Schutzvertrag für Rassehunde

Sheila

Super Knochen
Hallo!

Die Züchterin von meiner Golden Retriever Hündin hat gerade wieder Welpen, und ich unterstütze sie da bei der Vermittlung ein bisschen. Sie ist ja aus Ungarn, spricht zwar sehr gut Deutsch (auch wenn sie sich nicht immer traut ;)), aber sie wohnt halt doch etwas weit weg und deshalb habe ich ihr versprochen, ich treffe mich vorher mit allen Interessenten, zeige meine Hündin her und schaue, ob man ihnen auch wirklich ein Golden Baby anvertrauen kann. (Beim Wurf von meiner Maus hat's eine Hündin leider nicht besonders gut erwischt und wurde sehr schnell wieder hergegeben - deshalb machen wir das jetzt so.)

Nach einigen sehr merkwürdigen Anfragen (ob die langhaar sind, wieso die nicht stubenrein und erzogen vergeben werden...), möchte ich einen guten Kauf- bzw. Schutzvertrag machen, der auch rechtlich standhält. Ich hab im Internet schon geschaut, aber ich habe nur einen Schutzvertrag für Rassehunde gefunden. Der ist auch von einer ungarischen Golden Retriever Züchterin (Sundance): http://members.chello.at/zuchterhp/sundancegoldens/deutsch/dieneuefamilie.html

Mir fehlt bei dem Vertrag aber vor allem ein Punkt: ich möchte nicht, dass die Welpenkäufer mit dem Welpen "blind vermehren" dürfen. Ich will da drinnen stehen haben, dass sie vor einem "Zuchteinsatz" die ÖKV-Zuchtbestimmungen erfüllen müssen, sprich den Hund zumindest gesundheitlich durchchecken lassen und einen Wesenstest machen.
Kann man sowas als Vertragsbestandteil aufnehmen? Kann ich da die ÖKV-Zuchtbestimmungen nehmen, wenn der Hund aus Ungarn ist? Die ungarischen Zuchtbestimmungen schreiben nämlich nicht mal eine HD-Untersuchung vor (die Eltern der Welpe sind aber trotzdem auf HD untersucht wurden und sind HD-frei). Und ist sowas überhaupt überprüfbar?!

Vielen Dank für Infos!
 
naja ich kenne nur den privaten schutzvertrag da steht drinnen das das tier nicht zur zucht verwendet werden darf und das der neue besitzer verpflichtet ist das tier kastrieren zu lassen. kannst gerne nachlesen http://www.tier-freund.de/recht003.htm

man kann sich aber den schutzvertrag selber zusammen stellen.
da sich leider nicht jeder an den schutzvertrag hält würde ich empfehlen sich mit einem anwalt abzusprechen. kenn mich da nicht so aus aber vielleicht gibt es eine möglichkeit das ein anwalt den schutzvertrag "absegnet"

versuchen würd ich es.

mfg manu
 
Hallo Vanessa!

Danke für deine Antwort!

Ich befürchte auch, dass sich nicht jeder an den Schutzvertrag hält, aber es ist zumindest schon mal "abschreckend", wenn da drinnen steht, dass man sich verpflichtet, die Zuchtbestimmungen einzuhalten.
Die Zucht auszuschließen macht bei einem Rassehund nur dann Sinn, wenn er schon von Anfang an irgendwelche Mängel hat (Fehlfarben), aber das trifft bei den Welpen nicht zu. Es spricht ja auch nichts gegen eine Zucht, aber gegen Vermehren spricht sehr viel! :)

Ich hätte das jetzt so geschrieben:

Eine Zusage auf spätere Zuchttauglichkeit kann nicht gegeben werden. Der Käufer verpflichtet sich jedoch, vor einem Einsatz als Zuchthündin / Deckrüde den Hund auf seine Zuchttauglichkeit untersuchen zu lassen. Dies beinhaltet eine gesundheitliche Überprüfung und einen Wesenstest gemäß den Zuchtordnungen des ÖKV (Österreichischer Kynologenverband).

Was sagt ihr dazu? Reicht das?
 
was züchten angeht kenn ich mich leider nicht aus aber ich glaube das wird schon passen.
ich glaube nicht das die welpen nur von leuten genommen werden die seriös züchten wollen.
vielleicht wäre es ja gut das im schutzvertrag auch erwähnt wird das die die den hund nicht fürs züchten kaufen verpflichtet sind das tier kastrieren zu lassen. wir wissen ja wie schnell was passieren kann.
 
Naja, wenn ich einen Welpen fürs Züchten kaufe, ist das schon sehr unseriös, denn man kann nie wissen, wie sich der Welpe entwickelt und ob er dann wirklich für die Zucht geeignet ist.

Mir geht's eben hauptsächlich darum, dass wenn einer züchten will, dass das dann auch ordentlich passiert - mit Zwingernamen, Papieren und allem Drum und Dran.

Aber vielen Dank für die Hilfe! :)
 
@sheila........ ich hätte mir fast von der züchterin einen hund genommen...... aber hab es mir dann doch überlegt weil sie doch sehr weit weg wohnt und ich dem welpen die weite fahrt nicht antun wollte ;)
 
Wirklich? Woher kennst du sie denn?

