Husky verkauft einen Welpen um € 1700,-, nach einigen Tagen bringt die Käuferin den Welpen wieder zurück. Der Rückgabegrund war unter anderem, a) der Welpe war mit Giardien verseucht und hatte starken, übelriechenden Durchfall, b) der Welpe war total verwurmt, so dass er bereits die Würmer erbrochen hat, c) die große, ältere Hündin hat den Welpen nicht akzeptiert. Pkt. a-b vom Tierarzt bestätigt und vorbehandelt! Daraufhin nahm Husky den Welpen zurück, gab der Käuferin € 450,- und sagte, "mehr bekommst du nicht, da ich nun mein Rudel entwurmen und behandeln muss, Kostenpunkt € 500,-????. Der Welpe kann sich nicht in den paar Tagen so verseuchen, dass man der Käuferin die Schuld geben kann, ich denke da bist du der selben Meinung. Und nun kommt es. Husky verkaufte den Welpen am nächsten Tag, ohne Behandlung, ohne Beobachtungszeitraum, am nächsten Tag um € 1.700,- weiter!!!
Dieses Beispiel ist ebenfalls gerichtsanhängig, die Beweise liegen vor