Hallo!
Aufgrund der ganzen Rasselisten-Führschein-Diskussion ist bei mir folgende Frage aufgetaucht:
Wenn ich einen Sitterhund (kein Listenhund) für zwei Wochen bei mir beherberge, kontrolliert werde und festgestellt wird, dass dieser Hund nicht bei der Stadt Wien gemeldet ist (ergo keine Steuern bezahlt werden), fällt das dann auf mich zurück, oder auf die Besitzer?
Ich hab ja eigentlich keinen Beweis, dass es mein Hund ist?
Was passiert überhaupt, sollte man einen Hund "schwarz" halten. Geldstrafe?
lg Cony
Aufgrund der ganzen Rasselisten-Führschein-Diskussion ist bei mir folgende Frage aufgetaucht:
Wenn ich einen Sitterhund (kein Listenhund) für zwei Wochen bei mir beherberge, kontrolliert werde und festgestellt wird, dass dieser Hund nicht bei der Stadt Wien gemeldet ist (ergo keine Steuern bezahlt werden), fällt das dann auf mich zurück, oder auf die Besitzer?
Ich hab ja eigentlich keinen Beweis, dass es mein Hund ist?
Was passiert überhaupt, sollte man einen Hund "schwarz" halten. Geldstrafe?
lg Cony