Sachkundenachweis, ich bin entsezt!!!!

Aber es gibt leider immer wieder Leute, die dafür keine Geduld haben und mit solchen Methoden gehts natürlich am schnellsten. Wies dem Hund dabei geht und ob er Spaß dran hat ist den meisten egal, hauptsache der Hund hört:mad:

@mani2go

Warum hast Du den Vortragenden nicht darauf aufmerksam gemacht, daß Stachel & Tele seit Jahren per Gesetz in GANZ Österreich verboten sind? :confused:


Den Vortragenden drauf aufmerksam zu machen, hätte wahrscheinlich auch nichts genützt.:(

Wo doch bei vorgeblichen "Tierschützern" auch gerade die Diskussion läuft, dass der Einsatz von Tele & Stachler doch sinnvoll sein kann.
Natürlich NUR zum Nutzen des Hundes:rolleyes: Und weil es bei "richtiger" Anwendung von den "richtigen" Leuten halt genau so eine Methode ist wie z.b. der Clicker. Aber viel besser und schneller wirksam:eek::rolleyes: Und wenn´s doch zum Wohle der Tiere ist:mad:

Und im Spitzenhundesport dient das ja überhaupt nur der Aktivierung.:cool:

PS: Nur damit´s zu keinen Mißverständnissen kommt. Das ist NICHT meine Meinung, das sagen Leute, die behaupten, dass sie Tierschützer seien:eek::confused:
 
Wo doch bei vorgeblichen "Tierschützern" auch gerade die Diskussion läuft, dass der Einsatz von Tele & Stachler doch sinnvoll sein kann.
Natürlich NUR zum Nutzen des Hundes:rolleyes: Und weil es bei "richtiger" Anwendung von den "richtigen" Leuten halt genau so eine Methode ist wie z.b. der Clicker. Aber viel besser und schneller wirksam:eek::rolleyes: Und wenn´s doch zum Wohle der Tiere ist:mad:

Und im Spitzenhundesport dient das ja überhaupt nur der Aktivierung.:cool:

PS: Nur damit´s zu keinen Mißverständnissen kommt. Das ist NICHT meine Meinung, das sagen Leute, die behaupten, dass sie Tierschützer seien:eek::confused:

... wie meinen ??? :eek:
 


So, hab mir in der Tierklinik den Namen des Herren geben lassen und eine Mail an die Landesreg. geschickt!

Das beste war in der Tierklinik, als mir eine Mitarbeiterin den Namen aufgeschrieben hat und wir ins Gespräch gekommen sind wozu ich den brauche. Ich zitiere: "Herrn ****** würde ich NIE meinen Hund anvertrauen, dazu hab ich Ihn zu gern" :rolleyes:


Lg, Manuel!
 
Also ich glaub mich hätte es da auch zerissen! Anzeigen ist alles, was ich dazu vorschlagen kann.

Anscheinend gibt es da null Kontrolle, welche Inhalte vermittelt werden! Vielleicht sollte das breiter thematisiert werden? Gibt es mehr Leute, die solche Erfahrungen gemacht haben? Oder generell den Eindruck hatten, dass die Inhalte oder die Form der Vermittlung nicht so ganz passend waren?

Ich habe zufällig zwei völlig verschiedene Kurse besucht. Einen bei einer großen Hundeschule mit Haustierbedarf-Sponsor und Vereinszugehörigkeit. Dort musste ich 4x hingehen. 2x wurden die selben drei Themen abgehandelt: "Mein Hund zieht an der Leine" (Lösung: da muss man immer stehenbleiben, dann hört er auf) "Begrüßungslackerl" (Lösung: ignorieren) "Alleine bleiben" (Lösung: Jeder Hund kann 8 Stunden alleine bleiben, man muss ihn nur lassen). So, da ist man als Ersthundebesitzer sicher gscheiter als vorher, gell? Dann gab es eine Einheit mit dem TA, der war okay. Dann kam der Overkill: ein pensionierter Vertreter einer großen Hundefutterfirma sprach zum Thema Ernährung...will mich gar nicht näher dazu äußern.

So, der andere Kurs fand bei uns am Land draußen statt, organisiert vom selben Verein, andere Sektion. Es gab einen langen und ausführlichen Vortrag vom TA mit vielen Zwischenfragen, auf die es auch gute Antworten gab. Dann kam noch ein langer Vortrag von einem Hundeausbildner der Polizei, der auch nicht schlecht war. Alles in allem jetzt sicher auch nicht geeignet, alle aufkommenden Fragen zu behandeln oder gar auf individuelle Probleme einzugehen. Aber professionell und vor allem WERBEFREI.

Es kommt also anscheinend immer drauf an, wo man gerade den Kurs macht. Das kann doch nicht sein, dass das Land solche Kurse vorschreibt, Gebühren dafür einhebt, und dann aber anscheinend nicht das geringste Konzept hat, was darin vermittelt werden soll und auch noch tierschutzrelevantes Zeug verzapft werden darf...:eek:
 
Hab heute eine Antwort von der Landesregierung erhelten, und bin positiv überrascht ;) dass das Thema doch ernsthaft behandelt wird:

Allgemeiner Sachkundekurs vom 30. Mai 2011;
Beschwerde über Herrn ****





Sehr geehrter Herr Herlbauer!


Wir haben Ihre bei uns eingebrachte Beschwerde (E-Mail) vom 1. Juni 2011, betreffend Herrn ***, erhalten und diese zunächst an den Kursorganisator, Herrn Dr. Walter Hebenstreit, Tierklinik Altheim, zur Stellungnahme weitergeleitet.

Eine weitere Verständigung an die zuständige Tierschutzbehörde (Bezirkshauptmannschaft Braunau) behalten wir uns vorerst vor.



