Rottweilerhündin Nessie

Ladyhawke

Medium Knochen
Chronologie eines erfundenen Skandals

Viel Wirbel um Nessi: Eine Geschichte über selbst ernannte Tierschützer,
einen Skandal, den es nicht gab, und eine junge Frau, die instrumentalisiert
wurde.

VON ROBIN BLANCK

«Meine Hündin wurde von Amts wegen regelrecht verschleppt!», hiess es im
ersten Mail, das die junge Besitzerin der eingezogenen Rottweilerhündin am
24. Oktober an sieben Redaktionen in der Schweiz versandte, darunter an die
der SN. Diese längere Mitteilung bildet den Ausgangspunkt für eine Hysterie,
die mit der Entführung des Tieres und vermutlich mit einem Gerichtsverfahren
enden wird.

Zuerst ahnungs- und harmlos

In dieser ersten Mitteilung gab sich die Besitzerin weitgehend ahnungslos,
Grundtenor: Aufgrund einer Falschaussage eines anderen Hundebesitzers sei
der Rottweiler «beschlagnahmt worden». Der Hund habe aber «wohlverstanden
noch nie einen Menschen oder ein anderes Tier angegriffen». Von
«Beamtenwillkür» ist da die Rede und auch vor Vergleichen mit dem Naziregime
wird nicht zurückgeschreckt: «Dieselbe Situation gab es schon einmal in den
Dreissigerjahren. Damals hat man ebenfalls dasselbe Unrecht an unschuldigen
Menschen begangen!» Ob die junge Hundebesitzerin diesen Text noch selbst
verfasst hat oder ob bereits die selbst ernannte Tierschützerin Z. aus dem
Kanton St. Gallen das Zepter übernommen hat, ist nicht klar, die Tonalität
ist aber bereits reichlich angriffig und gleicht anderen Wortmeldungen von
Z.

Relativierte Aussagen

Erste Rückfragen bei der Hundehalterin zum Sachverhalt relativieren manche
der Aussagen und werfen ein neues Licht auf den Fall: Es war damals sehr
wohl klar, wo der Hund war, und auch Besuche waren der Besitzerin erlaubt.
Zudem lag der Wesenstest damals schon fast zwei Wochen zurück, die
entsprechende Verfügung war eine Woche alt. Ein klärendes Gespräch mit der
Anwältin der Hundebesitzerin war zu diesem Zeitpunkt unmöglich, doch die
Geschichte fiel in einer anderen Redaktion auf fruchtbaren Boden: In seiner
Ausgabe vom 2. November titelte der «Bock»: «Schuldlos in der Todeszelle»,
auf der Frontseite.

Auftritt der «Todeszelle»

Auch da finden wir den oben zitierten Satz im Original: «Sie wurde von Amts
wegen regelrecht verschleppt», diesmal als Äusserung der jungen
Hundebesitzerin, die im Artikel ausführlich zu Wort kommt. Dies im Gegensatz
zu den Behörden, die nur wenig sagen, denn sie dürfen sich nicht zum
laufenden Verfahren äussern. Das kommt sehr zupass, denn eine Relativierung
würde den Skandalwert der Geschichte ruinieren. Dass die ganze Vorgeschichte
des Hundes ausgeblendet bleibt, ist erstaunlich: Weder wird der Umstand,
dass eine Maulkorb- und Leinenpflicht auferlegt wurde, hinterfragt noch,
dass die Haltebewilligung auch an einen Kursbesuch gebunden wurde. Ebenso
keine Berücksichtigung findet der Wesenstest, der ergeben hat, dass das Tier
eine Gefahr darstellt. Gleiches gilt für Aussagen aus einer früheren
Begutachtung durch den Präsidenten des Schweizerischen Rottweilerhundeclubs,
der zu fast identischen Schlüssen gekommen war. Von all dem erfuhr die
Öffentlichkeit zu jenem Zeitpunkt noch nichts. Hingegen prangerte
Tierschützerin Z. die Zustände im Schaffhauser Tierheim an und durfte auch
gleich noch (Zitat aus dem Artikel: «Die willkürlich beschlagnahmte und
schuldlos in die Todeszelle gesteckte Nessi») den Titel für den Artikel
liefern. Und die Lancierung einer Online-Petition verkünden. Jetzt nahm die
Geschichte vom unschuldigen Hund in der Todeszelle Fahrt auf.

Empörung im Internet

Die Petition wurde in Zusammenarbeit mit einer weiteren Tierschützerin schon
am 28. Oktober aufgeschaltet, für das Anliegen mit dem bereits bekannten
irreführenden Text der ersten Mitteilung geworben. Das wirkte: Die
Online-Petition wurde eifrigst unterschrieben, anfangs beherrschten Empörung
und Wut die Wortmeldungen, die in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle von
Personen kamen, die weder die Beteiligten noch den Fall kennen. Dennoch
wurde die Petition angeklickt, dafür sorgten auch zahlreiche Links auf den
einschlägigen Plattformen, wie jene des Tierheims Bielefeld, die
Rottweiler.de-Homepage oder Wuff.de. In einem Forumsbeitrag steht zu lesen,
was jetzt hundertfach abläuft: «Ich leite das mal weiter. Ich bin ziemlich
emotional geworden und deshalb schreibe ich einfach nicht viel, sondern
kopiere euch das rein, was ihr an Informationen braucht.» Gemeint ist noch
immer die erste Mitteilung, die inzwischen noch weniger den Fakten
entspricht, denn bereits am 26. Oktober hat der Regierungsrat den gegen die
Beschlagnahmung eingereichten Rekurs abgewiesen.

