Stress mit Nachbarn-Bitte Hilfe

Tigga

Medium Knochen
Habe 2 Katzen, die auch raus dürfen :) ...
Unser Nachbar ist fast den ganzen Tag im Garten und zupft und macht und tut (Jeder hat sein Hobby).
Tigga, der oft mit mir ihm Garten spielt stört ihn nicht, aber die Katzen :rolleyes: !
Oje-da sind ein paar Pfotenabdrücke in sein Garten und meine eine Katze erledigt dort in sein Garten ab und zu Ihr Geschäft :D !
Nun will er wenn die Katze weiterhin durch sein Garten geht wohl zum Rechtsanwalt.
Was mach ich jetzt?
Vorallem hier gibs viele Katzen (auch Wilde)...es sind ja immer nur meine natürlich :rolleyes: !
Gibt es ein Gerichtsurteil das 2 Katzen Freilauf haben dürfen?
 
Meine Mama hatte mit Ihrer Katze das selbe Problem...
Sie ist dann mit einer großen Packung schwarzem Pfeffer zur Nachbarin rüber und hat ihr geraten, den Pfeffer da hin zu streuen, wo die Katze immer hinmacht.
2 Tage später kam die Nachbarin rüber und hat folgendes erzählt:
Sie hat also den Pfeffer an die Stellen im Beet gestreut, wo sie immer hingemacht hat. Katze kam, hat sich hingehockt und ist auf einmal losgerannt. Danach ist sie dort nimmer hin....

Ich weiß, das ist nicht gerade die feinste Art, aber bei diesem Problem hats geholfen. Geht natürlich nur, wenn man zu seinen Nachbarn noch eine winzige Basis zum Reden hat.
 
Ob in den edlen Garten Pfeffer darf???
Die Nachbarn sind ja sonst nett...weis nicht was sie mit Katzen haben!
Blos nach 9 Jahren Freilauf (Haus und Garten) kann ich die Katzen nicht zu reinen Hauskatzen machen-das wäre Tierquälerei.
 
Eventuell kannst einen Katzenzaun machen. Den biegt man oben nach innen um. Dann kann Katze nicht mehr drüberklettern.

LG Biggi
 
Da würd ich mir nicht zu viele Gedanken machen! 2 Katzen dürfen auf alle Fälle in Nachbars Garten. Hab heute zufällig ein Gerichtsurteil aus D gelesen, wo 3 Katzen in Nachbarsgarten waren und die Dame musste eine dann einsperren, da dem Nachbarn nur 2 Katzen 'zugemutet' werden könnten!
Ist ja krass oder? In was für einer Welt leben wir?
Ich habe früher zu meinem Nachbarn (auch so einer!) gesagt, er soll doch die Katzen ein-zweimal mit einem Wasserschlauch anspritzen, hat er dann auch getan, und meine Katzen haben diesen Garten echt gemieden!
 
Oder:

Auszug aus http://www.loetzerich.de/tips/Urteile/body_urteile.html

Haustiere und Nachbarschaft

Grundstücksbesitzer – zumal mit Kleinkindern – müssen es nicht dulden, daß drei Nachbarskatzen regelmäßig Kotspuren in ihrem Garten hinterlassen. Nachbarschaftliche Rücksichtnahme gebietet aber, daß der Katzenhalter wechselnd jeweils einem der Tiere freien Auslauf gewähren darf.
Amtsgericht Neu-Ulm, AZ.: 2 C 947/98



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 1

Das Betreten fremder Grundstücke durch 1 (!!!) Katze pro Nachbar ist vom betroffenen Grund-stückseigentümer hinzunehmen. Dies gilt allerdings nur auf dem Lande und in Vorortgegenden, nicht aber in der Großstadt.
Oberlandesgericht Köln, Az.: 20 U 44/82 (OLG Köln anscheinend nicht gerade katzenfreundlich!)



