Auf jeden Fall mit dem Grundstückbesitzer sprechen, ob der Baum nicht gekürzt oder zurück geschnitten werden kann..
Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann schriftlich einreichen, dass der Baum auf eurer Seite zurück geschnitten oder gar gekürzt werden muss. Ganz wichtig, eine Frist setzen..
Erst dann, wenn der Nachbar darauf nicht reagiert und die Frist verstrichen ist, darfst selbst an dem Baum schneiden und ihm die Kosten in Rechnung stellen..
Ohne Schreiben und Fristsetzung kann es richtig ärger geben, wenn man einfach an Nachbars Bäumen schneidet... Das würde ich nicht riskieren, weil es vor Gericht enden kann...
Auf Grund einer guten Nachbarschaft, würde ich erst mal versuchen mit den Nachbarn zu reden...
Habe dir mal das passende Gesetz rausgesucht.. Vermutlich gibt es da keine Unterschiede ob Deutschland oder Österreich:
https://mein-nachbarrecht.de/themen...der-grundstuecksgrenze-worauf-muss-ich-achten
Überhängende Zweige
Zweige – nicht jedoch ganze Bäume – die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man unter folgenden zwei Bedingung an der Grenze abschneiden:
1) Das Gesetz (§ 910 Bürgerliches Gesetzbuch) verlangt eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch den Überhang, z. B. dadurch, dass ohne die Beseitigung der Äste die geplante Kinderschaukel nicht aufgestellt werden kann. Dagegen genügt es nicht, wenn lediglich einige Blätter des Nachbarbaumes auf den eigenen Rasen fallen. Anders sieht es hingegen aus, wenn z.B. zahlreiche Mostbirnen herüber fallen oder durch größere Mengen Laub oder klebrige Baumsäfte häufige Reinigungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück erforderlich werden.
2)
Außerdem ist es wichtig, dass man dem Nachbarn eine angemessene Frist setzt, um ihm Gelegenheit zu geben, die störenden Zweige zu entfernen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, darf man selbst zur Säge oder Gartenschere greifen und die Zweige abschneiden.Achtung: Die Zweige dürfen nur soweit abgeschnitten werden, wie sie hinüberragen. Das heißt, es besteht kein Anspruch darauf, die Zweige am Baumstamm zu entfernen. Ein Nachbar, der zu weit über die Grenze hinüberschneidet, kann sich daher schadensersatzpflichtig machen.