Stachelhalsband beim KIKA Wien Nord

Ja das liebe Jagdhundetraining...unsere tollen Jäger wissen ja was das beste für unsere Tiere ist und wie man mit ihnen umzugehen hat...:rolleyes:
 
Ist lang her, das Thema, aber ich wärm´s nochmal auf:

War gerade beim Kika einkaufen ... hängt auf einem Ständer ein Stachelhalsband!!!
Ich warte auf den nächsten Verkäufer und ..
Ich wies ihn dann nochmal drauf hin dass solche Dinge VERBOTEN sind... abgesehen davon dass ihm das ziemlich wurscht war ...
Verkäufer können mit Kundenbeschwerden nichts anfangen - die können froh sein, dass sie einen Job haben -
der Chef hört nicht mal hin, wenn der Verkäufer erzählt, was er sich von den Kunden anhören muß -

es wurde schon mal erwähnt:
Wende Dich an die Geschäftszentrale (persönlich, schriftlich)
egal, ob der Verkauf jetzt wirklich verboten ist oder nicht, aufregen alleine macht auch schon Eindruck
 
(4) Der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2
Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. Ausgenommen
sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in
Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.

Unter "Erwerb" fällt meines Erachtens auch der "Kauf" -
oder bin ich der deutschen Sprache nicht mächtig?

Jeder Käufer besitzt das Ding dann auch, und könnte - nach oben genannter Quelle - gleich nach Verlassen des Geschäftes hops genommen werden.

Jetzt brauchts nur noch jemanden, der das wirklich durchsetzt.
 
Unter "Erwerb" fällt meines Erachtens auch der "Kauf" -
oder bin ich der deutschen Sprache nicht mächtig?

Jeder Käufer besitzt das Ding dann auch, und könnte - nach oben genannter Quelle - gleich nach Verlassen des Geschäftes hops genommen werden.

Jetzt brauchts nur noch jemanden, der das wirklich durchsetzt.

Ich sehe das auch so, auch wenn man wegen diesem Vergehen nicht hops genommen wird! :rolleyes:;)
 
Unter "Erwerb" fällt meines Erachtens auch der "Kauf" -
oder bin ich der deutschen Sprache nicht mächtig?

Jeder Käufer besitzt das Ding dann auch, und könnte - nach oben genannter Quelle - gleich nach Verlassen des Geschäftes hops genommen werden.

Jetzt brauchts nur noch jemanden, der das wirklich durchsetzt.

Verboten und strafbar sind Erwerb und Besitz. Die zum Verkauf anbietenden Unternehmen sind aus dem Schneider, das war wohl einer der Kompromisse, die bei der Schaffung eines bundesweiten Tierschutzgesetzes eingegangen werden mussten. Wie sinnvoll diese Bestimmung ist, darf jeder für sich beurteilen.
Zur Durchsetzung der geltenden Strafbestimmungen: Die, wie es so schön heißt, Organe der öffentlichen Sicherheit haben wohl nichts anderes zu tun, als bei der Kassa zu lauern, ob jemand einen verbotenen Gegenstand in Besitz nimmt. Nur dann könnten sie einschreiten (auf frischer Tat ertappt!)
Vor einem Geschäft zu lauern bringt nichts. Wie wärs mit einer privaten Stachler- und TIG-watch???
 
dem verkäufer selbst wirds auch egal sein, der macht seinen job und aus.
ich hätte mich eher in der zentrale oder beim geschäftsführer beschwert.
lg

"Weiter oben" hats auch nix genutzt. Hab schon wie das neue Gesetz rausgekommen ist (2 Jahre?o.so) an die Geschäftsleitung geschrieben.
Man hat sich entschuldigt und versichert, dass sie davon nichts gewusst hätten, sich aber für den Hinweis bedankt und versichert, dass sie das aus dem Sortiment nehmen werden.

Wann hat er nicht geschrieben, wahrscheinlich erst bis alle verkauft sind.
Ein paar Blödmänner/frauen, werden das schon tun.

Hab immer schon wieder mal nachschauen wollen, ob sie jetzt keine Stachler dort hängen haben, aber wie man hier lesen kann, alles geblieben wie vorher. Wäre eine Anzeige beim Tierschutzombudsmann wert. Bei Gelegenheit...
 
@sali:
(vorsicht ein i-Tüpfelchen :D)
...hm...so viel ich weiß bleibt jede Ware solange im Besitz eines Unternehmens, bis sie von einem Kunden bezahlt wurde...ergo besitzt das Unternehmen den Stachler, was wiederum verboten ist...:cool:
 
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