Sündenbock Kantonstierarzt

Schnell stellten sich mehrere Hundert Personen hinter die Petition, bis 3.
November haben schon über 1800 Leute dafür geklickt, manche unterschrieben
auch zweimal unter verschiedenen Namen, wie sie in Foren nachher freimütig
zugaben. Tierschützerin Z. liess ihrem Ärger ebenfalls freien Lauf: Sie
kritisierte, dass der Kantonstierarzt im Vorstand des Schaffhauser
Tierschutzverein sitzt, und schrieb dazu: «So etwas darf nicht sein! Es ist,
als wenn ein Pädophiler in einem Kinderschutzverein und/oder in einem
Kinderheim arbeiten würde! Einfach ungeheuerlich!» Der Ton wird rüder.
Derweil zeigte der Aufruf, sich mit Zuschriften an die Medien zu wenden,
Wirkung: «Der willkürlich beschlagnahmte» Hund solle «ohne Grund getötet
werden», hiess es da etwa, der Kantonstierarzt wurde als
«Kantonstierschreck» diffamiert * und das war noch eine der freundlicheren
Bezeichnungen. Ein Porträtfoto des Amtsinhabers kursierte mitsamt seiner
Telefonnummer im Internet, verbunden mit der Aufforderung, Protestmails zu
senden. Darunter der Satz «Bitte verlangt einen Wesenstest für diesen
Kantonstierarzt!». Aus Österreich wurde dazu aufgerufen, den Kantonstierarzt
anzuprangern, «der Kanton Schaffhausen Š Š tötet vorsorglich Hunde», stand
in einem anderen Mail. Auch aus Deutschland trafen Zuschriften ein: Ein
Ehepaar verlangte im Namen «der verantwortungsvollen Hundebesitzer», dass
das Tier «sofort an seine verantwortungsvollen Halter zurückzugeben» sei und
sich der Kantonstierarzt entschuldige. Inzwischen haben über 2000 Personen
die Online-Petition angeklickt.

Fakten werden öffentlich

Noch immer darf die Besitzerin ihren Hund mit anderen Personen zusammen im
Tierheim besuchen: Eigentlich nicht üblich, aber aus Goodwill gegenüber der
Halterin wird das vom viel gescholtenen Tierarzt gewährt. In der
Zwischenzeit wurden weitere Details über die Vorgeschichte des Hundes
bekannt, Nachbarn und auch eine ehemalige Hundetrainerin meldeten sich und
bestätigten die Einschätzungen der Experten, dass die Halterin mit dem Tier
überfordert gewesen sei und ist. Und auch die Ablehnung des Regierungrates
wurde öffentlich. Gleichentags legt der «Bock» nach. Plötzlich ist die
«Todeszelle» weg, dafür heisst es, das Tier müsse «womöglich mit dem Tod
bezahlen», gleichzeitig wollen jetzt Tierschützerin und Halterin die
Geister, die sie gerufen hatten, loswerden: «Ich distanziere mich hiermit
ganz klar und deutlich von diesen unflätigen, wirren und absurden E-Mails,
die von diversen Tierschützern an die Zeitung und an Kantonstierarzt Dr.
Brunner geschrieben worden sind», heisst es in einer Zuschrift, die erneut
von der jungen Hundehalterin unterzeichnet worden sein soll. Namentlich
ausgenommen von der Kritik: die Initianten der Demo, die beiden
Tierschützerinnen Z. und S. Das überrascht kaum, denn: Vor der Publikation
der Zuschrift wurde Kontakt mit der Hundehalterin aufgenommen. Diese konnte
nach eigenen Angaben die Korrekturen nicht selber vornehmen und überliess
das Tierschützerin Z., welche das Mail mit einer vorgelagerten Brandrede
zuschickte. Der Grund für den plötzlichen Sinneswandel findet sich in einer
Aussage, die Tierschützerin Z. zugeschrieben wird: «Würden Sie bitte Ihren
Tierschutzkollegen/-innen sagen, dass sie solche Aufrufe unterlassen sollen.
Offenbar haben diese Leute immer noch nicht begriffen, wie man bei einer
solche Angelegenheit vorgehen muss! Wenn sie vorher schon nicht in der Lage
waren, X (gemeint ist die Besitzerin, Anm. d. Red.) zu helfen, sollten sie
jetzt nicht auch noch alles kaputtmachen, was ich aufgegleist habe! Und
glauben Sie mir, ich weiss, was ich wie machen muss!» Stattdessen seien nun
«intelligente Aktivitäten gefordert».

