Denn wenn derjenige (woher kann man sicher sein, dass es ein "Er" war, wie die meisten Schreiber anzunehmen scheinen) "nur" wegen des Hundes geschossen hätte, bekäme er weniger Probleme mit der Gerichtsbarkeit, weil er ja nur eine Sache treffen wollte.
Der "Verfolgungswahn" wae wirlich augenzwinkernd gemeint-allerdings fand ich es schon lustig, daß gleich vermutet wurde, daß es nur ein Hundehasser gewesen sein kann. Wie andere schon geschrieben haben, es könnte auch ein Männerhasser gewesen sein, oder mit größerer Wahrscheinlichkeit jemand, der Frauen nicht mag, schließlich wurde ja die Frau getroffen und nicht Mann oder Hund-und dann gibt's ja auch noch zig andere Möglichkeiten.
Aber zu dem zitierten Absatz: Ich bin keine Juristin, aber ich denke mal, wenn auf den Hund gezielt worden wäre und der auch getroffen worden wäre, würde das Tierschutzgesetz greifen. Was findest du denn an der Diskussion so unangenehm, daß du annimmst, man würde ihr hier ausweichen wollen?