steuerausgleich bei karenz

akira81

Profi Knochen
ich hab eine frage, ich hoff ihr könnts mir helfen:
ich bin in karenz und wollte gerade den steuerausgleich machen.

*) da ich in karenz war, hab ich ja karenzgeld von der krankenkasse bezogen, ABER... gilt dann folgendes für mich?
Ich habe im Jahr 2007 Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten.


will da nix falsches angeben
 
Bist Du in Karenz oder warst Du 2007 in Karenz?

Ich würde ja ankreuzen und im Feld "Bemerkungen" dazuschreiben, dass Du wegen dem Karenzgeld ja angekreuzt hast.

Lohnsteuerausgleich kann und soll man immer machen, auch wenn man gar nix gearbeitet hat, gerade mit Kind kommt dann noch eine Negativsteuer heraus.
 
Bist Du in Karenz oder warst Du 2007 in Karenz?

Ich würde ja ankreuzen und im Feld "Bemerkungen" dazuschreiben, dass Du wegen dem Karenzgeld ja angekreuzt hast.

Lohnsteuerausgleich kann und soll man immer machen, auch wenn man gar nix gearbeitet hat, gerade mit Kind kommt dann noch eine Negativsteuer heraus.
Bei mir haben sie es nicht bearbeitet, weil ich eben in Karenz bin und das es da eben nicht geht. So hats mir grade mein Freund gesagt, der es immer online macht.
 
Bei mir haben sie es nicht bearbeitet, weil ich eben in Karenz bin und das es da eben nicht geht. So hats mir grade mein Freund gesagt, der es immer online macht.

Wenn Du das ganze Jahr von Jänner bis Dezember in Karenz warst, nix gearbeitet hast und kein Anrecht auf Alleinverdiener/ Alleinerzieherzuschlag hast, dann gíbt es glaub' ich wirklich nix.

Aber sobald Du in dem betreffenden Jahr auch nur 1 Monat gearbeitet hast, schon. Oder eben als Alleinerzieher....
 
Wenn Du das ganze Jahr von Jänner bis Dezember in Karenz warst, nix gearbeitet hast und kein Anrecht auf Alleinverdiener/ Alleinerzieherzuschlag hast, dann gíbt es glaub' ich wirklich nix.

Aber sobald Du in dem betreffenden Jahr auch nur 1 Monat gearbeitet hast, schon. Oder eben als Alleinerzieher....
Du meinst eher den Alleinverdiener. Denn Alleinerzieher wäre ich da wir nicht verheiratet sind:D
 
Du meinst eher den Alleinverdiener. Denn Alleinerzieher wäre ich da wir nicht verheiratet sind:D

Du bist nicht mal dann Alleinerzieher, wenn Du mit einem anderen Mann als dem Kindesvater zusammenlebst:mad: - ich habe mich darüber damals sehr geärgert, denn wie kommt mein neuer Freund dazu, für das Kind von einem anderen mitzubezahlen? Natürlich hat er es gemacht, freiwillig, aber ich finde es nicht OK, dass der Gesetzgeber das als selbstverständlich betrachtet und den eigentlich immer noch Alleinerzieherinnen, die es ohnehin meist nicht leicht haben mit dem Geldverdienen, diesen kleinen Vorteil auch noch nimmt.:mad::(:rolleyes:

( und wie man merkt, das ärgert mich noch immer, obwohl meine Tochter schon erwachsen und ausgezogen ist....;))
 
Du bist nicht mal dann Alleinerzieher, wenn Du mit einem anderen Mann als dem Kindesvater zusammenlebst:mad: - ich habe mich darüber damals sehr geärgert, denn wie kommt mein neuer Freund dazu, für das Kind von einem anderen mitzubezahlen? Natürlich hat er es gemacht, freiwillig, aber ich finde es nicht OK, dass der Gesetzgeber das als selbstverständlich betrachtet und den eigentlich immer noch Alleinerzieherinnen, die es ohnehin meist nicht leicht haben mit dem Geldverdienen, diesen kleinen Vorteil auch noch nimmt.:mad::(:rolleyes:

( und wie man merkt, das ärgert mich noch immer, obwohl meine Tochter schon erwachsen und ausgezogen ist....;))

Gut das wusste ich nicht. Genauso wie mir erst nachher erklärt wurde. Wenn mein Freund in der Geburtsurkunde steht hat er trotzdem kein Sorgerecht oder sonst welche Rechte fürs Kind.:mad::mad:
Für was mache ich dann das ganze und ärgere mich über die Bürokratie in Pasching dann???
 
Ich würde mich mal am Gericht erkundigen, ich glaube, mittlerweile gibt es da schon gewisse Möglichkeiten, auch den unehelichen Kindesvater miteinzubeziehen.

Dass er in der Geburtsurkunde drinnensteht, ist zumindest ein großer Vorteil bei Trennung im Streit: denn dann kann er die Vaterschaft nicht einfach leugnen und muss Alimente zahlen....
 
Ich würde mich mal am Gericht erkundigen, ich glaube, mittlerweile gibt es da schon gewisse Möglichkeiten, auch den unehelichen Kindesvater miteinzubeziehen.

Dass er in der Geburtsurkunde drinnensteht, ist zumindest ein großer Vorteil bei Trennung im Streit: denn dann kann er die Vaterschaft nicht einfach leugnen und muss Alimente zahlen....

Ja am Gericht kannst das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Zurzeit komme ich leider nicht dazu, weil er nie freibekommt an einen Dienstag vormittag.:(
 
ich hab eine frage, ich hoff ihr könnts mir helfen:
ich bin in karenz und wollte gerade den steuerausgleich machen.

*) da ich in karenz war, hab ich ja karenzgeld von der krankenkasse bezogen, ABER... gilt dann folgendes für mich?
Ich habe im Jahr 2007 Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld), auf Grund eines Dienstleistungsschecks, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete, Entschädigungen für Truppen-, Kader- oder Waffenübungen, rückerstattete Pflichtbeiträge an Sozialversicherung oder Bezüge aus dem Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds erhalten.


will da nix falsches angeben

hast du einen guten versicherungsvertreter? ich lass es immer meinem machen. der hat meine ganzen daten und bringt mir einmal im jahr den zettel zum unterschreiben und das wars dann den rest regelt er dann.

du kannst aber auch beim finanzamt anrufen und nachfragen oder hinfahren und mit ihnen zusammen das ausfüllen.
 
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