Zweifel werden laut

Das wiederum sorgte in den Internetforen für Verwirrung: «Aber war das nicht
genau die Dame, die den Aufruf gestartet hat? Und jetzt schreibt sie, er sei
primitiv?», schrieb «Leopold» am 3. November, «vielleicht steh ich ja auf
der Leitung, aber ich kenn mich jetzt nicht mehr aus, wer da was will.» In
den folgenden Tagen wurden immer mehr Details zur Vorgeschichte öffentlich
und liessen Zweifel laut werden: «Ich glaube nicht, dass der Hund einfach so
beschlagnahmt wurde!», schreibt «Nero-the-Great», und «Dobifan» antwortet:
«Also wieder nur die halbe Wahrheit, und eigentlich weiss man gar nicht,
worüber man hier wirklich diskutiert...»

«Hetzjagd in den Medien»

Am 10. November wurde der Hund aus dem Tierheim Buchbrunnen in Schaffhausen
entführt, die Angestellten erklärten, die Besitzerin habe das Tier
entwendet. Der Lieferwagen, mit dem die beiden samt Hund flüchteten, gehört
aber Z. Die Polizei durchsuchte am Dienstag das Haus der Tierschützerin,
fand aber nichts. Z. sagte gegenüber einer Gratiszeitung: «Nessi ist an
einem sicheren Ort, denn ich bin weltweit vernetzt.» Beim «Bock» wäscht man
die Hände in Unschuld: «Der Kampf um die Rückgabe ihrer vom Veterinäramt
beschlagnahmten Rottweilerhündin Nessi, die Sorge um deren ungewisse
Zukunft, die Hetzjagd in den Medien», so wird vermutet, seien wohl zu viel
gewesen für die Besitzerin.

Hundehalterin droht Strafe

Die Angelegenheit liegt jetzt beim Untersuchungsrichteramt des Kantons
Schaffhausen. Untersucht wird der Straftatbestand «Bruch amtlicher
Beschlagnahme» * ein Vergehen, auf das Freiheitsstrafe von bis zu drei3
Jahren oder Geldstrafe steht. Dafür, so steht zu befürchten, muss am Ende
die 23-jährige Besitzerin geradestehen. Tierschützerin Z., die bei der
Entführung des Hundes das Gesetz ignorierte, hat aber bereits die nächste
Front eröffnet und beklagt sich über Gesetzesverstösse: Das Tierheim
Schaffhausen missachte das Tierschutzgesetz, das Heim sei ein «Todeslager».
Der Kantonstierarzt hat bereits klargestellt, dass Anpassungen bei den
Zellen vorgenommen werden müssten und dies auch geschehe, noch sei die
Unterbringung aber gemäss Gesetz erlaubt. Trotzdem: Für Samstag hat Z. zur
Demonstration aufgerufen. Im Internet wird die Petition zur Herausgabe des
Hundes weiter angeklickt.

Rottweiler-Fall Die Chronologie der Ereignisse

19. Mai 2008 Hund und Führung werden durch den Präsidenten des
Rottweilerhundeclubs untersucht. Empfehlung: Ohne rasche Verbesserung soll
das Tier eingeschläfert werden. 30. Juli 2008 Haltebewilligung mit Leinen-
und Maulkorbpflicht, Verpflichtung zum Besuch eines Trainingskurses. 8.
September 2010 Vorsorgliche Beschlagnahmung, bis Untersuchungen
abgeschlossen. 11. September 2010 Wesenstest durch Experten. Empfehlung:
Einschläferung, Umplatzierung unmöglich. 18. Oktober 2010 Einzugsverfügung:
Veterinäramt entscheidet über weiteres Vorgehen, Umplatzierung wird
angestrebt. 26. Oktober 2010 Der Regierungsrat lehnt den Rekurs gegen die
Verfü-gung ab. 10. November 2010 Entführung des Hundes aus dem Tierheim.
(rob)

http://www2.shn.ch/index.php?page=archivdetail&rub=news&detail=295364
 
Vielleicht habe ich es ueberlesen: Der Grund fuer die Anordnung zur Einschlaeferung und auch, warum die Huendin nicht zu einem erfahrenen, verantwortungsvollen Hundehalter vermittelt werden kann. Soll heissen, Abnahme und Suche nach einer geeigneten Unterbringung.

Gab es bereits zuvor einen Bissvorfall. Wenn ja, gegen wen richtete sich dieser. Wie gravierend war er? Wer genau nahm die Wesensbeurteilung vor, dh. (die Namen stehen ja im Artikel), welche Qualifikationen, Ablauf der Wesensbeurteilung usw.....


Ansonsten wurscht was da genau gelaufen ist, fest steht, es ist vieeeeeeel schief gelaufen, sonst wuerde es nicht so einen Schlamassel geben und der Leidtragende ist wie immer: die betreffende Huendin. So oder so.
 
