Schwechater Rasseliste: Aktueller Stand

Hans Mosser

Medium Knochen
Ich setze voraus, daß Ihr von der Aktion WUFF gegen Schwechater Rasselisten wisst (Thema: "Jetzt auch Rasselisten in Schwechat").
Heute erhielt ich die "Aufforderung zur Rechtfertigung", daß ich "am 13.11.2000 ... in 2320 Schwechat ... einen American Staffordshire Terrier, mit Leine, aber ohne Maulkorb geführt" habe und dadurch die Rechtsvorschrift des "§4a der VO der Stadtgemeinde Schwechat betreff. den Leinen- und Maulkorbzwang für Hunde" verletzt habe.
Am 16.1. kann ich mich im Magistrat. Bezirksamt anlässlich meiner Einvernahme rechtfertigen.
Ich werde mit mehreren Gutachten schwerbewaffnet dort auftauchen
mad.gif
, und vielleicht ist das der Beginn der Aussetzung dieser Schwechater Rassegesetze,
freut sich schon Hans Mosser.
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hans Mosser:
Ich setze voraus, daß Ihr von der Aktion WUFF gegen Schwechater Rasselisten wisst (Thema: "Jetzt auch Rasselisten in Schwechat").

Hans Mosser.
[/quote]

Good luck !!!!!!!!!

Ich habe mein Bußgeld immer noch nicht bekommen obwohl ich mich an den generellen Leinenzwang bei uns nicht halte, also kann ich auch keine Rechtsmittel einlegen und nichts dagegen unternehmen - Grummel
Gruß
Shiva
 
Viel Glück auch von uns!
Bin schon neugierig, wie sich die Damen und Herren des Magistrats verhalten!
lg
Helga und Quanta,mein Hund
 
wie schon einmal berichtet sind meine freundin und ich oft in schwechat einkaufen. sie hat auch einen sogenannten listen hund (pit bull) und sie wurde am 28 in schwechat angezeigt.

leider hat sie keinen internetanschluss...und sie hat mich gebeten zu fragen..was sie jetzt tun soll???

soll sie von ihrem tierarzt ein gutachten erstellen lassen? oder die anzeige einfach ignorieren?

was kann ihr jetzt passieren?

sie hat angst das man ihr den hund wegnehmen könne aber sie wohnt ja in wien 11.

grüsse
feeby
 
Hallo Feeby,
Deine Freundin braucht keinerlei Angst haben. Keiner kann ihr den Hund wegnehmen!! Sie braucht auch kein Gutachten oder sonst was!

Das Schlimmste was passieren kann, ist eine Geldstrafe für diese "Verwaltungsübertretung". Es ist nicht einmal irgendein Strafdelikt. Rechtlich ist es ähnlich wie falsch parken oder so etwas.

Nichtwissen schützt zwar vor Strafe nicht, aber wie soll eine Wienerin am 28.12. in Schwechat die erst seit kurzem (Okt. 2000) gültige neue Schwechater Hunde-VO kennen? Es steht ja nirgends geschrieben.

Deine Freundin soll mir, sobald sie einen Strafbescheid oder was ähnliches bekommen hat, das faxen (02772/ 558114) und ich setze mich dann mit ihr in Verbindung. Ausserdem halte ich Euch ja mit diesem Thema auf dem Laufenden, was demnächst bei mir rauskommt.
 
Lieber Hr. Mosser!

Danke für die schnelle Anwort. Ich habe die Nummer gleich an meine Freundin weitergeleitet und ihr ihren Bericht vorgelesen. Sie ist sehr dankbar für die Tips, und ist auch beruhigter. Sie können sich ja gar nicht vorstellen was sie sich alles ausgemalt hat.

Herzlichen Dank
Feeby

zum ausrichten von Karin
 
16.1.2001:
Hatte heute "Rechtfertigungstermin" wegen meines Vergehens gegen die Schwechater Hundeverordnung. Habe mit offenen Karten gespielt und mitgeteilt, daß ich diese Anzeige provoziert habe, weil ich die Schwechater "Rassegesetze" für gesetzwidrig halte. Mit Gutachten und diversen Zitaten aus den Universitäten Wien, Kiel, Bonn und München bewaffnet forderte ich die sofortige Außerkraftsetzung des §4a der VO, weil ein genereller Leinen- UND Maulkorbzwang für 10 bestimmte Hunderassen im GESAMTEN Stadtgebiet (inkl. Hundeauslaufzonen!!!)
1. wissenschaftlich unhaltbar
2. statistisch unhaltbar
3. durch ein Urteil des österr. Verfassungsgerichtshofes bereits negativ entschieden (vgl. stmk. VO über gefärhliche Hunde)
4. gegen das Tierschutzgesetz
5. gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
6. gegen den Gleichheitsgrundsatz

daher m.E. gesetzwidrig ist,

und darüber hinaus
7. gegen den erklärten Willen des österreichischen Parlamentes ist, das derzeit eine neue "Hundegesetzgebung" plant.

