• Liebe WUFFler, Clubber und andere Forum-Nutzer!

    Leider müssen wir euch mitteilen, dass dieses Forum zum 31. März 2026 dauerhaft abgeschaltet wird.

    Bedingt durch interne Umstrukturierungen (und u.a. auch geplante Seitenmigrationen) werden wir das Forum ab dem 01.04.2026 leider nicht mehr weiter betreiben. Die Seite wird ab diesem Datum nicht mehr aufrufbar sein. Wenn ihr mit Bekannten und Freunden aus diesem Forum weiter in Kontakt bleiben möchtet oder andere Inhalte habt, die euch wichtig sind, sichert diese bitte bis spätestens zu diesem Datum! Danach kann nicht länger auf die Inhalte zugegriffen werden. Selbstverständlich werden nicht nur alle Beiträge und Medien dauerhaft entfernt, sondern auch alle Nutzer- und personenbezogenen Daten.

    Wir sagen DANKE an euch für die Zeit bei- und miteinander und würden uns freuen, den einen oder anderen vielleicht im DER HUND Club oder auf derhund.de einmal wiederzusehen!

    Liebe Grüße und au revoir!

    Euer Team von DER HUND Club

Staatliche Förderung von Blindenführhunden in Österreich !

helfendeengel

Anfänger Knochen
:angel:
Nur die offizielle österreichische staatliche Blindenführhundprüfung garantiert Hilfe von öffentlicher Hand, auch wenn diese nicht ausreicht, um einen Blindenführhund gänzlich auszufinanzieren!
Nur die jenigen Führhunde, welche die sehr strenge zweistufige offizielle Blindenführhundprüfung gemäß Bundesbehindertengesetz (BBG) bestehen, werden von öffentlichen Stellen und Fördereinrichtungen gefördert.
Je nach Status des betreffenden Führhundhalters (in Ausbildung, berufstätig, in Pension) werden Fördermittel von öffentlicher Hand oder auch privaten Stiftungen in unterscheidlicher Höhe ausgegeben.
Daher erhalten Sie von uns immer die genaue Summe genannt, die noch offen ist. Sollten Überschüsse zu Stande kommen, so werden sie bereits für das nächste wichtige Tier verwendet.
Ein Blindenführhund, der diese Prüfung nicht besteht, kein Prüfungszeugnis erhält und daher nicht im Behindertenpass seines Besitzers eingetragen ist, erhält auch nicht die offizielle Prüfplakette und das Prüfungszeugnis!
Wir beraten Sie gerne und nehmen Ihnen soweit es möglich ist, Behördenwege ab, um Unterstützungen zu erhalten!
Als Spender können Sie sicher sein, dass Ihr Betrag richtig ankommt!

Leider lassen sich viele Menschen durch diese Unkenntnis zu Spenden hinreißen, die einen ungeprüften Hund betreffen und der damit dem Blindenführhundwesen schadet.
Unser APPELL an SIE!
Bitte achten Sie auf diese Merkmale und fragen Sie auch nach, denn in letzter Zeit kommt es immer öfter vor, dass für Blindenführhunde gesammelt wird, die diese strenge offizielle Prüfung in Österreich nicht bestehen. Auch das Argument, es seien z.B. durch EU-Prüfer EU-konforme Hunde im Dienst, entspricht in keinster Weise diesen Richtlinien! Diese Hunde sind in Österreich daher nicht anerkannt!

Ein Hund ist in Österreich nur ein richtiger Blindenführhund ,wenn er nach den
R I C H T L I N I E N
für die Beurteilung von Blindenführhunden
gemäß § 39a Abs. 4 des Bundesbehindertengesetzes (BBG)
GZ 44301/0027-IV/7/2010 geprüft wurde.
 
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