Na da schau ich ja, haben´s doch Nero, Dobifan und ich bis in die Schaffhauser Nachrichten geschafft....:cool:

Und nein daniela v., es stehen, aus welchen Gründen auch immer, keine Details zu bisherigen Vorfällen drinnen. Du hast nichts überlesen.

Aber die Ausgangsgeschichte der HH und der Tierschützerin waren mindestens ebenso fragwürdig und unvollständig. Dort stand nämlich genau so wenig drin, dass und warum der Hund schon vom Präsidenten des Rottweiler Clubs begutachtet wurde und was seine Empfehlung war.
 
Na da schau ich ja, haben´s doch Nero, Dobifan und ich bis in die Schaffhauser Nachrichten geschafft....:cool:

Und nein daniela v., es stehen, aus welchen Gründen auch immer, keine Details zu bisherigen Vorfällen drinnen. Du hast nichts überlesen.

Aber die Ausgangsgeschichte der HH und der Tierschützerin waren mindestens ebenso fragwürdig und unvollständig. Dort stand nämlich genau so wenig drin, dass und warum der Hund schon vom Präsidenten des Rottweiler Clubs begutachtet wurde und was seine Empfehlung war.

:) Jau, und trotzdem Veruteilung der Vorgehensweise etc etc, Rat den Hund gut zu verstecken.....etc.

Weder eine Behörde eines Landes muß sich rechtfertigen oder irgendwas bekanntgeben, noch der den Hund Beurteilende......

Diese selbstgerechte Empörung ohne irgendwelche Fakten schadet HH und Hunden.
 
Sind wir jetzt berühmt...:gossip: ???
:)
lg
Dobifan

na klar, ganz Schaffhausen und Umgebung spricht seit Tagen von nix Anderem,als von den drei Verwirrten ausm Wuff :D:D:p
Da stinken sogar Katie und William dagegen ab....:cool:

@Tamino: geb dir Recht, wobei ich mir immer öfter denk, dass etwas weniger Hysterie auf beiden (!) Seiten nicht schaden würd;)
 
:) Jau, und trotzdem Veruteilung der Vorgehensweise etc etc, Rat den Hund gut zu verstecken.....etc.

Weder eine Behörde eines Landes muß sich rechtfertigen oder irgendwas bekanntgeben, noch der den Hund Beurteilende......

Diese selbstgerechte Empörung ohne irgendwelche Fakten schadet HH und Hunden.

Das sehe ich ganz und gar nicht so! Eine Behoerde muss sich nicht rechtfertigen? Es ist wohl eher so, dass die Behoerden meist noch der Ansicht sind sich nicht rechtfertigen zu muessen, dass dies jedoch ein grosser Irrtum ist liegt hoffentlich auf der Hand. Euer Vertrauen in Amtstieraerzten und Co. in Ehren, aber blindes Vertrauen in Entscheidungen, die ueber das Leben oder den Tod eines Hundes entscheiden, sind fehl am Platz.

Es gibt 2 Moeglichkeiten, entweder ihr habt wirklich keine Ahnung, welche Defizite und Einschraenkungen sogenannte "Wesenstests" mit sich bringen, welche Defizite hinsichtlich Fachwissen und Erfahrung viele Beurteilende an den Tag legen und wie verfahren so eine Situation oft sein kann, wo es letztendlich nicht ausschliesslich mehr um den Hund alleine geht. OB es diesem Fall so ist, kann man hier nicht beurteilen, da es ja auf die von mir gestellten Fragen KEINE Informationen gibt.

Ich wuerde mir auf jeden Fall mehr kritisches Hinterfragen wuenschen. Die Denkweise, die jener eines pragmatisierten Beamten aehnelt (die Behoerde muss sich nicht rechtfertigen bla bla bla), sollte eigentlich der Vergangenheit angehoeren.

Solange man nicht weiss WAS genau der Grund fuer die Abnahme bzw. der Beschluss fuer eine Einschlaeferung war, sollte man sich ein wenig mit seinem Vertrauen in die Behoerden zurueckhalten.

Tatsache ist, der Hund hat wieder einmal die A Karte gezogen.
 
Das sehe ich ganz und gar nicht so! Eine Behoerde muss sich nicht rechtfertigen? Es ist wohl eher so, dass die Behoerden meist noch der Ansicht sind sich nicht rechtfertigen zu muessen, dass dies jedoch ein grosser Irrtum ist liegt hoffentlich auf der Hand. Euer Vertrauen in Amtstieraerzten und Co. in Ehren, aber blindes Vertrauen in Entscheidungen, die ueber das Leben oder den Tod eines Hundes entscheiden, sind fehl am Platz.

Es gibt 2 Moeglichkeiten, entweder ihr habt wirklich keine Ahnung, welche Defizite und Einschraenkungen sogenannte "Wesenstests" mit sich bringen, welche Defizite hinsichtlich Fachwissen und Erfahrung viele Beurteilende an den Tag legen und wie verfahren so eine Situation oft sein kann, wo es letztendlich nicht ausschliesslich mehr um den Hund alleine geht. OB es diesem Fall so ist, kann man hier nicht beurteilen, da es ja auf die von mir gestellten Fragen KEINE Informationen gibt.

