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Presseerklärung: Details aus dem Strafantrag gegen 10 Tierrechtler_innen bekannt
Ein unfassbarer Angriff auf die politische Kampagnenarbeit
Nachdem gestern bekannt wurde, dass eine Vielzahl an Vorwürfen gegen die Beschuldigten eingestellt wurden, gibt es erstmalig Details aus den Strafanträgen gegen 10 Tierrechtler_innen:
alle werden nach dem umstrittenen §278a sowie verschiedener Einzeldelikte angeklagt – und die Ermittlungen gegen sie und eine unbekannte Anzahl weiterer Personen laufen weiter.
„Die Hoffnung darin, dass die zuständige Staatsanwält_innenschaft einigermaßen zur Vernunft gekommen ist, hat sich heute in Luft aufgelöst“ so Alex Sommer von antirep2008, „In den vorliegenden Details wird auf erschütternde Art und Weise deutlich, dass sich der Angriff von Polizei und Justiz kaum gegen konkrete Straftaten sondern gegen eine kämpferische Bewegung und erfolgreiche Kampagnen richtet.“
Vorwürfe gegen die wegen §278a Beschuldigten sind vor allem Aktivitäten zur Förderung der Ziele der vermeintlichen kriminellen Organisation, so etwa die „Anmeldung von Demonstrationen“ gegen den Verkauf von Echtpelzprodukten, das Halten von öffentlich zugänglichen Vorträgen, das Verfassen von Artikeln für Zeitschriften oder Recherchen zu Pelzverkauf und Tierhaltung. Konkrete Straftaten sollen fast ausschließlich von „unbekannten Mittäter_innen“ begangen worden sein.
Über zwei Jahre massivste Ermittlungen waren offenbar vor allem auf das öffentliche, politische und legale Engagement von Personen und Vereinen fokussiert. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung von Organisations-Paragraphen wie diesem der Kriminalisierung und Überwachung von politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt.
Für weitere Informationen und stehen wir gerne zur Verfügung:
Telefonisch unter: 0681/10403645 per Mail: antirep2008@gmx.at www.antirep2008.tk
11. August 2009
http://noe.orf.at/stories/382045/
GERICHT
11.08.2009
Strafantrag gegen Tierschützer eingebracht
Jene zehn Tierschützer, gegen die die Polizei jahrelang ermittelt hat, werden vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hat den Strafantrag fertiggestellt, sie wirft den Beschuldigten u.a. die Bildung einer kriminellen Organisation vor.
Sonderkommission hat jahrelang ermittelt
218 Seiten umfasst der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, der am Dienstagnachmittag den Anwälten der zehn Tierschützer zugestellt worden ist, gegen die eine Sonderkommission der Polizei jahrelang intensiv ermittelt hatte.
Den Angeklagten werden Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB), schwere Sachbeschädigung, vollendete und versuchte schwere Nötigung sowie Tierquälerei vorgeworfen. Auch von Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Rede.
Ziel waren vor allem Handelsketten
Die Angeklagten sollen seit 2006 die Handelsketten "Fürnkranz" und "Kleider Bauer" "durch gefährliche Drohung mit Verletzungen am Vermögen zur Abstandnahme vom Handel mit Pelzen und Pelzprodukten bzw. zu entsprechender Änderung der Geschäftsstrategien" genötigt bzw. zu nötigen versucht haben, heißt es im Strafantrag.
Auch strafbare Handlungen gegen die Unternehmen "Escada und "Peek & Cloppenburg", eine "Anti-Pelz-Kampagne" und eine "Anti-Jagd-Kampagne" werden den Angeklagten angekreidet.
Strafantrag: "Militantes Tierrechtsspektrum"
Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass die Aktivisten - darunter mit Martin Balluch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) -, die im Mai 2008 in U-Haft genommen und insgesamt 104 Tage angehalten wurden, "an einer auf längere Zeit angelegten, unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Anzahl von Personen, nämlich einer seit zumindest den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts aus mehr als zehn Mitgliedern bestehenden, international operierenden, dem militanten Tierrechtsspektrum zuzurechnenden Gruppe" angehört haben.
Es drohen bis zu fünf Jahre Haft
Dahinter stand laut Strafantrag die Intention, "erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft" zu nehmen, um insbesondere die "Beendigung der Tiernutzung in sämtlichen Erscheinungsformen" zu erreichen.
Damit wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation erfüllt. Sollten die Aktivisten im Sinn dieser Bestimmung schuldig erkannt werden, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft.
Verhandlung vermutlich im Herbst
Die Verhandlung wird voraussichtlich im kommenden Herbst vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wr. Neustadt stattfinden. Der Verhandlungsleiter ist noch nicht bekannt.
Gerichtssprecher Josef Glatz sagte am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage, dem zuständigen Richter müsste "einige Zeit zugestanden werden, um den Akt zu studieren, bevor er die Verhandlung ausschreibt".
