Sein Opfer klagt an ...................Teil 2

Ich muss dir bei beiden Dingen recht geben

Erstens, daß in letzter Zeit häufig Threads geschlossen werden. Ich bin ja auch dafür, dass ein gewisses Niveau nicht unterschritten werden darf. Aber wir sind alle erwachsen, haben alle unsere Emotionen, da kanns schon mal hitziger werden

Und zweitens, daß unser Rechtssystem Sch.....e ist.
 
Nachdem ja hier immer wieder aus unerfindlichen Gründen, Themen geschlossen werden (habt ihr einen neuen Admin/Mod an Bord???) Teil 2

http://salzburg.orf.at/news/stories/2567369/

Wirklich ein tolles Rechtssystem haben wir in Österreich:mad::mad:
Wirklich zum Kotzen. :mad:

Und einer, der im Grunde nix getan hat, außer blöd daher zu reden und sich wichtig zu machen - man beachte: es ist kein Cent Bestechungsgeld geflossen und kein materieller Schaden entstanden - kriegt 4 Jahre ohne Bewährung.

Keine Frage, auch ein Strasser g'hört bestraft (und wenns nur für seine Blödheit ist) - aber die Verhältnismäßigkeit (immerhin hat der Brückler das Leben eines Menschen völlig zerstört) paßt hinten und vorne nicht. :mad:
 
Wirklich zum Kotzen. :mad:

Und einer, der im Grunde nix getan hat, außer blöd daher zu reden und sich wichtig zu machen - man beachte: es ist kein Cent Bestechungsgeld geflossen und kein materieller Schaden entstanden - kriegt 4 Jahre ohne Bewährung.

Keine Frage, auch ein Strasser g'hört bestraft (und wenns nur für seine Blödheit ist) - aber die Verhältnismäßigkeit (immerhin hat der Brückler das Leben eines Menschen völlig zerstört) paßt hinten und vorne nicht. :mad:


Strasser wird nicht für seine Blödheit bestraft, sondern wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt. Und da ist es egal, ob da bereits Geld geflossen ist oder nicht- er hat ja offensichtlich schon versucht, Gesetze zu beeinflussen. Insofern sind die 4 Jahre absolut gerechtfertigt (oder soll auch für ihn die schöne Ausrede wie für Dörfler gelten, daß er zu schlicht ist, um zu merken, daß er was Verbotenes macht?).

Und ich hab ganz sicher null Sympathien für einen Vergewaltiger, aber das Gericht muß ja wohl Gründe haben, die eh schon geringe Strafe jetzt noch zu verringern-vielleicht sind es ja stichhaltige Gründe? Grad bei einer so öffentlichen Debatte wird doch kein Gericht ohne Grund eine Strafe noch runtersetzen, wo doch jeder überzeugt ist, daß die eh viel zu niedrig ausgefallen ist, wo sich sogar die Innenministerin eingeschaltet hat.....nur als Überlegung....
 
Strasser wird nicht für seine Blödheit bestraft, sondern wurde wegen Bestechlichkeit verurteilt. Und da ist es egal, ob da bereits Geld geflossen ist oder nicht- er hat ja offensichtlich schon versucht, Gesetze zu beeinflussen. Insofern sind die 4 Jahre absolut gerechtfertigt (oder soll auch für ihn die schöne Ausrede wie für Dörfler gelten, daß er zu schlicht ist, um zu merken, daß er was Verbotenes macht?).

Und ich hab ganz sicher null Sympathien für einen Vergewaltiger, aber das Gericht muß ja wohl Gründe haben, die eh schon geringe Strafe jetzt noch zu verringern-vielleicht sind es ja stichhaltige Gründe? Grad bei einer so öffentlichen Debatte wird doch kein Gericht ohne Grund eine Strafe noch runtersetzen, wo doch jeder überzeugt ist, daß die eh viel zu niedrig ausgefallen ist, wo sich sogar die Innenministerin eingeschaltet hat.....nur als Überlegung....

