Sachkundenachweis (Hundeführerschein) für alle ? Pro & Contra

Familienhund

Anfänger Knochen
Sachkundenachweis für alle ?

Ich finde unabhängig von der Rasse oder dem Alter sollte jeder der sich einen Hund zulegt vorher Sachkenntnis aneignen .

In erster Linie damit die zukünftigen Halter wissen was auf sie zukommt,

in zweiter Linie um Aufklärungsarbeit zu leisten,
z.b. das es das falscheste ist den kleinen vor dem Großen Hochzureisen,
das man ein Hund nicht vermenschlichen sollte, richtiges Essen gibt und dem Hund nichts gutes damit tut ihn zu überfüttern ect.

In dritter Linie um es den Leuten ein bisschen schwerer zu machen wenn man sich einen Hund kauft.

Jetzt kann sich jeder einen kleinen süßen Wauzi der im Schaufenster steht kaufen,
weil er halt so schön Süß und knuffelig ist oder weil man selbst oder die Kinder mitleid haben, daß kann es doch wohl nicht sein oder ?

Was meint ihr dazu ?
 
Hi Familienhund,
kann Dir nur voll und ganz zustimmen!!!!!
Jeder Hundebesitzer sollte den Sachkundenachweis ablegen und auch einen sog. Hundeführerschein mit seinem Hund in regelmäßigen Abständen machen. Als Anreiz könnten die Städte und Gemeinden z.B. eine Hundesteuer-Staffelung vorsehen.
Vor Sachkundenachweis/HF-Schein: höher Steuern
Danach: Steuerermäßigung
Werden gewisse Zeitabstände zwischen den Tests nicht eingehalten, erhöht sich der Steuersatz wieder.

Wir sind mit diesem Konzept aber leider auf sehr geringe bis gar keine Resonnanz gestoßen - hauptsächlich Hundehalter(!!!) sprechen sich dagegen aus. Auch einige namhafte Hundeschulen finden dies zu kompliziert, um die der Praxis bestehen zu können.
Schade
Wolf
 
Das Konzept von Wolf ist auch das, was WUFF im Rahmen der Arbeitsgruppe "Mensch-Tier-Forum" unseren Politikern empfohlen hat und was im entsprechenden parlamentarischen Unterausschuss auch als Arbeitsgrundlage behandelt wird. Die Vorschläge kann man unter http://www.wuff.at/MForum.htm oder im Hundeinfo-Forum nachlesen.
Wesentlich ist mir die Freiwilligkeit, die aber durch die von Wolf erwähnten Anreize gefördert werden kann. Lediglich bei erfolgter Auffälligkeit sollte man einen derartigen Hundehaltungs-Befähigungsnachweis bzw. Hundeführerschein zur Pflicht machen,
meint Hans Mosser
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Familienhund:
Sachkundenachweis für alle ?

.....
Was meint ihr dazu ?
[/quote]

Ja, und nochmals ja !
Ich meine hierzu das Folgende, doch Resonanz findet dies leider nicht.
Warum wohl ?
Gruß
Shiva

Alle Hunde unterliegen der Meldepflicht beim Einwohnermeldeamt
Hunde, die nicht fristgemäß gemeldet werden unterliegen dem 10-fachen ortsüblichen Hundejahressteuersatz-

Zum Erwerb oder zur Haltung eines Hundes ist eine rassengruppenbezogene Hundehaltungsbewilligung der Gemeinde obligatorisch.
Die Kommune erteilt auf Antrag eine rassengruppenbezogene Hundehaltungsbewilligung,
wenn
die antragstellende Person volljährig und weder alkohol- noch drogenabhängig ist.
kein Vergehen gegen das Tierschutz-, Naturschutz- und Jagdgesetz oder
wegen Körperveletzung oder Alkohol bzw. Drogenmißbrauchs aktenkundig ist
ein rassengruppenbezoger theoretischer Sachkundenachweis vorgelegt wird, in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder in einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule erworben wurden.
Wird eine Hundehaltungsbewilligung wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz entzogen, so kann diese Bewilligung auch für eine andere Hunderassengruppe auch durch andere Komunen nicht mehr erteilt werden.

