Rottweilerhündin Nessie

Das Wort "Einschlaefern" stand laut Artikel sehr wohl im Raum. Also ganz aus der Luft gegriffen, scheint es ja wohl nicht zu sein

Du scheinst es nicht zu verstehen. Sobald ein oeffentliches Interesse besteht, waere es den werten Behoerden sehr wohl anzuraten, darauf entsprechend zu reagieren, ansonsten werden immer gewisse Zweifel bestehen. Berechtigterweise. Oder haetten sich die Behoerden im Falle Zogaj, den Zwillingen und anderen Abschiebungsfaellen auch stillschweigend verhalten sollen? Waeren diese Familien ohne medialen Druck noch in OE? Wohl eher nicht. Es geht nicht primaer darum, ob die Behoerden vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, sondern wie sehr sie ihre Handlung der Oeffentlichkeit gegenueber auch nachvollziehbar begruenden kann.

Zu deiner Aussage, dass nicht die Behoerden dieses Thema zu Medienfall gemacht haben......auch eine Behoerde hat sich zu rechtfertigen.....die Zeiten in denen seitens der Oeffentlichkeit = Medien nicht nachgebohrt wird, sind teils vorbei. Und das ist auch gut so!

Der Amtsweg wird so oder so eingehalten.

Und so mancher scheint hier wieder einmal zu vergessen, dass es trotz allem um das Leben bzw. den weiteren Werdegang eines Hundes geht.
quote]

Das Wort "Einschläfern" stand durch ein Mitglied des Rottweilerklubs im Raum. Einen Beweis für die Behördenseite wurde nicht vorgelegt.

Was "den werten Behörden" von irgendwem angeraten wird ist aber nicht relevant. Detailinformationen stehen ausschließlich Personen in Parteienstellung zu. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt.

Und was "die Öffentlichkeit" betrifft, für "die Öffentlichkeit" in der Schweiz, ist das wahrlich nicht Thema Nr. 1.

Auch in den "Abschiebungsfällen" in Ö hat die Behörde keinerlei Details der behördlichen Anordnungen preisgegeben, keine Verfahrensdetails. Es wurde gesagt es sei rechtens lt. Gesetz und das wars auch schon.
 
Fakt ist: Nicht die Behörden haben diesen Fall zu einem Medienthema gemacht, sondern Privatpersonen.

Fakt ist, Privatpersonen haben behauptet, dass der Hund eingeschläfert werden soll. Einen Bescheid der Behörde hat allerdings niemand vorgelegt.

Warum sollte eine Behörde eines Landes auf das, was in irgendwelchen Foren, in irgendwelchen Zeitungen steht, eingehen.

Es gibt nun mal per Gesetz einen Amtsweg. Und dieser Amtsweg beinhaltet nicht, auf Forenbeiträge einzugehen.

Fakt ist, dass NIEMAND weiss, welche Vorgehensweise die Behoerde letztendlich getroffen hat oder treffen wird.

Fakt ist, dass solange man nicht genau weiss, warum, weshalb, man diesbezueglich nicht eine Stellung beziehen sollte. Ich gebe jedoch zu, dass mein Vertrauen in die diesbezuegliche Behoerde, egal ob in OE, CH oder sonst wo, sich in Grenzen haelt.

Es duerfte wohl klar sein, dass der Amtsweg eingehalten wird.....habe ich etwas anderes behauptet? Nein. Lediglich, dass solange man nicht die Hintergruende weiss, vieles noch im Unklaren ist.

Und nein, Tamino....was die beiden Abschiebe Faelle betrifft......huestl.....fast jedes Detail wurde durch die Medien geschubst.....ob dieser Fall in CH hohen Wellen schlaegt oder nicht....mir egal.....nochmals, hier scheint man wohl zu vergessen, dass es um den Hund geht. Und nur so ganz allgemein angemerkt.......dieser Hund hat es in die Medien geschafft, zu Recht oder nicht bleibt dahingestellt. Wieviele Beschlagnahmungen, Einschlaeferungen werden wohl tagtaeglich vorgenommen aus mitunter nicht nachvollziehbaren Gruenden. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Es wurde schon alles gesagt. Bleibt zu hoffen, dass in diesem Fall, der Hund nicht den Kuerzeren zieht und der Hund, falls gefunden, in verantwortungsvolle Haende vermittelt werden kann.
 
Fakt ist, dass NIEMAND weiss, welche Vorgehensweise die Behoerde letztendlich getroffen hat oder treffen wird.

Nein, Fakt ist, daß nur niemand hier im Forum weiß, was die Behörden beschlossen haben (falls sie schon was beschlossen haben, wenn nicht, weiß es ja sowieso noch gar niemand), und auf welchen Grundlagen sie es beschlossen haben- aber selbstverständlich werden die am Verfahren Beteiligten informiert. Aber eben nur die-mehr darf die Behörde während des laufenden Verfahrens nicht.

Du scheinst es nicht zu verstehen. Sobald ein oeffentliches Interesse besteht, waere es den werten Behoerden sehr wohl anzuraten, darauf entsprechend zu reagieren, ansonsten werden immer gewisse Zweifel bestehen.
Nochmal meine Frage, die du offenbar überlesen hast:

Du meinst also, die Behörden sollten gegen ein Gesetz verstossen, nur damit die interessierte Öffentlichkeit ihre Neugier befriedigen kann?
 
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