Was genau willst du damit sagen:confused::mad:
 
... wo sich sogar die Innenministerin eingeschaltet hat.....nur als Überlegung....
wenn sich irgendwo bei irgendwas irgendein Minister "einschaltet", dann schaltets bei mir nach solchen Offenbarungen sowieso nur mehr auf "Stop" "Achtung" oder "da ist a Linke dabei"
Dass die Strafmaße unverhältnismäßig sind, sehe ich auch so, und gerade ein Gewalttäter, der die Wehrlosigkeit einer Minderjährigen, die ihm anvertraut ist, ausnutzt, ist das Scheußlichste vom Scheußlichen.
Trotzdem bin ich schon der Meinung, dass Leute, die ihr Amt ausnutzen, um persönlichen Profit daraus zu schlagen, ebenfalls ordentlich bestraft gehören, in solchen Höhen fängt es erst an, dass Menschen, die Macht missbrauchen, nicht genug bekommen können und glauben, allmächtig zu sein. Zum Glück ist es inzwischen möglich, solche Dinge aufzudecken, was allerdings einigen Mut erfordert. Leicht ist das bestimmt nicht.
 
Was genau willst du damit sagen:confused::mad:


Genau das, was ich geschrieben habe. Vorweg: Ich habe keine Ahnung von diesem Fall, kenne keinen der Beteiligten, und ich finde auch, daß Vergewaltigung zu oft zu milde bestraft wird.


Was ich gemeint habe: Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß ein Gericht in einem Fall, der dermassen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hat, einfach so, ohne wirklich gute Gründe zu haben, das Strafmaß nochmal um ein Drittel runtersetzt. (Na gut, ginge es um einen Politiker, könnte ich es mir vorstellen, aber auch da scheinen ja bessere Zeiten anzubrechen).

Aber ohne eine Ahnung zu haben, warum das Gericht so gehandelt hat, finde ich es übertrieben, gleich das ganze österreichische Rechtssystem zu verdammen oder den armen Strasser zu bedauern, der ja im Vergleich eigentlich gar nix gemacht hat außer blöd zu sein.
 
Wirklich zum Kotzen. :mad:

Und einer, der im Grunde nix getan hat, außer blöd daher zu reden und sich wichtig zu machen - man beachte: es ist kein Cent Bestechungsgeld geflossen und kein materieller Schaden entstanden - kriegt 4 Jahre ohne Bewährung.

Keine Frage, auch ein Strasser g'hört bestraft (und wenns nur für seine Blödheit ist) - aber die Verhältnismäßigkeit (immerhin hat der Brückler das Leben eines Menschen völlig zerstört) paßt hinten und vorne nicht. :mad:

ich war noch nie so einer Meinung mit dir, wie mit diesem Posting - DANKE!!! :)
 
Zu Strasser ist zu sagen, dass er immerhin Innenminister war und zur Zeit, als er erwiesenermaßen straffällig wurde, immerhin Europaparlamentarier und noch dazu Delegationsleiter einer Regierungspartei dort war. Noch dazu hat er die Öffentlichkeit und das Gericht offenkundig für dümmer als er frech ist gehalten. Das Urteil gegen ihn ist daher ganz verständlich, obs im Instanzenzug in dieser Höhe halten wird, muss man abwarten. Ganz anders war das Vorgehen der Justiz im Fall Brückler gelagert. Jetzt wollen wir einmal davon absehen, dass er Leistungsrichter und bereits lange Zeit in ÖHU-Kreisen als - sagen wir es vornehm - stark übertrieben aufmerksam zu Frauen war; und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese das wollten. Schon das Urteil der 1. Instanz war vergleichsweise milde und wurde im Instanzenzug noch herabgesetzt. Der weitere Verlauf ist ja hinlänglich bekannt; alles zusammen ergibt sich doch das Bild, die Justiz fasse Sexualstraftäter im Allgemeinen und Brückler im Besonderen recht milde an. Ins Bild passt auch, dass Brückler bis heute keinerlei Schuldeinsicht zeigt. Seine Frau kann diese Einsicht nicht zeigen, denn sie wurde ja im Zweifel freigesprochen, da ihr nicht eindeutig nachgewisen werden konnte, dass sie von dem sexuellen Mißbrauch, der sich im Ehebett neben ihr abspielte nichts bemerkt hat!
 