Ich wuerde mir auf jeden Fall mehr kritisches Hinterfragen wuenschen. Die Denkweise, die jener eines pragmatisierten Beamten aehnelt (die Behoerde muss sich nicht rechtfertigen bla bla bla), sollte eigentlich der Vergangenheit angehoeren.

Solange man nicht weiss WAS genau der Grund fuer die Abnahme bzw. der Beschluss fuer eine Einschlaeferung war, sollte man sich ein wenig mit seinem Vertrauen in die Behoerden zurueckhalten.

Tatsache ist, der Hund hat wieder einmal die A Karte gezogen.

Auf was hinauf soll sich eine Behörde gegenüber einem Internet-Forum oder der Frau Daniela Verrall oder gegenüber den Herrn Leopold oder Tamino oder den Schaffhauser Nachrichten rechtfertigen müssen??:confused::confused:
Ich würde mir da nicht nur kritisches Hinterfragen sondern auch einen gewissen Sinn an Realismus und Rechtskenntnis wünschen.

Die Behörde muss natürlich ihr Vorgehen gegenüber dem Hundehalter begründen - auch in der Schweiz - no na. Aber nur weil irgendwelche Leute eine Petition ins Internet stellen, besteht noch längst keine Verpflichtung irgendeiner Behörde sich für ihr Vorgehen im Internet zu rechtfertigen.
 
Auf was hinauf soll sich eine Behörde gegenüber einem Internet-Forum oder der Frau Daniela Verrall oder gegenüber den Herrn Leopold oder Tamino oder den Schaffhauser Nachrichten rechtfertigen müssen??:confused::confused:
Ich würde mir da nicht nur kritisches Hinterfragen sondern auch einen gewissen Sinn an Realismus und Rechtskenntnis wünschen.

Die Behörde muss natürlich ihr Vorgehen gegenüber dem Hundehalter begründen - auch in der Schweiz - no na. Aber nur weil irgendwelche Leute eine Petition ins Internet stellen, besteht noch längst keine Verpflichtung irgendeiner Behörde sich für ihr Vorgehen im Internet zu rechtfertigen.

:)Ja.
Wie schon mal gesagt, es werden zwei Themen bunt vermischt.

1. Eine Diskussion über bestehende Gesetze und deren verordnungskonforme Umsetzung ist ein Thema, das man grundsätzlich dikutieren kann, das aber mit Thema 2 ob

2. die zuständigen Behörden in dem genannten Fall die bestehenden Gesetze und Verordnungen ordnungsgemäß und nachweislich begründet angewendet haben, ist ein völlig anderes Thema.

Die Pflicht vor einer unbeteiligten Privatperson ein Gesetz bzw. dessen Umsetzung zu verantworten, besteht natürlich überhaupt nicht.

Ganz im Gegenteil, Information über laufende Vorgänge und Ermittlungen darf an Privatpersonen ohne rechtliches Interesse nicht weitergegeben werden.
 
Auf was hinauf soll sich eine Behörde gegenüber einem Internet-Forum oder der Frau Daniela Verrall oder gegenüber den Herrn Leopold oder Tamino oder den Schaffhauser Nachrichten rechtfertigen müssen??:confused::confused:
Ich würde mir da nicht nur kritisches Hinterfragen sondern auch einen gewissen Sinn an Realismus und Rechtskenntnis wünschen.

Die Behörde muss natürlich ihr Vorgehen gegenüber dem Hundehalter begründen - auch in der Schweiz - no na. Aber nur weil irgendwelche Leute eine Petition ins Internet stellen, besteht noch längst keine Verpflichtung irgendeiner Behörde sich für ihr Vorgehen im Internet zu rechtfertigen.

ich nehme mal an, dass die geforderte "rechtfertigung einer beschlagnahmung" seitens einer behörde sich nicht auf mediale präsentation, i-net oder gewissen usern bezieht, sondern "allgemein" gemeint ist (weiß nicht, wie ichs schreiben soll:o), abnahme hin oder her, WELCHE gründe es auch immer gegeben hat usw., nur eines ist klar, ICH persönlich würde allerdings auch auf eine "rechtfertigung" der behörde bestehen, und wenn im fall des falles eine ungerechtfertigte beschlagnahmung meines hundes erfolgt, SÄMTLICHE in betracht kommenden wege einleiten, koste es was es wolle, immerhin leben wir in keinem staat, der auf reiner willkür beruhen SOLLTE, aber daran zweifle ich schon lange, wenn ich mir bei uns (und auch anderen ländern) die gesetzgebung anschaue:mad:
 
ich nehme mal an, dass die geforderte "rechtfertigung einer beschlagnahmung" seitens einer behörde sich nicht auf mediale präsentation, i-net oder gewissen usern bezieht, sondern "allgemein" gemeint ist (weiß nicht, wie ichs schreiben soll:o), abnahme hin oder her, WELCHE gründe es auch immer gegeben hat usw., nur eines ist klar, ICH persönlich würde allerdings auch auf eine "rechtfertigung" der behörde bestehen, und wenn im fall des falles eine ungerechtfertigte beschlagnahmung meines hundes erfolgt, SÄMTLICHE in betracht kommenden wege einleiten, koste es was es wolle, immerhin leben wir in keinem staat, der auf reiner willkür beruhen SOLLTE, aber daran zweifle ich schon lange, wenn ich mir bei uns (und auch anderen ländern) die gesetzgebung anschaue:mad:

