Richtlinien zur Bepflanzung von Grundstücken

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Rotti1307

Guest
Wir haben uns einen Baugrund gekauft. :D :D :D
Der Nachbar hat genau an der Grundstücksgrenze zwei große Nadelbäume stehen, die logischerweise zur Hälfte auf unseren Grund herüber hängen. Wie sieht´s da mit Richtlinien aus? Kennt sich da jemand aus?
 
Wir haben uns einen Baugrund gekauft. :D :D :D
Der Nachbar hat genau an der Grundstücksgrenze zwei große Nadelbäume stehen, die logischerweise zur Hälfte auf unseren Grund herüber hängen. Wie sieht´s da mit Richtlinien aus? Kennt sich da jemand aus?

Auf der Gemeinde erkundigen. Die wissen das.
Aber ihr habt das Grundstück gekauft obwohl die Nadelbäume bereits lange vor euch dort waren. Ich hoffe ihr seid nicht solche Nachbarn, die dann kommen und verlangen, dass die Bäume gefällt werden. Einzelne überhängende Äste darf man aber normalerweise entfernen, wenn der Baum nicht so geschädigt wird, dass er absterben könnte.
 
Wenn es durch die Bäume so finster im Haus wird, dass du tagsüber Licht im Wohnzimmer brauchst, oder in deinem Garten kaum etwas wächst, dann kannst du mit gutem Gewissen auch als Zugezogener verlangen, dass die gekürzt oder gefällt werden.

Ansonsten, schneiden was überhängt darf man ohne Erlaubnis, aber der Baum sollte nicht so geschädigt werden, dass er eingeht.
 
Auf der Gemeinde erkundigen. Die wissen das.
Aber ihr habt das Grundstück gekauft obwohl die Nadelbäume bereits lange vor euch dort waren. Ich hoffe ihr seid nicht solche Nachbarn, die dann kommen und verlangen, dass die Bäume gefällt werden. Einzelne überhängende Äste darf man aber normalerweise entfernen, wenn der Baum nicht so geschädigt wird, dass er absterben könnte.

Der Nachbar hat den Baum ja auf seiner Seite selber ziemlich gestutzt weil er so knapp an seinem Haus steht dass ihn die Äste gestört haben, nur auf unsere Seite hat er es wachsen lassen, da ist es ihm ja wurscht. Wenn wir jetzt auf unserer Seite auch stutzen (was unser Recht ist) wird der Baum wahrscheinlich kaputt. Aber ich hab mir für sehr viel Geld einen Baugrund gekauft und ich hätte auch gern Licht im Haus. :rolleyes:
 
Wenn es durch die Bäume so finster im Haus wird, dass du tagsüber Licht im Wohnzimmer brauchst, oder in deinem Garten kaum etwas wächst, dann kannst du mit gutem Gewissen auch als Zugezogener verlangen, dass die gekürzt oder gefällt werden.

Ansonsten, schneiden was überhängt darf man ohne Erlaubnis, aber der Baum sollte nicht so geschädigt werden, dass er eingeht.

Ja genau darum geht es.

Der Stamm ist grad halt noch auf seinem Grund, sprich die Äste und Wurzeln sind zur Hälfte auf meinem Grund.
 
Und ich bin sicher nicht der Ungustl, der sich jetzt wegen dem Baum aufregt. Dieser Nachbar soll mal froh sein wenn mich nur der Baum stört, denn seine selbst gebaute (Schwarzbau) Hütte ragt mit dem Dach in unseren Grund herein und sein Zaun tlw. auch. Und bei einem m2 Preis von 175 Euro bin ich eher weniger tolerant was meinen Grund betrifft. Oh mein Gott was bin ich böse....
 
Vielleicht könnt ihr ja auch einen Deal machen, dass er sich beim zurückstutzen/entfernen der Bäume nicht quer legt, und du dafür sein Hüttendach duldest? Nur so eine Idee.... :cool:

Herzlichen Glückwunsch zum Eigengrund und hoffentlich bald Eigenheim!! :)
 
Vielleicht könnt ihr ja auch einen Deal machen, dass er sich beim zurückstutzen/entfernen der Bäume nicht quer legt, und du dafür sein Hüttendach duldest? Nur so eine Idee.... :cool:

Herzlichen Glückwunsch zum Eigengrund und hoffentlich bald Eigenheim!! :)

Ja so ungefähr wär mein Plan eh gewesen, denn das überstehende Hüttendach tut mir ja nicht weh und nimmt mir auch kein Licht weg. Ich meinte ja nur, sollte er mir jetzt blöd kommen... ich kann auch anders. :cool:
Aber grundsätzlich bin ich natürlich an einem guten Nachbarschaftsverhältnis interessiert.
 