Mit freundlichen Grüßen

Für die Oö. Landesregierung:
Im Auftrag


Bühringer
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wenn man im Sommer, wenn alle anderen Ferien haben, dringend eine Welpenschule sucht, kommt man kaum dran vorbei :) Wir haben aber im Herbst sofort gewechselt...
 
Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG)
Verbot der Tierquälerei
§ 5. (1) Es ist verboten, einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen oder es in schwere Angst zu versetzen.
(2) Gegen Abs. 1 verstößt insbesondere, wer











1.
Züchtungen vornimmt, bei denen vorhersehbar ist, dass sie für das Tier oder dessen Nachkommen mit Schmerzen, Leiden, Schäden oder Angst verbunden sind (Qualzüchtungen), sodass in deren Folge im Zusammenhang mit genetischen Anomalien insbesondere eines oder mehrere der folgenden klinischen Symptome bei den Nachkommen nicht nur vorübergehend mit wesentlichen Auswirkungen auf ihre Gesundheit auftreten oder physiologische Lebensläufe wesentlich beeinträchtigen oder eine erhöhte Verletzungsgefahr bedingen:
a)
Atemnot,
b)
Bewegungsanomalien,
c)
Lahmheiten,
d)
Entzündungen der Haut,
e)
Haarlosigkeit,
f)
Entzündungen der Lidbindehaut und/oder der Hornhaut,
g)
Blindheit,
h)
Exophthalmus,
i)
Taubheit,
j)
Neurologische Symptome,
k)
Fehlbildungen des Gebisses,
l)
Missbildungen der Schädeldecke,
m)
Körperformen bei denen mit großer Wahrscheinlichkeit angenommen werden muss, dass natürliche Geburten nicht möglich sind,

oder Tiere mit Qualzuchtmerkmalen importiert, erwirbt, weitergibt oder ausstellt;
2.
die Aggressivität und Kampfbereitschaft von Tieren durch einseitige Zuchtauswahl oder durch andere Maßnahmen erhöht;
3. a)
Stachelhalsbänder, Korallenhalsbänder oder elektrisierende oder chemische Dressurgeräte verwendet oder
b)
technische Geräte, Hilfsmittel oder Vorrichtungen verwendet, die darauf abzielen, das Verhalten eines Tieres durch Härte oder durch Strafreize zu beeinflussen;
4.
ein Tier auf ein anderes Tier hetzt oder an einem anderen Tier auf Schärfe abrichtet;
5.
Tierkämpfe organisiert oder durchführt;
6.
Hunderennen auf Asphalt oder anderen harten Bodenbelägen veranstaltet;
7.
einem Tier Reiz- oder Dopingmittel zur Steigerung der Leistung von Tieren, insbesondere bei sportlichen Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen, zuführt;
8.
ein Tier zu einer Filmaufnahme, Werbung, Schaustellung oder ähnlichen Zwecken und Veranstaltungen heranzieht, sofern damit Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind;
9.
einem Tier Leistungen abverlangt, sofern damit offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst für das Tier verbunden sind;
10.
ein Tier Temperaturen, Witterungseinflüssen, Sauerstoffmangel oder einer Bewegungseinschränkung aussetzt und ihm dadurch Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst zufügt;
11.
einem Tier Nahrung oder Stoffe vorsetzt, mit deren Aufnahme für das Tier offensichtlich Schmerzen, Leiden, Schäden oder schwere Angst verbunden sind;
12.
einem Tier durch Anwendung von Zwang Nahrung oder Stoffe einverleibt, sofern dies nicht aus veterinärmedizinischen Gründen erforderlich ist;
13.
die Unterbringung, Ernährung und Betreuung eines von ihm gehaltenen Tieres in einer Weise vernachlässigt, dass für das Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind oder es in schwere Angst versetzt wird;
14.
ein Heim- oder Haustier oder ein gehaltenes nicht heimisches Wildtier aussetzt oder verlässt, um sich seiner zu entledigen;
15.
lebenden Tieren Gliedmaßen abtrennt;
16.
Fanggeräte so verwendet, dass sie nicht unversehrt fangen oder nicht sofort töten,
17.
an oder mit einem Tier eine geschlechtliche Handlung vollzieht.
(3) Nicht gegen Abs. 1 verstoßen











1.
Maßnahmen, die auf Grund einer veterinärmedizinischen Indikation erforderlich sind oder sonst zum Wohl des Tieres vorgenommen werden,
2.
Maßnahmen, die im Einklang mit veterinärrechtlichen Vorschriften vorgenommen werden,
3.
Maßnahmen, die zur fachgerechten Schädlingsbekämpfung oder zur Bekämpfung von Seuchen unerlässlich sind,
4.
Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden der Sicherheitsexekutive und des Bundesheeres, bei denen von besonders geschulten Personen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit Korallenhalsbänder angewendet werden. Unter einem Korallenhalsband ist ein Metallgliederhalsband mit Kehlkopfschutz mit schräg nach innen gerichteten abgerundeten metallenen Fortsätzen mit einem Drahtdurchmesser von mindestens 3,5 mm zu verstehen.
(4) Das In-Verkehr-Bringen, der Erwerb und der Besitz von Gegenständen, die gemäß Abs. 2 Z 3 lit. a nicht verwendet werden dürfen, ist verboten. Ausgenommen sind der Erwerb und der Besitz von Korallenhalsbändern für die in Abs. 3 Z 4 genannten Zwecke.
(5) Der Bundesminister für Gesundheit hat durch Verordnung das Nähere in Bezug auf Maßnahmen der Ausbildung von Diensthunden - hinsichtlich der Sicherheitsexekutive im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Inneres und hinsichtlich des Bundesheeres im Einvernehmen
 
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