Zu Strasser ist zu sagen, dass er immerhin Innenminister war und zur Zeit, als er erwiesenermaßen straffällig wurde, immerhin Europaparlamentarier und noch dazu Delegationsleiter einer Regierungspartei dort war. Noch dazu hat er die Öffentlichkeit und das Gericht offenkundig für dümmer als er frech ist gehalten. Das Urteil gegen ihn ist daher ganz verständlich, obs im Instanzenzug in dieser Höhe halten wird, muss man abwarten. Ganz anders war das Vorgehen der Justiz im Fall Brückler gelagert. Jetzt wollen wir einmal davon absehen, dass er Leistungsrichter und bereits lange Zeit in ÖHU-Kreisen als - sagen wir es vornehm - stark übertrieben aufmerksam zu Frauen war; und zwar ohne Rücksicht darauf, ob diese das wollten. Schon das Urteil der 1. Instanz war vergleichsweise milde und wurde im Instanzenzug noch herabgesetzt. Der weitere Verlauf ist ja hinlänglich bekannt; alles zusammen ergibt sich doch das Bild, die Justiz fasse Sexualstraftäter im Allgemeinen und Brückler im Besonderen recht milde an. Ins Bild passt auch, dass Brückler bis heute keinerlei Schuldeinsicht zeigt. Seine Frau kann diese Einsicht nicht zeigen, denn sie wurde ja im Zweifel freigesprochen, da ihr nicht eindeutig nachgewisen werden konnte, dass sie von dem sexuellen Mißbrauch, der sich im Ehebett neben ihr abspielte nichts bemerkt hat!

Ich denk nicht, dass das Strasser-Urteil halten wird. Aber Überraschungen gibts ja immer.

Zu dem Urteil Brückler: man muss schon Akteneinsicht haben, um Urteile wirklich nachvollziehen zu können.

Nur weil die Medien sagen: Urteil für wiederholte Vergewaltigung, ist das noch lange nicht der Richtspruch mit allen Ausführungen.

Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass das gesetzliche Strafmaß bei derartigen Gewaltdelikten zu oft zu wenig ausgeschöpft wird,

aber es ist für eine Prozessführung und einen Richtspruch aufgrund der Beweiswürdigung leider sehr oft auch ne enorm heikle Sache

und in diesem Fall ganz besonders........
 
Genau das, was ich geschrieben habe. Vorweg: Ich habe keine Ahnung von diesem Fall, kenne keinen der Beteiligten, und ich finde auch, daß Vergewaltigung zu oft zu milde bestraft wird.


Was ich gemeint habe: Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, daß ein Gericht in einem Fall, der dermassen die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit erregt hat, einfach so, ohne wirklich gute Gründe zu haben, das Strafmaß nochmal um ein Drittel runtersetzt. (Na gut, ginge es um einen Politiker, könnte ich es mir vorstellen, aber auch da scheinen ja bessere Zeiten anzubrechen).

Aber ohne eine Ahnung zu haben, warum das Gericht so gehandelt hat, finde ich es übertrieben, gleich das ganze österreichische Rechtssystem zu verdammen oder den armen Strasser zu bedauern, der ja im Vergleich eigentlich gar nix gemacht hat außer blöd zu sein.

DANKE bin ganz Deiner Meinung!!!

Nach diesem ganzen hin und her schaut es für mich ein bissi aus, als würde es hier auch Zweifel an dieser ganze Geschichte geben. Versteht mich bitte nicht falsch, NATÜRLICH muss einem Opfer geglaubt werden, darf niemand bei einer Anzeige abgeschasselt werden und muss jedem Hinweis nachgegeben werden. ABER sollte es Hinweise, Zweifel oder sogar Beweise geben, dann muss auch der angebliche Täter fair und gerecht behandelt werden.