Schau, wenn du dir diese Passage nochmal durchliest, kannst du davon ausgehen, dass die Hundebesitzerin sehr wohl informiert ist

Auftritt der «Todeszelle»

Auch da finden wir den oben zitierten Satz im Original: «Sie wurde von Amts
wegen regelrecht verschleppt», diesmal als Äusserung der jungen
Hundebesitzerin, die im Artikel ausführlich zu Wort kommt. Dies im Gegensatz
zu den Behörden, die nur wenig sagen, denn sie dürfen sich nicht zum
laufenden Verfahren äussern.
Das kommt sehr zupass, denn eine Relativierung
würde den Skandalwert der Geschichte ruinieren. Dass die ganze Vorgeschichte
des Hundes ausgeblendet bleibt, ist erstaunlich: Weder wird der Umstand,
dass eine Maulkorb- und Leinenpflicht auferlegt wurde, hinterfragt noch,
dass die Haltebewilligung auch an einen Kursbesuch gebunden wurde. Ebenso
keine Berücksichtigung findet der Wesenstest, der ergeben hat, dass das Tier
eine Gefahr darstellt. Gleiches gilt für Aussagen aus einer früheren
Begutachtung durch den Präsidenten des Schweizerischen Rottweilerhundeclubs,
der zu fast identischen Schlüssen gekommen war.
Von all dem erfuhr die
Öffentlichkeit zu jenem Zeitpunkt noch nichts. Hingegen prangerte
Tierschützerin Z. die Zustände im Schaffhauser Tierheim an und durfte auch
gleich noch (Zitat aus dem Artikel: «Die willkürlich beschlagnahmte und
schuldlos in die Todeszelle gesteckte Nessi») den Titel für den Artikel
liefern. Und die Lancierung einer Online-Petition verkünden. Jetzt nahm die
Geschichte vom unschuldigen Hund in der Todeszelle Fahrt auf.

Genau so wie überall auf der Welt, wird´s auch in der Schweiz übereifrige Beamte geben, und es werden Fehler gemacht werden.
Aber so wie die Geschichte in der Petition dargestellt wurde - Hund wurde völlig ungerechtfertigt, nur wegen der Aussage einer böswilligen Hundehalterin - einfach beschlagnahmt etc. war es definitiv nicht
 
Schau, wenn du dir diese Passage nochmal durchliest, kannst du davon ausgehen, dass die Hundebesitzerin sehr wohl informiert ist



Genau so wie überall auf der Welt, wird´s auch in der Schweiz übereifrige Beamte geben, und es werden Fehler gemacht werden.
Aber so wie die Geschichte in der Petition dargestellt wurde - Hund wurde völlig ungerechtfertigt, nur wegen der Aussage einer böswilligen Hundehalterin - einfach beschlagnahmt etc. war es definitiv nicht

danke, ich bin des lesens mächtig und DESWEGEN habe ich mein posting ja auch SO geschrieben:rolleyes:

und nochwas ja genau es gibt fehler und ja genau es gibt auch viele tödliche fehler, wegen übereifriger beamter und politiker und DESWEGEN soll ich als einfaher bürger alles so hinnehmen:confused: SICHER nicht, nicht wenns um lebenwesen geht, die sich selbst nicht wehren können......

ja man kann immer reden, wenns einen nicht selbst betrifft, aber ich weiß, dass geht hier bei vielen bei einem ohr rein und beim anderen wieder raus (wenns denn überhaupt "reingeht" - ist jetzt bitte nicht persönlich zu nehmen, sondern betrifft jetzt leider viel zu viele hh) und ist jetzt auch nicht unbedingt nur auf diesen einen fall bezogen, ja vielleicht war die hh wirklich selbst schuld und was ist mit den VIELEN anderen fällen, wo die hh nicht schuld waren:(
 
unbedingt nur auf diesen einen fall bezogen, ja vielleicht war die hh wirklich selbst schuld und was ist mit den VIELEN anderen fällen, wo die hh nicht schuld waren:(

Thema waren aber nicht irgendwelche Fälle, Thema war und ist dieser Fall.

Niemand hier ist informiert, welche Voraussetzung in diesem Kanton für die Beschlagnahme eines Hundes gelten.

Niemand ist informiert, durch welche Vorkommnisse, der Leinen und Maulkorbzwang durch die Behörde auferlegt worden ist.

Niemand ist über den Grund der Abnahme informiert.

Niemand war im alten Thread z.B. über die Befundung durch den Rottweiler Club informiert.