Der allgemeine Hundesteuersatz beträgt ab sofort für alle Hunde unter zwei Jahren das 5-fache des bisher ortsüblichen Hundesteuerjahressatzes.
danach das 10-fache des bisher ortsüblichen Hundesteuerjahressatzes und ist bei Erwerb oder Übernahme für ein Jahr im Voraus zu entrichten.
Alle Welpen sind ab der 1. Lebenswoche hundesteuer- und meldepflichtig..
Für nicht unfruchtbar gemachte Hündinnen ist 1/2 jährig eine Nichtträchtigkeitsbescheinigung bei der Kommune unaufgefordert vorzulegen.
Der Erwerb eines Hundes verpflichtet grundsätzlich zur jährlichen Zahlung des allgemeinen Hundesteuersatzes bis zum tierärztlich bescheinigten Ableben des Hundes
Wird ein Tier veräußert oder übernommen tritt der neue Halter die Rechtsnachfolge an.
Wird ein Tier in den Tierschutz abgegeben oder dem Halter behördlicherseits entzogen ist der Halter zur Zahlung des allg.Hundesteuersatzes bis zum amtstierärztlich bescheinigten Ableben des Hundes verpflichtet, es sei denn ein neuer Halter ist bereit die Rechtsnachfolge anzutreten.

Die Vorlage
der Haftplichtversicherungspolice
des vollständigen Impfnachweises,
des Nachweises eine Welpen- und Junghundegruppe
in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule
regelmäßig besucht zu haben
bewirkt eine vorläufige Hundesteuerbefreiung für das zweite Lebensjahr des Hundes.
und
der Nachweis der Eignung zum Führen eines Hundes dieser Rassengruppe durch den Halter/Führer durch das Ablegen der BH/Teamtest oder des Hundeführer-Scheins bei einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule mit dem betreffenden Hund bewirkt eine Befreiung von der Hundesteuerpflicht bis zum Alter von 5 Jahren.Im Alter von 4 -6 Jahren ist eine Wiederholungsprüfung abzulegen, um die entgültige Steuerbefreiung zu erhalten.
Prüfungen dürfen in Vereinen und Hundeschulen nur durch externe Prüfer abgenommen werden.
Die Überwachung artgemäßer Sozialisation und Ausbildung nach Anspruch des TschG in Hundeschulen und Vereinen obliegt dem zuständigen Veterinäramt.
Die Prüfungsberechtigung kann einem Prüfer, einem Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule entzogen werden, wenn
nicht artgemäße Sozialisation bzw.Ausbildung nach Anspruch des TschG durch das zuständigen Veterinäramt festgestellt wurde.
es zu Verhaltensauffälligkeiten durch die geprüften Hund-Mensch-Teams kommt, die den regionalen Durchschnittswert überschreiten.

Für Hunden, die bei Inkrafttreten der Neuregelung der allgemeinen kommunalen Hundesteuersatzung das 1. Lebensjahr schon vollendet haben, ist die Vorlage des Nachweises eine Welpen- und Junghundegruppe in einem dem VDH angeschlossenen Verein oder einer beim Veterinäramt gemeldeten Hundeschule regelmäßign besucht zu haben nicht erforderlich.
Hundehalter mit Hundehalterbewilligung, deren Hunde bisher keine Auffälligkeiten zeigten, zahlen 1/10 des allg. Hundesteuersatzes für Junghunde pro Jahr.
Durch das Ablegen der BH, Teamtest oder des Hundeführer-Scheins mit dem betreffenden Hund kann die Eignung zum Führen eines Hundes dieser Rassengruppe nachgewiesen werden, und eine befristete Befreiung von der Hundesteuerpflicht für diesen Hund bewirkt werden. Im Alter von 5 Jahren ist eine Wiederholungsprüfung abzulegen, um die entgültige Steuerbefreiung zu erhalten.
Hunde, die von der Hundesteuer befreit sind, sind durch eine Plakette oder entspr. Halsband gut sichbar gekennzeichnet.
Der Hundeführer hat den kommunalen Ausweis der Hundehaltungsbewilligung mitzuführen,
auf dem der Ausbildungsstand des von ihm gehaltenen/geführten Hundes und der Verein/Hundeschule in den/der die
Welpen-/Junghundegruppe besucht bzw. die Prüfung abgelegt wurde vermerkt ist.