Strafantrag liegt vor
Mafiaanklage gegen Tierschützer
Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und soll auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.
Zehn Aktivisten wegen Paragrafs 278a vor Gericht
Wien - Der Strafantrag ist mit 218 Seiten beachtlich dick - und auch die in ihm enthaltenen Vorwürfe sind beachtlich: Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen sowie monatelanger Prüfung des Falls durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt entschieden, zehn Tierschützer wegen des Antimafiaparagrafen 278a vor Gericht zu stellen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Der Strafantrag wurde den Anwälten einzelner Beschuldigter am Dienstag zugestellt. Er besagt, dass die Aktivisten laut Paragraf 278a eine "auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung" konstituiert haben - im vorliegenden Fall eine "Zelle der international agierenden Animal Liberation Front".
Den je fünf Mitgliedern des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wird vorgeworfen, durch Buttersäureanschläge und Sachbeschädigungen, gefährliche Drohung und Nötigung Druck auf Textilketten und andere Unternehmen ausgeübt zu haben. Die Firmen sollen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet gewesen sein. Die Proteste der Tierschützer hatten sich unter anderem gegen Pelztierhaltung und Pelzverkauf gerichtet.
Für Stefan Traxler, Anwalt des mitangeklagten VGT-Obmanns Martin Balluch, kommt die Anklageerhebung "angesichts des Umfangs, der Länge und der Kosten der Ermittlungen nicht überraschend". Er kündigte an, sich gegen die geplante Durchführung der Verhandlung vor einem Einzelrichter in Wiener Neustadt wehren zu wollen: "Die dortigen Richter und Staatsanwälte sind großteils befangen".
Verunsicherung bei NGOs
Wegen der Anwendung von Paragraf 278a gegen politische Aktivisten werde die Anklageerhebung zu Verunsicherung bei anderen NGOs führen, sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Die Anklagebegründung sei also "besonders wichtig". (bri, DER STANDARD Printausgabe, 12.8.2009)
Ein unfassbarer Angriff auf die politische Kampagnenarbeit
Nachdem gestern bekannt wurde, dass eine Vielzahl an Vorwürfen gegen die Beschuldigten eingestellt wurden, gibt es erstmalig Details aus den Strafanträgen gegen 10 Tierrechtler_innen:
alle werden nach dem umstrittenen §278a sowie verschiedener Einzeldelikte angeklagt – und die Ermittlungen gegen sie und eine unbekannte Anzahl weiterer Personen laufen weiter.
„Die Hoffnung darin, dass die zuständige Staatsanwält_innenschaft einigermaßen zur Vernunft gekommen ist, hat sich heute in Luft aufgelöst“ so Alex Sommer von antirep2008, „In den vorliegenden Details wird auf erschütternde Art und Weise deutlich, dass sich der Angriff von Polizei und Justiz kaum gegen konkrete Straftaten sondern gegen eine kämpferische Bewegung und erfolgreiche Kampagnen richtet.“
Vorwürfe gegen die wegen §278a Beschuldigten sind vor allem Aktivitäten zur Förderung der Ziele der vermeintlichen kriminellen Organisation, so etwa die „Anmeldung von Demonstrationen“ gegen den Verkauf von Echtpelzprodukten, das Halten von öffentlich zugänglichen Vorträgen, das Verfassen von Artikeln für Zeitschriften oder Recherchen zu Pelzverkauf und Tierhaltung. Konkrete Straftaten sollen fast ausschließlich von „unbekannten Mittäter_innen“ begangen worden sein.
Über zwei Jahre massivste Ermittlungen waren offenbar vor allem auf das öffentliche, politische und legale Engagement von Personen und Vereinen fokussiert. Wovor bereits seit langem gewarnt wird, dass die Anwendung von Organisations-Paragraphen wie diesem der Kriminalisierung und Überwachung von politischen Bewegungen Tür und Tor öffnet, hat sich bestätigt.
Für weitere Informationen und stehen wir gerne zur Verfügung:
Telefonisch unter: 0681/10403645 per Mail: antirep2008@gmx.at www.antirep2008.tk
11. August 2009
http://noe.orf.at/stories/382045/
GERICHT
11.08.2009
Strafantrag gegen Tierschützer eingebracht
Jene zehn Tierschützer, gegen die die Polizei jahrelang ermittelt hat, werden vor Gericht gestellt. Die Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt hat den Strafantrag fertiggestellt, sie wirft den Beschuldigten u.a. die Bildung einer kriminellen Organisation vor.
Sonderkommission hat jahrelang ermittelt
218 Seiten umfasst der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt, der am Dienstagnachmittag den Anwälten der zehn Tierschützer zugestellt worden ist, gegen die eine Sonderkommission der Polizei jahrelang intensiv ermittelt hatte.