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 2

In Vorort-Wohngegenden sind gelegentliche "Besuche" der Nachbarskatze hinzunehmen.
Auch, wenn das Tier an der Gartentränke Vögel jagt (Material Katzen + Vögel liegt dem KSB vor).
Zudem Hinweis auf nachbarschaftliches Gemeinschaftsverhältnis (Vergleichs-Hinweis auf Urteil Oberlandesgerichtes Köln, Az.: 20 O 44/82 v. 17.09.82)
Landgericht Augsburg, Az.: 4 S 2099/84 (Urteil im Berufungsverfahren! - liegt dem KSB vor)



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 3

Wer sich durch fremde Katzen in seinem Garten gestört fühlt, ist empfindlicher als der 'normale' Durchschnittsbürger. Das überspitzte Empfinden eines Gestörten kann aber nicht dazu führen, daß ein Katzenbesitzer seine Tiere nicht mehr artgerecht halten kann. Auslauf aber ist für viele Hauskatzen artgerecht.
Amtsgericht Bonn, Az.: 11 C 463/84



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 4

Jegliches Betreten eines Grundstücks durch die Nachbarskatzen kann nicht untersagt werden. Entsprechende Beeinträchtigungen sind durch die sich aus dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis ergebende Duldungspflicht gedeckt.
Amtsgericht Mainz (1. Instanz), Az.: 3 S 491/84
Landgericht Mainz (2. Instanz), Az.: 8 C 501/84 (Urteil liegt dem KSB vor)



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 5

In einem dörflichen Wohngebiet ist das Halten von Katzen bei freiem Auslauf traditionell Bestandteil der Lebenswirklichkeit. Dabei entspricht es der Natur dieser Haustiere, daß sie sich nicht an Grundstücksgrenzen halten und Vögeln sowie anderen Kleintieren nachstellen. Zudem Hinweis auf Sozialbindung von Eigentum sowie das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis (Vergleichs-Hinweis auf Urteil Landgericht Augsburg NJW 85, 499)
Amtsgericht Überlingen (1. Instanz), Az.: 1 C 414/84 v. 21.02.‘85
Landgericht Überlingen [?] (2. Instanz), Az.: 1 S 55/85 (Berufung abgel. - Urteil liegt vor)



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 6

Die von Katzen für einen Garten ausgehenden Beeinträchtigungen sind für einen (normal und durchschnittlich empfindenden) Gartenbesitzer als geringfügig zu bezeichnen. Hinweis auf Duldungsverpflichtung des Klägers unter Bezugnahme auf das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis.
Amtsgericht Gemünden am Main, Az.: C 499/84 (Endurteil liegt vor)



Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen - 7

Verunreinigungen durch Hunde spielen im Nachbarrecht eher eine untergeordnete Rolle. Interessanter ist hier die Lebensart von Katzen, die als freiheitsliebende und hygienebewusste Tiere ihre Fäkalien sorgsam in Nachbars Garten vergraben. Die hieraus resultierenden Probleme werden meist - wenn auch mit Abstrichen - zugunsten der Katze entschieden, die sich durch ihre Lebensweise der Kontrolle ihres Halters entzieht. (Ähnlich verhält es sich hier mit Tauben, wobei hier allerdings die Anzahl der gehaltenen Tauben ein wesentliches Entscheidungskriterium ist.)
Bei Verunreinigungen des Grundstücks durch Haustiere kann §.906 BGB greifen. Hier kann däs Betreten des Grundstücks durch.Katzen ebenso.wie das Überfliegen durch Tauberi wie eine Zuführung unwägbarer Stöffe begriffen werden.
vgl. LG Oldenburg v. 28.5.1998, Az.: 4 0 981/97, nWW 1999, 259
 
ok, auch wenn die Gerichte entscheiden, das Katzen in Nachbars Garten dürfen, würde ich trotzdem vorsichtig sein.
1. um Streit zu vermeiden und 2. man weiß nie was einem Nachbarn einfällt.

LG Biggi
 
Richtig, Biggi!

Vor einiger Zeit habe ich im deutschen Fernsehen was mitbekommen. Es ging um einen Fall, wo den Leuten bei Strafe auferlegt wurde, ihre Katze aus Nachbars Garten fernzuhalten.
 