Die Hundesteuerbefreiung kann entzogen werden, wenn der geführte Hund Tieren oder Menschen gegenüber unangemessenes Verhalten zeigt und durch den Halter/Führer keine geeigneten therapeutischen oder/und erzieherischen Maßnahmen ergriffen werden.
Zeigt der Hund Mensch oder Tier gegenüber gefährliches Verhalten, wird er vom zuständigen Veterinäramt zu Lasten des Halters geeigneten therapeutischen oder/und erzieherischen Maßnahmen zugeführt.
Zeigt der Hundehalter/führer keine Koorperationsbereitschaft kann der Hund eingezogen werden.Die Kosten für Erziehung, Therapie und Unterhalt eines eingezogenen Hundes gehen zu Lasten des Halters.
 
Hallo Shiva,
grundsätzlich bin ich Deiner Meinung dahingehend,dass der Hundführerschein kommen muss.
Ein paar Forderungen gehen mir aber zu weit:
1.
Hundesteuerpflicht und Meldepflicht ab erster Lebenswoche.
Das zieht einen Verwaltungsaufwand nach sich,der bei den Kommunen bestimmt nicht auf Gegenliebe stösst,zumal die Hunde i.d.R. nach 8 -10 Wo einen neuen Besitzer haben.
Bei der Abgabe des Hundes wäre es m.E. unter Angabe des neuen Halters sinnvoll.
Eine Nichtanmeldung durch den neuen Halter wird dadurch sinnvoll unterbunden.Ein abgelegter rassespezifischer Sachkunde nachweis muss beim Züchter vorgelegt werden.Ohne Nachweis=kein Hund !
2.Hundesteuererhöhung
Warum?
Mir wäre es lieber es gäbe überhaupt keine Hundesteuer,da sie nicht zweckgebunden den Tieren zugute kommt,sondern Haushaltslöcher stopft.Ausserdem leistet eine solche Erhöhung einer 2 Klassengesellschaft Vorschub.
3.
Sachkundenachweis
Abnahme durch einen geeigneten Verein gefällt mir besser,da ich den VDH nicht als allein seligmachende Institution betrachte.
Die Rassestandards bei einigen Rassen sind ein beredtes Beispiel dafür,was "Fachleute" so anrichten können.
Da dürfte so mancher keine Hunde mehr halten bzw. züchten.
LG,Dobi
 
Genau so habe ich es kommen sehen.
Schlimmer noch als die Politiker verhalten sich jetzt Verhaltentrainer, Hundepsychologen und wie sie sich sonst noch nennen.
Die Gesetzesgebung sagt: Hundehalter, die 5 Jahre ihre Hunde unaufällig geführt haben, bleiben erst einmal aussen vor. Das hat ja irgendwo einen berechtigten Sinn.
Jetzt sollte man erst einmal einen Schritt vor den anderen tun.
Selbst der BHV schreibt in seinem Positionspapier; Zitiat: (...)Um die Bevölkerung wirksam zu schützen, würde es vollkommen genügen, gegen einzelne,
auffällig gewordene Hunde und/oder Halter entsprechende Auflagen zu verhängen und diese
konsequent zu überwachen.
(...)Sachkunde/Schulung: Schaffung und Anerkennung des Berufsbildes "Hundeerzieher und Verhaltensberater"
Aufklärungsarbeit in Kindergärten und Schulen über Hundeverhalten und vernünftigen
Umgang mit Hunden.

Also sollte doch erst ein Berufbild geschaffen werden. Die sach- und facherechte Ausbildung der Ausbilder ist der 1. Schritt.

