Stachelhalsbänder

Elchen

Profi Knochen
Hallöchen,

Als ich heut auf der Suche nach einem Fondue war bin ich in so einen Euroshop reingegangen, und was find ich dort? Stachelhalsbänder. :mad:

Ich such natürlich gleich den Verkäufer und bitte ihn dieses Zeug ausm Sortiment zu nehmen. Worauf er mir tatsächlich erzählt das sind eh keine spitzen Stacheln und tun dem Hund eh nicht weh. Als ich ihm anbot ich legs ihm mal um den Hals und zieh mal - schau ma dann halt obs weh tut, komisch, wollt er nicht....
Lange Rede kurzer Sinn - darf sowas in Österreich verkauft werden? Wenn nein, an wen wende ich mich? Polizei, Amtstierarzt?

Lg
Raphaela
 
Was ich weiss, darf es verkauft werden - nur verwendet nicht.:mad: (wunderbare Gesetze, wenn schon gehört auch der Verkauf verboten)
Aber wenn Du in der Suche schaust, findest sicher einige Threads darüber.
 
Verkauf und Besitz von Stachelhalsbändern sind nicht verboten (leider), nur die Verwendung ist gem. § 5 Abs 3 lit a Tierschutzgesetz verboten.
 
Verkauf und Besitz von Stachelhalsbändern sind nicht verboten (leider), nur die Verwendung ist gem. § 5 Abs 3 lit a Tierschutzgesetz verboten.

Nur wer das kontrolliert frag ich mich auch neulich steht am Bahnhof Meidling einer mit dem Hund mit angelegtem Stachelhalsband :eek: ich wollt ihm schon was sagen nur hatte ich Kind mit und was ich ihm gesagt hätt wär ned Jugendfrei gewesen.
 
Das wundert mich jetzt aber, denn in den Unterlagen für den Hundeführschein steht, dass der Erwerb, der Besitz und die Verwendung derartiger Geräte (Stachelhalsbänder, Teletak usw) verboten ist (laut des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 118/2004).

Aber im Tierschutzgesetz steht eh nur etwas über die Verwendung?
 
Das wundert mich jetzt aber, denn in den Unterlagen für den Hundeführschein steht, dass der Erwerb, der Besitz und die Verwendung derartiger Geräte (Stachelhalsbänder, Teletak usw) verboten ist (laut des am 1.1.2005 in Kraft getretenen Bundesgesetzes über den Schutz der Tiere, BGBl. Nr. 118/2004).

Aber im Tierschutzgesetz steht eh nur etwas über die Verwendung?

Noch ein Link dazu
 
So, hab mich jetzt nochmal durch die ofiziellen Gesetzestexte gewühlt und bei der 2ten Änderung des TSCHG wurde der Wortlaut auf "Das in Verkehr bringen, der Erwerb und der Besitz" geändert.
Also ist der Verkauf definitiv auch verboten.
Damit zu Frage 2, wo zeigt man sowas an? Polizei?

lg
 
Ich frage mich was passiert wenn man sich ein Stachelhalsband oder dergleichen in Deutschland oder so kauft bzw schicken lässt.

Ist dann der Verkäufer aus Deutschland auch schuld oder nur der Käufer aus Österreich?
Müsste es nicht eigentlich auch ein Einfuhrverbot geben, also dass man es gleich an der Grenze beschlagnahmt oder dass die Post so ein Ding gleich wieder zurückschickt?
 
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