Rottweiler-Attacke: Hundehalter verurteilt

capri1600gt

Super Knochen
http://kurier.at/nachrichten/niederoesterreich/2081397.php

In meinen Augen ist die Strafe noch viel zu niedrig, denn dieser "Unfall" hätte ganz leicht verhindert werden können, wenn er sich an die Regeln gehalten hätte und das Kind leidet lebenslang drunter!

Es ist ein Wahnsinn mit einem Hund, der schon einmal ein Kind schwerst zusammengebissen hat, auf einem Kinderspielplatz ohne Beißklorb zu gehen!

Unter solchen Ar...löchern leiden alle: das Kind, die Familie, die anderen Hundehalter, sehr viele andere Kinder (Paß auf, der Hund ist böse!) und natürlich auch der betreffende Hund, der jetzt zu 99,9% eh schon eingeschläfert ist.

:mad::mad::mad:

Kathi(die den bei so "viel" Einsicht (war ja nicht so arg) zu unbedingter Haft verurteilt hätte!)
 
Der gehört hinter Gitter:mad::mad: dem ist das egal der macht das immer wieder Leider und dadurch bekommen wir Hundehalter die verschiedenen Rassen usw usw einen schlechten Ruf. LEIDER
Glg
Uli78
 
In der "Kleinen Zeitung" stand heute, dass Dino (der Rotti) bereits nach der Beissattacke eingeschläfert wurde :cool:
Der HH zeigte sich während der Verhandlung "reuig", betont allerdings, dass er zum einen den Maulkorb "vergessen" hatte und ihm auch nicht bewusst war, dass er sich auf einem mit Hundeverbot gekennzeichnetem Spielplatz befand...
Entweder ist der Pensionist ein Fall fürs Pflegeheim oder für einen längeren Aufenthalt hinter Gittern, auf jeden Fall ist er für mich unzurechnungsfähig.
€ 900,- Geldstrafe, unbedingte Hafstrafe (Zeitraum hab ich jetzt nicht im Kopf) und selbst die Schmerzensgeldklage seitens der Eltern des Bubs werden den Mann (und viele andere ähnlich gedankenlose HHs) wohl kaum zum Nachdenken anregen. :(
 
Im Radio haben sie gesagt, dass das Schmerzensgeld 15.000 euro beträgt. Vielleicht bringt diese Summe doch den ein oder anderen verantwortungslosen Hundehalter zur Vernunft.
 
Normalerweise wird die Schmerzensgeldforderung erst nach gerichtlichem Urteil zivilrechtlich eingeklagt, oder ist das in diesem Fall paralell geklärt worden?
Dann klingt mir das eher danach, dass die Haftpflicht die Forderung übernimmt, somit wirds dem Herrn nicht gar so weh tun...
Anderseits ist wenigstens dem Bub und seiner Familie ein wenig damit geholfen, soweit das überhaupt mit Geld abgelten kann.
LG, rednose
 
Normalerweise wird die Schmerzensgeldforderung erst nach gerichtlichem Urteil zivilrechtlich eingeklagt, oder ist das in diesem Fall paralell geklärt worden?
Dann klingt mir das eher danach, dass die Haftpflicht die Forderung übernimmt, somit wirds dem Herrn nicht gar so weh tun...
Anderseits ist wenigstens dem Bub und seiner Familie ein wenig damit geholfen, soweit das überhaupt mit Geld abgelten kann.
LG, rednose

Der Familie und dem Jungen ist überhaupt nicht geholfen. Auch nicht mit 15.000 €. Das Kind lag 5 Tage im Koma, wird sicher auch noch lange Therapien brauchen, Physiotherapien (das Bein und die Muskulatur wird wohl deutlich angegriffen sein) und sehr wahrscheinlich Psychotherapie.
Die Begleitperson des Kindes hat sicher auch ein schreckliches Erlebnis der Hilflosigkeit, Schlafstörungen, Ängste.... etc.

Eine einzige Sitzung kostet bei einer Psychotherapeutin im Schnitt 70.-€, zumindest 50 sind wohl locker möglich. Da sind wir dann mal locker bei 3500.-, Verdienstausfall der Eltern, Zeit und Wege, Begleitung zur Psychotherapie, Begleitung zur Physiotherapie.... und die Begleitperson ist noch gar nicht "mitberechnet". Der HH wird wohl bereits Pension beziehen, also kein allzu großes Einkommen haben..... Ich finde dieses Urtei äußerst ungerecht. Interessant wäre noch, wer der Züchter des Hundes war und wer die Einschläferung in die Wege leitete
 
Diese 8 Monate und noch dazu bedingt sind viel zuwenig für das, was dieser Mann angerichtet hat:
  • Kind verletzt,
  • den Großvater verletzt,
  • die Rasse in Verruf gebracht und
  • die Medien (und weiter Menschen) unnötig gegen Hunde/Hundehalter aufgehetzt hat.
Nachdem der Hund bereits einmal ein Kind gebissen hat und der Besitzer trotzdem mit dem Hund ohne Beißkorb auf einem Kinderspielplatz gegangen ist, ist es für mich eine ganz "grobe Körperverletztung"

Das einzig positive daran (sofern hierbei etwas positiv sein kann), dann ist es, dass dieser Mann es gezeigt hat wie sinnlos der Hundeführschein in seiner jetztigen Form ist
 
Das sehe ich auch so.

Wie und was sollen denn Nicht-HH, Eltern etc fühlen, wenn ein HH, dessen Hund schon einmal ein Kleinkind angegangen ist, der HH bei Gericht sagt, das war nicht so arg, dann ein Kind schwerst verletzt, so davonkommt?
 
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