Christian88
Neuer Knochen
Hallo,
ich bin gerade dabei mir einen Rottweiler zuzulegen, welcher leider sowohl in Wien als auch NÖ als Listenhund gilt.
In NÖ muss man für einen solchen Hund den Sachkundenachweis erbringen und in Wien den Hundeführerschein ablegen.
Zu meiner Situation ich bin in NÖ hauptgemeldet und habe noch einen Nebenwohnsitz in Wien, welchen ich in Zukunft gerne auch mit Hund nutzen möchte.
Ich habe nun rausgefunden, dass ich als "nicht-wiener" keinen Hundeführerschein brauche für die Dauer von einem Monat, der Hund dann aber immer mit Leine und Beißkorb geführt werden muss. Die NÖ Sachkunde wird in Wien leider nicht anerkannt.
Weiß aber jemand wie es andersrum ist? Wird der wiener Hundeführerschein in NÖ anerkannt, so dass man vom Sachkundenachweis befreit ist?
Welcher der beiden ist "einfacher" bzw. stressfreier zu Erlangen?
Auch habe ich gelesen, dass bei wiederholten nichtbestehen des Führerscheins der Hund einkassiert wird. Aber gilt das auch für mich als NÖler? Ich gehe zwar davon aus, dass,wenn entsprechend vorbereitet, alles glatt laufen sollte, aber trotzdem will ich da auf Nummer sicher gehen.
Beste Grüße Christian
Gesendet von meinem SM-A310F mit Tapatalk
ich bin gerade dabei mir einen Rottweiler zuzulegen, welcher leider sowohl in Wien als auch NÖ als Listenhund gilt.
In NÖ muss man für einen solchen Hund den Sachkundenachweis erbringen und in Wien den Hundeführerschein ablegen.
Zu meiner Situation ich bin in NÖ hauptgemeldet und habe noch einen Nebenwohnsitz in Wien, welchen ich in Zukunft gerne auch mit Hund nutzen möchte.
Ich habe nun rausgefunden, dass ich als "nicht-wiener" keinen Hundeführerschein brauche für die Dauer von einem Monat, der Hund dann aber immer mit Leine und Beißkorb geführt werden muss. Die NÖ Sachkunde wird in Wien leider nicht anerkannt.
Weiß aber jemand wie es andersrum ist? Wird der wiener Hundeführerschein in NÖ anerkannt, so dass man vom Sachkundenachweis befreit ist?
Welcher der beiden ist "einfacher" bzw. stressfreier zu Erlangen?
Auch habe ich gelesen, dass bei wiederholten nichtbestehen des Führerscheins der Hund einkassiert wird. Aber gilt das auch für mich als NÖler? Ich gehe zwar davon aus, dass,wenn entsprechend vorbereitet, alles glatt laufen sollte, aber trotzdem will ich da auf Nummer sicher gehen.
Beste Grüße Christian
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