Sachkundenachweis vs Hundeführerschein

Christian88

Neuer Knochen
Hallo,

ich bin gerade dabei mir einen Rottweiler zuzulegen, welcher leider sowohl in Wien als auch NÖ als Listenhund gilt.

In NÖ muss man für einen solchen Hund den Sachkundenachweis erbringen und in Wien den Hundeführerschein ablegen.

Zu meiner Situation ich bin in NÖ hauptgemeldet und habe noch einen Nebenwohnsitz in Wien, welchen ich in Zukunft gerne auch mit Hund nutzen möchte.

Ich habe nun rausgefunden, dass ich als "nicht-wiener" keinen Hundeführerschein brauche für die Dauer von einem Monat, der Hund dann aber immer mit Leine und Beißkorb geführt werden muss. Die NÖ Sachkunde wird in Wien leider nicht anerkannt.

Weiß aber jemand wie es andersrum ist? Wird der wiener Hundeführerschein in NÖ anerkannt, so dass man vom Sachkundenachweis befreit ist?

Welcher der beiden ist "einfacher" bzw. stressfreier zu Erlangen?

Auch habe ich gelesen, dass bei wiederholten nichtbestehen des Führerscheins der Hund einkassiert wird. Aber gilt das auch für mich als NÖler? Ich gehe zwar davon aus, dass,wenn entsprechend vorbereitet, alles glatt laufen sollte, aber trotzdem will ich da auf Nummer sicher gehen.

Beste Grüße Christian

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Hier eine recht informative Seite bzgl Hundeführschein und was die Prüfung alles beinhaltet:
http://www.hundefuehrschein.com/wien-hundefuehrerschein-pruefung-hunderassen

Hier etwas über die NÖ-Hundehalte-Sachkundeverordnung:
http://www.noe.gv.at/Umwelt/Naturschutz/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html

Ich denke wenn du sowohl Hundeführschein als auf die 10 Stunden Sachkundenachweis absolvierst, bist du definitiv auf der sicheren Seite.
Beide Prüfungen sind leistbar, ich bilde mir ein, um die 50-70€ kostet jeweils eine Prüfung.

Einfach sind beide Prüfungen.
Es wird nichts großartiges vom Hund abverlangt.
Mehr wird auf den Hundehalter geschaut und wie er mit bestimmten Situationen umgeht.
Natürlich wäre es von Vorteil, dass der Hund nicht auf alles losgeht, was bei Drei nicht auf einem Baum Schutz sucht.
& selbst wenn man einen Hund hat (womöglich einen aus zweiter Hand) , der in gewissen Situationen als gefährlich eingestuft wird - solange man als Halter richtig und vorausschauend reagiert, sollte man diese Prüfungen dennoch bestehen können.
 
Vielen Dank für die Infos und vor allem die beiden Links.

Demnach würde theoretisch für meinen Fall der Wiener Hundeführerschein ausreichen, da dieser auch in NÖ anerkannt ist.

Die NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung enthält in § 5 Abs. 1 eine Bestimmung zur Anrechnung gleichwertiger Sachkundenachweise für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential. Einerseits gelten absolvierte Ausbildungen (mit dem betreffenden Hund) nach vergleichbaren Vorschriften eines anderen Bundeslandes (wie z.B. in Wien) als gleichwertige Sachkundenachweise

Andersrum ist dies nicht der Fall.

Andere Hundekurse:

wie BGH, BGH1, ÖKV-Hundeführschein Prüfung, etc. ersetzen den verpflichtenden Hundeführschein nicht, weil der Wiener Hundeführschein auf einem Wiener Landesgesetz beruht und daher im Wege der Behörde abzulegen ist. Dazu ist auch zu sagen, dass die Bestimmungen des Wiener Hundeführscheins nur in Wien gelten können, weil sich Wiener Landesgesetze nur auf das Bundesland Wien beziehen. Was in anderen Bundesländern oder im Ausland zu erfüllen ist, entscheiden die dortigen Gesetze.

Wenn es dann soweit ist, werde ich schauen ob ich beides mache oder nur den Hundeführerschein in Wien.

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