Wieviel "Unfug" auf manchen Hundeplätzen getrieben wird, ist auch hier in diesem Forum nachzulesen. Der Klagekatalog über die Unfähigkeit der Hundeausbilder ist unübersehbar. Es handelt sich hier nur um freiwillige Massnahmen, in der Regel mit Sporthunden. Gar nicht auszudenken, wenn ein Hundebesitzer, der vom Gesetzt her verpflichtet ist, Lehrgänge zu belegen, um dann die Wesenstestprüfung abzulegen.
Gerät dieser mit seinem Partner Hund an einen
unqualifizierten Ausbilder, dann ist das Resultat todbringend.

Mehr Infos: http://www.bi-hund.de/Bloch_offener.htm







[Dieser Beitrag wurde von Ilselore am 31. Dezember 2000 editiert.]
 
Liebe Shiva,
ich hoffe doch es ist sakasmus was du da mal wieder alles vom Stapel gelassen hast.
In diesem Sinne konnte ich herzhaft darüber lachen.
Obwohl mir doch bei manchem der Klos im Hals hing weil es mr mittlerweile fast so wie die Gefahr Hunde Verordnung oder das zukünftige Bundesgesetz anhört.
 
Liebe Ilselore!
Die Ideen in deinem posting sind super!
Auch ich bin der Meinung, dass man von Grund auf Änderungen herbeiführen sollte.Beginnend schon bei einem verantwortungsvollen Züchter,der meiner Meinung nach auch entsprechende Schulungen über sich ergehen lassen müsste. Er hat ja einen Großteil der Verantwortung in der Aufzucht während der ersten Prägephase der Welpen etc.
Die Hundeschulen hätten jetzt auch die Chance, umzudenken, moderner in der Art der Ausbildung zu werden. Hundeausbildner,die das Wissen über viele neue und gute Methoden (Clicker, Tellington, gewaltfreie Erziehung etc.)im "Nähkästchen" haben wären ein Traum!
Klar ist aber auch, dass den bildungswilligen Hundebesitzern geholfen werden muss, auch unter den Ausbildnern den "Spreu von Weizen zu trennen".
Und Sachkundenachweis für den Hundehalter: JA NATÜRLICH! Muss mich ja auch einer Führerscheinprüfung unterziehen und mich über ein Fahrzeug schlau machen, wenn ich es fahren will!
Ich finde es gut, bedächtig und fundiert an diese Sachkundenachweisgeschichte heranzugehen und nicht über's Ziel hinauszuschiessen zum Wohle unserer Hunde.
helga
 
Ich muss gestehen, Shiva's Ausführungen gehen mir auch etwas zu weit.
Ich persönlich wäre für folgendes ( das meiste ist bereits gesagt worden, ich weiss ):

1.) allgemeines Zuchtverbot. Züchten darf nur noch, wer eine behördliche Erlaubnis vorweisen kann. Diese ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, die da wären: Sachkundenachweis, Nachweis der Zuverlässigkeit, Abnahme der Zuchtstätte durch das zuständige Veterinäramt nach gesetzlichen Bestimmungen, Höchstzahl an Würfen (m.E. max. 3/Jahr). Es gibt bestimmt noch einiges mehr, das als Voraussetzung gelten könnte. Dies wäre dann in der entsprechenden Ausarbeitung einer gesetzlichen Vorlage, logischerweise unter Einbeziehung von Fachleuten, zu ergänzen.

2. Sachkundenachweis vor Erwerb eines Hundes.
Jeder, der ab dem festzulegenden Stichtag einen Hund erwerben möchte, hat vorher einen Sachkundenachweis abzulegen. Dieser SK sollte sich um die Gebiete Haltung, Verhalten, Ernährung, Rechte, Pflichten, Erste Hilfe, etc. drehen.
Grund: v.a. Vermeidung von Spontankäufen und Grundlagenwissen bei Anschaffung des Hundes; gesetzliche Grundlage §2 TSchG in Deutschland
-> schreibt vor, dass die nptwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten vor der Anschaffung eines Tieres vorhanden sein müssen.

