlung erforderlich. (www.mattilsynet.no, www.mmm.fi )

Bitte schon etwas konkreter und nicht so kryptisch. Kann deinen Ausführungen nicht folgen.
 
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