Schimmel in der Wohnung, Kündigungsfrist etc...

Ich würde da sofort das Gesundheitsamt und den Amtsartzt holen und zur Mietervereinigung gehn. Es gibt da nämlich zwei Organisationen, die Mietervereinigung und den Mieterschutzverband. Mietervereinigung ist kostengünstiger, wie ich jetzt aus den Links rauslesen konnte:

https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=106

http://www.mieterschutzverband.at/index.php?page=348

Hier der Link zum Gesundheitsamt:
http://www.linz.at/leben/6536.asp


Dem Vermieter und der Hausverwaltung würde ich ein Einschreiben schicken mit Fotos und Begründung und die Mietzahlungen einstellen. Ein ärztliches Attest würde ich mir auf jeden Fall auch dringendst besorgen.
 
Beim Gesundheitsamt rufe ich ständig an, aber bis man da mal beim richtigen Ansprechpartner gelandet ist, dauert das anscheinend.. puh
Ein Schreiben hab ich gestern schon aufgesetzt und geht raus, sobald ich das Gesundheitsamt erreicht hab.
Danke für den Link, bei der Mietervereinigung muss man 3 Jahre Mitglied bleiben, das bedeutet pro Jahr 65€ + Einschreibgebühr, das find ich auch etwas heftig.
Eine Freundin hat mich nun darauf aufmerksam gemacht, dass ich die Kaution wahrscheinlich nicht zurückbekommen werde (weil ich die Schimmelbude sicher nicht ausmale, bevor ich auszieh), Ablöse für Küche und weitere von mir bezahlten Objekte in der Wohnung kann ich sicher auch vergessen.
Wenn ich alle Infos zusammen hab, also welche Rechte ich hab, wende ich mich nochmal an den Vermieter bzw die Hausverwaltung, wenn das nichts bringt, versuch ichs bei der (Bau)polizei oder auch Resetaritz.
Danke für eure Mühen, werde dann hier reinschreiben, was rausgekommen ist ;)
 
Egal, was du machst, mach es bitte nicht ohne einen Anwalt.
Sparen kann hier echt teuer kommen!

Genau das wollte ich auch sagen.
Du sparst da am falschen Platz und wirst ohne Anwalt viel Geld verlieren!

Sofort Rechtsanwalt, der auf Mietfragen spezialisiert ist (allein das wirkt meistens schon) einschalten.
 
Ist zwar eine deutsche Seite, wird in Österreich aber nicht viel anders sein

http://www.gansel-rechtsanwaelte.de/meldungen/M192-Schimmelbefall-in-der-Mietwohnung.php

Ansprüche des Mieters beim Baumangel „Schimmelpilz“
Fällt die Schimmelursache in den Zuständigkeitsbereich des Vermieters, können Sie als Mieter folgende Ansprüche geltend machen:

Klage auf Mängelbeseitigung, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Abmahnung nicht bereit ist, den Schaden zu beheben.

Mietminderung bis zur Schadensbehebung. Im Extremfall rechtfertigen Feuchtigkeitsschäden eine Mietminderung bis zu 100%.

Fristlose Kündigung des Mietvertrages, wenn die Wohnung gesundheitsgefährdende Feuchtigkeitsschäden aufweist, ohne dass der Vermieter Abhilfe schafft.

Schadenersatz, insbesondere Ersatz der Umzugskosten oder feuchtigkeitsgeschädigter Möbel, wenn der Vermieter trotz schriftlicher Abmahnung nicht bereit ist, den Schaden zu beheben.

Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn die Schimmelpilze nachweislich zu Gesundheitsschäden geführt haben.
 
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