Die weite Fahrt war für Sheila eigentlich überhaupt kein Problem. Sie ist zuerst bei mir am Schoß gesessen, aber da hat sie keinen bequemen Schlafplatz gefunden - also haben wir sie auf den Rücksitz gelegt und sie hat bis Wien geschlafen. :)
 
echt?!......... naja das war eigentlich die größte sorge....... ich war mal auf der hp vom golden retriever club in ebreichsdorf........ und da hab ich gelesen das sie welpen hat... hab mich auch erkundigt..... doch die weite fahrt war einfach unsere angst........ irgendwie tuts mir jetzt schon leid....... obwohl ich froh bin das ich meine süße kleine gefunden hab

lg elli
 
Ach so, du meinst die Sundance Goldens! :) Ich hab nur den Vertrag dort gefunden, meine Hündin ist eine "of Lovely Friends"! ;)
Aber ich glaub, die Sundance Goldens sind sogar etwas näher... wir sind vier Stunden gefahren, weil die Züchterin eine Stunde östlich von Budapest zu Hause ist!
 
ups achso....... na dann hab ich das falsch verstanden ja ich hab die of sundance gemeint........4 stunden ist ja nicht gerade wenig.....naja aber so lang sie brav ist und geschlafen hat ;)....... unsere hat zwar nur 20 minuten im auto sitzen müssen dafür aber nur gewinselt.... mir hat sie so leid getan.......
 
Sorry, wenn ich euch enttäuschen muss, aber die Kastrationsklauseln u.Ä. sind in Österreich allesamt nicht haltbar - ist ein Hund GEKAUFT, wird er rechtlich EIN DING - die Deutschen haben da schon was geändert, hierzulande schauts nicht so toll aus... Das heißt, mit EINEM DING kann der Käufer sonstwas anstellen, und wenn er es blau lackiert! :confused:
Ihr könnt euch im Vertrag nur auf das Tierschutzgesetz berufen und dort steht (klarerweise) nichts drin, von wegen Blindvermehrung usw.

Grüße
K.
 
hallo kittenfriend!

weiß jetzt leider grad nicht genau wie du das meinst. bin a bissl zu blöd dazu *gg*
ich habe meine (pflege) tiere alle mit privaten schutzvertrag hergegeben.
wo ich oben schon den link hingeschrieben habe und da stehen unter anderem auch diese punkte drinnen:

Der Übernehmer verpflichtet sich, nicht mit dem Tier zu züchten.

Der Übernehmer verpflichtet sich, das Tier kastrieren zu lassen.

gott sei dank haben sich bis jetzt alle neuen besitzer meiner tiere auch daran gehalten.
 
@vanessababy

Ich denke, dass du es durchaus reinschreiben kannst, aber wenns dann mal so weit ist und der/die machts trotzdem, kannst du ihn/sie dafür nicht belangen. (rein rechtlich gesehen).

LG
 
naja finde ich eigendlich echt blöd da es ja immer heißt das eine unterschrift bindet. muß mich mal bei meinem anwalt schlau machen was man da machen könnte
 
@vanessababy

Glaub ich wär mal ganz interessant wenn du das machen könntest. Bin mir da nämlich auch nicht ganz sicher. Hab nur mal gehört, dass wenn man nicht alles in einen Vertrag "richtig" rein schreibt, dann kann der andere das trotzdem tun ohne das ihm was passiert. Leider.
 
Sheila,find das voll gemein von dir....das du das Foto angehängt hast :D jetzt bin ich voll neidisch und möcht einen und krieg ihn eh nicht...und die sind ja soo süß,wünsch gute platzerl,und viel glück.
 
Es geht nur um die rechtliche Situation - ein Züchter VERKAUFT Tiere, daher gibt es einen KAUFVERTRAG, alle Schutzverträge in Ö sind völliger Mumpitz, weil eben nur das Tierschutzgesetz bindet - nicht weitersagen, Schutzverträge schrecken ab, aber kein Gericht in Österreich würde so einen verteidigen, ganz egal wie der geschrieben ist.

Höchstens man betreibt das ganze als Institution und gibt die Tiere nur in "Langzeitpflege" oder sonstwas, dann gäbe es Möglichkeiten.

Grüße
K.
 
Hallo und danke nochmal für eure Antworten!

Ich hab eh befürchtet, dass der Vertrag nichts halten wird ... aber er ist auf alle Fälle abschreckend bzw. gibt er hoffentlich zu denken. Aber ich werde auf alle Fälle mit allen Interessenten das genau besprechen. Wenn einer ein Problem damit hat, bekommt er keinen Hund - so einfach ist das! :)

Aber wenn für den Züchter ein Kaufvertrag gilt, müsste man ja bei Vertragsbruch (sprich: Verstoß gegen einen Teil des Kaufvertrags) ja auch etwas tun können, oder?
 
Naja, für gewöhnlich steht drin, dass der Vertrag auch gilt, wenn gegen einen Teil verstoßen wird - rechtlich gesehen sinnvoll!

Du kannst sehrwohl etwas machen, wenn gegen den Vertrag verstoßen wird, aber eben nur, wenn er von vornherein rechtlich haltbar ist! (da beißt sich die Schlange in den Schwanz, ich weiß)
Ganz krass gesprochen schützt der Vertrag eigentlich nur den Züchter (Verkäufer) und nicht das Tier, weil da eben drin steht, dass spätere Krankheiten (nicht genetisch bedingt!) oder Characterzüge nicht beanstandet werden können.
Du kannst in einem Schuzvertrag eigentlich nur das Tierschutzgesetz interpretieren, sprich verbieten, dass das Tier irgendwie verstümmelt wird oder so.

ABER: Bei Rassetieren gibt es die Möglichkeit den Vermerk "nicht zur Zucht zugelassen" im Stammbaum anzubringen, was sonst nur bei genetische Defekten gemacht wird. Das Problem ist nur, dass ja dann nur mehr kein Verein mitspielt, also Schwarzzucht eigentlich begünstigt wird.

Naja, hast Recht, ein strenger Vertrag lässt ja nur die Leute auffliegen, die von vornherein ein Problem damit haben und das ist glaub ich der nützlichste Effekt!
lg
K.
 
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