SennerMi
Super Knochen
Zur "ungefähren" Beantwortung der Rechtslage muss ich in meinem Langzeitgedächtnis kramen, da es schon eine Zeit lang her ist, dass ich mein Jus-Studium beendet habe und beruflich arbeite ich jetzt in einer völlig anderen Rechtsmaterie.
WENN ein Unfall Hund/Boot geschehen sollte, dann ist das eine Frage des Zivil/Haftungs/Schadenerstatzrechts. Die grundlegenden Rechtsforschriften in diesem Bereich sind sich in Österreich und Dt. recht ähnlich, in der Praxis würde aber ein Richter entscheiden und dann käme es auf eventuelle Details an... Daher ist das, was ich hier schreibe nur eine vage "Richtschnur", außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob das, was ich jetzt aus meinem Gedächtnis rauskrame überhaupt korrekt ist:
Der Hund gilt in Ö, so wie das Boot auch, als Sache. Hundehalter und Bootkapiän müssen ihre "Sache" so führen / gebrauchen, wie ein durchschnittlicher, ordentlicher, verantwortungsvoller Hundeführer / Bootkapiän dies machen würde.
D.h.: Der Hundehalter muss seinen Hund jederzeit "im Griff" haben (am Fluss: Leine oder abrufbarer Hund); der Bootskapitän muss sein Modellboot jederzeit "im Griff" haben (nur vorausschauend fahren, Boot immer in Sicht, Geschwindigkeit der Situation angepasst,...). Tut er das nicht, kommt es zu einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, d.h. man wird dadurch haftbar.
Zusätzlich ist beim Hund zu sagen, dass in Ö hier sogar noch die Gefährdungshaftung gilt. Im Klartext: wenn was passiert ist grundsätzlich der HH mal dran.
Wenn jetzt theoretisch ein Hund mit deinem Boot einen Zusammenstoß hat (zB Boot rast in Hund), dann wird das ganze uU (es kommt immer auf die Details des einzelnen Vorfalls an!) auf ein Teilverschulden rauslaufen (= jeder von euch beiden ist schuld und muss einen Teil vom Schaden zahlen).
Wenn der Hund das Modellboot zerstört, dann hat grundsätzlich der HH die den Schaden zu ersetzen.
Ansonsten frag mal besser einen Rechtsanwalt, ich hoffe ich konnte für`s Erste ein bisserl helfen
WENN ein Unfall Hund/Boot geschehen sollte, dann ist das eine Frage des Zivil/Haftungs/Schadenerstatzrechts. Die grundlegenden Rechtsforschriften in diesem Bereich sind sich in Österreich und Dt. recht ähnlich, in der Praxis würde aber ein Richter entscheiden und dann käme es auf eventuelle Details an... Daher ist das, was ich hier schreibe nur eine vage "Richtschnur", außerdem bin ich mir nicht ganz sicher, ob das, was ich jetzt aus meinem Gedächtnis rauskrame überhaupt korrekt ist:
Der Hund gilt in Ö, so wie das Boot auch, als Sache. Hundehalter und Bootkapiän müssen ihre "Sache" so führen / gebrauchen, wie ein durchschnittlicher, ordentlicher, verantwortungsvoller Hundeführer / Bootkapiän dies machen würde.
D.h.: Der Hundehalter muss seinen Hund jederzeit "im Griff" haben (am Fluss: Leine oder abrufbarer Hund); der Bootskapitän muss sein Modellboot jederzeit "im Griff" haben (nur vorausschauend fahren, Boot immer in Sicht, Geschwindigkeit der Situation angepasst,...). Tut er das nicht, kommt es zu einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, d.h. man wird dadurch haftbar.
Zusätzlich ist beim Hund zu sagen, dass in Ö hier sogar noch die Gefährdungshaftung gilt. Im Klartext: wenn was passiert ist grundsätzlich der HH mal dran.
Wenn jetzt theoretisch ein Hund mit deinem Boot einen Zusammenstoß hat (zB Boot rast in Hund), dann wird das ganze uU (es kommt immer auf die Details des einzelnen Vorfalls an!) auf ein Teilverschulden rauslaufen (= jeder von euch beiden ist schuld und muss einen Teil vom Schaden zahlen).
Wenn der Hund das Modellboot zerstört, dann hat grundsätzlich der HH die den Schaden zu ersetzen.
Ansonsten frag mal besser einen Rechtsanwalt, ich hoffe ich konnte für`s Erste ein bisserl helfen