Kein Züchter darf einen Hund an jemanden verkaufen, der keinen solchen Nachweis hat. Umgekehrt ist es ebenfalls strafbar, sich einen Hund bei einem "Züchter" ohne Zuchterlaubnis zu kaufen.

Allgemein kanneine Übergangsregelung eingeführt werden, so dass Hundehalter, die ihre Hunde 3 Jahre und länger halten, und es nie zu Auffälligkeiten kam, bereits als sachkundig gelten. Diese müssten dann nur eine Bescheinigung der Behörde vorlegen.
(Alle die jetzt emport aufschreien, ich selbst gehöre nicht in diese Gruppe, da alle "meine" Hunde bisher auf meine Eltern liefen
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wäre also vom Sachkundenachweis genauso betroffen)

3. Kennzeichnung aller Hunde
Mit Mikrochip und/oder Tätowierung. Mikrochip wäre in meinen Augen die dauerhaftere Variante. Hier könnte man, ähnlich wie in der Nutztierhaltung bereits Pflicht, einen Code einführen, anhand dessen man gleich die Herkunft (Züchter) des Hundes feststellen kann.

4. Haftpflicht für alle Hunde

5. Ablegung der Begleithundeprüfung oder Äquivalent.
Generell bin ich gegen die Hundesteuer. Als Lenkungsmassnahme, sprich Steuerbefreiung für alle Hunde mit Prüfung, wäre ich evtl. dafür. Allerdings sollte die restliche Hundesteuer dann zweckgebunden eingesetzt werden.


6. Meldepflicht
Alle Hunde müssen, ähnlich wie beim Menschen, auf dem zuständigen Amt gemeldet werden, unter Vorlage des Sachkundenachweises, der abgelegten Prüfungen etc.
 
Hallo,
cindys vorschlag ist der überschaubarste und meiner meinung nach der beste.
Vielleicht noch zu den Begleithunde oder Team-Test Prüfungen
frown.gif
bei cindy Punkt 5)

Es wäre doch auch akzeptabel, das derjenige, der seinen Hund selbst erzogen und im Griff hat, ebentuell ohne "Rasseldosen", das man demjenigen genauso bescheinigen kann,das Hund und Halter auf die Menschen losgelassen werden können. :)
Die anderen Vorschläge sind viel zu krass.
Unseren schwierigen Rüden, (letztes jahr verstorben), haben wir selber durch eine harte Schule geführt. Damals wollte uns mit einem Bearded kein Hundeplatz annehmen.
Trotzdem war er perfekter, als so mancher Schäferhund vom Platz.
Wenn die nämlich beim zusammentreffen auf der Straße ausgerastet sind, blieb unser Max ohne Leine sitzen. das ließ mich immer grinsen.
Also, alles andere von Cindy ist ok.
Es geht auch gemäßigt, und BITTE, nicht nur Hundeausbilder oder andere Hundefachleute haben Ahnung von Hunden.
Es gibt eine ganze Menge Menschen, die durch ihren eigenen Verstand und Intelligenz, prima durch ihr Hundeleben kommen.
Beardie Grüße
Floh
 
