Das Wort "Einschlaefern" stand laut Artikel sehr wohl im Raum. Also ganz aus der Luft gegriffen, scheint es ja wohl nicht zu sein
Du scheinst es nicht zu verstehen. Sobald ein oeffentliches Interesse besteht, waere es den werten Behoerden sehr wohl anzuraten, darauf entsprechend zu reagieren, ansonsten werden immer gewisse Zweifel bestehen. Berechtigterweise. Oder haetten sich die Behoerden im Falle Zogaj, den Zwillingen und anderen Abschiebungsfaellen auch stillschweigend verhalten sollen? Waeren diese Familien ohne medialen Druck noch in OE? Wohl eher nicht. Es geht nicht primaer darum, ob die Behoerden vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, sondern wie sehr sie ihre Handlung der Oeffentlichkeit gegenueber auch nachvollziehbar begruenden kann.
Zu deiner Aussage, dass nicht die Behoerden dieses Thema zu Medienfall gemacht haben......auch eine Behoerde hat sich zu rechtfertigen.....die Zeiten in denen seitens der Oeffentlichkeit = Medien nicht nachgebohrt wird, sind teils vorbei. Und das ist auch gut so!
Der Amtsweg wird so oder so eingehalten.
Und so mancher scheint hier wieder einmal zu vergessen, dass es trotz allem um das Leben bzw. den weiteren Werdegang eines Hundes geht.
quote]
Das Wort "Einschläfern" stand durch ein Mitglied des Rottweilerklubs im Raum. Einen Beweis für die Behördenseite wurde nicht vorgelegt.
Was "den werten Behörden" von irgendwem angeraten wird ist aber nicht relevant. Detailinformationen stehen ausschließlich Personen in Parteienstellung zu. Das ist eindeutig gesetzlich geregelt.
Und was "die Öffentlichkeit" betrifft, für "die Öffentlichkeit" in der Schweiz, ist das wahrlich nicht Thema Nr. 1.
Auch in den "Abschiebungsfällen" in Ö hat die Behörde keinerlei Details der behördlichen Anordnungen preisgegeben, keine Verfahrensdetails. Es wurde gesagt es sei rechtens lt. Gesetz und das wars auch schon.