Hat hier jemand Insiderwissen, kennt die Personen oder spekulieren und verurteilen wir den Mann hier nur aufgrund der Zeitungsberichte?
 
DANKE bin ganz Deiner Meinung!!!

Nach diesem ganzen hin und her schaut es für mich ein bissi aus, als würde es hier auch Zweifel an dieser ganze Geschichte geben. Versteht mich bitte nicht falsch, NATÜRLICH muss einem Opfer geglaubt werden, darf niemand bei einer Anzeige abgeschasselt werden und muss jedem Hinweis nachgegeben werden. ABER sollte es Hinweise, Zweifel oder sogar Beweise geben, dann muss auch der angebliche Täter fair und gerecht behandelt werden.

Hat hier jemand Insiderwissen, kennt die Personen oder spekulieren und verurteilen wir den Mann hier nur aufgrund der Zeitungsberichte?

Ja:mad:
 
ich kenne weder Opfer noch Täter...

aber warum wird die Strafe so lasch angesetzt?

er ist ja rechtskräftig verurteilt

wenn er nicht schuldig wäre-warum wird dann das Strafmass herabgesetzt und nicht das Verfahren wiederaufgenommen?

Und wenn er schuldig ist-sorry wieso kommt ein Gewaltverbrecher mit 4 Monaten davon-nochdazu bei solch einer Tat.

Bei Eigentumsdelikten bekommen die Leute locker mehrere Jahre Gefängnisstrafe, aber tu jemandem Gewalt an und Du kannst mit Fußfessel daheim vorm TV sitzen... :mad: :furious3:

LG
 
ich kenne weder Opfer noch Täter...

aber warum wird die Strafe so lasch angesetzt?

er ist ja rechtskräftig verurteilt

wenn er nicht schuldig wäre-warum wird dann das Strafmass herabgesetzt und nicht das Verfahren wiederaufgenommen?

Und wenn er schuldig ist-sorry wieso kommt ein Gewaltverbrecher mit 4 Monaten davon-nochdazu bei solch einer Tat.

Bei Eigentumsdelikten bekommen die Leute locker mehrere Jahre Gefängnisstrafe, aber tu jemandem Gewalt an und Du kannst mit Fußfessel daheim vorm TV sitzen... :mad: :furious3:

LG
Weil auch teilweise die Gesetze unter dem Punkt viel zu lasch sind. Es gehöre hier dringend was geändert.
 
Dann ist das umso schlimmer. Denn eine Herabsetzung/Minderung des Strafmaßes lässt Spekulationen offen, dass es vielleicht doch nicht ganz so war, wie das Opfer es aussagt.
Und dann kommt noch viel mehr psychische - abgesehen von der damals auch physischen Qual - hinzu.
Nicht umsonst gibt es gerade bei solchen Verbrechen eine große Dunkelziffer, weil sich die Opfer dem nicht auch noch aussetzen wollen.

Dass die Ehefrau straflos ausgegangen ist, verstehe ich auch nicht. Nix mitbekommen, was neben ihr im Ehebett passiert? :mad:
 
DANKE bin ganz Deiner Meinung!!!

Nach diesem ganzen hin und her schaut es für mich ein bissi aus, als würde es hier auch Zweifel an dieser ganze Geschichte geben. Versteht mich bitte nicht falsch, NATÜRLICH muss einem Opfer geglaubt werden, darf niemand bei einer Anzeige abgeschasselt werden und muss jedem Hinweis nachgegeben werden. ABER sollte es Hinweise, Zweifel oder sogar Beweise geben, dann muss auch der angebliche Täter fair und gerecht behandelt werden.

Hat hier jemand Insiderwissen, kennt die Personen oder spekulieren und verurteilen wir den Mann hier nur aufgrund der Zeitungsberichte?

Ob irgendwer Täter oder Ofper kennt, ist ja nicht wirklich relevant. Es hat auch schon Freunde von TäterInnen geben, dies nicht fassen konnten etc etc

Für den Spruch sind schlicht die Aussagen relevant, die Beweise, die Beweiswürdigung und die logischen Zusammenhänge der ganzen Umstände.