Hallo,
ich finde richtig, dass in Zukunft schon beim Züchter angefangen wird. Auch jeder, der sich einen Hund als Anfänger neu zulegt, sollte überprüft werden, ob er genug weiß. Leute die jahrelang schon Hunde besitzen - na ich weiß nicht, von denen nur die, die aufgefallen sind (aber gerechtfertigt und nicht nur denunziert). Ich habe, weil ich immer viel frage und versuche andere Meinungen einzuholen, festgestellt, dass so mancher langjährige Hundebesitzer mehr weiß, als manche sogenannte Hundepsychologen oder Trainer. Wenn mir ein solcher Hundebesitzer etwas erklärt, kann ich es logisch nachvollziehen. Was so mancher Wissenschafler da verfaßt, dass ist teilweise an den Haaren herbeigezogen. Der größte Quatsch, den ich mir je anhören mußte, war auf einem Hundeplatz. Ich durfte meinen 4 Monate alten Hund nicht mit einem Leckerchen zum Platz machen überreden, nein das dürfte ich nur ganz scharf aussprechen, da dies meine letzte Bremse sein sollte, wenn der Hund sich zu weit von mir entfernt und wegläuft. Also, wenn mein Hund mir schon wegläuft, dann glaube ich auf keinen Fall, dass er dann noch auf ein scharfes Platz hört, welches sich wie Strafe anhört. Bei meinen Hunden fehlt vielleicht noch das eine oder andere an Ausbildung, aber eins können sie alle - egal was für eine Situation, wenn ich rufe kommen sie. Wenn ich meinen Hund nun die Beine wegziehe und scharf Platz schreie - ist das besser als Leckerchen? Also, davon kann mich keiner überzeugen.
Was da so manche sogenannte "Hundekenner" von sich geben .... Davon sind auch Studierte nicht ausgenommen.
Bis dann ...
Ingrid
PS: Jetzt stell ich mir nur noch vor, ich komme an einen solchen Prüfer. Da würden ja noch mehr Hunde eingezogen werden, wegen angeblicher Sachunkunde des Halters. Da sollten wir vielleicht gleich noch Tierheime bauen.
 
Hey, mir ist noch was dazu eingefallen: warum eigentlich müssen Züchter (ich spreche von Züchtern, die regelmäßig Würfe haben, bzw. einige Zuchthündinnen besitzen) nicht auch wie jeder andere Gewerbetreibende einen Art "Gewerbeschein" machen, um ihre Sachkunde nachzuweisen?
Aber, wenn schon Züchter strengere Auflagen bekommen, dürfte es auch Zoo-Shops nicht mehr erlaubt sein, Welpen dubioser Herkunft aller Rassen in ihren Auslagen sitzen zu haben, die auf Käufer warten.
Für die späteren Besitzer: Hundeführerschein allein scheint mir zu wenig; da müssten schon kontinuierliche Weiterbildungen heran! Warum gibt es z.B. in den Volkshochschulen oder ähnlichen Bildungseinrichtungen nicht Kurse, die den theoretischen Teil einer vernünftigen Hundehaltung zum Inhalt haben - man lernt auch als langjähriger Hundebesitzer nie aus! Dabei könnten ev. auch gelegentlich verantwortliche Politiker zu Wort kommen, um ihre Anliegen mit direkt Betroffenen zu diskutieren, wenn es schon nicht in allen österr. Bundesländern so segensreiche Einrichtungen, wie das WUFF Seminarzentrum in Niederösterreich gibt?
mlg
Helga
 
Den Vorschlag von Helga mit der VHS finde ich gut.
Als allgemeine Grundlage der Hundehaltung. Da könnten nun auch die älteren Leute teilnehmen. Hier wurde schon mal angesprochen, was ist mit Oma und ihrem Dackel.
Solche theoretischen Kurse bilden doch auch gleich eine Kontaktgruppe, und der eine oder andere findet sich zusammen.
Züchter sollten auch unbedingt Sachkunde nachweisen können.
Vor allen Dingen aber auch ehrlich Auskunft ihrer Rasse an Interessierte weitergeben.
Vor und Nachteile!!
Beardie Grüße
Floh
 
Hallo Ilselore,
Dein Vorschlag ist mit weitem Abstand der beste, den ich in einem Forum bisher zu lesen bekam. Genau genommen, ist er für mich auch der einzig akzeptable.
Zur Zeit meint jeder eine Alternative aufzeigen zu müssen, damit er nicht nur als kritisierender Nörgler angesehen wird. Dabei wird leider verkannt, daß die meißten Vorschläge nur dazu taugen, sich und/oder seinem Hund das eigene Grab zu schaufeln.