Den Angeklagten werden Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB), schwere Sachbeschädigung, vollendete und versuchte schwere Nötigung sowie Tierquälerei vorgeworfen. Auch von Widerstand gegen die Staatsgewalt ist die Rede.
Ziel waren vor allem Handelsketten
Die Angeklagten sollen seit 2006 die Handelsketten "Fürnkranz" und "Kleider Bauer" "durch gefährliche Drohung mit Verletzungen am Vermögen zur Abstandnahme vom Handel mit Pelzen und Pelzprodukten bzw. zu entsprechender Änderung der Geschäftsstrategien" genötigt bzw. zu nötigen versucht haben, heißt es im Strafantrag.
Auch strafbare Handlungen gegen die Unternehmen "Escada und "Peek & Cloppenburg", eine "Anti-Pelz-Kampagne" und eine "Anti-Jagd-Kampagne" werden den Angeklagten angekreidet.
Strafantrag: "Militantes Tierrechtsspektrum"
Die Anklagebehörde ist überzeugt, dass die Aktivisten - darunter mit Martin Balluch der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) -, die im Mai 2008 in U-Haft genommen und insgesamt 104 Tage angehalten wurden, "an einer auf längere Zeit angelegten, unternehmensähnlichen Verbindung einer größeren Anzahl von Personen, nämlich einer seit zumindest den achtziger Jahren des letzten Jahrhunderts aus mehr als zehn Mitgliedern bestehenden, international operierenden, dem militanten Tierrechtsspektrum zuzurechnenden Gruppe" angehört haben.
Es drohen bis zu fünf Jahre Haft
Dahinter stand laut Strafantrag die Intention, "erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft" zu nehmen, um insbesondere die "Beendigung der Tiernutzung in sämtlichen Erscheinungsformen" zu erreichen.
Damit wurde nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Tatbestand der Beteiligung an einer kriminellen Organisation erfüllt. Sollten die Aktivisten im Sinn dieser Bestimmung schuldig erkannt werden, drohen ihnen bis zu fünf Jahre Haft.
Verhandlung vermutlich im Herbst
Die Verhandlung wird voraussichtlich im kommenden Herbst vor einem Einzelrichter am Landesgericht Wr. Neustadt stattfinden. Der Verhandlungsleiter ist noch nicht bekannt.
Gerichtssprecher Josef Glatz sagte am Dienstagnachmittag auf APA-Anfrage, dem zuständigen Richter müsste "einige Zeit zugestanden werden, um den Akt zu studieren, bevor er die Verhandlung ausschreibt".
Strafantrag liegt vor
Mafiaanklage gegen Tierschützer
Der Strafantrag umfasst rund 200 Seiten und soll auch den zentralen Vorwurf der Bildung einer kriminellen Organisation nach dem sogenannten Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) enthalten.
Zehn Aktivisten wegen Paragrafs 278a vor Gericht
Wien - Der Strafantrag ist mit 218 Seiten beachtlich dick - und auch die in ihm enthaltenen Vorwürfe sind beachtlich: Nach mehr als zwei Jahren Ermittlungen sowie monatelanger Prüfung des Falls durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien und das Justizministerium hat die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt entschieden, zehn Tierschützer wegen des Antimafiaparagrafen 278a vor Gericht zu stellen. Ihnen drohen bis zu fünf Jahre Haft, ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Der Strafantrag wurde den Anwälten einzelner Beschuldigter am Dienstag zugestellt. Er besagt, dass die Aktivisten laut Paragraf 278a eine "auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung" konstituiert haben - im vorliegenden Fall eine "Zelle der international agierenden Animal Liberation Front".
Den je fünf Mitgliedern des Vereins gegen Tierfabriken (VGT) und der Basisgruppe Tierrechte (BAT) wird vorgeworfen, durch Buttersäureanschläge und Sachbeschädigungen, gefährliche Drohung und Nötigung Druck auf Textilketten und andere Unternehmen ausgeübt zu haben. Die Firmen sollen in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet gewesen sein. Die Proteste der Tierschützer hatten sich unter anderem gegen Pelztierhaltung und Pelzverkauf gerichtet.
Für Stefan Traxler, Anwalt des mitangeklagten VGT-Obmanns Martin Balluch, kommt die Anklageerhebung "angesichts des Umfangs, der Länge und der Kosten der Ermittlungen nicht überraschend". Er kündigte an, sich gegen die geplante Durchführung der Verhandlung vor einem Einzelrichter in Wiener Neustadt wehren zu wollen: "Die dortigen Richter und Staatsanwälte sind großteils befangen".
Verunsicherung bei NGOs
Wegen der Anwendung von Paragraf 278a gegen politische Aktivisten werde die Anklageerhebung zu Verunsicherung bei anderen NGOs führen, sagte SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim. Die Anklagebegründung sei also "besonders wichtig". (bri, DER STANDARD Printausgabe, 12.8.2009)
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