Heißt, wer die Gerichtsprotokolle nicht kennt, die Aussagen nicht kennt, die Gesetze, die heranzuziehen sind nicht kennt, den logischen Verlauf des gesamten Zeitraums noicht nachvollziehen kann

hat absolut keine Ahnung, wie das Urteil zustande gekommen ist und wie das Urteil und die Begründung definitiv gelautet haben.

Ohne dies alles braucht man sich überhaupt keine Gedanken ob Fehlurteil oder nicht machen.....
 
Ohne dies alles braucht man sich überhaupt keine Gedanken ob Fehlurteil oder nicht machen.....
für diesen Fall hast Du sicher recht, es ist halt allgemein etwas auffällig das gerade Gewaltverbrecher bei uns mit recht milden Strafen davonkommen.

Stiehlst jemandem das Börserl bekommst 2 Jahre Haft, vergewaltigst jemanden bist nach 6 Monaten auf freiem Fuß.....man hat zumindest diesen Eindruck....

LG
 
DANKE bin ganz Deiner Meinung!!!

Nach diesem ganzen hin und her schaut es für mich ein bissi aus, als würde es hier auch Zweifel an dieser ganze Geschichte geben. Versteht mich bitte nicht falsch, NATÜRLICH muss einem Opfer geglaubt werden, darf niemand bei einer Anzeige abgeschasselt werden und muss jedem Hinweis nachgegeben werden. ABER sollte es Hinweise, Zweifel oder sogar Beweise geben, dann muss auch der angebliche Täter fair und gerecht behandelt werden.

Hat hier jemand Insiderwissen, kennt die Personen oder spekulieren und verurteilen wir den Mann hier nur aufgrund der Zeitungsberichte?

Es gibt hier und auch im Sporthundeforum ausführliche Threads dazu - Suchfunktion bemühen (Stichwort ÖHU-Richter wegen Vergewaltigung verurteilt.) Und nein, es gibt und gab keine Zweifel an der Darstellung der Opfer - mit der unrühmlichen Ausnahme der (z.T. damaligen) ÖHU-ührung. Nachlesen lohnt sich wirklich!!
 
ich kenne weder Opfer noch Täter...

aber warum wird die Strafe so lasch angesetzt?

er ist ja rechtskräftig verurteilt

wenn er nicht schuldig wäre-warum wird dann das Strafmass herabgesetzt und nicht das Verfahren wiederaufgenommen?

Und wenn er schuldig ist-sorry wieso kommt ein Gewaltverbrecher mit 4 Monaten davon-nochdazu bei solch einer Tat.

Bei Eigentumsdelikten bekommen die Leute locker mehrere Jahre Gefängnisstrafe, aber tu jemandem Gewalt an und Du kannst mit Fußfessel daheim vorm TV sitzen... :mad: :furious3:

LG


warum die strafen so lasch angesetzt sind kann ich dir nicht sagen, fakt ist allerdings das es so ist. nimmst du jemanden einen euro weg, dann bist schwerverbrecher, vergreifst dich an kindern ist das schon fast ein kavaliersdelikt ( grob umrissen)
mein taeter wurde damals nicht verurteilt, weil ich nicht zur verhandlung kommen konnte , und er daher nachgewiesene jahrelange vergewaltigung ungestraft blieb. jahrelang hies es aufgrund dieses urteils, das dies alles doch nicht passiert sein kann, denn das gericht haette sonst doch anders entschieden......HA kann ich da nur sagen.
warum dieser mensch nun frueher aus der fussfesselhaft kommt?...weils bei uns in oesterreich eben den antrag stellen kannst nach verbuessung von 2 dritteln den rest auf bewaehrung zu bekommen....steht im gesetz (und in diesem fall bin ich mir net sicher ob da nicht auch a bissl vitaminB mitspielt, denn da laeuft schon einiges daneben, aber das ist meine eigene meinung)
 
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