Niemand war informiert, ob es einen behördlichen Bescheid für die Einschläferung des Hundes gab, ob "der Hund soll geötet werden" überhaupt der Wahrheit entspricht.

Niemand verfügt über Information inwieweit die HH respektive die Behörden gesetzeskonform, oder auch nicht, gehandelt haben.

Wenn Empörung hochlodert ohne Fakten, ist das nicht besonders beeindruckend.
 
Und genau solange die Oeffentlichkeit (jaaa und dazu gehoert auch die kleine Daniela Verrall und die Frau Tamino und Leopold) nicht weiss auf welcher Basis die Entscheidung diese Huendin einzuschlaefern basiert, solange kann man eben nicht sagen, die Behoerden haben richtig oder falsch gehandelt!

Und bevor mir wieder jemand mit Datenschutz kommt, danke Frau Tamino, dessen bin ich mir bewusst.....dieser Datenschutz haelt aber die Medien oftmals nicht davon ab, die wahren Gruende ausfindig zu machen und diese auch zu veroeffentlichen. Das Thema hat es bereits in die Medien geschafft.

Also, ich fuer meinen Teil kann kein Urteil abgeben, ich masse es mir jedoch sehr wohl an, gewisse Frage zu stellen, die sich JEDER Leser stellen sollte: hat dieser Hund gebissen, wenn ja, wie schwer, in welcher Situation, wieso kann der Hund nicht an kompetente HH weitervermittelt werden, wie war der Ablauf des Wesenstests und und und.

Es geht hier darum, dass ein Tier eingeschlaefert werden soll und man laut den hier veroeffentlichten Medienberichten noch nicht einmal den Grund fuer diese Anordnung weiss.

Datenschutz hin oder her........solange ich als Medienkonsument, der sich eine Meinung bilden soll (sonst wuerden wir ja wohl nicht hier im Forum schreiben), nicht einmal diese wohl wichtigste Info habe, werde ich mich hueten fuer eine Behoerde Partei zu ergreifen.

Mag sein, dass hier dermassen viel schief gelaufen ist. Das sollte jedoch zweitrangig sein, die Frage lautet noch immer: was hat dieser Hund getan um eine Einschlaeferung "rechtzufertigen" (es gibt fuer mich keine Rechtfertigung ein gesundes Tier einzuschlaefern)?

Und bevor wieder kommt....die diesbezueglichen Gesetze in der Schweiz sind so ausgelegt, dass die Behoerden bla bla bla...interessiert mich persoenlich Nuesse.

Wenn man schon diesen Fall in den Medien zum Thema macht, dann sollte man auch den Grund fuer die Einschlaeferung recherchieren und daaaaas geht sehr wohl!
 
Und genau solange die Oeffentlichkeit (jaaa und dazu gehoert auch die kleine Daniela Verrall und die Frau Tamino und Leopold) nicht weiss auf welcher Basis die Entscheidung diese Huendin einzuschlaefern basiert, solange kann man eben nicht sagen, die Behoerden haben richtig oder falsch gehandelt!

Sehr selten aber doch, bin ich deiner Meinung. ;)

So lange ich alles das nicht weiß (von Einschläferung hat ja nur die Petitionserstellerin gesprochen) ist jede überzogene Reaktion falsch.
Es ist genau so falsch bzw. kontraproduktiv eine hysterische Petition zu unterschreiben (und in einem Aufwaschen dem Kantonstierarzt quasi eine Geisteskrankheit oder "Wesensschwäche" vorzuwerfen), wie zu sagen "is alles ned wahr".

Genau deshalb hab ich gemeint, dass etwas weniger Hysterie (und etwas mehr Recherche) allen Beteiligten gut täte.
 
Wenn man schon diesen Fall in den Medien zum Thema macht, dann sollte man auch den Grund fuer die Einschlaeferung recherchieren und daaaaas geht sehr wohl!

Fakt ist: Nicht die Behörden haben diesen Fall zu einem Medienthema gemacht, sondern Privatpersonen.

Fakt ist, Privatpersonen haben behauptet, dass der Hund eingeschläfert werden soll. Einen Bescheid der Behörde hat allerdings niemand vorgelegt.

Warum sollte eine Behörde eines Landes auf das, was in irgendwelchen Foren, in irgendwelchen Zeitungen steht, eingehen.

Es gibt nun mal per Gesetz einen Amtsweg. Und dieser Amtsweg beinhaltet nicht, auf Forenbeiträge einzugehen.
 