Ich habe auch so nette Nachbarn gegenüber, die regten sich sogar auf wenn eine meiner Katzen auf meinen ! Zaun saß.
Sie haben dann auch gemeint irgendwann werden sie eine "erwischen".
habe ihnen dann erklärt (nicht ganz fein- war auf 180) wenn eine meiner Katzen was passiert dann können sie sich festhalten, denn ich habe eine Privat- Rechtschutzvericherung und kann streiten bis sie arm sind.
Wir grüßen uns zwar nicht einmal mehr, aber es ist Ruhe.
Da es wirklich unangenehme Leute sind juckt mich das allerdings nicht.
Rechtschutzversicherung ist ein Zauberwort ;).
lg Gitti
Ps Es gibt insgesammt mind. 22 Katzen in enger Umgebung es waren natürlich immer meine die in ihren Garten gesch.. haben und die sämtliche Vögel gefressen haben.
 
Oh erstmal vielen Dank :) für die vielen Antworten!
War gestern in Fressnapf; kaufte für Tigga und Miezen was und dann noch soch ein "Antikatz-raus aus mein Garten Pulver" (die Verkäuferin guckte doof; erklärte Ihr das es für den Nachbarn seih).
So brachte es genervt rüber...(weis nicht, ob ers benutzt-hat ja angst um seine Pflanzen), zur not muss er meine Katzen etwas nasspritzen :D , wenn ich aber sehe das er sie tritt ist was los :mad: !
Mehr kann ich nicht machen
Ich verstehe das sowieso nicht, seine Frau streichelt die Katzen sogar :eek: ! Wie sollen die das verstehen; mal dürfen sie-mal nicht :rolleyes: !
Wenn ich mit Tigga im Garten bin sind die Katzen bei mir mit im Garten und versuchen Tigga Leckerchen zu mopsen :D !
 
ich würde Dir trotzdem zu einem Katzensicherheitszaun raten. Dann brauchst Dir keine Gedanken mehr zu machen.

LG Biggi
 
Das ist natürlich schwer zu verstehen für die Katzen, wenn die Frau sie streichelt und der Mann sie hasst!
Ich würde mit den Nachbarn reden, und ihnen sagen, dass sie die Katzen entweder akzeptieren sollen und natürlich auch streicheln können, aber wenn sie absolut gegen die Katzen in ihrem Garten sind, dann sollen sie sie einfach mit dem Schlauch ein paarmal 'verspritzen' und verscheuchen mit 'raus' oder 'pfui'.
Das tut den Katzis nit weh, und sie gehen dann auch nicht mehr rüber, sofern sie natürlich dann nicht wieder von der Frau gestreichelt und gelockt werden!
Mein Kater hat das sofort kapiert, dass er da unerwünscht ist, und ist nur mehr dann in Nachbars Garten gewesen, 'wenn die Luft rein' war und keiner da war!!
 
Grrrrr
Heute Morgen Klingeln die mich um 6 Uhr wach (wow Tigga kann Bellen :D ), weil da draussen Katzen schreien :eek: !
Da haben sich zwei Miezen in der Nähe gezofft! Aber meine waren drinne und haben mit im Bett geschlafen :) ! Bin ich denn für alle Katzen verantwortlich :rolleyes:
 
Ich kenn das: ich bin auch immer Ansprechpartner Nr. 1, wenn es um vollgesch....Gartenmöbel geht, oder Katzen, die auf der Straße stehen und maunzen oder ähnliches. Es sind zwar nie meine eigenen, aber da ich 3 Exemplare habe, meint ein jeder, ich bin für ALLES zuständig!!!!!!!1
 
Seid neuesten bin ich wohl auch für Igel verantwortlich-zeigte mir nen Schiss aufm Rasen :eek: ...meine Miezen buddeln ein!!!!!
Ich kopiere ihn mal vorsichtshalber die Urteile :D
 
Biggi schrieb:
ich würde Dir trotzdem zu einem Katzensicherheitszaun raten. Dann brauchst Dir keine Gedanken mehr zu machen.

LG Biggi

hä? sowas gibt es???? wie hoch ist der 3 Meter. Meine Mautzis springen aus dem Stand auf 150 cm.
 
Bin am überlegen wegen Katzennetz (muss aber bestimmt 10m lang sein)...hab da was bei EBAY gesehen, aber kann sich da auch keine Katze dran verletzen/verfangen? Und was ist mit den Igeln?
 
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