Man hat sich meine Argumente nur angehört, ich erhielt keine Stellungnahme. Mein Akt wird nun an die Schwechater Verwaltung weitergereicht, meine Argumente beurteilt und dann gibt es entweder eine Strafverfügung (die ich natürlich beeinspruchen werde - das war ja Sinn der Sache) oder die Vernunft siegt und man nimmt den §4a mit der Aufzählung der Rassen wieder aus der VO. Ich halte Euch wie gesagt am Laufenden
eek.gif
 
Na wenigstens tut sich etwas bei uns. Man muß sich rechtzeitig wehren und ärgeres verhindern. Bravo Hans Mosser.
P.S: Was mich interessiert ist Punkt 5 und Punkt 6. Inwieweit betrifft dies die Schwechater Rasseliste?
 
wie ist das in Wien? muss der Hund angeleint UND mit maulkorb ausgestattet sein oder genügt eines von beiden?
da ich öfters darauf angesprochen werde, hoff ich, jemand von euch weiss das...vielen Dank im Vorraus!
 
Hallo Waldi, die stmk. Verordnung ist nur mehr im Archiv der Landesregierung, da sie 1998 vom Verfassungsgerichtshof für gesetzwidrig erklärt wurde.
Sie hatte zwischen 1993 und 1998 für eine bestimmte Anzahl Hunderassen, darunter Rottweiler, American Staffordshire Terrier etc. eine Haltungsbewilligung verlangt, die man aber praktisch nicht bekam. jetzt können Rottis und Staffs wieder frei leben in der Stmk.
 
Hallo Sana, hier die offizielle Wien-Info im Originalzitat:

1. Artgerechte Tierhaltung
Die Haltung muß den art - und rassegerechten Bedürfnissen weitestgehend entsprechen (gleichzeitig: Keine unzumutbare Belästigung anderer Menschen oder Beschädigung fremder Sachen)

2. Leinen- ODER Maulkorbpflicht:

2a: Leinenpflicht in öffentlich zugänglichen Parkanlagen und auf gekennzeichneten Lagerwiesen (Ausnahme: Hundezonen)

2b: Leine oder Maulkorb an allen öffentlichen Orten (Straßen, Plätze, frei zugängliche Teile von Häusern, Höfe, Lokale, Kleingartenanlagen, landwirtschaftlich genutzte Flächen) und in öffentlichen Verkehrsmitteln
2c: Maulkorbpflicht für bissige Hunde an allen öffentlichen Orten

Nachsatz von mir: 2b dürfte nicht ganz bis zu den Wiener Linien vorgedrungen sein, denn in den Öffis ist Maulkorbpflicht.

Alle Infos für die Wiener Wuffis (Rechtliches, Auslaufzonen usw. usw.)unter folgendem Link der Stadt Wien: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/hund/
Hoffe, ich konnte Dir helfen.
hans Mosser
 
hallo hans

das wird "spike" aber freuen wenn er sicher weiß das er keinen maulkorb braucht, und sein herrchen kann es jetzt mal den bösen bösen nachbarn sagen......
wink.gif
 
hallo Waldi,

nicht alles liegt im Archiv der Landesregierung. Mein "Oberschnüffler" (Hans weiss, wen ich schnupper lasse (-_-) hat mal wieder etwas interessantes erschnüffelt:

Verordnung der
Steiermärkischen Landesregierung über gefährliche Hunde lautet:
"ArtI

Als gefährliche Hunde gelten:

l. Hunde der Rassen Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Mastiff, Dogo Argentino, Ridgeback, Bordeaux Dogge und Rottweiler sowie der Kreuzungen
Bandog und Pitpullterrier und
2. Hunde aus Kreuzungen von den in Z. 1 genannten Rassen und Kreuzungen......

mehr Infos und Infos über eine klitze kleine Käbbelei vor Gericht findest Du hier:
http://hund.at/stmkhh.htm#ad 1) Geschäftszahl V78/97
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Hans Mosser:
Nicht verzagen, Ilselore fragen
wink.gif
[/quote]

wau, danke für den netten Beller.
Ich denke, die Infos sind aber brauchbar, die ich oben gelinkt habe, gelle
eek.gif
 
Oben