19. Mai 2008 Hund und Führung werden durch den Präsidenten des
Rottweilerhundeclubs untersucht. Empfehlung: Ohne rasche Verbesserung soll
das Tier eingeschläfert werden. 30. Juli 2008 Haltebewilligung mit Leinen-
und Maulkorbpflicht, Verpflichtung zum Besuch eines Trainingskurses. 8.
September 2010 Vorsorgliche Beschlagnahmung, bis Untersuchungen
abgeschlossen. 11. September 2010 Wesenstest durch Experten. Empfehlung:
Einschläferung, Umplatzierung unmöglich. 18. Oktober 2010 Einzugsverfügung:
Veterinäramt entscheidet über weiteres Vorgehen, Umplatzierung wird
angestrebt. 26. Oktober 2010 Der Regierungsrat lehnt den Rekurs gegen die
Verfü-gung ab. 10. November 2010 Entführung des Hundes aus dem Tierheim.
(rob)

http://www2.shn.ch/index.php?page=archivdetail&rub=news&detail=295364

Das Wort "Einschlaefern" stand laut Artikel sehr wohl im Raum. Also ganz aus der Luft gegriffen, scheint es ja wohl nicht zu sein

Fakt ist: Nicht die Behörden haben diesen Fall zu einem Medienthema gemacht, sondern Privatpersonen.

Fakt ist, Privatpersonen haben behauptet, dass der Hund eingeschläfert werden soll. Einen Bescheid der Behörde hat allerdings niemand vorgelegt.

Warum sollte eine Behörde eines Landes auf das, was in irgendwelchen Foren, in irgendwelchen Zeitungen steht, eingehen.

Es gibt nun mal per Gesetz einen Amtsweg. Und dieser Amtsweg beinhaltet nicht, auf Forenbeiträge einzugehen.

Du scheinst es nicht zu verstehen. Sobald ein oeffentliches Interesse besteht, waere es den werten Behoerden sehr wohl anzuraten, darauf entsprechend zu reagieren, ansonsten werden immer gewisse Zweifel bestehen. Berechtigterweise. Oder haetten sich die Behoerden im Falle Zogaj, den Zwillingen und anderen Abschiebungsfaellen auch stillschweigend verhalten sollen? Waeren diese Familien ohne medialen Druck noch in OE? Wohl eher nicht. Es geht nicht primaer darum, ob die Behoerden vom Gesetz her dazu verpflichtet sind, sondern wie sehr sie ihre Handlung der Oeffentlichkeit gegenueber auch nachvollziehbar begruenden kann.

Zu deiner Aussage, dass nicht die Behoerden dieses Thema zu Medienfall gemacht haben......auch eine Behoerde hat sich zu rechtfertigen.....die Zeiten in denen seitens der Oeffentlichkeit = Medien nicht nachgebohrt wird, sind teils vorbei. Und das ist auch gut so!

Der Amtsweg wird so oder so eingehalten.

Und so mancher scheint hier wieder einmal zu vergessen, dass es trotz allem um das Leben bzw. den weiteren Werdegang eines Hundes geht.

Edit: hier geht es schon lange nicht mehr um irgendwelche Foreneintraege....so ganz nebenbei, waere die dermassen "unwichtig", wieso macht sich der Herr Autor dann noch die Muehe, einige dieser Foreneintraege auch noch zu zitieren.......ich fuer meinen Teil, haette mir anstattdessen eine fundierte Recherche gewuenscht, in der jene Frage beantwortet werden, die logischerweise gestellt werden. Nicht mehr oder weniger.
 
na klar, ganz Schaffhausen und Umgebung spricht seit Tagen von nix Anderem,als von den drei Verwirrten ausm Wuff

Die Verwirrten :D
Jetzt haben wir unseren eigene Club :D

Das Wort "Einschlaefern" stand laut Artikel sehr wohl im Raum. Also ganz aus der Luft gegriffen, scheint es ja wohl nicht zu sein.

Aber nur von Seiten der Wesenstester, die Behörde strebt eine Umplatzierung an, steht da ganz klar!
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich bin mit dieser Geschichte nicht wirklich vertraut, möchte aber trotzdem meinen Senf dazugeben.:rolleyes:
Wenn mehrere Experten der Meinung sind das dieser Hund bei dieser Besitzerin NICHT richtig aufgehoben ist und als gefährlich eingestuft wird dann find ich wäre eine Umplatzierung genau der richtige Weg. In diesem Fall sehe ich KEINE Behördenwillkür. Die haben diesen Hund sicher nicht zum Spaß als gefährlich eingestuft. Sie hat in ja unter gewissen Auflagen behalten dürfen, also MUSS sie diese ja auch nicht eingehalten haben, sonst hätten sie ihn ihr ja nicht weggenommen.
Schade nur das wieder ein unschuldiges Tier zum Handkuß kommt :(.
 
Du scheinst es nicht zu verstehen. Sobald ein oeffentliches Interesse besteht, waere es den werten Behoerden sehr wohl anzuraten, darauf entsprechend zu reagieren, ansonsten werden immer gewisse Zweifel bestehen.

Information über laufende Vorgänge und Ermittlungen darf an Privatpersonen ohne rechtliches Interesse nicht weitergegeben werden.


Du meinst also, die Behörden sollten gegen ein Gesetz verstossen, nur damit die interessierte Öffentlichkeit ihre Neugier befriedigen kann? Die dann ja wahrscheinlich auch nicht zufrieden wäre, sondern trotzdem alles besser wüßte :rolleyes:
 
Oben