Viele Grüße und einen guten Rutsch, Peter
 
Hallo Peter,
Konstruktive Kritik hat noch nie geschadet. Es fordert zu weiterem Nachdenken auf.
Ich beobachte die Entwicklung schon seit einiger Zeit, und habe festgestellt, das im Augenblick alles völlig überdreht angegangen wird. Alle Hundebesitzer wettern gegen unsachgemässe Eilverordnungen und Schnellschüsse, was passiert jetzt, wir erleben das gleiche schon wieder. Hundeführerschein für alle, Wesensteste für bestimmte Rassen, nur weil ignorante Gesetzgeber es fordern - jetzt fordern es viele "Hundesachverständige"
Wie aber soll das in so kurzer Zeit erreicht werden?
Sehe ich in die verschiedenen Hundezeitungen und -magazine, fallen mir die Anzeigen der vielen "Ausbildungsstätten" für die Hundeerziehung auf. Was ich vermisse, sind konkrete Seminartermine für die betroffenen Hunderassen, um deren nacktes (Über)leben es am Tage X, am Tag der Wesensprüfung, geht. Hochineressante Seminatermine wie z.B. vom Wolf zum Hund, der aggressive Hund u.v.m. können belegt werden. Wo bleibt das Seminar, das jeden Besitzer von Anlagehunden unter den Nägeln brennt? "Mein Hund ist ein gefährlicher Hund, wie meistern wir den Wesenstest?" Kein Buch, kein Video einfach nichts! Was ist der Grund? Ich behaupte einmal, viele Theoretiker unter all den "Lehrmeistern", hätten sie alle eine solide sachliche und fachliche Ausbildung, gäbe es ein entsprechendes Berufsbild, würden die Kurse oder Seminare mit Sicherheit für regen Zuspruch sorgen. Bücher und Videos wären innerhalb kurzer Zeit vergriffen.
Oder haben wir gar keine aggressiven Hunde, ist alles nur ein böser Traum? Doch wir haben sie, die aggressiven Hunde, wir haben leider noch kein Konzept für entspr. Seminare.

Ilselore
 
Hallo Ilselore,
das schlimme ist ja, dass in so vielen Zeitungen angeboten wird "wir bilden Ihren Hund aus". Dann werden horrende Preise gefordert. Eine Hundebesitzerin hat mir erzählt, dass sie DM 50,-- für einen Spaziergang mit dem Ausbilder bezahlt hat. Beigebracht hat er ihr und ihrem Hund nichts. Es gibt zu wenig wirklich gute Ausbilder, die auf Hund und Herrn eingehen. Ich kann nicht einfach nach einer Schablone ausbilden. Die ältere Frau mit ihrem Dackel (wir hatten so eine Dame auf dem Hundeplatz, der Dackel hatte sogar die BH) muß sicherlich anders ausgebildet werden, als Herr und Schäferhund und junge Frau mit Husky etc., etc.
Zu Peter,
ich habe auch Angst zu fordern, dass jeder einen Sachkundenachweis ablegen muß. Wir wissen noch gar nicht, ob wir uns das eigene Grab schaufeln, denn wer bestimmt nachher was richtig und was falsch ist und ob ich geeigent oder ungeeignet bin. Wer weiß, wer dann noch alles seinen Hund abgeben muß. Familienhund hatte ja freiwillig alles sehr schnell gemacht, um mit Hund bei den Behörden gut dazustehen und jetzt ... Was ist, wenn Familienhund krank ist und den Hund nicht führen kann?
Glaubt ihr wirklich alle, wenn wir uns freiwillig zu Prüfungen melden würden, es wird besser?
Bin gespannt auf die Meinungen.
Bis dann ...
Ingrid
 
Hi Ingrid,

ich meine nicht, nach einer Schablone ausbilden, was einer Hunderasse entspricht.
Die Ausbilder müssen u.a. einen hohen Wissensstand in der Psychologie haben. Viele Menschen, die ihre Hunde ausbilden lassen, stehen unter einem hohen Druck. Wird das nicht sofort erkannt, wird der Lernerfolg
negativ sein. Es beginnt ein Rennen gegen die Zeit. Ist der Hundehalter psychisch nicht stabil, überträgt sich das auf seinen Hund.
Da spielt es keine Rolle welches Alter, welche Hunderasse.
Ich denke jetzt nicht an die Hundefreunde, die freiwillig und dementsprechend freudig eine Begleithundeprüfung ablegen wollen, ich denke nur an die Hundefreunde, die diese schrecklichen Auflagen erfüllen müssen. Darum drängt die Zeit.