Vielleicht könnt ihr ja auch einen Deal machen, dass er sich beim zurückstutzen/entfernen der Bäume nicht quer legt, und du dafür sein Hüttendach duldest? Nur so eine Idee.... :cool:

Herzlichen Glückwunsch zum Eigengrund und hoffentlich bald Eigenheim!! :)

Danke, wollt ich noch schreiben. :)
 
Ich hätte das ehrlichgesagt vor dem Grundstückskauf mit dem Verkäufer des Grundstücks geklärt. Dann hätte man jetzt nicht so einen unglücklichen Start mit den neuen Nachbarn.
Weil wenn ich schon so viel Geld in die Hand nehme, dann muss es doch passen. Aber jetzt ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen.

Angesichts des verrückten Wetters bin ich kein Freund mehr von Bäumen nahe Grundstücksgrenzen. Beim letzten Unwetter hat es mir einen Baum vom Nachbarn beinahe ins Haus und zwei in meinen Garten geworfen. Zaun und alles, was unter den Bäumen begraben wurde, natürlich kaputt.
Und jetzt streiten sich die Versicherungen, wie gesund die Bäume waren, also ob die Versicherung des Nachbarn oder meine Versicherung zahlen müssen. Juhu!

Gutes Gelingen beim Ausreden.
Baum fällen wäre sicher die bessere Variante.
 
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Auf jeden Fall mit dem Grundstückbesitzer sprechen, ob der Baum nicht gekürzt oder zurück geschnitten werden kann..
Wenn es zu keiner Einigung kommt, dann schriftlich einreichen, dass der Baum auf eurer Seite zurück geschnitten oder gar gekürzt werden muss. Ganz wichtig, eine Frist setzen..
Erst dann, wenn der Nachbar darauf nicht reagiert und die Frist verstrichen ist, darfst selbst an dem Baum schneiden und ihm die Kosten in Rechnung stellen..
Ohne Schreiben und Fristsetzung kann es richtig ärger geben, wenn man einfach an Nachbars Bäumen schneidet... Das würde ich nicht riskieren, weil es vor Gericht enden kann... ;)

Auf Grund einer guten Nachbarschaft, würde ich erst mal versuchen mit den Nachbarn zu reden...

Habe dir mal das passende Gesetz rausgesucht.. Vermutlich gibt es da keine Unterschiede ob Deutschland oder Österreich:

https://mein-nachbarrecht.de/themen...der-grundstuecksgrenze-worauf-muss-ich-achten
Überhängende Zweige
Zweige – nicht jedoch ganze Bäume – die über die Grundstücksgrenze ragen, darf man unter folgenden zwei Bedingung an der Grenze abschneiden:

1) Das Gesetz (§ 910 Bürgerliches Gesetzbuch) verlangt eine Beeinträchtigung der Grundstücksnutzung durch den Überhang, z. B. dadurch, dass ohne die Beseitigung der Äste die geplante Kinderschaukel nicht aufgestellt werden kann. Dagegen genügt es nicht, wenn lediglich einige Blätter des Nachbarbaumes auf den eigenen Rasen fallen. Anders sieht es hingegen aus, wenn z.B. zahlreiche Mostbirnen herüber fallen oder durch größere Mengen Laub oder klebrige Baumsäfte häufige Reinigungsarbeiten auf dem eigenen Grundstück erforderlich werden.

2) Außerdem ist es wichtig, dass man dem Nachbarn eine angemessene Frist setzt, um ihm Gelegenheit zu geben, die störenden Zweige zu entfernen. Erst wenn diese Frist verstrichen ist, darf man selbst zur Säge oder Gartenschere greifen und die Zweige abschneiden.Achtung: Die Zweige dürfen nur soweit abgeschnitten werden, wie sie hinüberragen. Das heißt, es besteht kein Anspruch darauf, die Zweige am Baumstamm zu entfernen. Ein Nachbar, der zu weit über die Grenze hinüberschneidet, kann sich daher schadensersatzpflichtig machen.
 
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