nette Grüsse
Ilselore
 
Zum Thema "Sachkundenachweis":

Ich bin nun einmal dafür, dass jeder, der sich mit dem Gedanken trägt, ein Tier anzuschaffen, sich vorher darüber informiert,wie das Tier zu halten ist etc. Egal, ob Hund, Katze, Gecko, Wellensittich undundund.
Genaugenommen ist es bereits gesetzlich vorgeschrieben. §2 TSchG (Deutschland).
Leider haben wir in jeder Tierarztpraxis, in der ich bisher war, ímmer wieder feststellen müssen, dass es den Leuten an Grundkenntnissen über die Bedürfnisse ihrer Tiere nicht bloss mangelt, sondern sie gänzlich fehlen. Dass Tiere angeschafft wurden, ohne sich im geringsten über die Haltungsbedingungen zu informieren. Von Wissen über artgerechtes Verhalten ganz zu schweigen.
Bisher ging man davon aus, dass die Leute sich das ganze selbst aneignen, vermutlich weil allein schon die Vernunft das nahelegt.
ich selbst bin der Meinung, dass es eigentlich vollkommen logisch ist, sich vor Anschaffung eines Tieres, gleich welcher Art und Rasse, über die notwendigen, anlesbaren Grundkenntnisse zu informieren. Die Erfahrung kommt dann später, man lernt nie aus.

Den Vorschlag von Helga mit VHS-Kursen oder ähnlichem fände ich sehr gut. Ich meine auch nicht, dass man hinterher eine Prüfung abzulegen hat; es würde in meinen Augen eine Bescheinigung des Kursleiters über die Teilnahme an einem solchen Kurs vollkommen ausreichen. Sicher, man könnte jetzt kommen und sagen, "ja dann weiss man aber auch nicht, ob das Wissen da ist". Stimmt. Aber die Leute werden mal gezwungen, sich vor Anschaffung eines Tieres Gedanken zu machen.
Und darum geht es mir eigentlich. Dass sich die Leute überlegen: Kann ich das überhaupt? Will ich das? Habe ich wirklich die Möglichkeiten?
Ich kenne nur wenige Leute, die sich das vorher ernsthaft überlegen.
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Cindy
 
Hallo Cindy,

autsch, da hab ich Murks gemacht, ein Block unter diesem, da ist alles richtig

Ilse



[Dieser Beitrag wurde von Ilselore am 02. Januar 2001 editiert.]
 
Hallo Cindy,

es werden schon viele Seminare angeboten, die genau in diese Richtung zielen. Vielleicht gibt es bald auch Dozenten, die dieses Angebot in den VH's anbieten.
Wenn es sich um Rassehunde handelt, kann der Züchter den Interessenten gründlich über "die Macken (-_-) der Rasse" aufklären.
Er kann einen Fragekatalog erarbeiten, die 1. Frage sollte sein: Warum speziell diese Rasse?
Bei einem Mischlingshund wird es aber oft schwierig. All diese Züchter sind nicht in Zuchtverbänden orgarnisiert, sie wissen z.T. nichts über die verdeckten Anlagen ihrer gezüchteten Hunde. Gerade diesen Menschen muss ein entsprechendes "Grundwissen" über das Wesen der Hunde vermittelt werden.

Ein Thema, dass die Zeitschriften und Magazine einmal aufgreifen sollten.
Auch die Zeitschriften, die speziell für Hundefreunde gedruckt werden, dürfen dieses Thema nicht ausklammern.

Aus dieser Tabelle auf der URL:
http://www.tiermedizin.com/tierme98/hktab1.htm

könnt Ihr die Wesensmerkmale der versch. Hundrassen erfahren.




[Dieser Beitrag wurde von Ilselore am 02. Januar 2001 editiert.]
 
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